Geschrieben von Sterni1975 am 01.11.2014, 9:54 Uhr |
Der Kampf ums Kind ist eröffnet :-( Paar Fragen
Hallo zusammen,
habe mich von meinem Mann getrennt.
Problem...er will nicht aus unserer Wohnung raus ( er steht im Mietvertrag ) und er will auch nicht, dass unsere 4jährige Tochter aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen wird. Sprich...wir beide wollen unsere Tochter!
Frage: Wenn ich ausziehe,DARF ich sie einfach mitnehmen?
Ich habe mir bisher sehr viele Gedanken gemacht, vieles hin und her überlegt....Wenn ich sie nun bei ihm lassen würde ( es würde MIR das Herz brechen, aber ich will, dass SIE glücklich ist und sie ist Papa-Kind durch und durch ), müsste ich dann Unterhalt zahlen? Ich verdiene netto 750 Euro und bekomme noch Unterhalt für meinen 13jährigen Sohn ( aus früherer Beziehung ) und Kindergeld ( dann ja nur noch für den Sohn )....da würde mir ja nix mehr zum Leben bleiben. Mein Mann verdient 1600 netto.....
Eine weitere Überlegung wäre...wenn wir uns einigen könnten, dass sie die eine Hälfte der Woche bei ihm "wohnt", die andere bei mir. Wobei ich nicht wirklich weiss, ob das generell gut wäre für eine 4jährige....Aber wie würde das ganze dann aussehen mit Unterhalt und Kindergeld? Wer müsste zahlen oder muss dann überhaupt jemand zahlen?
Bitte entschuldigt, wenn es hier den Anschein erweckt, dass ich abgebrüht darüber schreibe oder emotionslos. Mein Kopf ist voller Gedanken, ich weiss gar nicht mehr, was ich überhaupt noch denken, geschweige denn tun soll. Ich liebe meine Tochter über alles und möchte nur ihr bestes - und wenn es mir damit schlecht geht....das wäre egal....
LG
Re: Der Kampf ums Kind ist eröffnet :-( Paar Fragen
Antwort von mf4 am 01.11.2014, 10:29 Uhr
Ich beantworte das auch mal emotionslos...
Du darfst nicht einfach ausziehen... bzw. du ja aber nicht mit Kind ohne seine Zustimmung (verheiratet = gemeinsames Sorgerecht).
Unterhalt müsstest du dann zahlen... da du das offenbar momentan nicht kannst könnte er UH-Vorschuss beantragen. Du kannst ja dann ohne das kleine Kind auch mehr arbeiten.
Wie viel er verdient spielt keine Rolle, UH wird aus dem Einkommen es UH-Zahlers berechnet. KG bekommt natürlich der, bei dem das Kind dann lebt.
Dein Einkommen + Kindergeld (Sohn) + Unterhalt (Sohn) MINUS Miete... ob ihr davon leben könnt weiß ich nicht, aufstockend ALG2 beantragen wäre eine Option.
PS:
Ich finde das gar nicht abgebrüht, sondern sehr überlegt und du denkst ans Kind, dass es ihm gut geht.
Vielleicht könnt ihr das hinbekommen, dass ihr nah beieinander wohnt, es einen großzügigen Umgang geben kann, ihr euch das Kind quasi halbe/halbe teilt.
Vielen Dank und.....
Antwort von Sterni1975 am 01.11.2014, 13:29 Uhr
ja, ich hatte mich auch schon ein wenig schlaugelesen über das "Wechselmodell"....bin mir, wie gesagt noch nicht sicher, ob das gehen würde. Vielleicht sollten wir es einfach ausprobieren....Ich denke, ich mache nächste Woche einen Beratungstermin beim Jugendamt und sehe dann weiter
Danke für deine Antwort :-)
Re: Der Kampf ums Kind ist eröffnet :-( Paar Fragen
Antwort von Fru am 01.11.2014, 13:40 Uhr
Wir leben ja das Wechselsystem, aber wenn Du da ernsthaft drüber nachdenkst, ist Deine Überschrift schon die völlig falsche Richtung. Das setzt nämlich voraus, das man vernünftig miteinander klarkommt.
Unterhalt wird in der Regel hälfig gezahlt, hebt sich also auf, es sei denn, einer ist H3 Empfänger und der andere Topverdiener...
@Fru
Antwort von Sterni1975 am 01.11.2014, 13:51 Uhr
Vielen Dank für deine Antwort!
Ich habe diese Überschrift gewählt, weil mein Mann mir wortwörtlich gesagt hat, dass er um unsere Tochter kämpfen würde bis aufs Blut. Er hat auch schon mit einigen Dingen gedroht...zb hatte ich Fotos von unserer Tochter in einem sozialen Netzwerk hochgeladen, nur für meine realen Freunde sichtbar, er hatte sich nie dafür interessiert. Nun wollte er diese "Kindesmisshandlung" wie er es nennt...dem Jugendamt melden und auch dafür sorgen, dass ich meine Arbeit verliere ( ich arbeite mit Kindern ) usw. Aber er will ja auch nur das beste für unsere Tochter....blabla....er wird über Leichen gehen....und ich möchte das nicht. Ich hätte dem JA auch einiges zu erzählen, aber ich möchte dass es unserem Kind gut geht und keine Schlammschlacht....
Er ist für eine Woche weggefahren und wir haben ausgemacht, dass sich jeder seine Gedanken macht...das tue ich gerade und bin dabei im Internet auf das Wechselmodell gestossen. Das werde ich ihm vorschlagen.
LG
Nur wie gesagt,
Antwort von Fru am 01.11.2014, 19:05 Uhr
wenn Ihr (oder er) einen Kleinkrieg führen "wollt" werdet Ihr scheitern...
Viel Glück! Vielleicht schaffst Du es ja, vernünftig mit ihm zu reden und eine Lösung zu finden!
Re: Der Kampf ums Kind ist eröffnet :-( Paar Fragen
Antwort von Lena_1977 am 02.11.2014, 10:33 Uhr
Das Wechselmodell wird vom Jugendamt in 90 % der Fälle abgelehnt - weil es einfach unüblich ist. Wenn ihr das wirklich wollt und du vielleicht eine Wohnung in der Nähe/Stadtteil findest, wäre das eine Möglichkeit. Steuerlich gibt es kein Wechselmodell - ihr müßt euch über die Kosten/Kindergeld einigen - evtl. hilft da eine Quote.
Aber den "Kleinkrieg" müßt ihr dann wirklich begraben. Schau mal bei www.allein-erziehend.net rein - da sind einige die ein Wechselmodell leben.
Abgelehnt????
Antwort von Fru am 02.11.2014, 16:12 Uhr
Wenn ich mich mit meinem Exmann dazu entschließe mein Kind im Wechselmodell aufwachsen zu lassen, dann ist das MEIN Bier und sicher nicht das Problem vom Jugendamt...und dann noch die Begründung: weil es unüblich sind....müssen wir in Schubladen passen??? Sicher nicht, oder???
Re: Der Kampf ums Kind ist eröffnet :-( Paar Fragen
Antwort von shinead am 02.11.2014, 17:52 Uhr
Ich denke - neben dem Wechselmodell solltest Du auf jeden Fall noch weitere Möglichkeiten durchspielen.
Zum einen die Möglichkeit, dass eure Tochter beim Vater lebt. Dazu würde auch gehören, dass du ggf. Deine wöchentliche Arbeitszeit erhöhst um Deinen Unterhaltspflichten nachzukommen.
Dazu gehört aber auch die Klärung der Betreuung. Kann Dein Mann diese mit seinen Arbeitszeiten gewährleisten, kann er ggf. seine Stunden herunterfahren um dieses zu tun?
Wenn man eure Einkünfte gegeneinander stellt, bekommt man den Eindruck, dass Du aktuell die hauptsächliche Erziehungsarbeit geleistet hast. Das würde Dir im Fall des Falles positiv "angerechnet", so dass eben auch die Möglichkeit besteht, dass eure Tochter bei Dir lebt.
Aktuell muss ,keiner von euch ausziehen. Eine Trennung kann auch in der ehelichen Wohnung praktiziert werden. Bis zur Scheidung (oder der vorgezogenen Zuteilung der ehelichen Wohnung durch einen Richter) muss keiner von euch ausziehen.
Wenn also die 50/50 Regelung für euch keine Option darstellt, du es nicht übers Herz bringst Ohne Deine Tochter auszuziehen, wäre Aussitzen bis zur richterlichen Entscheidung die letzte Möglichkeit.
Lass Dich beraten. Vom Jugendamt und von Deinem Anwalt.
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