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Geschrieben von ursel66 am 12.10.2014, 19:53 Uhr

Kind ist erwachsen, aber Unterhaltsschulden des Vaters

WAS muss Kind machen,damit diese "gültig" bleiben?
Titel gilt 30 Jahre, aber müssen zwischendurch Pfändungsversuche erfolgen?

 
1 Antwort:

Re: Kind ist erwachsen, aber Unterhaltsschulden des Vaters

Antwort von Woelfin90 am 13.10.2014, 11:58 Uhr

Mit dem 18. Geburtstag beginnt eine dreijährige Verjährungsfrist, die einen Tag vor dem 22. Geburtstag endet. In dieser Zeit müssen die übergegangenen Unterhaltsschulden durch das nun volljährige Kind beim zuständigen Amtsgericht geltend gemacht werden, auch ohne Pfändung.

Ist das Kind weiterhin in Ausbildung/Studium muss der Unterhalt für diese Zeit jährlich beim Amtsgericht aktualisiert werden. So mein Stand von vor drei Jahren. Jugendamt informiert umfassend, mal bei der ehemaligen Beistandschaft einen Termin machen - gibt es keine, einfach mal anrufen, spart Anwaltskosten.

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