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Geschrieben von Andrea&Würmchen am 17.11.2014, 13:33 Uhr

Zustellung durch den Gerichtsvollzieher - was bedeutet das?

Heißt das "nur", dass es sich um ein hochoffizielles Schreiben handelt, das vom Gerichtsvollzieher verschickt wird? Wird das ganz normal per Post verschickt oder es das sowas wie ein Einwurf-Einschreiben? Wird es gar persönlich abgegeben? Gibt es mehrere Zustellversuche?

Wäre schön, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Mir geht es hauptsächlich darum, wie/ob sich sicherstellen lässt, dass/wann der Empfänger das Schreiben erhalten hat.

Danke & Grüße,
Andrea

 
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