von LeRoHe am 30.08.2017, 23:04 Uhr |
Was harmloses... Hausgeldabrechnung bei Verkauf
Habe eine weltbewegende Frage und ich weiß, hier gibts die Antwort
Also, wir haben unsere Eigentumswohnung verkauft. Kaufvertrag war Mitte März. Besitzübergabe Ende April. Die Eigentumsumschreibung erfolgte am 01.06.
Die Eigentümervollversammlunf war Anfang Mai.
Nun ist es so, dass wir für das letzte Abrechnungsjahr zu viel bezahlt haben und wir 230 Eur zurück bekämen.
Der Verwalter hat die kompletten Abrechnungen dem neuen Eigentümer zugesendet, der diese wiederum mir weiter geleitet hat.
Kann mir jemand sagen, wem die Abrechnung zu gestanden hätte? Der Verwalter beruft sich aufs WEG, nachdem der neue Eigentümer nach Kosten/Nutzenübergang dafür zuständig wäre, da die Eigentümerversammlung nach der Übergabe stattgefunden hat. Laut Kaufvertrag und dem Notar, hätte dies in der Form erst nach Eigentumsübergang, also ab Juni passieren dürfen.
Mit dem neuen Eigentümer ist auch ganz klar ausgemacht, dass wir genau bis zur Übergabe unsere Kosten tragen, auch wenn 2017 für die vier Monate eine Nachzahlung fällig wird. Sie würden uns auch den Überschuss überweisen, wenn sie ihn denn vom Verwalter erhalten hätten. Und da das noch nicht passiert ist, fände ich es am Einfachsten, wenn er gleich unser Konto verwendet
Bin ich froh, nicht mehr in so einer Eigentümergemeinschaft zu hängen...
Also ab wann ist wer zuständig?
KostenNutzenÜbergang der Neue
Oder wir bis zur Eigentumsüberschreibung?
Danke schön
- Was harmloses... Hausgeldabrechnung bei Verkauf - LeRoHe 30.08.17, 23:04
- Re: Was harmloses... Hausgeldabrechnung bei Verkauf - Mehtab 30.08.17, 23:14
- Re: Was harmloses... Hausgeldabrechnung bei Verkauf - LeRoHe 31.08.17, 20:33
- Re: Was harmloses... Hausgeldabrechnung bei Verkauf - Mehtab 30.08.17, 23:14
„Eine Vergewaltigung ist nur am Anfang schlimm, aber dann beruhigt sich die Frau
Einlagengeeignete Schuhe - woher?
Waldorfpuppen - HILFE Wo finde ich die???
Winkelfehlsichtigkeit
Nordkorea...
Arachnophobia deluxe
Suche Gemüserezepte.. ganz einfach, kein Schnickschnack. Lecker.
Zweites Bewerbungsupdate
Vermietung mit Wohnberechtigungsschein