Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Sunny76 am 01.08.2015, 12:59 Uhr

Frage wg Verbeamtung

Meine Freundin/Kollegin ist Lehramtsanwärterin und grade schwanger. Sie war schon bei der Einstellungsuntersuchung beim Gesundheitsamt und muss dann WG der Schwangerschaft nach der Geburt noch mal hin.

Wie ist das denn bei mir? Ich war ja im November da und im Schreiben stand "es gibt keine Einwände gegen eine Verbeamtung auf Lebenszeit". Auflagen habe ich auch keine bekommen (bzgl Abnehmen). Muss ich denn dann trotzdem noch mal hin? Oder reicht die Untersuchung jetzt für immer?

 
10 Antworten:

Re: Frage wg Verbeamtung

Antwort von Benedikte am 01.08.2015, 13:25 Uhr

BaL, beamtin auf Lebenszeit, steht ja bei Dir noch lange nicht an.

Du bist erst Beamtin auf Widerruf, in der Ausbildung, Beamtin auf Probe in der zA Zeit und dann erst auf Lebenszeit.

Ich kann nur sagen, dass ich vor jeder Stufe eine amtsaerzliche Untersuchung machen musste. Von daher meine Vermutung, Du wirst jetzt Beamtin auf Widerruf, wenn Du die Priefungen und so schaffst und zur Beamtin auf Probe beschaeftigt wirst, wirst Du wieder untersucht und die grosse Untersuchung dann wenn Du lebenslaenglich wirst.

Wie gesagt, meine Erfahjrungen von anno dunnebak als Bundesbeamtin hD, wie das heute bei Dir als Landesbeamtin ist, kann ich nicht sicher sagen.

aber gesundheitsuntersuchungen werden allgemein ernst genommen denn Du musst ja beweisen, Dass bei Dir kein Grund zur Sorge wegen einer Fruehpensionierung besteht.


Benedikte

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage wg Verbeamtung

Antwort von KKM am 01.08.2015, 14:38 Uhr

Ich bin auch Bundesbeamtin, eingestellt 1992.

Ich musste vor Ausbildungsbeginn (Studium) zum Amtsarzt, der hatte keine Einwände.

Nach Studienende wurde ich übernommen, dann Probezeit und wurde 1999 mit 27 Jahren damals Lebzeitbeamtin.

Dazwischen brauchte ich nicht mehr zum Amtsarzt, das scheint also unterschiedlich zu sein.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage wg Verbeamtung

Antwort von Gucci75 am 01.08.2015, 22:43 Uhr

Bin ebenfalls Bundesbeamtin. Zur amtsärztlichen Untersuchung musste ich vor der Ernennung zur Beamtin auf Probe. Die Ernennung zur BaL kam dann nach Ablauf der Probezeit ohne jegliche Untersuchung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage wg Verbeamtung

Antwort von muddelkuddel am 02.08.2015, 14:26 Uhr

ich habs ref ohne amtsärtzliche untersuchung gemacht, die kam dann vor der einstellung zur beamtin auf probe, jetzt hab ich in 1 monat lebenslänglich und musste nicht noch mal hin.

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ich dachte immer Verbeamtung wäre vom Alter begrenzt?

Antwort von Milia80 am 02.08.2015, 14:39 Uhr

Ist dem nicht mehr so oder ist das BL abhängig?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

In Bayern bis 45 ot

Antwort von Sunny76 am 02.08.2015, 16:04 Uhr

Ccc

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage wg Verbeamtung

Antwort von Fredda am 02.08.2015, 22:00 Uhr

Ich kann mir das nicht vorstellen, dass du einfach so verbeamtet wirst. Oder braucht dein Bundesland so nötig Beamtinnen und findet keine?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

von einem Bekannten weiß ich der wägt ganz genau ab wann er wegen was zum Doc geht

Antwort von Milia80 am 02.08.2015, 22:12 Uhr

Der ist allerdings noch eine ganze Ecke jünger, also grade nach der Ausbildung hat eigentlich nichts, nicht mal Übergewicht und ist auf Probe.
Da scheint noch eine Prüfung oder Untersuchung zu kommen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Frage wg Verbeamtung

Antwort von nici1909 am 03.08.2015, 17:41 Uhr

Hallöchen,

also ich bin aktuell in Brandenburg Beamtin auf Widerruf und nach den bestandenen Prüfungen soll ich laut Amtsärztin damals bei der ersten Untersuchung nochmal untersucht werden um als Beamtin auf Probe übernommen zu werden. Und dann wenn ich Beamtin auf Lebenszeit werde nochmal.

Lg

Nici

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: von einem Bekannten weiß ich der wägt ganz genau ab wann er wegen was zum Doc geht

Antwort von Leena am 09.08.2015, 16:19 Uhr

Na ja, ich verstehe ja, dass man vielleicht nicht unbedingt jede Arztrechnung einreichen und bei der Beihilfe einreichen will, damit der AG manches vielleicht nicht mitbekommen muss. Aber deswegen bei Bedarf nicht mal zum Arzt zu gehen..?

Das finde ich dann doch etwas seltsam.

Ach so - bei uns war vor der ersten Verbeamtung eine amtsärztliche Untersuchung, vor dem Wegfall "z.A." ebenfalls - das war's dann aber, vor der "Lebenszeit" gab es das keine medizinische Untersuchung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.