Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 12.10.2014, 16:54 Uhr

eure Einschätzung bitte

KV hat gSR
das Kind ist nie allein bei ihm

er bekommt wegen geringem Einkommen H4
er bekommt mehr Wohnraum, weil er gSR und ein Kind hat

Da hat das Jobcenter doch sicher Mist gebaut oder er hat falsche Angaben zum Umgang gemacht.

Begründung, dass er gSR hat ist für Wohnraum irrelevant und ein Kind was nicht einmal jedes 2.WE bei ihm lebt bekommt auch kein Zimmer...
oder?

 
12 Antworten:

Re: eure Einschätzung bitte

Antwort von shortie am 12.10.2014, 17:25 Uhr

KV lebt von "dubiosen" Einnahmen, irgendwie großteils über Amt.
Hat GSR. Kinder sind extrem selten* bei ihm, er hat aber mit einer uralten Absichtserklärung, sie kämen mehr als Regelumgang zu ihm, eine 3Zi-Wohnung vom Amt.
*ca. 5-6 /anno

Mehr als komisch, aber Fakt.

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Re: eure Einschätzung bitte

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.10.2014, 18:15 Uhr

KV hat GSR und wohnt/arbeitet m Ausland, er besucht die Kinder in M maximal 2 Mal im Jahr. Er hat in M eine 3-Zimmer-Sozialwohnung, die er mit Gewinn untervermietet.

Was hättest Du denn gerne eingeschätzt? Ob es das gibt? Ja! Ob das sinnvoll ist? Tja.....

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Re: eure Einschätzung bitte

Antwort von mf4 am 12.10.2014, 18:38 Uhr

Mich interessierte eigentlich, ob es so etwas öfter gibt und das scheint wohl so zu sein.

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Re: eure Einschätzung bitte

Antwort von Sternenschnuppe am 12.10.2014, 20:28 Uhr

Wir bekamen vor Jahren mal Kindergeldzuschlag und mussten dort das Umgangsurteil oder eine Bestätigung der Mutter einreichen wie oft die Mädels bei uns sind.

Da wir ein Urteil hatten haben wir dann anteilig mehr zugestanden bekommen für Wohnraum und auch der Regelbedarf stieg.

Ohne Nachweis wäre es aber nicht gegangen.
Die Zuschlagstelle orientiert sich an den H4 Sätzen

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Re: eure Einschätzung bitte

Antwort von LaLeMe am 13.10.2014, 10:41 Uhr

ja gibt es, ist bei dem ex meiner freundin auch so, gibt aber auch manche frauen mit 2 kindern die von jobcenter ne 4 zimmer wohnung bezahlt bekommen, aber wenn man arbeitet und wohngeld bezieht, was gerade mal nen 2 stelligen betrag hat, darf man nur in eine 3 zimmer wohnung mit 2 kinds ziehen, sozialstaat deutschland halt, am besten hört man auf zu arbeiten

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Re: eure Einschätzung bitte

Antwort von Pamo am 14.10.2014, 9:57 Uhr

LeLeMe, würde es dir besser gefallen, wenn es keinen "sozialstaat deutschland" gäbe? Die einzige Möglichkeit zur Vermeidung von Sozialstaatsmissbrauch ist die Abschaffung des Sozialstaats. Dann sitzen die Bedürftigen eben unter Brücken und in Türeingängen wie in anderen sozialstaatfreien Staaten. Besser?

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Ohne Probleme Zweitwohnsitz und daher vermutlich auch Ansprüche

Antwort von shortie am 15.10.2014, 11:48 Uhr

http://de.wikipedia.org/wiki/Zweitwohnsitz

Dem Inhaber des Hauptwohnsitzes muss nicht bzw. wird nicht automatisch mitgeteilt, dass evtl. ein Zweitwohnsitz angemeldet wurde.
Mit diesem aber kann man vermutlich (vermutlich!) Wohnleistungen etc. beantragen.

ABAAAA: Es ist nicht "rechtens", wenn sich die Kinder nie dort aufhalten, und stundenweise Besuche zählen in dem Fall zu "nie".
Nur: Das prüft niemand ganz genau.

Eben bei meiner Meldestelle nachgehakt, weil ich mir das alles nicht erklären kann und Fakten wollte.

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Re: Ohne Probleme Zweitwohnsitz und daher vermutlich auch Ansprüche

Antwort von Pamo am 15.10.2014, 12:12 Uhr

Viele Gemeinden lösen das Problem jetzt dadurch, dass sie eine fühlbare Zweitwohnsitzsteuer erheben, basierend auf dem Einkommen. Dadurch meldet manch einer einen halbgaren Zweitwohnsitz wieder ab.

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Das hilft für solche Fälle nicht viel

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.10.2014, 15:21 Uhr

Erstens fällt die Zweitwohnsitzsteuer nicht für Minderjährige an.

Zweitens reicht es ja, wenn die Kinder beim Einzug dort gemeldet sind - danach kräht da kein Hahn mehr nach. Man kann sie also nach einem Monat wieder abmelden.

Ich habe erst 2012 per Zufall erfahren, daß meine Kinder seit 2005 einen Zweitwohnsitz in der Drei-Zimmer-Sozialwohnung des KV haben. Anfang dieses Jahres habe ich dann beide Kinder abgemeldet - was ich wegen des GSR nur konnte, weil mein Ex zustimmte. Meine Begründung war, daß mit dem 18. Geburtstag des großen Kindes die Zweitwohnsitzsteuer fällig wird. Eigentlich hatte ich sogar nur die "Erlaubnis", das große Kind abzumelden. Als er erfuhr, daß ich auch das kleine abgemeldet habe, sprang er im Karree. Ich habe ihm gesagt, daß ich ihm richtig Ärger bereite mit der untervermieteten Sozialwohnung, wenn er der Abmeldung des kleinen Kindes widerspricht - dann war Ruhe. Es ist für ihn eh egal, wenn wenn man einmal in der Sozialwohnung sitzt interessiert es keinen, ob man die Voraussetzungen weiter erfüllt. Es interessiert auch keinen, daß die Wohnung untervermietet ist. Weder das Wohnungsamt, noch die Beistandschaft. Ach, apropos: Von der Beistandschaft bekam ich letztens einen offiziellen Brief, daß man leider fürchterlich unterbesetzt sei und sich daher nicht in der Lage sähe, KVs um Einkommensauskünfte zu bitten. Man würde bis auf weiteres nur noch Negativbescheinigungen und UHV-Anträge bearbeiten.

Ich sage nichts mehr dazu. Wahrscheinlich ist auch das Teil der von den Amerikanern gesteuerten Weltverschwörung.

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Re: Das hilft für solche Fälle nicht viel

Antwort von Pamo am 15.10.2014, 19:41 Uhr

Ganz sicher ist es genau das!

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STT Re: Das hilft für solche Fälle nicht viel

Antwort von shortie am 16.10.2014, 9:58 Uhr

"Von der Beistandschaft bekam ich letztens einen offiziellen Brief, daß man leider fürchterlich unterbesetzt sei und sich daher nicht in der Lage sähe, KVs um Einkommensauskünfte zu bitten. Man würde bis auf weiteres nur noch Negativbescheinigungen und UHV-Anträge bearbeiten."

Super!
Von den Summen, die betroffen sind, hin- und hergerechnet, ob sich das personell lohnt, säumige UETs zu belästigen, kann ich es nicht einschätzen.
Es ist m.E. eine Kapitulation vor denen, die mit ziemlich viel "Scheixx egal-Egoismus" durchs Leben lavieren.
Ich stehe zu meiner Ansicht, dass sehr viele Entscheidungen, Gesetze etc. von Männern getroffen wurden und ziemlich männerfreundlich sind. Positiv ausgedrückt.
Hier werden eben überwiegend säumige Väter aus ihrer Pflicht entlassen. Und Kindern gleich mal beigebogen, welchen "Wert" sie in diesem Land haben. Staatlich abgenickt. (Mal die Möglichkeit außen vor, dass man es auch per Anwalt regeln könnte.)

Ist das bei euch im Süden schon Pressethema gewesen? Das würde ich gerne mal aufgearbeitet sehen!

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Ähnlicher Fall hier

Antwort von angry.me am 16.10.2014, 20:40 Uhr

KV hat ja mit mir zwei Kinder, für beide GSR, für eins ABR bei ihm, für das andere ABR bei mir.
Jetzt habe ich für das bei mir lebende Kind Betreuungszuschlag beantragt----> wurde abgelehnt, weil KV den schon bekommt.
Dabei zahlt keiner an den anderen Unterhalt, d.h. er kommt für Unterhalt Kind a) auf und ich für Unterhalt Kind b).
Daher sollte man doch schon meinen, dass dann jeder, der entsprechend für sein bei ihm lebendes Kind aufkommt entsprechend auch die Gelder bezieht?
Ich hab da jetzt auch direkt mal Widerspruch eingelegt. Anspruch von KV wird überprüft.
Ich weiß nicht, ob Dir das jetzt weiterhilft, Mf4, aber ich denke, dagegen solltest Du Dich auf jedem Fall wehren!?

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