Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Weihnachtsfrau am 25.06.2014, 19:53 Uhr

Helft ihr mir mal (wieder)?

Viele kennen meine Situation. Ich bin alleinerziehend und werde vom Kindesvater permanent terrorisiert. Er macht mir mit allen Mitteln das Leben schwer.
Kind (8) lebt bei mir, hat aber regelmäßige Umgangszeiten.

Nun bekam Kind vom Vater einen eigenen Schlüssel zu dessen Wohnung, damit er das Haustier besuchen und füttern könne.

Eine Absprache mit mir diesbezüglich gab es nicht.

Ich will und werde die Wohnung des Vaters nicht betreten.
Und ich will keinen Schlüssel zu dieser Wohnung in meiner Wohnung haben. Ich befürchte, dass dann demnächst eine Anzeige wegen Diebstahl oder sonstwas kommt (aktuell hat er mich wegen was anderem angezeigt - ist also nicht aus der Luft gegriffen.)

Der Vater hat Kind aber dermaßen angestachelt...
Ich habe mit meinem Kind geredet und ihm erklärt warum und wieso.... Kind ist nur weinend und wütend davongerannt.

Oh Mann!
Ich weiß gar nicht, was ich tun soll.
Ich WILL auch nicht mit Kind zur Vaterwohnung gehen. Schon der Gedanke löst Panik aus.

Wie mach ich das meinem Kind begreiflich?
Es ist traurig und sagt es verstehe nicht, warum das nicht geht.

WIe bekomme ich den Schlüssel umgehend weg von hier?
Ich dachte, ich schreibe ihm eine E-mail, dass ich nicht möchte, dass das Kind einen Schlüssel seiner Wohnung mir nach Hause bringt und stecke ihm den Schlüssel in den Briefkasten?

VG,
W

 
13 Antworten:

Re: Helft ihr mir mal (wieder)?

Antwort von Ivette am 25.06.2014, 19:59 Uhr

Kann dein Kind nicht ohne dich in die Wohnung und das Haustier versorgen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Helft ihr mir mal (wieder)?

Antwort von mf4 am 25.06.2014, 20:01 Uhr

Mit 8 kann ein Kind doch einen Schlüssel bei sich haben und selbst benutzen. Warum musst DU mit in die Wohnung des Ex?
Lass ihm den Schlüssel, er soll auf ihn achten, es ist nuuuur seiner.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Helft ihr mir mal (wieder)?

Antwort von Weihnachtsfrau am 25.06.2014, 20:16 Uhr

Und dann habe ich die nächste Anzeige gegen mich am laufen???
Das will ich nicht!

Kind kann ohne mich eh nicht dahin, da liegen zu viele Kilometer dazwischen.
Und wie gesagt sehe ich auch nicht ein mir zusätzliche Besuche beim Vater aufdrängen zu lassen indem er das Kind anstachelt.

Wir haben nachmittags schlich auch keine Zeit noch in der Weltgeschichte rumzugondeln.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Helft ihr mir mal (wieder)?

Antwort von mf4 am 25.06.2014, 20:38 Uhr

DU hast eine Anzeige, weil DEIN KIND in die Wohnung geht, wofür ES den Schlüssel hat?
Wie weit wohnt er denn weg?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Helft ihr mir mal (wieder)?

Antwort von mama.frosch am 25.06.2014, 21:15 Uhr

bei dem paranoiden ex kann ich deine sorge gut verstehen - wer weiß was er dir möglicherweise an diebstahl anhängen will. ein schriftstück dass er eurem sohn den schlüssel dauerhaft ausgehändigt hat wird da auch nichts nützen.

ich denke ich würde ihn mit übergabeeinschreiben zurückschicken und eurem sohn es halt ncohmal erklären. du wirst nicht umhinkommen, ihm irgendwann zu sagen wie a***lochmäßig sein vater sich verhält. vielleicht kannst du dazu den kinderpsychologen mit ins boot nehmen um eurem sohn das zu erklären?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Helft ihr mir mal (wieder)?

Antwort von Aprilscherz2000 am 26.06.2014, 6:47 Uhr

Ich kann die Sorge verstehen und würde den Schlüssel ihm ZURÜCKGEBEN mit dem Hinweis das das Kind eh nicht ohne Erwachsenen dort hinkommt und Du diese Pflicht nicht möchtest.Was ist das den für ein Haustier?Der Vater ist doch sicherlich täglich in der Wohnung, so das es ohne Kind überleben würde.

LG Chrissie

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Kein Einschreiben mit Rückschein...

Antwort von shinead am 26.06.2014, 13:21 Uhr

... sondern nur Übergabe. Bei Einschreiben mit Rückschein kann die Annahme verweigert werden. Bei Übergabe landet der Brief im Briefkasten und ist damit weg.

Ggf. würde ich den Schlüssel sogar über den Anwalt (mit Erklärung) zurückschicken lassen. Sonst gibt der Herr noch an, dass er einen leeren Briefumschlag erhalten hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Danach kann er dennoch behaupten sie hätte ihn nachgemacht

Antwort von Sternenschnuppe am 26.06.2014, 13:26 Uhr

Also kannst ihn auch gleich behalten, Kind kann ihn zum Umgang mitnehmen und fertig.
Zwischendurch hinfahren würd ich auch nicht.
Sein Tier, sein Problem.

Gar nicht weiter thematisieren, das will er doch nur.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Danach kann er dennoch behaupten sie hätte ihn nachgemacht

Antwort von shinead am 26.06.2014, 13:32 Uhr

Kommt auf den Schlüssel an.

Meinen Hausschlüssel kann man nicht einfach nachmachen. Der muss geordert werden und dabei muss eine Sicherheitsnummer (die nur dem Käufer der eigentlichen Schlösser bekannt ist) genannt werden.

Die Schlüsseldienste kennen diese Schlüssel und können die gar nicht fräsen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Danach kann er dennoch behaupten sie hätte ihn nachgemacht

Antwort von Sternenschnuppe am 26.06.2014, 14:19 Uhr

Von Schließanlagen. Hatten wir früher.
So einen würde ich auch per Anwalt zurück schicken.
Aber einen normalen nicht, weil sie das wovor sie Angst hat eh nicht mehr verhindern kann.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Danach kann er dennoch behaupten sie hätte ihn nachgemacht

Antwort von Pamo am 26.06.2014, 14:29 Uhr

und wer weiß, vielleicht passt dieser dämliche Schlüssel den das Kind bekam noch nicht einmal auf die Tür des KV

die Weihnachtsfrau wird gegen den KV nicht gewinnen, solange sie Angst vor ihm hat

ich vermute, wenn sie es schafft, ihm bei einer seiner infamen Unterstellungen ins Gesicht zu lachen und zu sagen: "Diese Unterstellung kann sich auch nur jemand ausdenken, der selber gerne in der Wohnung der Verflossenen herumschnüffelt. Schätze, es ist Zeit das Schloss an meiner Wohnungstür auszutauschen!", dann schrumpelt der irre Ex zu einem mickrigen kleinen Würstchen zusammen, dass sich fast in die Hosen macht vor Angst, dass die Weihnachtsfrau Anzeige gegen erstattet wegen Rufschädigung/Bedrohung/Androhung einer Straftat usw.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Helft ihr mir mal (wieder)?

Antwort von kevome* am 26.06.2014, 15:20 Uhr

Bin ich eigentlich die Einzige, die an der Situation nicht wirklich etwas Schlimmes finden kann? Du brauchst die Wohnung doch nicht betreten oder das Kind dort hinfahren.

Das Kind soll den Schlüssel in seine Schreibtischschublade legen und fertig.

Ich würde zumindest mit großem Unverständnis reagieren, wenn ich MEINEM Kind einen Schlüssel von MEINER Wohnung gebe und der andere Elterteil dann ein Drama daraus macht.

Irgendwelche Anschuldigungen kann der Vater mit und ohne Schlüssel finden.

Ich habe jetzt auch extra noch einmal nach alten Beiträgen gesucht und kann jetzt ehrlich nicht soviel "Bedrohung" vom Vater erkennen.

- Er gibt dem Kind einen Wohnungsschlüssel seiner Wohnung
- Er will es an seinem Geburtstag sehen
- Er möchte auch ein krankes Kind zum Umgang haben
- Er mag seine Umgangstage nicht tauschen.....

Alles Dinge, die ich als Umgangselternteil wahrscheinlich ähnlich handhaben würde.

Das bösartige Potential des Vaters, das diese immer wieder kehrenden Panik-Beiträge von Weihnachtsfrau hervor ruft, erschließt sich mir aus den vorhandenen Beiträgen nicht. Vielmehr habe ich den Eindruck, dass hier immer und immer wieder extrem überzogen reagiert wird. Mich würde mal die Darstellung des Vaters interessieren.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Helft ihr mir mal (wieder)?

Antwort von shinead am 26.06.2014, 17:11 Uhr

Hm... Also ich finde schon so einige Verhaltensauffälligkeiten:

- Er gibt dem Kind einen Wohnungsschlüssel seiner Wohnung
Um das Haustier zu betreuen/zu bespielen etc. obwohl das Kind nicht alleine an seinen Wohnort kommen kann. Während der Umgangszeit bestimmt sinnvoll, aber so?

- Er will es an seinem Geburtstag sehen
Und reist Weihnachtsfrau in den Urlaub nach, weil sie vereinbarungsgemäß den Urlaubsort nennt, er hingegen dies nie tut.

- Er mag seine Umgangstage nicht tauschen.....
Und verklagt dann aber Weihnachtsfrau auf Umgangstausch weil die zuvor festgelegten Urlaube für ihn aus heiterem Himmel nicht mehr einzuhalten sind.
Wer Flexibilität verlangt, muss es auch vorleben!

Die einzelnen Motive des KV neutral verpackt sind bestimmt nicht erwähnenswert. Das Drumherum allerdings schon und auch die Intention die dahinter hängt ist schräg.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.