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Geschrieben von germanit1 am 27.01.2015, 16:58 Uhr

Wer kennt sich mit Beamtenrecht aus

Hallo!

Ich bin vor ca. 20 Jahren kurz nach meienr Ausbildung freiwillig aus dem Beamtenverhaeltnis ausgeschieden. Dafuer gab es verschiedene Gruende. Eine Beurlaubung war damals leider nicht moeglich sonst haette ich das in Erwaegung gezogen. Jetzt wuerde ich gern in meinen erlernten Beruf zurueckkehren und habe auch meinen alten Arbeitgeber kontaktiert. Der meint, ich muesste die Ausbildung wiederholen, da mein Ausbildungsabschluss nicht mehr gueltig ist. Von sowas habe ich noch nie gehoert und die Dame von der Beratungsstelle, die Frauen bei der Wiedereingliederung in den Beruf hilft, an die ich mich gewandt habe, auch noch nicht. Ich weiss, dass sich in den letzten Jahren viel geaendert hat udn ich habe auch eien Vorschlag gemacht, wie ich mich weiterbilden koennte. Haette ich vor 20 Jahren 1 oder 2 Jahre in meinem erlernten Beruf gearbeitet, wuerde sich an den Aenderungen meiner Meinung nach nichts aendern, da die meisten Veraenderungen ja in den letzten Jahren durch den vermehrten Gebrauch von Computern und Internet passiert sind. Ausserdem habe ich einiges, was ich in der Ausbildung gelernt habe, auch spaeter beruflich gebraucht.

Jetzt heisst es auf einmal, jemand, der aus dem Beamtendienst ausgeschieden ist, kann nicht wieder in den Beamtendienst uebernommen werden. Weiss jemand darueber etwas? GErn auch per PN. Danke.

 
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