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Geschrieben von Mum+4.Kids+Baby_im_Bauch am 23.04.2014, 8:28 Uhr

Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke?

Hallo,

ich brauche dringend eine Mietschuldfreiheitbescheinigung und die Hausverwaltung sagte mir das es nur zugeschickt werden kann wenn ich ihnen einen Briefumschlag mit Porto zuschicke. Dürfen die das?

 
11 Antworten:

Re: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke?

Antwort von shinead am 23.04.2014, 8:34 Uhr

Da der Vermieter könnte sogar eine Gebühr als Aufwandsentschädigung von Dir verlangen, weil die Ausstellung einer solchen Bescheinigung nicht zum eigentlichen "Geschäft" gehört. (Auch wenn in Berlin eine solche Bestätigung wohl Usus ist.)

Wenn also der Vermieter von Dir "nur" einen adressierten und frankierten Rückumschlag verlangt, ist das vollkommen ok und der Sache angemessen.

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Re: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke?

Antwort von Sternenschnuppe am 23.04.2014, 8:49 Uhr

Da Du was von denen willst ja.
Oder hinfahren und abholen oder faxen lassen.
Machen auch viele.

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wegen dem Mist

Antwort von golfer am 23.04.2014, 10:58 Uhr

textest du alle Forn zu 60 cent....so eine Mieterin mcht ich nicht geschenkt haben.....grauselig...bvor du diese ganze Zeit mit tippen vertändelst könntest was sinnvolles machen.....die 60 cent erarbeiten....sorry aber ich muss ich gerade echt aufregen...normal sollten die dir auch noch den ARbeitsaufwnd in REchnung stellen....andere Miter müssen über ihre GEbühren für dich aufkommen...weil du 60 cent ausdiskutierst.....bääähhhhhh

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Re: wegen dem Mist

Antwort von LoveMum am 23.04.2014, 11:03 Uhr

Ich unterschreibe bei golfer....

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Re: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke?

Antwort von Jadannebenneuernick am 23.04.2014, 12:29 Uhr

Klar dürfen die das und zusätzlich dürfen sie bis zu 15 EUR netto dafür in Rechnung, ist doch deren Arbeitsaufwand und Kosten.

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Re: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke?

Antwort von mf4 am 23.04.2014, 16:19 Uhr

man kann auch aus 60 Cent ein riesen Drama machen... muss man aber nicht

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Re: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke?

Antwort von Nurit am 23.04.2014, 17:48 Uhr

Hoffentlich kann sie die 4 Kinder und das Baby im Bauch ernähren, wenn es doch schon bei 60 ct eng wird...

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Eher nicht

Antwort von Sternenschnuppe am 23.04.2014, 18:31 Uhr

Zumindest nicht ohne Staat ( siehe Expertenforum Frau Bader )

Tür an Tür mit dem Ex ( ein Schelm der .... )

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Re: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke?

Antwort von Pamo am 23.04.2014, 19:12 Uhr

Darf ich fragen, warum du diese Frage überhaupt stellst? Immerhin möchtest du etwas von der Hausverwaltung und der Ersatz des Portos ist wahrhaftig eine Winzigkeit.

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Re: Eher nicht

Antwort von mf4 am 23.04.2014, 20:31 Uhr

Mensch in Freundschaft getrennt... fein. Mit Unterhalt für 5 Kinder kann er ihr sicher gut unter die Arme greifen.

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Re: Kann die Hausverwaltung verlangen das da ich einen Freibriefumschlag mitschicke?

Antwort von Nikas am 24.04.2014, 11:26 Uhr

Ich würde einen schriftlichen Antrag bei meinem zuständigen Amt auf Ersatz für die zwei (ist ja nicht nur eine!) 60-C-Briefmarken (inklusive Umschlägen) stellen.

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