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Geschrieben von hannahma am 18.09.2016, 10:21 Uhr

Sexueller Missbrauch

Hallo,

Wenn ich sowas lese, könnte ich kotzen. Ich fasse mal kurz zusammen:
Mann zwingt 4jährigen in einer Toilette sein Penis in den Mund zu nehmen, ejakuliert außerhalb, wird vom Vater erwischt und kommt vor Gericht.
Urteil: 2 Jahre und 4 Monate wegen schwerem Mißbrauch.

Mal davon abgesehen, dass ich als Vater den Typ an Ort und Stelle umgebracht hätte, wurde er nicht wegen Vergewaltigung verurteilt. Begründung: eine Vergewaltigung wird nur bestraft, wenn Gewalt angewandt oder angedroht wurde. Bei einem Kind reicht oft ein "nimm ihn in den Mund" - keine Gewalt, keine Vergewaltigung.

Sowas macht mich sooo wütend, warum ist unsere Justiz so lasch? Wer einem Kind aus sexueller Motivation irgendetwas in irgendeine Körperöffnung steckt muss wegen Vergewaltigung angeklagt werden, fertig.

Schönen Sonntag noch
http://www.shz.de/lokales/holsteinischer-courier/missbrauch-an-vierjaehrigem-in-fluechtlingsheim-22-jaehriger-muss-in-haft-id14840501.html

 
59 Antworten:

Re: Sexueller Missbrauch

Antwort von Silvia3 am 18.09.2016, 11:15 Uhr

Bei so etwas braucht sich niemand zu wundern, wenn frustrierte Wähler sich von den etablierten Parteien abwenden. Auch wenn unsere Justiz unabhängig ist, die grobe Linie wird doch von der Politik vorgeben. Wenn der Grundtenor immer ist (und das insbesondere von SPD/Grünen Justizministern), dass die Täterinteressen vor Opferinteressen stehen, dann sind sie für diese Strömungen mitverantwortlich.

Silvia

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Re: Sexueller Missbrauch

Antwort von Murmeltiermama am 18.09.2016, 11:26 Uhr

Aber Landesregierungen wechseln, RichterInnen bleiben in der Regel ein Leben lang RichterInnen. Und sie sind unabhängig. Deshalb war es ja auch zu recht ein Skandal, als sich Maaß in den Fall Gina-Lisa eingemischt hat.

Dass einige Delikte viel zu milde verurteilt werden liegt in der Tat in der Täterzentriertheit des Verfahrens. Da müsste man sich mal Gedanken machen, wie man da das Opfer mehr in den Blick bekommt. Das ist übrigens nicht neu. Bereits 1979 wurde damals der Weiße Ring aus genau diesen Gründen gegründet. Da gab es die Grünen noch gar nicht.

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Re: Sexueller Missbrauch

Antwort von Lauch1 am 18.09.2016, 11:55 Uhr

Naja, aber dass Eigentumsdelikte in Relation zu Gewaltdelikten und Sexualstraftaten unverhältnismaßig strenger beurteilt werden, liegt nicht an der Justiz sondern am Gesetzgeber.

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Re: Sexueller Missbrauch

Antwort von Murmeltiermama am 18.09.2016, 12:03 Uhr

Da kommt von der Juristin ein entschiedenes "Jein".

Ja, man kann kritisieren, dass einfacher Diebstahl exakt den gleichen Strafrahmen hat wie einfache Körperverletzung (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre). Allerdings dürfte ja dieser Strafrahmen in diesem Bereich wirklich jede Schuld in jedem nur denkbaren Fall angemessen abdecken. Was dabei dann wirklich raus kommt, entscheidet der Richter.

Und alle Strafrahmen sind so weit gesteckt.

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Re: Sexueller Missbrauch

Antwort von Danyshope am 18.09.2016, 12:03 Uhr

Ich wüsste gerne welcher Politiker sich hingestellt hat und gesagt hat das die Strafen für Sexualdelikte zu streng sind und die Täter dort mehr geschützt werden sollten.

Das man evtl das bei anderen Straftaten anders sieht, ist ein anders Thema. Aber gerade im Sexualbereich wird seit Jahren von allen Seiten gefordert das man strenger eingreifen muss und sollte. Nur der Gesetzgeber kommt da nicht hinterher.

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nein.

Antwort von lotte_1753 am 18.09.2016, 12:13 Uhr

Das sagt sich so einfach und gerne, ist aber so nicht richtig. Schau du doch die Strafmaße einmal an und vergleiche nicht die hoechststrafen sondern die Mindeststrafen. Zwischen einer Tat ohne Mindeststrafe und einer mit Mindeststrafe besteht ein großer Unterschied, insbesondere wenn die Mindeststrafe 1 Jahr beträgt. (Außerdem kommt beim nächsten großen Steuerhinterzieher wieder genau der gegenteilige Vorwurf.). Es ist da immer ein bisschen Populismus dabei, so tragisch schlecht ist die deutsche Justiz mit ihrer Linie nicht gefahren.

(Und zum AP: mehr als 2 Jahre fuer einen Ersttäter ist jetzt nicht so wenig. Und wenn man dem anderen nix nachweisen kann, dann kann man halt nicht, das hat mit Politik nix zu tun.)

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Re: nein.

Antwort von hannahma am 18.09.2016, 12:27 Uhr

Wäre er nach dem Vorwurf "Vergewaltigung" angeklagt und bestraft worden, wäre die Strafe sicher höher ausgefallen. Wie lange sitzt er denn effektiv? 1,5 Jahre?
Sorry, aber das ist echt ein Witz. Ich hoffe, dass er danach sofort abgeschoben wird. Aber auch da wird sich sicher irgendein Grund finden, weshalb das nicht möglich ist, wetten? Es ist soooo

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Solche Sätze werde ich, glaube ich, nie verstehen...

Antwort von Leena am 18.09.2016, 12:44 Uhr

"Mal davon abgesehen, dass ich als Vater den Typ an Ort und Stelle umgebracht hätte..."

Was, um Gottes Willen, hätte das Kind davon, wenn sein Vater den Täter "an Ort und Stelle umgebracht" hätte und dann mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit auch noch in den Knast gewandert wäre..? Dann hätte es nicht nur die garantiert schon nicht schönen Kriegs- und Fluchterfahrungen, die Erfahrung mit dem sexuellen Missbrauch... und dann verliert es dazu auch noch seinen Vater? Ich seh da keinerlei Fortschritt fürs Kind!

Außerdem finde ich, gäbe man seinem Kind mit einem "was der Kerl dir angetan hat, war so schlimm, deswegen muss ich ihn jetzt für dich umbringen!" ein absolut falsches Signal.

Abgesehen davon, dass Gewalt (jenseits von Notwehr) eh NIE eine Lösung sein kann / darf. Gewalt verträgt sich nicht unserer Gesellschaftsordnung, hat das nicht irgendjemand hier letztens geschrieben..?

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Re: Solche Sätze werde ich, glaube ich, nie verstehen...

Antwort von hannahma am 18.09.2016, 12:53 Uhr

Ich wollte damit sagen, dass ich als Mutter, die jemanden bei so einer Tat gegen mein Kind überrascht, wohl emotional rot sehen würde und mir ein "dududu" mit erhobenem Zeigefinger nicht ausreichen würde bzw meine Emotionen mit mir durchgehen würden.

Schön, dass du glaubst, in so einer Situation wohl überlegt, moralisch und pädagogisch wertvoll handeln zu können.

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Re: Solche Sätze werde ich, glaube ich, nie verstehen...

Antwort von lotte_1753 am 18.09.2016, 12:59 Uhr

Er hat doch 2 Jahre bekommen. Oder nicht?

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Re: Solche Sätze werde ich, glaube ich, nie verstehen...

Antwort von Einstein-Mama am 18.09.2016, 12:59 Uhr

Na du glaubst doch auch, dass du ihn umbringen würdest!?!

Ich kann von mir selbst nur sagen, dass ich eine Reaktion meinerseits in so einer Situation nicht abschätzen kann, weil ich mich erst gar nicht in diese Lage versetzen möchte und nicht masochistisch genug veranlagt bin, mir so etwas vorzustellen.

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Re: Solche Sätze werde ich, glaube ich, nie verstehen...

Antwort von Danyshope am 18.09.2016, 13:05 Uhr

Ich mir auch nicht. Mir wäre es wohl auch erst einmal wichtiger mich um mein Kind zu kümmern statt meinen Focus auf den Täter zu legen.

Aber wer weiß wie man wirklich handelt in einer solchen Situation. ich jedenfalls möchte nie im Leben diese überhaupt haben.

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Re: Solche Sätze werde ich, glaube ich, nie verstehen...

Antwort von guinan am 18.09.2016, 13:07 Uhr

Also es ist vollkommen normal, dass sich ein Erwachsener nicht im Griff hat und seinem Kind zu dem Missbrauch noch das Gefühl lässt "Ich bin daran schuld, dass mein Vater ein Mörder ist!" Das würde dem Kind mit Sicherheit sehr helfen!

Bitte mal überlegen, was man schreibt! Einen Sexualverbrecher, der ein Kind missbraucht hat, in Selbstjustiz zu ermorden, heißt dem Kind noch mehr auf zu bürden, als es schon verarbeiten muss.

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Re: Solche Sätze werde ich, glaube ich, nie verstehen...

Antwort von Joplin am 18.09.2016, 13:12 Uhr

Es ist gut dass es keine Lynchjustiz in Deutschland gibt.

Vor Jahren war doch in den Medien dass ein Vater die Vergewaltigung seines Sohnes gesehen hat, Also er hat den Täter auf frischer Tat ertappt und ihn krankenhausreif geschlagen. Und ich muss sagen, dass ich Sympathien für den Vater hegte. Der wurde übrigens wegen Körperverletzung angeklagt.

Ich bin wirklich gegen Lynchjustiz. Mich müsste man aber auch von dem Schwein fern halten, wenn meinen Sohn soetwas angetan würde. Da reagiert man dann nicht mehr vernünftig. Rational.

Ich halte zwei Jahre für ein pädophiles Arschloch auch nicht angemessen. Das ist in meinen Augen eine Verhöhnung des Opfers.In der Regel kommen die Schweine wegen guter Führung dann noch früher raus. Tut mir leid, ich kann sie nicht anders als Arschlöcher und Schweine benennen.Solche Täter.

Das Kind tut mir sehr leid.

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Re: Solche Sätze werde ich, glaube ich, nie verstehen...

Antwort von hannahma am 18.09.2016, 13:40 Uhr

" in Selbstjustiz zu ermorden" - genau, wenn ich den Typ auf meinem Kind sehe, ihn wegzerre und auf ihn einschlage, dann ist das "in Selbstjustiz ermorden".


Wahrscheinlich kann man sich nicht vorstellen, wie man in so einer Situation reagieren würde, will man ja auch nicht, aber ich könnte für nichts garantieren, wenn ich so ein Schwein in flagranti erwischen würde.
Das wollte ich damit sagen. Man kann auch wirklich jedes Wort auf die Goldwaage legen.

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Re: Solche Sätze werde ich, glaube ich, nie verstehen...

Antwort von Blueberry am 18.09.2016, 13:53 Uhr

Also wenn ich jemanden dabei erwische, wie er sich an meinem (oder irgendeinem) Kind vergeht und ihn dann mit Gewalt davon abhalte, dann ist das wohl unter Notwehr bzw. Nothilfe einzustufen, oder nicht?

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Re: Solche Sätze werde ich, glaube ich, nie verstehen...

Antwort von Joplin am 18.09.2016, 14:01 Uhr

Ich habe nicht geschrieben dass ich es richtig finde, den Sexualstraftäter zu ermorden. Ich habe geschrieben dass man mich von dem Arsch fern halten müsste, denn ich hätte richtig den Hass und es würde mir wohl schwer fallen, da noch rational zu denken.

Und ich habe geschrieben dass ich Verständnis für den Vater empfinde, der den Vergewaltiger seines Sohnes verprügelt hat.

Vom Kopf her weiß ich aber dass Lynchjustiz ganz schrecklich ist.

Schrecklich empfinde ich allerdings auch wenn ein Täter, der ein vierjähriges Kind zwingt seinen Penis in den Mund zu nehmen, nach spätestens zwei Jahren wieder frei kommt. Und eigentlich wissen wir ja, dass es wohl eher weniger sein wird.

Das, was dieser Mensch mit dem Kind gemacht hat, das erfüllt mich mit Grauen, Abscheu und Wut. Das gebe ich gerne zu.Lynchjustiz würde daran aber überhaupt nichts ändern.

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Re: Solche Sätze werde ich, glaube ich, nie verstehen...

Antwort von Blueberry am 18.09.2016, 14:04 Uhr

Ja und dass er anschließend abgeschoben wird, wird sicher auch nicht passieren. Selbst WENN er theoretisch abgeschoben werden sollte, findet sich bestimmt irgend ein Arzt, der ihm Reiseunfähigkeit bescheinigt.

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Re: Solche Sätze werde ich, glaube ich, nie verstehen...

Antwort von guinan am 18.09.2016, 14:08 Uhr

Zitat aus DEINEM Anfangsposting: "Mal davon abgesehen, dass ich als Vater den Typ an Ort und Stelle umgebracht hätte,..."
Ist damit "in Selbstjustiz zu ermorden" gemeint, oder nicht? Mit dem Wort "umbringen" verbinde ich "um das Leben bringen" also ermorden!

Die Neuinterpretation des Wortes"jemanden umbringen" ist nun "wegzerren und auf die Person einschlagen ohne Tötungsabsicht" OK.

Ist für ein Kind sicher auch besonders "lustig", selbst Gewalt angetan bekommen und dann zuzusehen, wie der eigene Elternteil jemand anderem Gewalt antut! "Gewalt antun ist also vollkommen i.O. Die Person, die mir das angetan hat, war also vollkommen im Recht!"

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Re: @Joplin schau Dir den "Baum" an

Antwort von guinan am 18.09.2016, 14:11 Uhr

Ich habe direkt auf hannahma geantwortet.

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Gewaltmonopol

Antwort von hgmeier am 18.09.2016, 14:12 Uhr

Das Gewaltmonopol muß in jedem Fall beim Staat liegen bzw. bleiben!

Aber wir müssen uns nicht über das wundern was passiert, wenn dieses durch den Staat objektiv nicht bzw. nicht ausreichend umfangreich wahrgenommen werden bzw. bei einer steigenden Anzahl an Bürgen zumindest der subjektive Verdacht des Mangels keimt.

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Re: Solche Sätze werde ich, glaube ich, nie verstehen...

Antwort von Blueberry am 18.09.2016, 14:18 Uhr

"Ist für ein Kind sicher auch besonders "lustig", selbst Gewalt angetan bekommen und dann zuzusehen, wie der eigene Elternteil jemand anderem Gewalt antut! "Gewalt antun ist also vollkommen i.O. Die Person, die mir das angetan hat, war also vollkommen im Recht!"

Nein, man schaut besser einfach zu oder fragt ganz höflich und nett so einen dreckigen Vergewaltiger, ob er das nicht vielleicht lassen möchte. Hilft bestimmt. Ein Kind sollte ja nicht erleben, dass sein Vater oder seine Mutter sich (zur Not auch körperlich) für es einsetzen, wenn es akut in Gefahr ist.

Und wie man jetzt von der Reaktion eines Elternteils, welches gewaltsam einen Vergewaltiger von seinem Kind entfernt darauf schließen kann, dass das Kind glaut, der Vergewaltiger sei im Recht gewesen, erschließt sich mir jetzt nicht. In so einer Situation hat man halt leider nicht binnen einer Minute einen dazu bevollmächtigen Polizisten bei der Hand.

Was soll man also in so einer Situation machen? Den Typen weiter machen lassen und warten bis staatliche Hilfe kommt? Bestimmt!

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Re: Solche Sätze werde ich, glaube ich, nie verstehen...

Antwort von guinan am 18.09.2016, 14:18 Uhr

Wie Leena schon aud dem AP zitierte: "Mal davon abgesehen, dass ich als Vater den Typ an Ort und Stelle umgebracht hätte,..."

Also ist "jemanden an Ort und Stelle umbringen" Notwehr bzw. Nothilfe?

Es geht Leena und mir auch rein um die Tötungsabsicht, die hinter diesen Worten steht!

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Re: Solche Sätze werde ich, glaube ich, nie verstehen...

Antwort von Blueberry am 18.09.2016, 14:28 Uhr

Ich hoffe inständig, dass ich nie in diese Situation komme und möchte es mir auch gar nicht vorstellen, aber um mein Kind zu schützen würde jedenfalls auch alle erforderliche Gewalt anwenden, die mir möglich wäre, um das Geschehen zu unterbinden. Und da ich als Frau so einem Typen potentiell körperlich unterlegen bin, würd ich wohl mit irgendwas zuschlagen, um ihn aufzuhalten. Sollte so ein Dreckschwein dabei dann drauf gehen, so würde sich mein Mitleid doch stark in Grenzen halten.

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Ich glaube wirklich, ...

Antwort von Leena am 18.09.2016, 14:29 Uhr

...meiner persönlichen Erfahrung nach, in dem Moment ist mir der Täter total scheißegal, da marschiere ich durch und nehme mein Kind ganz fest in die Arme und der Rest der Welt interessiert mich nicht!

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Re: Ich glaube wirklich, ...

Antwort von Blueberry am 18.09.2016, 14:34 Uhr

Achso, du marschierst seelenruhig an einem Vergewaltiger vorbei, schiebst ihn zur Seite und nimmst das Kind in den Arm, der Täter packt den Schniedel ein und geht? Oder wie hab ich mir das vorzustellen? Zumal solche Leute ja von Grund auf harmlos sind.

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Re: Ich glaube wirklich, ...

Antwort von Leena am 18.09.2016, 15:15 Uhr

Seelenruhig ist der falsche Ausdruck. Selektive Wahrnehmung trifft es eher - der Täter interessiert mich nicht, mein Kind interessiert mich!

Mach Dich ruhig über mich lustig, wenn Du nicht verstehst, was ich sagen will.

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Re: Ich glaube wirklich, ...

Antwort von stjerne am 18.09.2016, 15:41 Uhr

Ich schließe mich an. "Raus aus der Gefahrenzone" wäre für mich oberstes Gebot und der Täter erstmal nur relevant, solange er dies zu verhindern versucht.
Dass man später den Täter auch bestraft wissen will, ist eine andere Frage. Erstmal zählt nur das Kind.

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Re: @Joplin schau Dir den "Baum" an

Antwort von Joplin am 18.09.2016, 15:42 Uhr

Mein Freund der Baum ist tot (er starb im letzten Abendrot) ;-)
nichts für Ungut!

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Re: Ich glaube wirklich, ...

Antwort von Joplin am 18.09.2016, 15:45 Uhr

Gut, ich denke in meinem Beispiel war der Täter noch zu Gange. Dass man ihn dann vom Kind herunterreißt und verprügelt, das finde ich nachvollziehbar. Und wenn es nur ein saftiger Tritt in die Weichteile mit nachfolgendem Kinnhaken war.

Ohne Gewalt hätte man den Täter da sicher nicht vom Kind weg gezerrt. Ich jedenfalls nicht.

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Re: Sexueller Missbrauch

Antwort von Lauch1 am 18.09.2016, 15:50 Uhr

Ja klar, aber so individuell ist die Entscheidungsfähigkeit auch wieder nicht. Bei Berücksichtigung alles Minderungsgründe bleint eben oft nicht viel Spielraum.
Also liegt's im Ermessen des Gesetzgebers.

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In genau solch einer Situation müsste man straffrei

Antwort von Nesaja am 18.09.2016, 15:50 Uhr

bleiben, wenn man dem Täter eine reinhaut. Das wäre gerecht ( nach meinem Rechtsverständniss).
Ich finde es immer schrecklich, da bekommt jmd ein paar Jahre und das Opfer hat ein Leben lang davon. Ist das gerecht???

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In genau solch einer Situation müsste man straffrei

Antwort von Nesaja am 18.09.2016, 15:50 Uhr

bleiben, wenn man dem Täter eine reinhaut. Das wäre gerecht ( nach meinem Rechtsverständniss).
Ich finde es immer schrecklich, da bekommt jmd ein paar Jahre und das Opfer hat ein Leben lang davon. Ist das gerecht???

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Re: Ich glaube wirklich, ...

Antwort von Joplin am 18.09.2016, 15:52 Uhr

Natürlich kann man nicht das Kind, das ja stark traumatisiert und verängstigt ist, links liegen lassen um den Täter zu vermobeln. Der Täter musste aber erst mal vom Kind weg gezerrt werden.
Ich denke dem wurde irgendetwas übergebraten. Ich als Frau hatte versucht ihn irgendwie bewusstlos zu schlagen damit ich mein Kind retten kann. Denn ich denke nicht dass es reicht zu sagen "lass Bitte mein Kind in Ruhe."

Das sind Gewalttäter ohne jeden Skrupel. Da ist mein Mitleid sehr vermindert.

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Re: Sexueller Missbrauch

Antwort von Sunny0405 am 18.09.2016, 15:54 Uhr

Ich muss dazu jetzt auch mal was schreiben.
Ich bin so ein Kind gewesen, das von einem Mann missbraucht worden ist.
Meine Mutter hat nichts gemacht. Es wurde einfach tot geschwiegen.
Ich habe damals als Kind gedacht, das es normal ist, da ja niemand was dagegen gemacht hat. Ein paar Jahre später hat sich der gleiche Mann an meinem jüngeren Bruder vergangen. Das Ergebnis, war das er ins Krankenhaus geprügelt wurde und meine Mutter im Knast landetet für drei Jahre. Der Mann ist wieder genesen und wurde aus dem Krankenhaus entlassen. Er hatte dann auf offner Strasse einen Schlaganfall und starb. Ich bin ehrlich, ich habe keinerlei Mitleid mit diesem Kerl und ich bin froh, das er verstorben ist. Um meine Mutter tat es mir aber auch nie Leid. Sie hat die Strafe verdient´, die sie absitzen musste, allerdings nicht wegen der Körperverletzung an diesem Kerl,sie hat die Strafe für ganz andere Dinge verdient die sie begannen hat.
Was ich also sagen will ist , wenn jemand meine Kinder anfassen würde, dann würde ich denn Kerl ganz sicher auch blau prügeln.

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Re: In genau solch einer Situation müsste man straffrei

Antwort von Joplin am 18.09.2016, 15:54 Uhr

Ich denke aber, dass jemand, der sein Kind rettet und dabei den Täter vermobelt, nicht mit einer hohen Strafe rechnen muss.
Angeklagt werden muss er, weil ein Staat Lynchjustiz nicht dulden darf. Aber ich denke das zählt doch unter Notwehr.

Kennt sich da jemand aus?

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Re: nein.

Antwort von Lauch1 am 18.09.2016, 15:55 Uhr

Doch ist es wohl. Nich nur in D auch in Ö stimmt oft die Verhältnismäßigkeit nicht. Da werden Angeklagte bei Wirtschaftsvergehen mit Handschellen aus der U Haft vorgeführt, Wiederholungstäter von Sittlichkeitsverbrechen bis zur Anklage auf freien Fuß gesetzt.

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Re: Sexueller Missbrauch

Antwort von Joplin am 18.09.2016, 16:03 Uhr

Sunny, das ist schrecklich was dir passiert ist! Das tut mir sehr leid!

Ja, ich denke auch dass es für das Kind auch gut ist zu sehen, dass ihm jemand hilft und dass der Täter bestraft wird. Also sprich der Vater oder die Mutter verteidigen ihr Kind gegen das Monster!

Schlimm ist es doch zu sehen, dass dem Arschloch eigentlich nicht viel passiert. Dass niemand es schützen wollte /konnte und dass der Täter nach eineinhalb Jahren wieder herum rennt.

Vor allem im familiären Bereich leiden die Opfer am meisten darunter, dass niemand eingreift.

Wenn der Vater dem Täter eins uberbrät hat das Kind vielleicht das Gefühl, dass es verteidigt wird. Dass das, was der Kerl getan hat, einfach schlimm war und er dafür bestraft wird. Das macht es nicht ungeschehen. Aber ich denke dass es für das Kind besser ist, als wenn es erlebt dass einfach gar nichts passiert. Dann ist es doch hilflos und im Stich gelassen.

Der Gedanke "Mein Vater hat für mich gekämpft und den Kerl zur Strecke gebracht" kann doch auch Sicherheit geben, die das Kind ja durch die Tat verloren hat.

Es ist ein schlimmes Thema. Ich bete zu Gott dass ich mich nie persönlich mit diesem Thema befassen muss.

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Re: Sexueller Missbrauch

Antwort von Sunny0405 am 18.09.2016, 16:07 Uhr

Du hast es direkt auf den Punkt gebracht, Joplin. Das ist genau das was ich sagen wollte. Danke dir dafür.

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Re: nein.

Antwort von lotte_1753 am 18.09.2016, 16:52 Uhr

Ich kann nur für Deutschland sprechen, aber in oesterr ich wird es nicht viel anders sein. Ob ein Angeschuldigter in U-Haft kommt hat zunächst einmal nichts (bis auf eine sehr begrenzte Ausnahme) mit der Schwere der Anschuldigung zu tun. U Haft ist keine Strafe sondern dient dazu, dass Täter nicht flüchten oder Beweise vernichten. Wenn ich gerade 5 mio unterschlagen habe, ist besser flüchten, als wenn ich einsexualverbrechen begangen habe. Gleiches gilt fuer Beweise vernichten.

Insofern ist dein Beispiel falsch. Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

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Re: Sexueller Missbrauch

Antwort von Murmeltiermama am 18.09.2016, 16:53 Uhr

Kann es sein, dass Du Deutschland und Österreich verwechselst? Sowas wie euren § 34 StGB (Österreich) haben wir in unserem StGB nicht. Allenfalls im Jugendstrafrecht. Im Erwachsenenstrafrecht gibt es nur ganz wenige gesetzliche Minderungsgründe (etwa verminderte Schuldfähigkeit nach § 21).

Was der Richter/die Richterin macht, steht auf einem ganz anderen Blatt. Und natürlich gibt es auch Orientierungshilfen, insbesondere für Staatsanwälte. Aber kaum gesetzlichen Vorschriften.

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Re: In genau solch einer Situation müsste man straffrei

Antwort von lotte_1753 am 18.09.2016, 16:59 Uhr

NeIn, zählt es nicht. Notwehr rechtfertigt nur den Einsatz der Mittel die notwendig sind, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren.

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Re: Sexueller Missbrauch

Antwort von Murmeltiermama am 18.09.2016, 17:01 Uhr

Ich habe mir gerade mal euren § 34 durchgelesen. Das ist ja vollkommen unbestimmt. Was bitte ist ein "reumütiges Geständnis"? Was "achtenswerte Beweggründe" oder ein "ordentlicher Lebenswandel" oder "Unbesonnenheit"? Gut gefällt mir auch "eine nicht auf Arbeitsscheu zurückzuführende drückende Notlage" oder "die Tat mehr durch eine besonders verlockende Gelegenheit verleitet als mit vorgefaßter Absicht begangen hat".

Nein, so einen gesinnungsgeleiteten und vollkommen unbestimmten Unsinn gibt es im deutschen StGB nicht. Solcherlei Strafzumessung ist hier eigenständige Aufgabe der RichterInnen.

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Re: Ich glaube wirklich, ...

Antwort von stjerne am 18.09.2016, 17:13 Uhr

Ja, nach "das Kind links liegen lassen und statt dessen auf den Täter einschlagen" klangen einige Antworten für mich. Und das scheint mir unangebracht, wenn das Kind gerade so etwas grauenhaften erlebt hat.
Dass man bei der Rettung seines Kindes emotional aufgewühlt und wenig zimperlich vorgeht, halte ich für normal.

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Re: Ich glaube wirklich, ...

Antwort von Blueberry am 18.09.2016, 17:13 Uhr

Ich mache mich nicht über dich lustig. Ich kann mir lediglich nicht vorstellen, dass man in einer solchen Situation, wenn ein Vergewaltiger gerade dabei ist, mein eigenes Kind zu missbrauchen, den Täter völlig außer Acht lässt und sich "nur" seinem Kind widmet. Erstmal muss man den Typ doch von seinem Kind weg kriegen, ehe man sich diesem widmen kann.

Und an dieser Stelle wäre mir in dem Moment jedes Mittel recht. Und auch dann merkt das Kind, dass man für es da ist, wenn man es aus der Gefahrensituation befreit. Oder glaubst du wirklich, ein Vergewaltiger lässt von einem Kind ab, weil man ihn darum bittet?

Ich würd mit dem zuschlagen, was ich greifen kann...und es wäre mir absolut egal, ob der Typ danach noch atmet oder nicht. Ich bin sogar in der Lage, eine Marianne Bachmeier zu verstehen, obwohl es nicht in der aktuellen Notwehr-Situation passierte.

Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass ich eine erwachsene Frau kenne, eine, die mir persönlich sehr sehr sehr nahe steht...diese wurde als Kind von ihrem Stiefvater missbraucht und ihre Mutter hat sie nicht beschützt. Was diese Tatsache bis heute bei ihr anrichtet...der Missbrauch UND das nicht beschützt werden, erlebe ich ständig. Diverse Therapien, stationär und ambulant, konnten es nicht wieder richten.
Da wäre eine Mutter, die den Peiniger krankenhausreif geschlagen hätte, deutlich die besser Alternative gewesen.

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Re: In genau solch einer Situation müsste man straffrei

Antwort von Blueberry am 18.09.2016, 17:16 Uhr

Naja, aber man muss es jemandem ja auch erstmal nachweisen, dass ein anderes wirksames Mittel tatsächlich greifbar und geeignet gewesen wäre, oder?
Und das ist ja von Fall zu Fall auch nochmal unterschiedlich. Während großer, kräftiger Mann den Angreifer vielleicht einfach weg ziehen kann, muss eine kleine Frau, die dem Angreifer körperlich deutlich unterlegen ist, vielleicht zur Holzlatte greifen, um sie ihm überzubraten.

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Re: Ich glaube wirklich, ...

Antwort von stjerne am 18.09.2016, 17:43 Uhr

Blueberry, hier will sich sicher keiner höflich für die Störung entschuldigen. Für die Latte auf dem Schädel hat hier vermutlich jeder Verständnis auch für einen Tritt in die Weichteile...
Aber wenn man den Täter dieser Art vom Kind getrennt hat, dann zählt eben das Kind und nicht die Rache. Das meine ich.

Und jetzt möchte ich aufhören, mir das überhaupt nur vorzustellen. Meine kleinen Mädchen...

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Re: Ich glaube wirklich, ...

Antwort von Blueberry am 18.09.2016, 18:02 Uhr

Da bin ich doch ganz bei dir. Ich spreche auch nicht von Rache. Aber ich habe auch Verständnis für Menschen, die bei der Konfrontation mit solch einer Situation über das notwendige Maß an Gewaltanwendung dem Täter gegenüber hinaus gehen. Bei mir würden vermutlich alle Sicherungen durchbrennen in einem solchen Augenblick.

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Notwehr/Nothilfe

Antwort von Danyshope am 18.09.2016, 18:20 Uhr

Notwehr bzw Nothilfe ist ja durchaus erlaubt und auch ein Mittel der Wahl. Wenn der Typ noch mit dem Kind beschäftigt wird wohl kaum einer denjenigen anklagen der mit entsprechenden Mitteln dafür sorgt das der Täter vom Opfer abläßt. Selbst wenn man dann eben zum nächsten harten Gegenstand greift und einmal zuschlägt damit der Täter bewusstlos ist.

Nicht gedeckt sein dürfte aber wenn eben der Täter erst windelweich geschlagen wird mit zig Schlägen oder gar zusammengeprügelt wird oder gar getötet wenn er schon vom Kind abgelassen hat. Im vorliegenden Fall hat der Mann außerhalb des Mundes des Kindes sich erleichtert, fraglich also wie nah die beiden noch zusammen standen. So krass es klingt. OK, die Toilette war eng, der Vater wird sicherlich den Typen vom Kind gerissen haben und evtl sogar zugeschlagen haben. Dürfte dann aber eben OK gewesen sein in dieser Situation - warum sollte das also in den Medien auch nur eine Erwähnung finden?

Was gar nicht eben geht ist erst Stunden später losziehen oder gar erst Tage später und dann auf den Täter einprügeln - das deckt eben kein Gesetz dieses Landes. Das ist schlicht und einfach Selbstjustiz. Wenn auch wo verständliche.

Das ganze noch mit "wegschauen" gleich zusetzen wenn man keine Selbstjustiz macht ist schon echt grenzwertig in meinen Augen. Wenn ich als Elternteil weiß, da mißbraucht jemand mein Kind und ich mache gar nichts, dann ist das bewusstes wegschauen. Ebenso wenn ich es ahne, es aber nicht genauer wissen will. So etwas geht absolut gar nicht und dürfte für das betroffene Kind auch katastrophal sein.

Greife ich im Zuge dessen ein das der Typ noch mit dem Kind beschäftigt ist und verletze den Typen beim Thema Notwehr/Nothilfe stark oder sogar tödlich, dürfte das für das Kind auch wo "befreiend" sein. Wenn man es mal so ausdrücken will. ich bezweifel auch das ein Kind dann das Gefühl hätte da irgendwie Schuld dran zu hängen. Zumal wie gesagt ein Richter in einem solchen Fall auch kaum einem Urteil über dem Helfenden fällen würde. Wenn doch, dann eher weil der Helfende wirklich über jedes Maß hinaus "ausgetickt" ist.

Zieht das Elternteil aber erst lange nach der Tat los - und lange beinhaltet da durchaus schon mehrere Stunden aus dem Grund heraus, dem Täter zeige ich es mal, dann dürfte das wieder rum für das Kind wirklich ein Thema werden. Zumal dann auch jegliche Deckelung unter Nothilfe/Notwehr weg fällt und eine Anklage deshalb sicher wäre. Dann kann ich mir durchaus vorstellen das eine solche tat bei einem eh schon traumatisiertem Kind nicht ohne Folgen bleibt.

Komme ich direkt nach der Tat zum Kind, sehe noch das der Typ die Hose zuknöpft oder sonstwas und schlage dem Täter die Faust ins Gesicht, bezweifel ich auch fast das ein Richter das aburteilt. Eine Faust, aber bei mehr sieht der Richter sicherlich nicht weg. Jedes Mittel darüber hinaus dürfte aber eben unverhältnismäßig sein und dürfte dann ebenso zur Anklage führen. Wenn ich nach der Faust ins Gesicht dann zum Kind hingehe und es tröste, dürfte das Kind auch kaum das Gefühl haben, das es a) Ok ist mit Gewalt zu agieren und b) es die Eltern nicht interessiert was passiert ist. Und sicherlich dürfte der rasche Trost durch die Eltern weit aus besser sein als wenn es erst noch zuschauen darf wie Papa oder Mama minutenlang auf den Täter einprügeln. Einmal Faust ins Gesicht geht im nebenbei, zu Brei schlagen dauert. Und ich finde diese Zeit ist weitaus wichtiger beim Kind selbst zu legen statt beim Täter.

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Um was geht's hier denn jetzt eigentlich?

Antwort von Einstein-Mama am 18.09.2016, 19:05 Uhr

Darum dass die Justiz zu lasch ist? Oder dass der betroffene Vater doof ist, weil er den Täter nicht gelyncht hat?

Meiner Meinung nach, hat er alles richtig gemacht. Den Täter erwischt und ihn angezeigt.

Was gibt's denn da noch zu diskutieren?

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Re: Um was geht's hier denn jetzt eigentlich?

Antwort von Danyshope am 18.09.2016, 20:14 Uhr

Ist doch klar, der Vater war ein Schlappschwanz - immerhin hat er den Täter nicht gelyncht. Hatte er das gemacht, hätte man wenigstens wieder über die bösen Flüchtlinge schimpfen können welche sich gegenseitig killen statt über die bösen Politiker welche den Richter nicht vorschreiben wie diese Recht und Gesetz sprechen.

Ach ja *Ironie on and off*

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Re: Um was geht's hier denn jetzt eigentlich?

Antwort von Einstein-Mama am 18.09.2016, 20:24 Uhr

Was sie auch tun, sie können es nicht richtig machen!
Und JA, den Eindruck habe ich auch, dass es hier (wie immer) eben nicht um das Opfer geht, sondern um "miese Asylanten".

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Re: Um was geht's hier denn jetzt eigentlich?

Antwort von hannahma am 18.09.2016, 21:06 Uhr

...wurde er nicht wegen Vergewaltigung, sondern wegen Schwerem Mißbrauch verurteilt. Begründung: eine Vergewaltigung wird nur bestraft, wenn Gewalt angewandt oder angedroht wurde. Bei einem Kind reicht oft ein "nimm ihn in den Mund" - keine Gewalt, keine Vergewaltigung.

Das finde ich unsäglich, darum ging es mir. Völlig egal, wer sowas macht.

Im Übrigen habe ich nicht erwähnt, dass es hier ein Flüchtling war. Stand halt in dem Artikel.

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Re: Um was geht's hier denn jetzt eigentlich?

Antwort von Sille74 am 18.09.2016, 21:32 Uhr

Was wäre denn im Endeffekt besser, wenn er wegen Vergewaltigung verurteilt worden wäre? Beides, also schwerer Missbrauch sowie Vergewaltigung, hat haargenau denselben Strafrahmen (mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe, nach oben offen) ... Letztlich ist somit der schwere sexueller Missbrauch von Kindern sogar in gewisser Weise das strenger bestrafte Delikt, gerade weil weniger, also keine Gewalt oder Drohung, zur Erfüllung des Tatbestands und somit zur "Auslösung" dieser Strafe erforderlich ist. Der Richter ist sehr am unteren Rand des Strafrahmens geblieben beim schweren Missbrauch und wäre das vermutlich auch, wenn er auf Vergewaltigung erkannt hätte ... Das kann man kritisieren, durchaus. Ich persönlich finde das Urteil aich sehr milde. Andererseits ist ja klar, dass man bei einem Ersttäter und einem (wie sage ich das jetzt, um nicht gleich wieder anzuecken?) im Vergleich zu anderen nicht gar zu krassen Fall, auch nicht allzu hoch greifen kann.

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Re: nein.

Antwort von Lauch1 am 18.09.2016, 21:37 Uhr

Z Bsp hier: extra einen älteren Artikel rausgesucht:
"08.08.2012 | 18:17 | PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

"Die Zahl der Sexualstraftäter, die zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt werden, nimmt zu. Die Strafverteidiger bemängeln aber, dass Vermögensdelikte immer noch härter als Körperverletzungen bestraft werden."

Mag sein, dass das für D nicht zutrifft.

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Re: Um was geht's hier denn jetzt eigentlich?

Antwort von Joplin am 19.09.2016, 6:12 Uhr

Das stimmt. Dieser Vorwurf ist wirklich absolut gemein und unfair. Es hat hier niemand über Flüchtlinge hergezogen, schon gar nicht die AP und ich weiß nicht, warum das behauptet wird.

Dieser Reflex überall Rechte zu sehen kommt extrem krankhaft herüber. Das tut mir leid, aber das ist absolut nicht mehr normal.

Hier ging es darum, dass jemand einen vierjährigen mißbraucht hat und der Richter dieses "relativiert" hat, weil der Mann keine Gewalt angewendet hat (der vierjährige ist freiwillig gekommen, weil vierjährige auf Erwachsene hören und einfach nicht damit rechnen, vergewaltigt zu werden) Das als Strafmildernd anzusehen ist echt das Letzte.

Ob das ein Flüchtling war oder ein deutscher spielt überhaupt keine Rolle. Der Richter hätte bei einem deutschen ganz genau so reagiert.

Ich habe aber manchmal den sehr unguten und schlimmen Verdacht dass hier im Forum von einigen am liebsten nur noch diskutiert wird, wenn derjenige die richtige Staatsangehörigkeit hat,um den es in der Diskussion geht. Der Richter war aber wohl kein Flüchtling, oder?

Bei der falschen Staatsangehörigkeit kommt direkt der Vorwurf man wäre ein Bösmensch, auch wenn es mit dem Thema überhaupt nichts zu tun hat.

Ganz provokativ gefragt, ist eine Vergewaltigung, die von einem Flüchtling ausgeübt wird anders zu bewerten als eine Vergewaltigung, die ein Deutscher ausübt?

Nein. Mir scheint aber, manche hätten das gerne. Und zwar aus beiden Lagern.

Das nervt!

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Re: Um was geht's hier denn jetzt eigentlich?

Antwort von Danyshope am 19.09.2016, 7:02 Uhr

Wurde sehr wohl vorher schon zum Thema: http://www.rund-ums-baby.de/aktuell/Nein_711471.htm

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Re: Um was geht's hier denn jetzt eigentlich?

Antwort von hannahma am 19.09.2016, 7:35 Uhr

In diesem speziellen Fall hoffe ich, er wird abgeschoben, da er nunmal ein Flüchtling ist - dafür kann ich nichts.
Bei anderen Fällen von sexueller Gewalt an Kindern würde ich die Täter auch gerne abschieben, tja, das geht ja leider bei Deutschen nicht.

Kriminelle Flüchtlinge gehören mMn eh abgeschoben aber Tatsache ist, dass es oft Gründe gibt, weshalb das nicht geht und da gehört das Gesetz geändert. Aber um das ging es hier nicht.

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So sehe ich das auch. owT

Antwort von Eisfee am 19.09.2016, 11:50 Uhr

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