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Geschrieben von tabeamutti am 05.02.2016, 13:14 Uhr

Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??

Hallo,

es geht um eine Wohnung, die meine SchwieMu unseren Kindern überschrieben (geschenkt) hat, damit ihr Bruder nicht rankommt. Das war 2007.

Seit einiger Zeit trudeln Rechnungen von div. Rechtsanwälten ein mit offenen Beträgen, die die Mädels bezahlen sollen, da sie Eigentümer der Wohnung sind
(SchwieMu wohnt drin) - und die SchwieMu nicht gezahlt hat.

Umlagen zahlen wir schon seit Jahren, da SchwieMu diese auch nicht bezahlt.

Ist es möglich, das die Mädels die Wohnung wieder "zurück schenken" bzw. wir als gesetzt. Vertreter?
Oder kann man die Wohnung verkaufen - die hat allerdings Wohnrecht auf Lebenszeit. Wir haben auch keinerlei Einblicke in die finanzielle Seite (was die Wohnung angeht). Kann man da Einblicke verlangen zum Zweck des Verkaufs? So was will ein evtl. Käufer ja bestimmt wissen (Reparaturstau od. ähnl).

Kennt sich da jemand aus?

Danke
tabeamutti

 
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