von angry.me am 23.10.2015, 20:10 Uhr |
Auch Bankthema :-O
Hey,
ich hab' hier ja schon lange nicht mehr geschrieben... aber jetzt brennt mir doch eine Frage unter den Nägeln!
Ich habe 2007 Konten für unsere gemeinsamen Kinder anlegen lassen.
Nun wollte ich gerne für das bei mir lebende Kind das Konto umziehen lassen, da wir den Wohnort 2010 gewechselt haben.
Allerdings scheint da was nicht zu klappen- a) hat der Vater (sorgeberechtigt) einzuwilligen, was er nicht tut und b) lässt mich die Bank nicht auf die Umsatzlisten zugreifen. GEHT DAS DENN SO EINFACH???
ich würde gerne wissen, was auf dem Konto ist. Denn das beim Vater lebende Kind hatte damals den gleichen Betrag zur Verfügung und ich fände es nur gerecht, wenn jedes Kind sein Konto in seinem Wohnort hätte und der jeweilige Elternteil jeweils mit dem entsprechenden Kind freie Hand hätte!?
LG, angry***
Re: Auch Bankthema :-O
Antwort von Pamo am 25.10.2015, 6:58 Uhr
Wie begründet denn die Bank, dass du die Umsatzlisten nicht sehen darfst?
Re: Auch Bankthema :-O
Antwort von angry.me am 27.10.2015, 11:23 Uhr
Hallo, Pamo!
Die Dame am Tresen hat damit argumentiert, dass "sie den Vater des Kindes ja 'kenne', da er Kunde ist, mich jedoch nicht". Ich war jahrelang Kundin und konnte mich ausweisen.
Re: Auch Bankthema :-O
Antwort von Pamo am 27.10.2015, 14:26 Uhr
Schriftliche Beschwerde bei der Geschäftsleitung! So eine bodenlose Unverschämtheit.
Unterhalt bei volljährigen Kindern - weiß das jemand?
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Würde gerne mal Eure Gedanken lesen
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