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Geschrieben von Philo am 09.05.2016, 13:27 Uhr

Verspätungszuschalg für zu spät abgegebene Steuererklärungen...

Hallo,
ich hab heut in der Zeitung gelesen, dass künftig verspätet abgegebene Steuererklärungen mit 25,-€ monatlichem Verspätungszuschlag versehen werden.
Nun ist es so, dass ich meine Nebenkostenabrechnung (brauch ich für die Steuer) von der Hausverwaltung immer pünktlich zum 29. Juni bekomme (30. Juni ist der letzte mögliche Tag), die Steuererklärung muss ich aber am 31. Mai abgeben, damit ich den Verspätungszuschlag nicht zahlen muss. Und mein Steuerberater macht die Erklärung auch nicht am 30. Juni abends.
Grund für die Gebühr ist ein "erhöhter Verwaltungsaufwand"... Ich frage mich, ob der im August höher ist als im April???????
Heißt, aufgrund der neuen Regelung zahle ich 50,-€ jährlich an unverschuldeten Zuschlägen. Ich finde das dreist.
Habt ihr davon gehört? Seht ihr ne Möglichkeit, das zu umgehen?
Ich werd die Unterlagen ohne die Nebenkostenabrechnung einreichen, diese dann im Juli nachreichen - haben die dann eben den Mehraufwand.
LG, Philo

 
17 Antworten:

Re: Verspätungszuschalg für zu spät abgegebene Steuererklärungen...

Antwort von Trini am 09.05.2016, 13:56 Uhr

Termin ist nun mal der 31. Mai.
Und Verspätungen kosten halt.

Ich hoffe jetzt, ich schreibe keinen Blödsinn. Aber, man kann doch immer nur Zahlungen angeben, die im Steuerjahr geleistet wurden. Wir haben immer die Kfz-Versicherung für das Folgejahr in der Steuererklärung.

Wenn du im Juni 2016 eine Nachzahlung leisten musst, kann die doch auch erst 2016 absetzen. Für 2015 setzt du halt nur die monatlichen Abschläge ab.

Welche Möglichkeit hast du eigentlich, deine Wohnungsnebenkosten abzusetzen?

Trini

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Re: Verspätungszuschalg für zu spät abgegebene Steuererklärungen...

Antwort von shinead am 09.05.2016, 14:44 Uhr

Das ist doch noch gar nicht durch. In diesem Jahr sollte es kein Problem sein.

Wenn Du einen Steuerberater mit der Steuererklärung beauftragst, dann kann dieser (rein aufgrund der Beauftragung) eine Fristverlängerung beantragen.

Wenn Du Deine Unterlagen erst so spät erhältst, dann kannst du normalerweise auch mit diesem Grund eine Fristverlängerung (ganz ohne Steuerberater) beantragen.

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Re: Verspätungszuschalg für zu spät abgegebene Steuererklärungen...

Antwort von Tini_79 am 09.05.2016, 14:56 Uhr

Du kannst einen Schätzbetrag eintragen, oder den vom Vorjahr.
Ich glaube, der Vermieter hat sogar bis Ende des Folgejahres Zeit, oder?

Und wenn du freundlich beim FA anfragst und um Verlängerung der Frist bittest, ist das idR auch kein Problem.

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Re: Verspätungszuschalg für zu spät abgegebene Steuererklärungen...

Antwort von Tini_79 am 09.05.2016, 14:57 Uhr

Trini:
Alles, was Dienstleistung ist, also Hausmeister, Gärtner, Handwerkerrechnungen (ohne Material), Reinigung Treppenhaus usw.

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Re: Verspätungszuschalg für zu spät abgegebene Steuererklärungen...

Antwort von Leena am 09.05.2016, 15:10 Uhr

Die geplante Änderung ist doch noch gar nicht durch, oder?

An sich - bis jetzt liegt die Festsetzung eines Verspätungszuschlags im Ermessen des zuständigen Finanzamts. Wobei es NICHT um beantragte und genehmigte Fristverlängerungen geht, derzeit, sondern wirklich um Steuerpflichtige, die sich ewig nicht rühren, auf -zig Erinnerungsschreiben nicht reagieren und dann irgendwann, im Zweifelsfall ist dann schon längst der Schätzungsbescheid raus, irgendwann mal angekleckert kommen... und wenn jemand jedes Jahr mehr Zeit braucht und nicht in die Pötte kommt, dann ist das "erhöhter Verwaltungsaufwand", ja! Man muss die ausstehenden Erklärungen überwachen, erinnern, mahnen, Schätzungsandrohung... ja, das ist mehr Arbeit als eine im Mai oder meinetwegen auch mit Fristverlängerung im September fristgerecht abgegebene Steuererklärung!

Im übrigen wird es dem zuständigen Finanzbeamten hinreichend wurscht sein, ob Du Deine Erklärung ohne die Vermietungsgeschichte im Mai abgibst und die Anlage V samt Belegen irgendwann im Juli / August nachreichst. Dann liegt die Erklärung halt so lange im Schrank rum! Und wenn nichts nachkommt, wird halt irgendwann geschätzt, das, was fehlt... bei sowas kann man ganz leidenschaftslos sein. :-)

Nochmal - ich finde es gut, wenn da eine Änderung kommt. Die Fälle mit massiven Verspätungen nehmen deutlich zu, die Steuermoral ist da - teilweise - wirklich im Arsch. Ganz deutlich gesagt. Und Einsicht... nö, wieso, dann wird halt die Erklärung nach 2 Jahren vielleicht mal nachgereicht - oder auch nicht... Wobei ich es nicht kapiere - es gibt wirklich viele Leute, die es nicht schaffen, ihre Erklärung einzureichen - dann legen sie gegen den Schätzungsbescheid Einspruch ein, schaffen es wieder nicht, eine Erklärung einzureichen und bekommen irgendwann eine Einspruchsentscheidung. Teilweise legen sie dann Klage ein, statt einfach nur ihre verdammte Erklärung einzureichen, rühren sich dann im Klageverfahren immer noch nicht, bekommen irgendwann vom Richter genervte Schreiben und schließlich ein entsprechendes Urteil, das sie auch noch kräftig Gerichtsgebühren kostet - und bringen es immer noch nicht fertig, ihre Erklärung zu erstellen und einzureichen. Produzieren Kosten noch und nöcher - statt einfach nur ihre Erklärung zu machen. Damit schneiden sie sich ins eigene Fleisch, sie müssen zahlen - aber die Erklärung schaffen sie trotzdem nicht! Oder kommen dann irgendwann nach dem verlorenen Prozess doch noch mal an... waah.

Und wenn dann Verspätungszuschläge festgesetzt werden, was mittlerweile immer öfter gemacht wird - dann hagelt es Einsprüche, Verspätungszuschlag ist ja völlig unangemessen und sowieso immer alles total unverschuldet... Ja, natürlich gibt es Verspätungen, die entschuldbar sind, gar keine Frage! Aber wenn immer dieselben Leute mit immer denselben "Entschuldigungen" jedes Jahr später dran sind - dann ist es irgendwann nicht mehr glaubhaft!

Was jetzt tatsächlich im Rahmen des Steuermodernisierungsgesetztes für eine Neufassung von § 152 AO beschlossen wird oder wie auch immer es gestaltet wird - wird man sehen. Ich glaube nicht, dass die Möglichkeit der Fristverlängerung komplett abgeschafft wird - aber ein bisschen mehr "Anreiz", seine Erklärung einigermaßen zeitnah abzugeben, das fände ich wirklich nett! Und einen Automatismus von 25 € pro Verspätungsmonat (oder was auch immer kommen soll) fände ich auch nicht verkehrt, dann wären viele Einsprüche sehr viel schneller zu bearbeiten.

Ansonsten - Ruhe bewahren und abwarten, was das Steuermodernisierungsgesetz wirklich bringt. Und dann - wieder abwarten, was die Rechtsprechung ggf. daraus macht. Noch ist, so oder so, das letzte Wort noch nicht gesprochen. :-)

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@Tini_79

Antwort von Trini am 09.05.2016, 16:22 Uhr

Was Nebenkosten sind, weiß ich wohl.
Aber, dass man die absetzen kann, ist mir neu.

Trini

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Re: Verspätungszuschalg für zu spät abgegebene Steuererklärungen...

Antwort von shinead am 09.05.2016, 16:22 Uhr

Ich gebe ja seit ich nachzahlen muss auch immer auf den letzten Drücker ab. *unschuldigguck*. Wahrscheinlich wäre das alles aber tatsächlich (noch) weniger Aufwand, wenn man von vorneherein die Frist auf den 31.12. des Folgejahres legen würde. Bis dahin hat man wirklich alle Dokumente vorliegen (meine Fondserträge bekomme ich auch erst immer Mitte des Jahres bescheinigt), Fristverlängerungen wären dann nur noch in Ausnamefällen möglich/nötig und auch die Steuerberater wären mit dem Termin glücklich...

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Re: @Tini_79

Antwort von lilly1211 am 09.05.2016, 16:29 Uhr

Darum geht es doch nicht.

Du kannst haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen und auch Handwerkerlöhne.

Ob das die Putzfrau für in der Wohnung ist oder die Putzfrau die das Treppenhaus putz (und somit auf der Nebenkostenabrechnung erscheint) ist doch völlig egal.

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Re: @Tini_79

Antwort von Badefrosch am 09.05.2016, 16:42 Uhr

Diese Leistungen waren so gering, dass es sich nicht bemerkbar macht bei uns.

Aber man kann das nachreichen.

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Re: Verspätungszuschalg für zu spät abgegebene Steuererklärungen...

Antwort von Joplin am 09.05.2016, 16:51 Uhr

Ganz dumm wird es, wenn man für drei Jahre innerhalb eines Jahres die Erklärungen macht und dann in kurzer Zeit auf einmal gleichzeitig sowohl Nach als auch Vorauszahlungen hat. Das ist nicht schön.

Von daher ist es einfach sinnvoll die Erklärung immer schön jedes Jahr zu machen. Das schreibe ich jetzt aus eigener, leidvoller Erfahrung.

Aufgeschoben ist nämlich dummerweise nicht aufgehoben.......

Liebe Grüße

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@shinead

Antwort von Leena am 09.05.2016, 17:12 Uhr

Nein, grundsätzlich die Frist auf den 31.12. des Folgejahres zu legen, das wäre auch kein Fortschritt. Die große "Masse" der Steuerpflichtigen sind wirklich "stinknormale Arbeitnehmer-Fälle", die weder auf die Bescheinigung ihrer Fonds-Erträge noch auf Hausgeld-Abrechnungen oder ähnliches warten müssen. Wenn die auch alle erst zum 31.12. abgeben müssten, könnte man ab Januar Nachtschicht schieben... Deshalb ist ja der "frühe" Termin im Mai, damit diese Masse-Fälle möglichst bis dahin abgewickelt sein können, und die steuerlich beratenen Fälle kleckern dann bis Ende September nach, teilweise bis Ende Dezember. Dann verteilt es sich halbwegs.

Steuerberater geben (i.d.R.) eh nicht bis 31.05. des Folgejahres ab... :-)

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Re: @Tini_79

Antwort von Trini am 09.05.2016, 17:18 Uhr

Aber das sind doch Fixkosten, die schon mit den Abschlägen bezahlt werden.

Trini

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Re: Verspätungszuschalg für zu spät abgegebene Steuererklärungen...

Antwort von Tini_79 am 09.05.2016, 20:02 Uhr

Trini,
Wenn du Mieter bist, zahlst du natürlich mit den Nebenkosten schon mtl einen Abschlag, aber der endgültige Betrag ergibt sich doch eben erst mit der Nebenkostenabrechnung.

Fast alle haushaltsnahen Dienstleistungen können angesetzt werden, nicht nur von Mietern, sondern natürlich auch von Eigenheimbesitzern.

Es gibt natürlich Höchstgrenzen (weiß jetzt nicht wie viel, aber mind. 2.000 EUR...)
Es werden dann 20% dieser Summe DIREKT
von deiner Steuerschuld angezogen.

Wenn du also haushaltsnahe D. für 300 EUR angibst - bringt dir das 60 EUR Erstattung. Da
kann ich nur sagen: Haben oder nicht!

Mehr kann sicher Leena sagen, die hört sich sehr nach Fachfrau an :-)

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Re: Verspätungszuschalg für zu spät abgegebene Steuererklärungen...

Antwort von crisgon am 09.05.2016, 21:17 Uhr

Ich habe kein Problem mit einem Verspätungszuschlag, reiche unsere Steuererklärung eh immer rechtzeitig ein. Aber, damit das fair ist, sollte man auch 25€ pro Monat bekommen, die das Finanzamt benötigt um die Steuererklärung zu bearbeiten. Denn ich verstehe nicht, warum es 4-5 Monate dauert, bis ich mein Bescheid und die Rückzahlung erhalte!

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Re: @Tini_79

Antwort von Badefrosch am 10.05.2016, 14:53 Uhr

Auf der Nebenkostenabrechnung steht bei uns dass nachfolgende Kosten nach § .. in der Einkommenssteuererklärhng als Haushaltnahe Dienstleistungen abgesetzt werden können.

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Ich habe heute gehört...

Antwort von Leena am 10.05.2016, 17:10 Uhr

...es solle um 50 € pro angefangenen Monat nach Fristablauf gehen - bei gleichzeitiger Abgabefrist für die üblichen Erklärungen, die von Steuerberatern gefertigt werden, bis Ende Februar des zweiten Folgejahres, und das für Erklärungen ab VZ 2016.

Sprich: Die Erklärungen für 2016 müssen dann im Regelfall bis 31.05.2017 abgegeben werden, mit Berater bis 28.02.2018.

Darüber hinausgehende Fristverlängerungen sollen nur in besonders gelagerten Einzelfällen möglich sein, und zwar nicht wegen Arbeitsüberlastung etc. beim Steuerberater, sondern nur noch, wenn die Gründe für die Verzögerung beim Steuerpflichtigen liegen.

Gesetzentwurf habe ich aber noch nicht gesehen... beschlossen ist ja auch noch nichts.

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Bearbeitungszeit beim Finanzamt...

Antwort von Leena am 10.05.2016, 17:23 Uhr

"Ich habe kein Problem mit einem Verspätungszuschlag, reiche unsere Steuererklärung eh immer rechtzeitig ein. Aber, damit das fair ist, sollte man auch 25€ pro Monat bekommen, die das Finanzamt benötigt um die Steuererklärung zu bearbeiten. Denn ich verstehe nicht, warum es 4-5 Monate dauert, bis ich mein Bescheid und die Rückzahlung erhalte!"

Wieso, machst Du Dir Sorgen, die Leute beim Finanzamt drehen Däumchen und lassen Deine Erklärung mit Absicht möglichst lange liegen, damit Du Dein Geld erst später bekommst..?

Ganz im Ernst, das wäre Unsinn.

Es ist halt so - ein Finanzbeamter muss schließlich nicht nur eine Steuererklärung bearbeiten, quasi wie ein Durchschnitts-Steuerpflichtiger, sondern da sitzen in der Regel 2 - 3 Männeken, die im Jahr 5.000 bis 15.000 Steuerbescheide pro Jahr erlassen müssen. Mit allem, was dazu gehört. Wenn es einfache, problemlose Fälle sind, vollständige Erklärungen, übersichtliche Anlagen, alle erforderlichen Belege bei, alle Angaben stimmig - dann geht das normalerweise auch. Wenn es aber mehr schwierige Fälle sind, dann ist das eben nicht wirklich zu schaffen, und dann staut sich die Arbeit und im Regel liegen 6 Meter und mehr Erklärungen - und dann dauert es eben auch mal 4 - 5 Monate, bis der Bescheid fertig ist. Das ist keine böse Absicht und keine Faulheit, sondern schlicht... zu viel zu tun. Zumal es ja auch nicht nur die Erklärungen sind, sondern auch die sogenannten "bearbeitungsbegleitenden Tätigkeiten", die im Schnitt 1 von 3 Männeken ganztags auf Trapp halten.

Man sieht einer Erklärung übrigens von außen nicht an, ob es eine Erstattung oder eine Nachzahlung ist, und kein Mensch schaut sich erstmal ausgiebig eine Erklärung an, um dann zu entscheiden - oh, das ist eine Erstattung, die lasse ich mal noch 'ne Weile liegen. Wirklich nicht!

Wenn Dir die Bearbeitungszeit beim Finanzamt zu lang ist: Dann setz Dich in der Politik dafür ein, dass die Personalkürzungen rückgängig gemacht werden, diverse EDV-Programm endlich mal..., und am besten Maßnahmen gestartet werden zur Hebung der Steuermoral. Erklärungen, bei denen man merkt, shit, da bescheißt einer - die fressen extrem viel Zeit bei der Bearbeitung.

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