Geschrieben von Einstein-Mama am 03.01.2015, 15:16 Uhr |
Gerichtskosten, Frage
Da nun die Frist verstrichen ist, hat meine RÄ nun Klage erhoben, zum einen wegen der verweigerten Auskunft und wegen der Titulierung an sich! Weiß jemand was der Spass kostet? Nur mal rein interessehalber...
Re: Gerichtskosten, Frage
Antwort von maria1982 am 03.01.2015, 15:27 Uhr
Um was geht es denn ???
Re: Gerichtskosten, Frage
Antwort von Einstein-Mama am 03.01.2015, 15:33 Uhr
KV wurde dreimalig von meiner RÄ aufgefordert sein Einkommen der letzten 12 Monate vorzulegen für eine Neuberechnung des kindesunterhaltes und hat dies nur lückenhaft getan. Die Bezüge ab Änderung seiner Steuerklasse plus erhöhten familienzuschlag sowie weitere Belege ( Hausdarlehen, KV Nachweise ) hat er geweigert zu zeigen.
Re: Gerichtskosten, Frage
Antwort von shinead am 03.01.2015, 15:53 Uhr
Dein EX ist echt doof...
Die Kosten belaufen sich auf einen Jahresunterhalt. Bei 300 Euro Unterhalt also 3600 Euro Gerichtskosten (dazu dann noch der Anwalt)
Re: Gerichtskosten, Frage
Antwort von Einstein-Mama am 03.01.2015, 16:40 Uhr
Meine anwaltskosten auch???
Re: Gerichtskosten, Frage
Antwort von shinead am 03.01.2015, 16:48 Uhr
Deine Anwaltskosten kannst Du m.E. nur bei (Zahlungs-) Verzug geltend machen. Frag mal Deinen RA ob sich da was konstruieren lässt.
Re: Gerichtskosten, Frage
Antwort von Einstein-Mama am 03.01.2015, 17:04 Uhr
Naja, pkh wurde beantragt. Sie konnte bisher nur aus den vorliegenden Unterlagen den Unterhalt errechnen, der ist schon mal wesentlich höher als den, den er seit Jahren selbst errechnet hat. Hierfür hat sie bereits gefordert!
Re: Gerichtskosten, Frage
Antwort von maria1982 am 03.01.2015, 23:29 Uhr
also du wirst nichts zahlen müssen, da du pkh beantragt hast. ich weiss nicht wie das beim kv ist, da er ja keine richtige auskunft gegeben hat und dazu in der lage gewesen wer.
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