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Geschrieben von Driesel am 11.06.2015, 16:16 Uhr

Übertrieben oder gerechtfertigt?

Meine Kollegin und ich arbeiten seit April Teilzeit in einer Firma, die Material liefert und wir müssen das dann in die einzelnen Büros bringen. Die sind allerdings nicht in einem Haus, sondern auf einem großen Gelände verteilt, es sind auch verschiedene Büros.

Einen direkten Ansprechpartner haben wir auch nicht. Unser Chef war letztens bei uns und wir hatten vorher festgestellt, dass die Mengenangaben nicht stimmen. Wir haben dann per Mail neue Listen bekommen, die allerdings von der Schrift her recht klein sind. Sie hat sich das dann per Mail nach hause geschickt, damit sie es sich vergrößern und so ändern kann, damit es übersichtlicher ist. Es waren auch Kundendaten im Anhang dabei, das ist ihr aber wohl nicht aufgefallen.
(Sie braucht aber keine neue Brille, sie kann sehr gut sehen, es sieht aber lustig aus, wenn sie was lesen will, nimmt sie das Blatt sehr dicht vor die Augen, wenn es so kleine Schrift ist:))

Nun kam eine, die vorher den Job gemacht hat und nun innerhalb der Firma versetzt wurde und jetzt mal bei uns nach dem Rechten sehen soll und hat gesehen, dass meine Kollegin sich das per Mail nach hause geschickt hat. (Geht natürlich nicht, weil es ja auch Kundendaten sind, aber sie braucht das eben nur größer und übersichtlicher). Die vorherige Angestellte meldet das nun an den Chef, Leitung des Bürokomplexes, hängt es nun im Prinzip an die große Glocke.
Ich hab jetzt mal in meinen Arbeitsvertrag geguckt, ich nehme an, dass meine Kollegin den gleichen hat, da steht nichts davon drin, dass wir das nicht dürfen, da steht nur, dass die Arbeitsmaterialien nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgegeben werden müssen.

Ist ihr Verhalten jetzt richtig oder hätte es gereicht, wenn sie meiner Kollegin gesagt hätte, dass sie das nicht darf. Also an die große Glocke hängen oder nicht? Es hätte sonst niemand was mitbekommen

 
18 Antworten:

Re: Übertrieben oder gerechtfertigt?

Antwort von Johanna3 am 11.06.2015, 16:27 Uhr

Ich finde es gerechtfertigt. Immerhin ist sie sogar mit dem Auftrag bei euch nach dem rechten zu sehen geschickt worden.

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Re: Übertrieben oder gerechtfertigt?

Antwort von Butterflocke am 11.06.2015, 16:42 Uhr

Um was für Daten handelt es sich denn?
Um hoch brisante, private, gar intime Details samt Schufaauskunft und Strafakte?
Oder um Adresse "Flocke Müller, Fa. Flocke & Co - Bestellung von 300 Rollen Klopapier"?

Wie auch immer, ja, ich halte es für übertrieben und hätte die Kollegin lediglich unter 4 Augen (bzw. unter 6 Augen - mit Dir) darüber aufgeklärt. Mail soll gelöscht werden, keine Wiederholung, Datenschutz, fertig.

Es gibt sicherlich Dinge, die man melden müsste. Aber was geschieht nun? Der Chef kann´s nun auch nicht mehr rückgängig machen und wird vermutlich auch nicht gleich eine Kündigung aussprechen....

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Re: Übertrieben oder gerechtfertigt?

Antwort von Driesel am 11.06.2015, 16:50 Uhr

so in etwa. Für manche Leute haben wir noch spezielle Kleidung die wir mitliefern müssen, da stehen die Namen und deren Größen drauf, das war´s aber auch. Das wollte sie auch gar nicht, für uns sind ja nur die Mengenlisten interessant, die Kleidung haben wir alle drei Monate mal, da brauchen wir keine größeren Listen, weil da ja auch die Namen drin stehen.

Wir sind ja beide noch in der Probezeit, sie meinte, dass könne eine Kündigung nach sich ziehen.

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Re: Übertrieben oder gerechtfertigt?

Antwort von Butterflocke am 11.06.2015, 17:03 Uhr

Hallelujah...., da will sich wohl jemand profilieren.....

Dann hätte eine ordentliche Einarbeitung mit jederzeit vorhandenem Ansprechpartner gewährleistet werden müssen - ganz einfach!
Samt umfangreicher Aufklärung bezüglich aller Pflichten und Rechte.
Gut, dass man sich irgendwelche Firmeninterna (ob nun sensibel oder nicht) nicht nach Hause schicken oder mitnehmen sollte, sagt einem so ein wenig auch der logische Menschenverstand;-)

Allerdings hat die Kollegin die Daten ja nicht an "Dritte" weitergegeben, oder?
Insofern würde ich es als Chef bei einer Aufklärung belassen. Seht die Sache mal nicht zu schwarz. Vor einer Kündigung hätte ich zunächst einmal keine Angst. Erklärt es dem Chef - mehr könnt Ihr ja nun nicht mehr tun.

Wichtig(er) wäre für mich die Information, ob die neuen Kolleginnen denn nun ordentlich, gewissenhaft und mit Zufriedenheit und Motivation arbeiten. Das würde ich als Chef auch meiner eifrigen Informantin mitteilen.

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Re: Übertrieben oder gerechtfertigt?

Antwort von Driesel am 11.06.2015, 17:08 Uhr

hat sie nicht an Dritte weitergegeben, glaub ich nicht

Sie brauchte das ja nur in größerer Schrift, nur wollte sie damit niemanden belästigen und deshalb wollte sie es zu hause selbst machen.

Ich kann mich auch nicht dran erinnern, dass ich bei der Einstellung über Datenschutz und den Umgang mit den Arbeitsergebnissen belehrt worden sind.

Ich hab mir dabei nichts weiter gedacht als sie mir gesagt, hat, dass sie sich die Sachen nach Hause geschickt hat, weil ich sonst immer auch immer alle Listen von meinem vorherigen AG nach hause bekommen habe , damit ich mir die Arbeitszeit einfacher gestalten kann.

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Re: Übertrieben oder gerechtfertigt?

Antwort von Strudelteigteilchen am 11.06.2015, 17:15 Uhr

Andererseits wäre ich als Chef auch unamüsiert, wenn ich jemanden hinschicke mit dem Auftrag: "Schau doch mal, ob da alles richtig läuft!" und dann kommt die Meldung: "Klar Chef, alles tutti!" - dabei ist eben nicht alles tutti.

Ich als Chefin entscheide dann doch ganz gerne selber, welchen Vorfall ich als "schlimm genug" für eine Kündigung ansehe und welchen nicht. Die geschickte Dame ist eben NICHT die Chefin und daher auch nicht befugt, einen Vorfall zu bewerten.

Die Nicht-Chefin hat mMn richtig gehandelt - in ihrem eigenen Interesse. Sie ist als Nicht-Vorgesetzte auch nicht befugt, irgendwelche Sechs-Augen-Gespräche zu führen.

Als Chefin würde ich das Verhalten der "Aufpasserin" gerechtfertigt finden - und dann das genannte Sechs-Augen-Gespräch selber führen. Weil sowas Chefs machen und keine Nicht-Chefs.

(Wobei ich mich wundere, daß es nicht möglich ist, irgendeine Liste - was wird das gewesen sein? Excel, Word, PDF, TXT? - mit einer größeren Schriftart durch den Bürodrucker zu jagen. Was für Zauber-Software hat die Kollegin denn zu Hause, daß es dort geht? Vielleicht sollte der Chef mal eine Computerschulung spendieren. Aber auch dafür muß er informiert werden - notfalls von der Nicht-Chefin.)

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Re: Übertrieben oder gerechtfertigt?

Antwort von Julia+Christopher am 11.06.2015, 17:58 Uhr

Gerchtfertigt.

Das ist nicht nur ein Verstoss gegen Datenschutz sondern kann auch als Betriebsspionage ausgelegt werden!

LG

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Re: Übertrieben oder gerechtfertigt?

Antwort von Driesel am 11.06.2015, 18:32 Uhr

sie hat´s wohl nicht so mit PC, sie ist froh, dass sie mit dem Programm klarkommt, welches sie zu hause auf dem Rechner hat. Sie wollte auch in der Liste was ändern, weil sie das unübersichtlich findet.

Sie hätte mich ja auch fragen könne, dann hätten wir das zusammen fix am Firmenrechner machen können

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Re: Übertrieben oder gerechtfertigt?

Antwort von Butterflocke am 11.06.2015, 18:37 Uhr

Nunja, das bedarf dann einer gesonderten Vereinbarung. Die würde ich schon als Arbeitnehmerin verlangen, um mich abzusichern.

Aber du siehst ja, wie unterschiedlich die Meinungen sind. Ich würde als Chefin auch nicht alles, was mir zugetragen wird, automatisch schätzen. Natürlich muss man damit dann professionell umgehen und die Angelegenheiten fair und verantwortungsvoll klären.

Aber da bin ich vielleicht verwöhnt. Ich/Wir haben einen Chef, dem es wichtig ist, dass das Team untereinander gut funktioniert und dass zusammengehalten wird. Und sofern nicht tatsächlich ein Kind (wenn auch unbeabsichtigt) in den Brunnen zu fallen droht ODER aber ein vorsätzliches, "schweres" Vergehen im Raume steht, ist es ihm lieber, die Kollegen klären es unter sich bzw. miteinander.
Würde man mit einer solchen Angelegenheit zu ihm gehen, bekäme man wohl zur Antwort: "Ja und? Habt Ihr es ihr erklärt? Was soll ich dann jetzt noch tun?".

MIR wäre, wie schon erwähnt, auch die Information lieber, wie es denn nun um die Arbeit, die Motivation bzw. das Engagement der Kolleginnen bestellt ist.

Was ich mich allerdings ebenfalls gefragt habe: warum konnte man die Schrift nicht an Ort und Stelle bearbeiten und nochmal neu ausdrucken?

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Re: Übertrieben oder gerechtfertigt?

Antwort von Strudelteigteilchen am 11.06.2015, 19:04 Uhr

Aber das weiß man doch manchmal gar nicht vorher, ob das Kind in den Brunnen gefallen ist oder nicht.

Mir ist kürzlich ein potentiell datenschutzrelevanter Faux Pas passiert. Als ich selber gemerkt habe, daß das eine blöde Aktion war, habe ich zuerst mit der Kollegin gesprochen und dann haben wir gemeinsam den Chef informiert. Nicht, damit er was tut, aber damit er Bescheid weiß, falls uns meine dumme Aktion um die Ohren fliegt.

Es scheint nix passiert zu sein, aber mir ist es lieber sorum, als daß der Chef ahnungslos gewesen wäre, wenn die Daten über Umwege bei ihm gelandet wären.

Meine Definition von Chef ist aber auch eher "der Wissende" als "der Tuende". Gerade beim Chef löst doch nicht jede Information eine Aktion aus. Die allermeisten Informationen bekommt der Chef, um damit im Bedarfsfall eine (richtige) Entscheidung treffen zu können. Deswegen finde ich die "Und was soll ich jetzt tun?"-Frage irgendwie merkwürdig.

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Re: Übertrieben oder gerechtfertigt?

Antwort von Christine70 am 11.06.2015, 19:27 Uhr

ja, es ist gerechtfertig. Sie könnte diese Daten ja an andere weitergeben zuhause.

Wieso hat sie die mails nicht am büro-rechner vergrößert? Und ich finde schon, daß sie mal ihre augen untersuchen lassen sollte. wenn sie sowas ganz nah an die augen hält, ist das schon ein zeichen für schlechtes sehen.

Ist aber alles kein grund, sich solche dinge nach hause zu schicken. wie oben schon steht, sowas kann als spionage ausgelegt werden.

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Re: Übertrieben oder gerechtfertigt?

Antwort von lotte_1753 am 11.06.2015, 19:40 Uhr

Spionage? Meine Güte, jetzt wird es lächerlich. Die Außenpolitik von Weltmächten wurde über Jahre per Gmail Account gemacht. Ein kurzer Vermerk in einer Email, dass man die Damen darauf hingewiesen hat, dass man firmeninterne Emailadresse auch zu Mehrarbeit zu Hause nicht auf private emails schicken soll und gut ist.

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Re: Übertrieben oder gerechtfertigt?

Antwort von Butterflocke am 11.06.2015, 20:15 Uhr

Stimmt alles..., auch die Tatsache, dass unser Chef "merkwürdig" ist....;-)
Er ist def. anders als alle anderen Chefs, die ich bisher hatte. Das hat gute, aber auch weniger gute Seiten/Folgen - ohne Zweifel...

Mir ging es bei diesem Beitrag eher um die Überlegung "was würde ich als Kollegin tun".
Nicht, "was würde ich wollen, wenn ich Chefin wäre".
Und ich würde vermutlich etwas anders handeln als besagte Kollegin dieser beiden Neuen.
Wenn ich mich denn wirklich in der Pflicht sehen würde, diesen Vorfall zu melden, dann würde ich die Kollegin dazu anhalten, dies selbst zu tun (oder mitzukommen).
ODER aber ich weiß, dass ich befugt bin, es selbst mit den neuen Kolleginnen zu klären. In unserem Betrieb wäre es vermutlich so - je nach Vorfall.
Und dann käme es natürlich auf die Schwere des Falles an und auf die zu befürchtenden Konsequenzen.
Ggf. müsste man dann tatsächlich den Chef informieren. Ich würde es aber, wie gesagt, vorziehen, dies MIT der "Straftäterin";-) gemeinsam zu tun, so dass sie sich dazu äußern kann.

Ein "ich muss das jetzt dem Chef sagen. Sei mal froh, wenn du nicht gekündigt wirst", würde ich gelinde gesagt ekelhaft finden....
Irgendwie hab ich das jetzt so verstanden..., nach der beschreibung der AP.

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Re: Übertrieben oder gerechtfertigt?

Antwort von Butterflocke am 11.06.2015, 20:19 Uhr

Firmeninterne Daten kann ich auch weitergeben, ohne mir Unterlagen mitzunehmen oder mir diese nach Hause zu schicken.

Man sollte doch wirklich die Kirche im Dorf lassen. Die Kollegin hat aus Unwissenheit und mit ansich löblichen Absichten gehandelt. Naiv, allemal!, aber noch kein Verbrechen.
Sie hat, wie gesagt, die Informationen nicht an Dritte weitergegeben.

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Re: Übertrieben oder gerechtfertigt?

Antwort von Driesel am 11.06.2015, 20:30 Uhr

Ich selbst bin der Meinung, sie hätte es erst mal ihr allein sagen können, dass sie das nicht darf und mir dann auch. Aber das gleich so "öffentlich" zu machen, find ich schon blöd. Sie hätte das erst mit ihr klären können. Sie hat sich bestimmt nichts weiter dabei gedacht, außer, dass sie sich halt die Arbeit erleichtern wollte.

Sie rief mich vorhin an und ist völlig fertig und hat nun Angst, ihren Job zu verlieren. Als sie zu hause war, hatte sie es wohl sofort gelöscht, also die Mail gar nicht erst aufgemacht, auf dem nach hause Weg fiel ihr wohl ein, wie blöd das war, sich das zu schicken. Hätte sie das mal auf dem Dienst PC auch gelöscht, dann hätte es keiner gemerkt. Naja, nun ist passiert und wir können nur hoffen, dass unser Chef das nicht so eng sieht.

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Re: Übertrieben oder gerechtfertigt?

Antwort von Butterflocke am 11.06.2015, 21:16 Uhr

Ich kann mir nicht vorstellen, dass etwas Schlimmes passiert. Vielleicht sollte sie offensiv herangehen und mit dem Chef/der Chefin sprechen, es erklären..., fertig.

Sie hat die Mail nun gelöscht und es ist zu 99% nichts passiert.
Es sei denn, es wartet just unser derzeitiger Bundestags-Star-Hacker, dass auf Lischen Müllers PC eine hoch brisante Firmenmail mit Kunden und deren Kleidergrößen eintrudelt.

Naja....wer weiß

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Re: Gesunder Menschenverstand....

Antwort von Soie am 11.06.2015, 21:30 Uhr

... reicht doch schon um zu erkennen das ich Daten aus der Arbeite nicht an eine Private E-Mail Adresse weiterleite wen ich nicht einen Heimarbeitsplatz habe. Es könne ja sein das man meint die Daten werden genutzt um sie an ein Konkurrenzunternehmen weiter zu geben und Kunden abzuwerben.

Wie andere schon geschrieben haben, hätte man die Daten auch am Arbeitsplatz vergrößern können.

Wenn die Firma deine Kollegin loswerden will, ist das sicher ein Grund. Wenn nicht, hat sie Glück gehabt. Das sieht man ja an den Fällen von Pfandbons die weggeworfen wurden und von Mitarbeitern eingelöst wurden oder der Semmel die am Abend nicht weggeworfen wurde sondern gegessen/mit heimgenommen wurde.

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Natürlich gerechtfertigt

Antwort von sojamama am 12.06.2015, 8:10 Uhr

Das ist eindeutig ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, sie hat Unterlagen der Firma auf dem Privatrechner bearbeitet. Das geht gar nicht.... lass den mal gehackt werden, Kundendaten adieu.

Von mir hätte sie wohl eine Abmahnung bekommen, wenn nicht sogar eine Kündigung. Sowas geht nicht.

Davon mal abgesehen, wie kommt sie überhaupt auf so eine Idee?? Im Traum würde mir sowas nicht einfallen. Das kann man doch auch anders lösen.

melli

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