Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von JanoschTraumstunde am 20.03.2015, 21:13 Uhr

Betreuungsunterhalt...

Hallo ihr lieben:)

Habt ihr Erfahrungen mit dem Betreuungsunterhalt?
Was mich interessiert ist die genaue Berechnung...

Das Kind kommt erst ...
Nach meinen Berechnungen bekomme ich bin ... € Unterhalt für die Motte aber wieviel kommt als Betreuungsunterhalt hinzu?
Vielen Dank für eure Hilfe

 
2 Antworten:

Re: Betreuungsunterhalt...

Antwort von mf4 am 20.03.2015, 21:36 Uhr

http://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/betreuungsunterhalt.html

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Re: Betreuungsunterhalt...

Antwort von jamelek am 22.03.2015, 0:30 Uhr

Theoretisch hast du Anspruch auf dein altes Nettogehalt, abzüglich Einnahmen wie Elterngeld oder später Betreuungsgeld (Herdprämie). Allerdings nur, wenn sein Gehalt ausreicht. Er hat einen Selbstbehalt von ca. 1.200 Euro. Der Rest geht an dich bis zur Höhe deines vorherigen Einkommens.

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