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Geschrieben von Weihnachtsfrau am 25.06.2014, 19:52 Uhr

Was nun?

Viele kennen meine Situation. Ich bin alleinerziehend und werde vom Kindesvater permanent terrorisiert. Er macht mir mit allen Mitteln das Leben schwer.
Kind (8) lebt bei mir, hat aber regelmäßige Umgangszeiten.

Nun bekam Kind vom Vater einen eigenen Schlüssel zu dessen Wohnung, damit er das Haustier besuchen und füttern könne.

Eine Absprache mit mir diesbezüglich gab es nicht.

Ich will und werde die Wohnung des Vaters nicht betreten.
Und ich will keinen Schlüssel zu dieser Wohnung in meiner Wohnung haben. Ich befürchte, dass dann demnächst eine Anzeige wegen Diebstahl oder sonstwas kommt (aktuell hat er mich wegen was anderem angezeigt - ist also nicht aus der Luft gegriffen.)

Der Vater hat Kind aber dermaßen angestachelt...
Ich habe mit meinem Kind geredet und ihm erklärt warum und wieso.... Kind ist nur weinend und wütend davongerannt.

Oh Mann!
Ich weiß gar nicht, was ich tun soll.
Ich WILL auch nicht mit Kind zur Vaterwohnung gehen. Schon der Gedanke löst Panik aus.

Wie mach ich das meinem Kind begreiflich?
Es ist traurig und sagt es verstehe nicht, warum das nicht geht.

WIe bekomme ich den Schlüssel umgehend weg von hier?
Ich dachte, ich schreibe ihm eine E-mail, dass ich nicht möchte, dass das Kind einen Schlüssel seiner Wohnung mir nach Hause bringt und stecke ihm den Schlüssel in den Briefkasten?

VG,
W

 
47 Antworten:

Re: Was nun?

Antwort von Pamo am 25.06.2014, 20:11 Uhr

DU musst die Wohnung doch nicht betreten und das Kind auch nicht hinbringen. Den Schuh tät ich mir nicht anziehen.

Du könntest dich total da raus halten. Das ist eine Sache zwischen Vater und Kind. Wenn das mein Kind wäre, dann wäre der Schlüssel in spätestens 2 Wochen verloren gegangen - Problem gelöst. Oder auch nicht - immer noch nicht deine Sache.

oder

Das Kind hinterlegt den Schlüssel bei einer Person, der sowohl er selber als auch der Vater vertrauen.

Weihnachtsfrau, es läuft immer wieder darauf hinaus, dass du lernen musst es auszuhalten, dass der Ex-Weihnachtsmann dummes Zeug plappert und Dinge unterstellt. Das tut er doch auch schon ohne Schlüssel, es nützt dir also nichts wenn du den Schlüssel nicht im Haus duldest!

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Re: Was nun?

Antwort von Weihnachtsfrau am 25.06.2014, 20:13 Uhr

Doch, mit Schlüssel in meinem Haus befürchte ich bald die nächste Anzeige, dann vielleicht wegen Diebstahl o.ä.

Deshalb ist DAS schon der Dreh- und Angelpunkt.

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Re: Was nun?

Antwort von Strudelteigteilchen am 25.06.2014, 20:15 Uhr

Ich habe erst im Frühjahr zufällig erfahren, daß die Kinder jahrelang einen Schlüssel zur Wohnung meines Ex hatten.

Sie haben ihn nie benutzt. War insofern eh egal.

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STT

Antwort von Weihnachtsfrau am 25.06.2014, 20:19 Uhr

Da ist aber die Sachlage anders.

Mein Kind ist 8 und muss zur Vaterwohnung gefahren werden. Allein kommt es nicht dorthin.

Zudem wurde ich vom Vater schon wegen diverser Sachen angezeigt und ich befürchte, dass das nächste eine Diebstahlsanzeige sein wird.

Außerdem habe ich KEINE Lust den Schlüssel zu beaufsichtigen. Kind ist schusselig und ich bin aus VAters Sicht schon Schuld am Verlust von zwei Uhren und etlichen anderen Gegenständen.
Ich tue mir so einen Stress nicht an. Zumal ich letztlich als Dumme dastehen werde, die den Schlüssel versteckt wenn er vom Kind verbummelt wurde, oder die in des VAters Wohnung geht usw. usf.

Ich weigere mich den Wohnungsschlüssel eines Menschen, der mir nur Schlechtes will in meiner Obhut zu haben!

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Re: Was nun?

Antwort von Fredda am 25.06.2014, 20:27 Uhr

Erklär dem Kind, dass das nicht geht, pack den Schlüssel in einen eingeschriebenen gepolsterten Umschlag und schicke ihn an den Kindesvater.

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Re: Was nun?

Antwort von fsw am 25.06.2014, 20:33 Uhr

Ich würde Schlüssel in einen Umschlag und dann in seinen Briefkasten stecken. OHNE Worte ist besser als Diskussionen.Das zieht am besten.Kind muss durch,dein Sohn muss nicht mit seinem Willen durch die Wand.Es IST so und fertig.Ich kenn Situationen wie deine nur zu gut.Hab es auch so gemacht,außer Beschwerde bei Dritten gegen mich kam nichts.

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Re: STT

Antwort von Strudelteigteilchen am 25.06.2014, 20:40 Uhr

Du hast ihn nicht in Deiner Obhut. Das Kind hat ihn in der Obhut.

Sucht gemeinsam einen sicheren Platz - vielleicht die Spardose des Kindes? - und laß den Schlüssel die nächsten 10 Jahre dort verbringen.

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Naja, "Kind hat ihn in der Obhut" - so einfach ist es ja nicht, denn...

Antwort von MM am 25.06.2014, 20:43 Uhr

... das Kind ist ja nicht volljährig und somit hat die AP die Verantwortung. Und wenn es in der Richtung einschlägige Erfahrungem mit dem Typen gibt, würde ich an Stelle der AP auch nichts riskieren wollen.

Ich würde den Schlüssel zurückgeben (nachweisbar!) und es dem Kind mit kurzer und bestimmter Erklärung sagen.

Verständnisfrage:Wenn es eh nicht alleine zum Vater kann, sondern hingefahren werden muss, kann es ihm doch eigentlich egal sein, ob es einen eig. Schlüssel hat - warum rennt es dann wütend durch die Wohnung???

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Re: Was nun?

Antwort von Port am 25.06.2014, 20:50 Uhr

Schließe mich Fredda an. Das Kind wird noch öfter bocken, steh einfach drüber. Der Schlüssel bringt dem Kind sowieso nichts, wenn Du ihn nicht hin fährst.

Du machst aus allen "Vaterdingen" ein Drama. Der Vater weiß das ganz genau. Schnell handeln und gut ist! Lass Dir nichts gefallen.

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Re: Was nun?

Antwort von Silvia3 am 25.06.2014, 20:51 Uhr

Per Einschreiben zurückschicken. Kind muss leider leiden. Ist zwar hart, aber in dem Fall würde ich mich da auch nicht um des Kindes Willen erweichen lassen.

Kannst Du evtl. dem Kind auch ein Haustier kaufen (Hamster?). Damit hättest Du die Situation vielleicht elegant gelöst.

Silvia

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Re: Was nun?

Antwort von Fredda am 25.06.2014, 20:54 Uhr

Die Idee, die Ferienversorgung und volle Verantwortung einem Achtjährigen zu überlassen, ist eh daneben....

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Re: Naja, "Kind hat ihn in der Obhut" - so einfach ist es ja nicht, denn...

Antwort von Strudelteigteilchen am 25.06.2014, 20:56 Uhr

Das hat was Emotionales.

Meine Kinder waren mit Zweitwohnsitz in der Wohnung des Ex gemeldet. Sie waren vor 9 Jahren vielleicht drei mal drin, der Ex hatte die Wohnung schon seit Jahren untervermietet und hat sie selber seit vier oder fünf Jahren icht mehr betreten. Dennoch hat das große Kind bittere Tränen geweint, als ich sie dort abgemeldet habe. Es war eine emotionale Verknüpfung zum Vater.

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Re: Was nun?

Antwort von Einstein-Mama am 25.06.2014, 20:58 Uhr

Also ich kann dich verstehen. Aber sehe es genauso wie die anderen. Das Kind wird es irgendwann verstehen, bis dahin wirst du noch zigmal der Depp sein müssen, ein hartes Los.....warum suchen sich solche Väter nicht endlich ein eigenes Hobby?

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Re: Was nun?

Antwort von kravallie am 25.06.2014, 21:13 Uhr

ist der mann denn schon weg?
kann das haustier denn x wochen ohne futter auskommen???
nicht daß er weihnachtsfrau wegen mordes oder unterlassung anzeigt, wenn das tier verhungert.....

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Ist der Vater im Urlaub?

Antwort von Port am 25.06.2014, 21:16 Uhr

Das lese ich nirgends. Ich lese nur, dass das Kind das Haustier besuchen und füttern kann, wenn es möchte.

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Re: Was nun?

Antwort von mama.frosch am 25.06.2014, 21:17 Uhr

mit übergabeeinschreiben.
sicher ist sicher.

und ansonsten nicht von der emotionalität des kindes abhängig machen, das macht nur erpressbar.

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stimmt, port!

Antwort von kravallie am 25.06.2014, 21:21 Uhr

ist für mich halt nur in abwesenheit nötig, daß das haustier gefüttert werden muß/will.

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Re: stimmt, port!

Antwort von Port am 25.06.2014, 21:23 Uhr

Sollte er allerdings bereits in Urlaub sein, sehe ich da ein Problem...

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Re: Ist der Vater im Urlaub?

Antwort von Nikas am 25.06.2014, 21:28 Uhr

Du bist wütend, weil Du nicht genau weisst, was Du tun sollst. Ist doch ganz eiinfach: Da die Sache bei einem 8j Kind, das weder für Schlüssel noch Hamster Verantwortung übernehmen kann, also auf Dich zurückfällt samt Verantwortung (eben eventuell Diebstahl oder das Viech stirbt; Hamster werden doch eh nicht alt; das kann schnell gehen), weist Du diese Verantwortung von Dir und gibst den Schlüssel nachweislich wieder zurück, so oft wie er ihn wieder aushändigt, und wenns zehnmal wäre. (dem Kind kannst Du das durchaus in verständlichen Worten genauso erklären, also dass er einfach noch keine Verantwortung für einen Schlüssel übernehmen kann).

Warum der Vater den Schlüssel an den Sohn aushändigt, weiss niemand, ob aus Boshaftigkeit oder schlichtweg Dumm- und Blödheit, und kann Dir im Prinzip auch egal sein. Denn Du gibst ihn wieder zurück. Punkt.

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Re: Was nun?

Antwort von Hase67 am 25.06.2014, 21:40 Uhr

Ob sie "der Depp" ist, entscheidet aber sie selbst. Du machst doch Therapie, oder, Weihnachtsfrau? Oder inzwischen nicht mehr? Besprecht ihr da, wie du möglichst konstruktiv und für dich gewinnbringend in solchen Situationen reagierst?

Dein Kind bockt und weint, weil der Vater es manipuliert und es spürt, dass du ein schlechtes Gewissen hast, wenn du dich abgrenzt und dem Kind damit "wehtust". Genau darin liegt ja die Machtstrategie des Vaters, er benutzt das Kind als verlängerten Arm, weil er genau das weiß. Deshalb bereitet es dir vermutlich auch so großes Unbehagen, den Schlüssel in der Wohnung zu haben - der Schlüssel ist ein Symbol für die Kette, an die du dich von deinem Ex legen lässt.

Aber wenn du nicht manipuliert werden willst, dann lass es nicht zu. Sende ihm einen Brief (keine E-Mail oder SMS), in dem du dokumentierst, dass euer Sohn dir den von ihm übergebenen Schlüssel gezeigt hat - um bei evtl. Diebstahlsanzeigen etwas in der Hand zu haben - und kündige ihm an, dass du keine Verantwortung für diesen Schlüssel übernehmen wirst, weil diese Schlüsselübergabe nicht mit dir abgesprochen war. Kündige auch an, dass du das Kind während seiner Abwesenheit nicht zur Versorgung des Tiers zur Wohnung fahren wirst, weil das nicht zu deinen Pflichten im Rahmen der Ermöglichung des Umgangs gehört.

Außerdem solltest du deinem Sohn (der ja kein Baby mehr ist) erklären, was dich dazu veranlasst, so zu reagieren: Dass du in der Vergangenheit schon mehrmals Probleme mit seinem Vater hattest, weil er der Polizei und anderen unwahre Dinge über dich erzählt hat, um dich zu ärgern, und dass du dich einfach nicht mehr ärgern lassen willst. Das ist ja kein "Schlechtmachen" des Vaters, sondern die Wahrheit. Und du kannst ruhig auch sagen, dass es dir leidtut, wenn er jetzt deshalb sein Haustier nicht sehen kann - aber dass der Vater das Tier ja angeschafft hat und in seiner Wohnung hält und deshalb selbst dafür sorgen muss, dass es in den Ferien versorgt ist, weil dein Sohn noch zu jung ist, dafür die alleinige Verantwortung zu tragen (was man ja auch daran sieht, dass du ihn zur Wohnung fahren musst, weil er das noch nicht allein kann, das leuchtet ihm vermutlich ein). Stärke dich und dein Kind und lass den anderen Dödel auflaufen.

LG

Nicole

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Hase

Antwort von Einstein-Mama am 25.06.2014, 22:33 Uhr

wenn man aber ausschließlich damit beschäftig ist sich mit dem Exmann zu befassen,weil der sich nicht im Griff hat?die Rede ans Kind ist ja nicht in zwei Minuten abgehandelt und es macht auch nicht immer Spaß dem Kind gegenüber alles nett und trotzdem wahrheitsgetreu zu erklären.
Den Schlüssel wieder zurückzugeben , angezeigt zu werden etc. Das ist auf Dauer anstrengend und sinnlos.
Man hat nebenher halt auch noch andere Verpflichtungen und braucht den Kopf mal für wichtige Dinge, gerade als AE Mutter.

Den Dödel lässt man so schnell nicht auflaufen und eigentlich ist es auch schade, dass man ihn überhaupt auflaufen lassen MUSS!

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Auf jeden Fall per Einschreiben zurückschicken

Antwort von und am 25.06.2014, 23:13 Uhr

Oder unter Zeugen zurückgeben.
Keinesfalls den Schlüssel einfach in den Briefkasten legen.

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Re: Hase

Antwort von Hase67 am 26.06.2014, 6:29 Uhr

Hallo EM,

ich gebe dir recht, dass das blöd und nervenaufreibend ist. Aber was hilft es der Weihnachtsfrau, wenn sie denkt: "Wegen diesem Arsch bin ich immer der Depp"? Dadurch wird sie ihn ja nicht los, sondern beißt sich noch zusätzlich emotional an ihm fest, weil sie sich als Opfer sieht. Und das macht sie so klein, dass sogar schon ein Schlüssel zur Bedrohung wird. Genau für diesen emotionalen Stress hat der Ex ein untrügliches Gespür und zieht daraus seine Energie.

Wegen des Kindes muss sie mit dem Ex umgehen, und sie muss dem Kind einen Weg aufzeigen, mit seinem Vater umzugehen, ohne sich emotional vereinnahmen und manipulieren zu lassen. Dazu muss sie das aber zuerst einmal selbst lernen. Ich finde, sie muss den Schlüssel überhaupt nicht zurückgeben - es ist das gute Recht des Ex, dem Kind einen Schlüssel zu seiner Wohnung zu geben. Aber sie kann den Schlüssel von der Erpressungskomponente trennen, indem sie nicht automatisch mitspielt und das Kind zu seiner Wohnung fährt und klar signalisiert, dass sie nicht auf den Schlüssel aufpassen wird. Der Schlüssel ist nur ein Schlüssel und eine Sache zwischen Vater und Sohn.

Der Vater kann entscheiden, dass sein Sohn Zugang zu seiner Wohnung haben darf, aber er kann nicht darüber verfügen, dass die Weihnachtsfrau diesen Zugang zur Wohnung aktiv unterstützt, um ein Haustier zu versorgen, das der Vater angeschafft hat. Möglicherweise lässt es sich der Vater tatsächlich einfallen, das Tier dann verhungern zu lassen, um sie als "die Böse" hinzustellen, auch gegenüber dem Kind. Deshalb halte ich es für immens wichtig, sich VORHER schriftlich deutlich abzugrenzen und auch dem Sohn deutlich zu machen, was da läuft und wie die Pflichten und Zuständigkeiten in Wirklichkeit verteilt sind. Und sollte es dem Vater einfallen, das Tier sterben zu lassen, weil "deine Mutter verhindert hat, dass du es fütterst" und sie deshalb anzeigen, dann soll sie ihre Kopie des an ihn aufgesetzten Briefs (den sie per Einschreiben mit Rückschein verschickt) als Gegenbeweis vorlegen und ihm in einem zweiten Brief schriftlich untersagen, sie und das Kind zu nötigen und zu erpressen, weil sie sich sonst weitere gerichtliche Schritte vorbehält.

LG

Nicole

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Re: Was nun?

Antwort von Hase67 am 26.06.2014, 6:35 Uhr

Hi,

"Mord" wäre das rechtlich sowieso nicht, allenfalls Sachbeschädigung durch Unterlassung. Wobei er da auch keine Handhabe hat, weil die Weihnachtsfrau ganz sicher nicht von ihm dazu genötigt werden kann, die Versorgung eines von ihm angeschafften Haustiers zu übernehmen oder aktiv zu unterstützen. So eine Anzeige würde also ins Leere laufen und hätte rechtlich keinen Bestand.

LG

Nicole

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Nachtrag...

Antwort von Hase67 am 26.06.2014, 6:52 Uhr

... und falls der Vater tatsächlich so dumm sein sollte, so etwas zu versuchen (was ich nicht mal glaube, beraten lassen wird er sich schon), würde das ja ohnehin nur auf ihn zurückfallen, weil das Tier sein Eigentum ist.

LG

Nicole

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Re: Naja, "Kind hat ihn in der Obhut" - so einfach ist es ja nicht, denn...

Antwort von Hase67 am 26.06.2014, 6:57 Uhr

Doch, so einfach ist es. Die Verantwortung für den Schlüssel hat der Vater, weil es seine (Miet?)-Wohnung ist, zu der er seinem Sohn damit Zugang verschafft. Wenn er entscheidet, den Schlüssel in die Obhut des Sohnes zu geben und dieser ihn verliert, haftet der Vater (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) und nicht die Weihnachtsfrau für die Nachfertigung des Schlüssels, den Austausch der Schließanlage o.ä. Er hat die Weihnachtsfrau ja vor der Schlüsselübergabe nicht mal informiert - prinzipiell kann er nicht mal davon ausgehen, dass sie von der Existenz des Schlüssels überhaupt weiß.

LG

Nicole

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Die Sache mit dem Zurückgeben ist halt die:

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.06.2014, 7:03 Uhr

Das nächste Mal bekommt das Kind den Schlüssel mit der Maßgabe, der Mama doch nix davon zu erzählen. Schon die Option würde sich für MICH nicht besser anfühlen.

Dann lieber: Schlüssel an einem sicheren Ort bei mir in der Wohnung. Meinen Teil des Verschlampen-Verhinderns erfülle ich, indem ich verhindere, daß das Kind den Schlüssel ständig herumschleppt - es brauch ihn ja eh nicht. Denn zum Kindfahren kann der Kerl mich nicht verdonnern, das täte ich sicher nicht, und die Wohnung betreten schon dreimal nicht.

Den psychologischen Aspekt hat Hase mMn ganz hervorragend erklärt.

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Vergessen

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.06.2014, 7:08 Uhr

Das zweite "Problem" mit der Schlüsselrückgabe wäre für mich, daß der Kerl dann wüßte, wie unangenehm schon die Anwesenheit des Schlüssels in meiner Wohnung für mich ist. Schöner Beweis für ihn, daß Du Deine Gefühle immer noch von ihm manipulieren läßt. Schon alleine das wäre es mir wert, den Schlüssel in meinem Kopf zu dem zu machen, was er ist: Etwas zwischen Vater und Kind.

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den Schlüssel per Einschreiben mit Rückschein zusenden

Antwort von Birgit67 am 26.06.2014, 7:23 Uhr

dann hast du den Beweis dass Du es zugeschickt hast - zur Not unter Aufsicht Deines Anwaltes damit er eine Eidesstattliche Erklärung machen kann und ein Brief rein mit kurzem Satz: Danke aber brauchen wir nicht.

Wäre das eine Alternative??? Dann bist Du auch auf der sicheren Seite dass er den Brief erhalten hat weil er ja selber unterschreiben muss bei einem Rückschein.

Gruß Birgit

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Re: Vergessen

Antwort von Port am 26.06.2014, 7:34 Uhr

Ich glaube nicht, dass die Rückgabe impliziert, wie unwohl Weihnachtsfrau sich mit dem Schlüssel fühlt. Er wird sich eher ärgern, dass sein Plan nicht aufgegangen ist. Ich denke nicht, dass er den Schlüssel gegeben hat, um ihn postwendend zurück zu bekommen. Da steckt schon mehr dahinter.

Ich habe mir die Rückgabe noch einmal durch den Kopf gehen lassen: Eine Rücksendung per Einschreiben bedeutet nicht, dass im Umschlag ein Schlüssel war. Es bedeutet lediglich, dass ein Brief abgegeben wurde, dessen Inhalt erst dann beweisbar ist, wenn der Schlüssel unter Zeugen hineingetan und auch abgesendet wurde. Ist doof, aber ist so! Daher würde ich den Schlüssel persönlich mit einem Zeugen in den Briefkasten werfen. Ist eindeutiger, falls der Herr behauptet, er habe nichts bekommen. Und das Ganze muss so schnell wie möglich über die Bühne gehen, prompte und strikte Reaktion eben, die keinen Raum für Diskussionen lässt.

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Re: Vergessen

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.06.2014, 7:56 Uhr

Ich glaube auch nicht, daß er die Rücksendung antizipiert hat oder gar wünscht.

Aber warum sollte er sie nicht richtig interpretieren können? Denn daß ihr so ein alberner kleiner Gegenstand Bauchweh macht, nur weil es SEINER ist, ist ja schlicht und ergreifend wahr.

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Re: Vergessen

Antwort von Hase67 am 26.06.2014, 8:26 Uhr

Zitat: "Ich glaube nicht, dass die Rückgabe impliziert, wie unwohl Weihnachtsfrau sich mit dem Schlüssel fühlt. Er wird sich eher ärgern, dass sein Plan nicht aufgegangen ist. Ich denke nicht, dass er den Schlüssel gegeben hat, um ihn postwendend zurück zu bekommen. Da steckt schon mehr dahinter."

Ich bin mir relativ sicher, dass der Mann nach all den Jahren weiß, was es mit Weihnachtsfrau macht, wenn er solche "Köder" für den Jungen auslegt und dass genau das (wenn auch vielleicht nicht hundertprozentig bewusst) einen Großteil des Reizes für ihn ausmacht. Wenn sie es mit Zeugen selbst schafft, ihm ruhig und beherrscht den Schlüssel zurückzugeben und ihm zu sagen, dass sie dafür keine Verwendung hat, weil sie den Jungen nicht zur Versorgung des Haustiers zu ihm fahren wird, dann kann deine Variante funktionieren. Ich bezweifle das aber angesichts ihrer schriftlichen Reaktionen hier.

Andersherum kann sie ihm zumindest übungshalber (bis das mit der Sicherheit auch mündlich und im persönlichen Kontakt klappt) zumindest schriftlich "vorspielen", dass es gar nichts mit ihr macht, dass dieser Schlüssel jetzt in ihrer Wohnung liegt. Dass sie es zur Kenntnis nimmt, aber nicht gedenkt, deshalb mit in das Spiel einzusteigen. Das erscheint mir die sicherere Variante, weil sie sich dann keine Blöße geben muss und sich hinter einem Brief "verstecken" kann. Und in beiden Fällen lautet die implizite Botschaft: "Du kannst mich mal, ich spiele dein Spiel nicht mit". Der Schlüssel ist ja nicht das eigentliche Problem, nur das, was er impliziert.

LG

Nicole

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Hm, das stimmt auch wieder, STT... da ist was dran!

Antwort von MM am 26.06.2014, 8:38 Uhr

Hätte ich jetzt erstmal so nicht bedacht, aber klingt einleuchtend.

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Re: Vergessen

Antwort von Port am 26.06.2014, 9:18 Uhr

"Wenn sie es mit Zeugen selbst schafft, ihm ruhig und beherrscht den Schlüssel zurückzugeben und ihm zu sagen, dass sie dafür keine Verwendung hat, weil sie den Jungen nicht zur Versorgung des Haustiers zu ihm fahren wird, dann kann deine Variante funktionieren. Ich bezweifle das aber angesichts ihrer schriftlichen Reaktionen hier."

Ich glaube auch nicht, dass sie den Schlüssel persönlich mit Zeugen zurückgeben kann. Daher Einwurf in den Briefkasten mit Zeugen.

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Re: Was nun?

Antwort von Daffy am 26.06.2014, 9:52 Uhr

Erst mal würde ich micht vergewissern, wie es aussieht mit Haustier & Urlaub - wenn da gerade ein Meerschweinchen verdurstet, würde ich sicher nicht gut schlafen. Falls das der Fall ist - abholen und im Tierheim abliefern.

Kannst Du den Schlüssel nicht per Einschreiben an seinen Anwalt schicken? Mit der Erklärung, dass das Kind die Verantwortung nicht übernehmen kann und Du es nicht willst, ggf. noch derzeitigen Aufenthalt des Haustieres (Tierrettung Farfaraway), Kopie ans Jugendamt. Ich sehe da auch kein Eingeständnis irgendwelcher emotionalen Abhängigkeiten - der Schlüssel ist ein möglicher Quell von Unannehmlichkeiten, so etwas nimmt man nur an, wenn man der betreffenden Person vertraut.
Und wenn das Kind den Schlüssel verschusselt, wird es ihm so schrecklich unangenehm sein, dass Du doch mit ihm zusammen suchst. Dagegen ist das derzeitige emotionale Dilemma harmlos.

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gar kein Urlaub, oder?

Antwort von Fredda am 26.06.2014, 10:02 Uhr

Das "sein" hatte mich verwirrt, da nicht eindeutig: Es ist das Tier des Kindes, das beim Vater steht und er soll es mit diesem Schlüssel halt besuchen dürfen, richtig? Dann vielleicht beim nächsten Umgangstermin mit Zeugen dem KV den Schlüssel geben mit den Worten "Du weißt doch, dass sowas mit uns beiden nicht funktioniert." Ich weiß nicht, warum das Kind zuhause kein Tier haben kann, aber wenn abgesprochen war, dass das Kind das TIer halt nur beim Umgang sieht, ist das halt die Abmachung, die das Kind auch kannte.

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Fundbuero

Antwort von germanit1 am 26.06.2014, 10:10 Uhr

Und wenn du ihn beim Fundbuero abgibst? Kannst ja sagen, du hast ihn irgendwo gefunden. Dann bist du den Schluessel los.

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Aber wenn der Vater DAS bringt, dann ist Weihnachtsfrau aus der Diebstahlssache raus

Antwort von und am 26.06.2014, 10:35 Uhr

" Das nächste Mal bekommt das Kind den Schlüssel mit der Maßgabe, der Mama doch nix davon zu erzählen. "

Weihnachtsfraus Problem liegt ja vor allem in der Verantwortung für den Schlüssel und die möglichen daraus folgenden Anschuldigungen (Diebstahl). Wenn sie nichts von dem Schlüssel weiß /wissen soll, dann kann er sie auch nicht des Diebstahls bezichtigen.

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Re: Was nun?

Antwort von und am 26.06.2014, 10:42 Uhr

" Wie mach ich das meinem Kind begreiflich?
Es ist traurig und sagt es verstehe nicht, warum das nicht geht. "

Erklär ihm halt einfach deine Befürchtung mit der Diebstahlsanzeige. Fertig.

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wenn schon, dann per bote

Antwort von kravallie am 26.06.2014, 10:45 Uhr

ein einschreiben auch mit Rückschein sagt GAR nichts über den Inhalt des briefes aus.

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Re: Aber wenn der Vater DAS bringt, dann ist Weihnachtsfrau aus der Diebstahlssache raus

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.06.2014, 10:48 Uhr

Meinst Du wirklich, der KV kann sich im Ernstfall noch an diese Maßgabe "erinnern"?

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Re: Aber wenn der Vater DAS bringt, dann ist Weihnachtsfrau aus der Diebstahlssache raus

Antwort von und am 26.06.2014, 11:10 Uhr

Wahrscheinlich nicht.
Daher wär es besser, wenn sie sich von vornherein ganz offiziell und nachweislich von diesem Schlüssel distanziert. Wenn der Vater daraufhin so penetrant und verschwörerisch dem Kind nochmals den Schlüssel übergibt, kann sich Weihnachtsfrau wenigstens auf ihre offizielle Distanzierung berufen.

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Re: Was nun?

Antwort von Pamo am 26.06.2014, 11:41 Uhr

Falls es sich nicht um eine aufwendige Schließanlage handelt, kann dir auch bei Rücksendung des Schlüssel theoretisch von Seiten deines Ex jederzeit unterstellt werden, du habest eine Kopie des Schlüssels gemacht. Und dann etwas geklaut, eine Bombe gelegt, das Geschirr beschmutzt, ihn nachts beim GV mit der Neuen begafft - whatever.

Er könnte sogar lügen und sagen, der Junge habe einmal einen Schlüssel über die Woche in der Tasche gehabt und DU hast dir eine Kopie gemacht. Und dann s.o.

Er kann dir immer etwas unterstellen. Und du musst einen Weg finden, mit diesen Unterstellungen fertig zu werden und vor allem mit der Angst vor diesen Unterstellungen. So wie du dich jedesmal innerlich aufregst, ist das doch keine Dauerlösung. Es ist ungesund und führt zu nichts.

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Wenn der KV sie reinreiten WILL....

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.06.2014, 12:55 Uhr

.... dann wird er einen Weg finden - egal, was sie jetzt macht. Siehe dazu auch Pamos Beispiele unten.

Was bringt ihr denn die Distanzierung? Wenn er sie des Diebstahls beschuldigen will - zum Beispiel - dann hat sie sich doch sicher nur distanziert, um den Verdacht von sich abzulenken. Oder so....

Man sollte vielleicht folgende zwei Prämissen akzeptieren:
1. WF wird den Kerl nicht mehr ändern.
2. Es gibt keine Methode, sich vor absolut allen und jeglichen (falschen) Anschuldigungen zu schützen. Irgendwas geht immer. Darf man doof finden, ist aber so.

Insofern bleibt im Grunde nur das, was Hase auch gesagt hat: Sich selber stark machen, so daß die Angst vor potentiellen Anschuldigungen einen nicht mehr wie das Kaninchen vor der Schlange in Schockstarre verfallen läßt. Und sich dieses antizipative "Was für Übel plant er denn jetzt schon wieder"-Kopfkino abgewöhnen. Ich würde über jede Brücke einzeln gehen, wenn ich davor stünde. Weil mir für so einen Kerl die Zeit und die Energie zu schade wäre. Die in die angsterfüllte Prophylaxe investierte Zeit und Energie ist auf jeden Fall verschwendet, weil man eben, wie gesagt, gar nicht alles verhindern KANN.

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Re: Was nun?

Antwort von IngeA am 26.06.2014, 14:06 Uhr

"Er kann dir immer etwas unterstellen. Und du musst einen Weg finden, mit diesen Unterstellungen fertig zu werden und vor allem mit der Angst vor diesen Unterstellungen. So wie du dich jedesmal innerlich aufregst, ist das doch keine Dauerlösung. Es ist ungesund und führt zu nichts."

seh ich auch so. V.a. den Spieß kann man ja auch umdrehen. Der KV hat Weihnachtsfrau ja offensichtlich schon wegen irgend einem Blödsinn angezeigt. Wenn er dann ankommt, von wegen was geklaut, kann man durchaus auch fragen, warum er jemandem, der ihm angeblich Übles getan hat, so viel vertraut, dass er demjenigen mehr oder weniger einen Schlüssel zukommen lässt. Das ist doch absurd und würde niemand machen, es sei denn er ist wirklich dumm oder er hat was damit bezweckt (eben die Anschuldigung für Diebstahl "vorbereiten") oder die erste Anschuldigung hat schon nicht gestimmt.
Ich würde ev. auch mit dem JA bei Gelegenheit (nicht unbedingt sofort, aber wenn eh was ansteht) über dieses seltsame Vorgehen sprechen. Es kann nicht sein, dass man einem Kind ohne Absprache einen Haustürschlüssel von einer Wohnung anvertraut, zu der das Kind ohne Begleitung gar nicht hin kommt. Und gerade unter diesen Umständen ist das schon äußerst seltsam.

LG Inge

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kein Urlaub,sondern alltäglich

Antwort von Weihnachtsfrau am 26.06.2014, 16:51 Uhr

Es verhungert kein Tier. Kind soll zum Tier während des Alltags und bei
anwesendem Vater. Dieser versucht dadurch mehr Umgang zu bekommen
bzw. mir im Alltag dazwischen zu funken.

Kind hat zu Hause bei mir ein HausTier. Der Vater hat nun
eins extra angeschafft- sicher genau unter diesem Hintergrund, das Kind
dann ständig zu animieren zu ihm zu kommen.

Danke für eure Antworten!
Der Schlüssel geht zurück.

Grüße,
w

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Re: Was nun?

Antwort von ungewohnt am 26.06.2014, 17:21 Uhr

Den Schlüssel ignorieren? Oder bei großen Bauchschmerzen: Über DEINEN Anwalt an SEINEN Anwalt mit eben deinen Bedenken schicken. Kind zu klein und Befürchtung weiterer unberechtigter Aktionen seinerseits. Wenn das Kind volljährig, kann er diesem gern einen Schlüssel zu kommen lassen - vorher unterliegt dies deiner alltäglichen ! Aufsichtspflicht und du stimmst diesem nicht zu :-)

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