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Geschrieben von Ebba am 04.09.2014, 7:57 Uhr

Schere im Kopf

ich denke, ich schriebs schon mal. Das Gefühl ständiger Überwachung meines Schreibens und Tuns im INet und der Gedanke daran, das irgendjemand dank Handysignalen ständig wissen könnte, wo ich bin, ist mir ein Graus. Dabei kann ich überhaupt nicht trösten, dass ich ja gar nichts Böses vorhabe. Vielmehr spukte mir immer die Begründung zum Volkszählungsurteil 1983 im Kopf herum.
Gestern war es dann soweit. Ich wollte bei FB, wo ich nicht mit Realname angemeldet und wo auch sonst meine Privatshareeinstellungen maximal sind bin, etwas schreiben und zwar: ".... da könnte ich zum Mörder werden". ich hab's geschrieben und gelöscht und stattdessen formuliert: "... da könnte ich ausrasten"
Und warum? weil mir kurz durch den Kopf schoss, dass irgendwo sicher suchprogramme laufen, die solche Begriffe ausfiltern und schwupp stehe ich schon auf irgendeiner Liste, weil ja heute jeder dumme Scherz ernstgenommen wird (oder hat jmd mal versucht bei der Einreise in die USA scherzhaft zu frage, ob man die Bombe gefunden habe).
Habt ihr sie auch schon erlebt, diese erschreckende Schere im Kopf?

"Individuelle Selbstbestimmung setzt aber - auch unter den Bedingungen moderner Informationsverarbeitungstechnologien - voraus, daß dem Einzelnen Entscheidungsfreiheit über vorzunehmende oder zu unterlassende Handlungen einschließlich der Möglichkeit gegeben ist, sich auch entsprechend dieser Entscheidung tatsächlich zu verhalten. Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffende Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden. Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen."

aus: http://openjur.de/u/268440.html

 
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