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Geschrieben von Helena83 am 05.03.2015, 9:48 Uhr

die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht

bin etwas angepisst. War beim Bürgerbüro und wollte nen Kinderreisepass beantragen. Habe denen gesagt, dass ich die Unterschrift vom KV nicht brauche. Habe der Dame gesagt wo sie die Vorschrift findet. Sie kannte die nicht? Und trotzdem besteht sie auf die Unterschrift. Ich werde ihm jetzt auf seine mir bekannte email adresse schreiben, dass er der Behörde ein Schreiben schicken soll. Ob ich ihn da nun erreiche, weiß ich nicht. Kenne seine Adresse und Telefonnummer nicht. Bin gespannt wie es weitergeht.

 
11 Antworten:

Re: die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht

Antwort von Aprilscherz2000 am 05.03.2015, 10:26 Uhr

Hast Du das alleinige sorgerecht?Dann kannst Du dir das vom Jugendamt bestättigen lassen und mit dem Dokument den Pass beantragen.Ansonsten einfach morgen bei einer anderen SB versuchen oder halt zum vorgesetzten.

LG Chrissie

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Re: die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht

Antwort von Helena83 am 05.03.2015, 10:47 Uhr

nein habe ich nicht. Aber in der Vorschrift der Durchführung des Passgesetzes Ziffer 6.1.3.4 steht drin, dass es nicht nitwendig ist, wenn das Kind dauerhaft bei dem Elternteil lebt. Ich hab zwar keinen Akademikerabschluss, aber dumm bin ich nicht. Habe ich es falsch interpretiert?

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Re: die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht

Antwort von Boots2012 am 05.03.2015, 10:58 Uhr

Nein, dumm bist du nicht.

Ich würde den Paragraphen ausdrucken und ggf. solange dort drängeln bis man mir den Pass ausstellt. Sprich mit der Vorgesetzten etc...

Bei uns in FFM ist das überhaupt kein Problem, die Leute scheinen sich hier auszukennen.

Viel Glück
Boots

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Re: die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht

Antwort von shinead am 05.03.2015, 11:35 Uhr

Schreib' eine Beschwerde-E-Mail mit Bezug auf den entsprechenden Paragraphen und fordere den Teamleiter zur Stellungnahme auf.

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Re: die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht

Antwort von Helena83 am 05.03.2015, 12:02 Uhr

danke shinaed, das werd ich tun

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Re: die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht

Antwort von Leena am 05.03.2015, 14:11 Uhr

Lies mal die Vorschrift zu Ende, ganz so einfach ist es nicht:

"Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.

Bestehen Zweifel hinsichtlich der Einwilligung des anderen Elternteils zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, ist die Einwilligung zum gewöhnlichen Aufenthalt nachzuweisen. Zweifel können insbesondere dann bestehen, wenn z. B. das Kind seinen Hauptwohnsitz nicht beim antragstellenden Elternteil hat, ein zeitlich enger Zusammenhang zwischen Antragstellung und einem Umzug besteht oder der angegebene Wohnort des Kindes nicht mit den Daten des Melderegisters übereinstimmt. ...."

Vielleicht ist Dein Kind ja noch mit Nebenwohnsitz anderweitig gemeldet o.ä., soll ja auch schon vorgekommen sein, dass Väter ihr Kind (auch) bei sich gemeldet haben, oder andere Indizien liegen vor, die eben Zweifel hinsichtlich der Einwilligung des anderen Elternteils zum gewöhnlichen Aufenthalt begründen könnten.

Kannst Du denn zum gewöhnlichen Aufenthalt noch irgendetwas nachweisen, gab es dazu jemals Streit o.ä. ..?

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Re: die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht

Antwort von Helena83 am 05.03.2015, 14:27 Uhr

wir leben seit 4 Jahren getrennt. Nachweisen kann ich es, da er noch im selben Monat 80 km weggezogen ist. Und seit 3 Jahren besteht absolut kein Kontakt mehr zu den Kindern. Hierzu gab es nie Streit, er hat keine Lust auf seine Kinder. Gab es nix zu streiten.

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Re: die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht

Antwort von mf4 am 05.03.2015, 22:22 Uhr

Dafür musste ich mein alleiniges SR nachweisen... was bisher in all den Jahren genau 2 mal passierte überhaupt.

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Re: die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht

Antwort von Alpenveilchen am 06.03.2015, 11:18 Uhr

Hat jetzt nicht direkt mit deinem Posting zu tun, aber es geht grad für mich auch um das Thema Reisepass. Allerdings wohnen wir in Italien.

Kind lebt seit Geburt bei mir, Vater ist fortgezogen und hat seitdem wechselnde Aufenthaltsorte zwischen dem Norden Deutschlands und Oberitalien.

Nun muß ER den Antrag für MEINEN Reisepass mitunterschreiben. Die Unterschrift auf dem Antrag des Kindes verstehe ich ja noch, aber auf meinen? Das sehe ich als massiven Eingriff in meine persönliche Freiheit, umso mehr, als kein Hahn danach kräht, wenn der unterhaltspflichtige Erzeuger einfach mal untertaucht und die Zahlungen einstellt.

Habe vor 5 Jahren eine richterliche Vollmacht erwirkt, die die Unterschrift des Vaters für Personalausweis und Reisepass ersetzt und jetzt ist plötzlich nicht mehr sicher, daß die auch akzeptiert wird.

Sorry für das Frustposting.... lg alpenveilchen

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Re: die Behörden kennen ihre eigenen Vorschriften nicht

Antwort von Pamo am 06.03.2015, 13:11 Uhr

Deinen Reisepassantrag unterschreiben?

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Ja, meinen! Das ist doch unfassbar, oder !?! o.T.

Antwort von Alpenveilchen am 09.03.2015, 9:24 Uhr

...

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