Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Lena76 am 24.06.2014, 12:44 Uhr

Fürsorgepflicht des Vaters?

Hallo. ich habe ein Problem. Ich bin alleinerziehend und der Papa kümmert sich nicht um uns. Nachdem meine Tochter nun bald in die Kita kommt, reicht mein Urlaub kaum aus, ganz zu schweigen von verschiedenen Arztterminen. Ich muss nach der Arbeit direkt meine Tochter abholen und wenn ich dann wieder zurück zum Arzt muss, ist bereits Schlafenszeit für mein Kind. Da ich eine Krebserkrankung hatte, muss ich bsp mehrmals im Jahr zur Kontrolle. Da kann ich die Kleine schlecht mitnehmen. Grosseltern wohnen nicht in der Nähe. Das ist nur ein Problem...Ich bräuchte dringend zeitliche Unterstützung. Kann ich den Vater für seine mangelnde Fürsorgepflicht in Regress nehmen?

 
9 Antworten:

Re: Fürsorgepflicht des Vaters?

Antwort von Sternenschnuppe am 24.06.2014, 12:49 Uhr

Kurz und knapp: Nein

Zum einen rechtlich nicht und zum anderen willst Du Dein Kind doch keinem geben der kein Interesse hat oder ?

Babysitter, Freunde des Kindes etc.

Das Los der Betreuungspersonen, im Übrigen auch bei nicht getrennten Eltern.

Schaff Dir ein soziales Netz, es ist so wichtig.
Andere Kinder mit zu sich nehmen, das eigene geht mal woanders hin, sowas braucht Zeit und Engagement, aber es lohnt sich.

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Re: Fürsorgepflicht des Vaters?

Antwort von Pamo am 24.06.2014, 12:55 Uhr

Gibt es zwischen euch eine Absprache hinsichtlich der Betreuung? Wenn es diese nachweisbar gibt und er sich nicht dran hält, dann könntest du mit Hilfe eines Anwaltes durchsetzen, dass er das Kind nimmt oder für eine anderweitige Betreuung bezahlt.

Wenn es keine Absprache gibt, dann versuch doch eine zu treffen.

Theoretisch gibt es eine Fürsorgepflicht. Man muss sie allerdings durchzusetzen wissen - dazu könntest du dich mit einem Anwalt beraten.

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Re: Fürsorgepflicht des Vaters?

Antwort von Pamo am 24.06.2014, 13:00 Uhr

Huhu, wieso "Nein"? Das Kind hat doch Anspruch auf Umgang mit den Eltern?

Und wenn der KV sogar Sorgerecht hat... dann gibts doch auch Pflichten, die man theoretisch durchsetzen könnte?

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Re: Fürsorgepflicht des Vaters?

Antwort von Sternenschnuppe am 24.06.2014, 13:19 Uhr

Kannst Du nicht, etliche Urteile gibt es dazu auch schon.
Man kann keinen zu Umgang mit seinem Kind zwingen.

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Recht haben und Recht bekommen....

Antwort von Strudelteigteilchen am 24.06.2014, 13:20 Uhr

Wenn ich Krebs gehabt hätte und - das nehme ich zumindest mal an - die Hilfe JETZT und nicht in 5 Jahren bräuchte, würde ich mir meine Zeit, meine Energie und mein Geld sparen und mir lieber Leute suchen, die mein Kind GERNE und gut betreuen.

Ich hatte und habe es nicht nötig, meine Kinder jemandem aufzudrängen, der sie nicht haben will. Und in 5 Jahren sowieso nicht.

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Re: Fürsorgepflicht des Vaters?

Antwort von mf4 am 24.06.2014, 15:06 Uhr

Nein, kannst du leider nicht.

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den Vater nicht....

Antwort von ungewohnt am 24.06.2014, 20:01 Uhr

aber evtl. über die Kosten für Kinderbetreuung. Kindergartenkosten werden schon angerechnet und in besonderen Fällen auch zusätzliche Kosten.
Zahlt er Unterhalt bzw. kann er zahlen?
Einen unwilligen Vater zum Umgang zwingen, ist leider nicht möglich

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Re: Fürsorgepflicht des Vaters?

Antwort von nuria82 am 24.06.2014, 21:07 Uhr

Kannst du eventuell eine Hilfe von deinem Arzt haben, die dir dann hilft? Nachbarn, Freunde?

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Re: Fürsorgepflicht des Vaters?

Antwort von leaelk am 26.06.2014, 7:47 Uhr

Hallo,
rein rechtlich müsste der Vater mit dem geteilten Sorgerecht sich kümmern, ABER kein Gericht der Welt wird ihn zum Umgang verklagen, weil man einem Kind nicht zumuten kann, zu einem Elternteil zu gehen, der es nicht will.
Ist man nun in der ätzenden Situation, das man Hilfe braucht, die man mit seinem sozialen Netz nicht auffangen kann und sich ans Jugendamt wendet, dann sagen die einem: "Fragen Sie ihren Ex-Mann!"
Wenn man dann lang und breit erklärt, warum der sich nicht kümmern kann/will, dann verweisen sie darauf, das er es rechtlich aber müsste und sie daher raus sind aus der Nummer.
Alternativ geben sie noch den Rat, die Großeltern des Kindes zu fragen, denn auch die können zur Verantwortung gezogen werden.

Und schwups steht man wieder alleine da........
Nur, wenn man ganz akut und plötzlich ausfällt, dann ist erstmal das Jugendamt verantwortlich und muss selber sehen, wie es an die eigentlich verantwortlichen Personen heran kommt.

Liebe Grüße und viel Erfolg
leaelk

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