Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Sunny76 am 30.12.2014, 11:24 Uhr

Gerade Anruf bekommen... KV ist tot

Ich weiß nicht, was ich sagen soll. Habe gerade einen Anruf vom JA bekommen, dass sie einen Brief von der Sparkasse gekriegt haben, dass sich der Dauerauftrag quasi erledigt hat, weil er verstorben ist. Sie dachte, dass ich evtl. irgendwas darüber weiss.

Hab es meinem Sohn schon gesagt. Er kann sich kaum erinnern, der letzte Kontakt war 2007. Ich bin nicht richtig traurig, eher überrascht. Ihm gehts wohl auch so.

Ich soll jetzt UVG und Halbwaisenrente beantragen. Oh Mann

 
30 Antworten:

Re: Gerade Anruf bekommen... KV ist tot

Antwort von lilly1211 am 30.12.2014, 11:36 Uhr

Das tut mir leid für deinen Sohn.

Bitte kümmere dich schnellstmöglich um das Erbe, dein Sohn hat nur begrenzt Zeit es auszuschlagen falls das die bessere Wahl wäre, ich glaube 6 Wochen.

Alles Gute für Euch!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gerade Anruf bekommen... KV ist tot

Antwort von Leena am 30.12.2014, 11:39 Uhr

Puh. Oh Mann. Das tut mir auf jeden Fall leid!!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gerade Anruf bekommen... KV ist tot

Antwort von Sunny76 am 30.12.2014, 11:43 Uhr

Ich kenn mich null aus mit sowas.

Erbe? Außer Schulden gibts da sicher nix. Er war ja verheiratet und hatte 2008 noch ein Kind bekommen. Mehr weiss ich nicht. Wohin muss ich mich denn da wenden?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gerade Anruf bekommen... KV ist tot

Antwort von lilly1211 am 30.12.2014, 11:47 Uhr

Ja eben WEIL du nicht willst dass dein Sohn diese Schulden erbt (auch nicht zusammen mit dem anderen Kind) muss er das Erbe ausschlagen. Innerhalb der Frist.

Wende dich ans Nachlaßgericht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gerade Anruf bekommen... KV ist tot

Antwort von fsw am 30.12.2014, 11:48 Uhr

Hmmm...schwierig.Ich denke,dass die Ämter dich/Kind anschreiben werden wegen dem evtl. Erbe.Ab diesem Zeitpunkt hast du eine gewisse Frist.Wenn du jetzt schon weißt,es gibt Schulden,dann schlage es lieber gleich aus!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gerade Anruf bekommen... KV ist tot

Antwort von Pamo am 30.12.2014, 12:06 Uhr

Mein Beileid.

Bevor du das Erbe ausschlaegst pruef doch bitte ob wirklich nichts zu holen ist.

Ausserdem wuerde ich an deiner Stelle fuer das Kind wissen wollen ob er an einer erblich relevanten Krankheit starb.

Vielleicht wird jetzt der Kontakt unter den Halbgeschwistern moeglich?

Alles Gute.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gerade Anruf bekommen... KV ist tot

Antwort von sterntaler82 am 30.12.2014, 12:56 Uhr

Das tut mir leid für deinen Sohn, bin selber ohne Vater groß geworden hab ihn mit 17 gesucht er war ein Idiot aber ich hatte die Chance ihn kennen zulernen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gerade Anruf bekommen... KV ist tot

Antwort von Sternenschnuppe am 30.12.2014, 13:21 Uhr

Mein Beileid.

Erbe würde ich erst mal versuchen herauszubekommen, wer weiß was sich in den Jahren geändert hat bei ihm.
Auf keinen Fall irgendwas annehmen wenn ihr irgendwas bekommt. Damit gilt meines Wissens nach auch das Erbe als angenommen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gerade Anruf bekommen... KV ist tot

Antwort von trauriger-engel am 30.12.2014, 16:40 Uhr

Das tut mir sehr leid. Auch wenn kein Kontakt war hat dein Kleiner nun leider keine Chance mehr ihn selber kennenzulernen. :(
Wegen dem Erbe. Mach dich nicht verrückt erstmal ist die Ehefrau dran. Sollte dein Sohn in Betracht kommen weil die Ehefrau ausschlägt wirst du vom Nachlassgericht angeschrieben. Ich hatte selbst den Fall schon das ich wegen meines Opas der seit 10 Jahren Tot ist angeschrieben wurde und dann dorthin gegangen bin und habe für mich und meine Kinder ausgeschlagen. Das kostete mich 10€ per Rechnung. Und gut war es.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Hab nur minimal was rausgekriegt

Antwort von Sunny76 am 30.12.2014, 17:20 Uhr

Also im Standesamt hat man mir bestätigt, dass er verstorben ist. Außerdem dass es noch die Ehefrau und einen 6jahrigen Sohn gibt. Und dass er im dortigen KH verstorben ist. Und dass mein Sohn bei ihnen als leibliches Kind drin steht und ich einfach warten soll, bis das Amtsgericht mich anschreibt.

Im KH hab ich dann angerufen. Woran dürfen sie mir natürlich nicht sagen, aber ich weiss zumindest, dass er in der Notaufnahme gestorben ist. Aber anscheinend war es keine Krankheit, da ja auch der Unterhalt immer kam.

Ich wurde gerne mit der Frau Kontakt aufnehmen, aber ich vermute, dass sie kein Deutsch spricht (war eine arrangierte Ehe). Alles doof....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

hier auch :(

Antwort von Holzkohle am 30.12.2014, 17:45 Uhr

Hallo N.,

wenn Du möchtest schreib mich doch mal bei Facebook an. Ich durchlebe hier gerade Gleiches, habe am 7.1. einen Anwaltstermin, war auf F seiner Trauerfeier usw. - nur HIER ist wirklich C-H-A-O-S!!!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

aber soweit kann ich Dir schon mal Auskunft geben....

Antwort von Holzkohle am 30.12.2014, 17:50 Uhr

1. Sterbeurkunde beantragen. Das geht beim Geburtsstandesamt des KV. Nachweisen, dass Du die Mama bist vom Erbe 1. Grades, dann bekommst Du die. Bei vielen Geburtsstandesämtern kann man das sogar online machen (im Fall von F ginge das, WENN er in D verstorben wäre)

2. Ab Kenntnis des Todes, also heute, hast Du sechs Wochen Zeit das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Egal, was die Anderen da machen (seine Frau und das zweite Kind, alle sind zu einem Drittel erbberechtigt, es sei denn, es gibt ein Testament) Du hast auch die Möglichkeit das Erbe zu prüfen.

3. Es wäre tatsächlich wichtig sich jetzt mit der Ehefrau zusammen zu setzen - aber erwarte hier nicht zu viel. Einfach, um wirklich mal alles aufzulisten -w as war da, was wird geschuldet usw. Ich beiße z.B. auf Granit. Die Ehefrau von F (ich wusste nicht mal dass er verheiratet war) will keinerlei Kontakt zu mir, steht unter Schock und hat offensichtlich nicht gewusst, dass ihr Mann zwei Leben geführt hat... (von UNS wusste sie aber)

4. JA macht GAR NICHTS bevor sie keine Sterbeurkunde haben. Wenn ich mich richtig erinnere ist J auch noch keine 12, oder? Oder doch?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aber soweit kann ich Dir schon mal Auskunft geben....

Antwort von Susanne.75 am 30.12.2014, 18:38 Uhr

Ein Drittel für jeden? Ohne Testament wäre es so, daß die Ehefrau 50% erhält und die beiden Kinder jeweils die Hälfte des Restes, also 25%.

Die Frist zur Ausschlagung des Erbes beträgt zwar 6 Wochen. Die beginnen aber lange nicht zwingend ab dem Tod, sondern manchmal Monate später, wenn man die Erben zB nicht findet. So lange man von dem Erbe keine Ahnung/Kenntnis hat, kann man es ja weder annehmen, noch ausschlagen. Besteht zB ein Testament, beginnt die Frist grundsätzlich erst ab Testamentseröffnung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aber soweit kann ich Dir schon mal Auskunft geben....

Antwort von fsw am 30.12.2014, 18:52 Uhr

Richtig,Susanne.,so sehe ich es auch.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gerade Anruf bekommen... KV ist tot

Antwort von shortie am 30.12.2014, 19:20 Uhr

Total erschütternd!
Für mich zumindest, auch, wenn es keinen Kontakt mehr gab.

Alles Gute für deinen Sohn und dich!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Erbe ausschlagen...

Antwort von leonessa am 30.12.2014, 19:23 Uhr

... man hat 6 Wochen Zeit, NACHDEM einen das Nachlassgericht angeschrieben hat - NICHT Datum zur Kenntnis des Todes.

Meine Oma ist letztes Jahr kurz vor Weihnachten gestorben und der Brief aus dem Nachlassgericht kam erst ein halbes Jahr später. Darin stand, dass wir von nun an (Datum der Erstellung des Briefes vom Nachlassgericht + 2 Tage falls die Post länger braucht) 6 Woche Zeit hätten, um das Erbe auszuschließen.

LG, Leonessa

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gerade Anruf bekommen... KV ist tot

Antwort von shinead am 30.12.2014, 19:43 Uhr

Mein Beileid...

Erkundige Dich auf jeden Fall, ob das Erbe angetreten werden kann, oder ausgeschlagen werden muss.

Die Frist zur Ausschlagung beginnt mit der Kenntnis über den Erbanspruch (§1944 BGB) und der ist auch bei vorliegendem Testament auf Gegenseitigkeit (Berliner Testament) auf jeden Fall der Pflichtteil.
Die Frist hat entsprechend mit dem Anruf des Jugendamtes begonnen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erbe ausschlagen...

Antwort von shinead am 30.12.2014, 19:53 Uhr

>>man hat 6 Wochen Zeit, NACHDEM einen das Nachlassgericht angeschrieben hat - NICHT Datum zur Kenntnis des Todes.


Stimmt so nicht. Das BGB sieht die Frist anders.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Erbe ausschlagen...

Antwort von leonessa am 30.12.2014, 20:22 Uhr

OK. Wieso das dann bei uns so war, weiß ich nicht. Bei meinem Vater vor 14 Jahren war das auch schon so (6-Wochen-Frist wurde vom Nachlassgericht gesetzt, nachdem wir den Brief bekommen haben).

LG, leonessa

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vermutung:

Antwort von Franke am 30.12.2014, 21:20 Uhr

Da hat das Nachlassgericht einen Zeitpunkt, den es sicher weiß.



Wie sollte das ablaufen, wenn man nachforschen wollte, wer wann von wem erfahren hat, . . . ?

Vielleicht, wenn es um eine Villa geht, um sechs- bis siebenstellige Schulden und womöglich noch Aktien, die gerade in dieser Zeit stark steigen oder fallen, . . .

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gerade Anruf bekommen... KV ist tot

Antwort von Terkey235 am 30.12.2014, 22:15 Uhr

Das finde ich schlimm. Tut mir sehr leid für deinen Sohn, Sunny, und auch für deinen, Holzkohle.

Ich wünsche euch, dass ihr alles gut über die Bühne bekommt.

Alles Liebe, terkey

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gerade Anruf bekommen... KV ist tot

Antwort von mf4 am 31.12.2014, 12:56 Uhr

Mein Beileid...
ich wäre auch erschüttert und traurig, wenn meine Kinder ihren Vater verlieren würden und egal wie die Umstände waren ist es nie NICHTS, wenn man Vater/Mutter/Geschwister usw. verliert.
Zum Nachlass wurde alles gesagt... da dir sicher keiner vorher sagen wird ob es was positives zu erben gibt und bei der Vermutung, dass dem Kind dann Schulden gehören... würde ich ausschlagen für mein Kind.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vermutung:

Antwort von shinead am 31.12.2014, 21:34 Uhr

Bei gemeinsam gemeldeten Eheleuten ist die Nachforschung relativ einfach, gleiches gilt, wenn - wie hier - ein Amt informiert oder der Unterhalt irgendwann nicht mehr kommt, wer würde da nicht nachhaken?

Bei entfernten Verwandten ist das bestimmt was anderes, aber nicht bei den nächsten Angehörigen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gerade Anruf bekommen... KV ist tot

Antwort von Danyshope am 31.12.2014, 21:55 Uhr

Auch von mir mein Beileid.

Ansonsten, wir hatten das vor der geburt des Sohnes, da war es ein entfernter Verwandter des Kindsvater. Und nach der Geburt mein Opa.

Grundsätzlich läuft die Frist wirklich ab Kenntnissname des Todes. Schreibt einen das Nachlaßgericht an, dann oft wegen unklarer Erbfolge bzw besser gesagt, die vorherigen haben ausgeschlagen. War zumindestens hier so. Es gilt gesetzliche Erbfolge, sprich die Ehefrau erbt die hälfte, die Kinder alle zusammen die andere Hälfte. Mindestens aber Pflichtteil. Alles danach geht (erst einmal) leer aus. Schlägt Ehefrau und/oder Kinder aus, dann erben erst einmal die nächsten Angehörigen alles. Schlägt Ehefrau und Kinder aus, geht es weiter in der Erbfolge - und dann kommt wie gesagt meistens die Post vom Erbschaftsgericht. Und für diese Leute beginnt dann in der Regel die 6 Wochen - Frist.

Wichtig, erben minderjährige, muß das ganze über das Jugendamt/familiengericht gehen. War so bei und zumindestens. Ich durfte nicht einfach so für unsern Sohn ausschlagen (der war noch gar nicht geboren) , weil es hätte ja gegen sein Interesse sein können. Also habe ich das OK des familiengerichts benötigt. War wegen Schulden kein Thema.

Blöde ist halt, sie dürfen nicht einmal ein Andenken annehmen wie zB eine Uhr oder sonstiges. Das wäre mit "Erbe angenommen" gleichbedeutend. Also drauf achten falls ihr ausschlagen wollt. Würde ich aber halt prüfen lassen, die Ehefrau ist zumindestens zur Offenlegung verpflichtet.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gerade Anruf bekommen... KV ist tot

Antwort von mf4 am 01.01.2015, 10:30 Uhr

Doch... man kann für seine minderjährigen Kinder einfach ausschlagen.
Das lag sicher daran, dass es dein Kind quasi "noch nicht gab".

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gerade Anruf bekommen... KV ist tot

Antwort von Danyshope am 01.01.2015, 11:40 Uhr

Nur teils, in erster Linie musste ich wohl die Zustimmung einholen, weil ich selbst nicht erbberechtigt war. So zumindestens das was ich damals soweit mitbekommen habe. Kommt wohl nicht so häufig vor. Der Notar wo der KV (und auch dessen Schwester, Mutter, Tante, usw) war, wusste zB nicht das die Erlaubnis des Familiengerichts nötig ist. Und auch beim JA war der Umstand, das Kind noch nicht geboren "nur" eine weiterer Komplikation. Ich hätte also so oder so hingemusste, meinten die damals auch. Weil theoretisch eben Sohnemann mit 18 Jahren beschließen könnte, er will das Erbe doch antreten. Hieß, ich musste ausschlagen - im Namen des Ungeborenen, das wurde an das zuständige Gericht weitergeleitet, und nach der Geburt musste ich Geburtsurkunde nachreichen. Erst dann kam der entgültige Beschluß.

Das kam dann dem aussterben dieser Erblinie, wenn ich mich nicht irre, der kompletten Erbfolge gleich. Was hieß, wenn was da war, ging es in Staatsbesitz.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gerade Anruf bekommen... KV ist tot

Antwort von ungewohnt am 01.01.2015, 17:29 Uhr

Das tut mir sehr leid und vielleicht kannst du trotzdem Bilder usw. bekommen (zur Not halt abfotografieren).
Wart ihr verheiratet? DANN gibt es auch Erziehungsrente für dich.
Wg. der Frist kannst du morgen einfach beim Amtsgericht anrufen und dich erkundigen. Es gibt da auch irgendeine Formulierung, um diese Frist zu blocken und dann erst mal das Vererbte zu prüfen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

meine ich doch

Antwort von Holzkohle am 02.01.2015, 12:51 Uhr

sorry, Frau 50%, Kids Hälfte Hälfte.

In meinem Fall wird mich KEIN Nachlassgericht anschreiben, Leonessa. Denn in D wissen die Behörden noch nicht mal, dass der KV tot ist!

Auch wenn es mich selbst gerade betrifft, dieses Thema ist tatsächlich nichts für Halbwissen-Tipps im Internet. Da muss man schon zum Anwalt. Da hat man sich mal schnell geirrt und schnell verschrieben (siehe ich - und ich bin sogar noch gelernte ReNo!)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Definitv falsche Information...

Antwort von Erzangie am 02.01.2015, 22:32 Uhr

...und gefährlich. Die Sechs-Wochen-Frist läuft, seitdem das Jugendamt (offizielle Stelle) Sunny informiert hat. Bei direkter Erbfolge (Eltern - Kinder) wird es keine Benachrichtigung durch das Nachlassgericht geben.

Ich weiß das aus persönlicher Erfahrung und ich kann nur dazu raten SOFORT zu handeln. Bei meiner Tochter haben nicht einmal 24 Stunden den Ausschlag gegeben, ob sie die gesamten Unterhaltsschulden für ihre drei kleinen Schwestern zahlen sollte oder nicht (plus diverseste weitere Schulden, das ging in die Hundertausende). Außerdem braucht es zur wirksamen Ausschlagung des Erbes die Zustimmung des Familiengerichts, das dauert auch eine gewisse Zeit!

Sunny, warte nicht ab, geh SOFORT zum Anwalt!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Definitv falsche Information...

Antwort von leonessa am 03.01.2015, 11:10 Uhr

Als mein Vater vor 14,5 Jahren starb, bekam ich Post vom Nachlassgericht (erst einige Monate nach seinem Tod) - eben auch mit der 6-Wochen-Frist ab Posteingang.

Nachdem das aber nun offiziell nicht so rechtens zuging, rate ich auch zu einem Anwalt.

Alles Gute, Leonessa

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.