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Geschrieben von tabeamutti am 05.02.2016, 13:14 Uhr

Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??

Hallo,

es geht um eine Wohnung, die meine SchwieMu unseren Kindern überschrieben (geschenkt) hat, damit ihr Bruder nicht rankommt. Das war 2007.

Seit einiger Zeit trudeln Rechnungen von div. Rechtsanwälten ein mit offenen Beträgen, die die Mädels bezahlen sollen, da sie Eigentümer der Wohnung sind
(SchwieMu wohnt drin) - und die SchwieMu nicht gezahlt hat.

Umlagen zahlen wir schon seit Jahren, da SchwieMu diese auch nicht bezahlt.

Ist es möglich, das die Mädels die Wohnung wieder "zurück schenken" bzw. wir als gesetzt. Vertreter?
Oder kann man die Wohnung verkaufen - die hat allerdings Wohnrecht auf Lebenszeit. Wir haben auch keinerlei Einblicke in die finanzielle Seite (was die Wohnung angeht). Kann man da Einblicke verlangen zum Zweck des Verkaufs? So was will ein evtl. Käufer ja bestimmt wissen (Reparaturstau od. ähnl).

Kennt sich da jemand aus?

Danke
tabeamutti

 
24 Antworten:

Re: Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??

Antwort von ichou am 05.02.2016, 13:17 Uhr

Hallo tabeamutti,
das finde ich aber ganz schön krass von der Oma. So etwas habe ich ja noch nie gehört. Habt Ihr keinen Kontakt mehr? Was sagt denn die Oma dazu?

Ob man eine Schenkung nach so langer Zeit rückgängig machen kann, musst du einen Fachmann fragen.

LG
I.

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Re: Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??

Antwort von ursel am 05.02.2016, 13:20 Uhr

ob du die Wohnung verkaufen kannst, hängt davon ab, was im Notarvertrag geschrieben steht. Wenn die Dame das hat ausschließen lassen, also einen Verkauf, gehts nicht.

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Re: Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??

Antwort von tabeamutti am 05.02.2016, 13:32 Uhr

Hallo,

nein, Kontakt haben wir schon lange nicht mehr - wenn man die Schmähbriefe von ihr an meinen Mann (Böser Sohn, wärst Du doch nie geboren etc) nicht zählt.

Es ist nur lebenslanges Wohnrecht notariell festgeschrieben worden, aber kein Verkaufsverbot.

Mir reicht ja schon, wenn wir die Wohnung zurück überschreiben könnten - hauptsache weg.

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Re: Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??

Antwort von bea+Michelle am 05.02.2016, 13:40 Uhr

Was ist das für eine Oma?

ob das geht weiß ich auch nicht

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Re: Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??

Antwort von wolke76 am 05.02.2016, 13:53 Uhr

Wie alt sind deine Töchter denn? Wofür sind die Rechnungen? Wenn die Oma Dienstleistungen o.ä. in Auftrag gibt, muss SIE zahlen.

Zurückschenken setzt voraus, dass Oma das will. Davon gehe ich nach deinen Infos nicht aus.
Was ich nicht verstehe ist, dass ihr keinerlei Informationen zur Wohnung zu haben scheint. Der Spruch "Eigentum verpflichtet" klingt jetzt irgendwie doof, stimmt aber auch. Ihr solltet dringend eine Bestandsaufnahme machen (lassen) und Rechtsbeistand suchen, um die Wohnung "loszuwerden"!

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Re: Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??

Antwort von Tonic2108 am 05.02.2016, 13:59 Uhr

Grundsätzlich ist eine Schenkung grundsätzlich ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Das heißt, beide Parteien, der Schenkende und der Beschenkte müssen zustimmen. Vermutlich habt ihr früher einmal der Schenkung zugestimmt und die Wohnung wurde an eure Töchter überschrieben. Ob man eine Schenkung rückgängig machen kann, gegen den Willen des Zurückbeschenkten, müsstest du einen Anwalt fragen, das kann ich dir nicht sagen, würde aber eher sagen nein.
Ob du die Wohnung verkaufen darfst, musst du dem Notarvertrag entnehmen.
Gegen das lebenslange Wohnrecht, wirst du wohl nichts einwenden können. Allerdings, da ist die Wohnung deiner Kinder ist, hat er natürlich ein Recht sie begutachten zu lassen und sie zu inspizieren. Gegen das lebenslange Wohnrecht, wirst du wohl nichts einwenden können. Allerdings, da es die Wohnung deiner Kinder ist, habt ihr natürlich ein Recht sie begutachten zu lassen und sie zu inspizieren.

Das ist schon eine krasse Geschichte und ich würde auf jeden Fall einmal einen Anwalt aufsuchen, der sich wirklich auskennt.

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Re: Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??

Antwort von Alhambra am 05.02.2016, 14:16 Uhr

Welche Rechnungen von welchen Anwälten? Wer hat die beauftragt? Welcher rechtliche Zusammenhang ist da gegeben?

Anstosten schenkt sie doch dem Bruder:)

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Re: Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??@wolke

Antwort von tabeamutti am 05.02.2016, 14:23 Uhr

Die Mädels sind jetzt 12 + 15, also minderjährig und wir die gesetzl. Vertreter.

Die Rechnungen sind schon ewig alt - aber noch nicht verjährt - für Anwalts - und Gerichtskosten, weil SchwieMu mit ihrem Bruder einen Erbstreit hat und nicht gezahlt hat, sondern sich eben diese Wohnung gekauft hat und er sich hat in Grundbuch eintragen lassen. Damit er nicht an die Wohnung rankommt wurde die dann "geschenkt" mit der Auflage, SchwieMu bezahlt weiterhin alles, den Mädels gehört sie nur auf dem Papier. (Leider ist das nur eine münde. Absprache gewesen )

Inzwischen kommen halt diese Rechnungen an die "Besitzer".
Genauso wie die Umlagen von der Stadt. Denen ist das ja egal, wer bezahlt und im Zweifelsfall der Eigentümer.

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Re: Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??@wolke

Antwort von Jana287 am 05.02.2016, 14:29 Uhr

Womit steht der Bruder der Schwiemu im Grundbuch? Die Schwiemu hat was nicht an ihren Bruder gezahlt? Stehen da Schulden im Grundbuch? Oder ist er Miteigentümer? Dir muss doch ein Grundbuchauszug vorliegen.

Bei mir läuten alle Alarmglocken, ich denke Ihr solltet dringend zu einem Anwalt.

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Re: Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??@wolke

Antwort von wolke76 am 05.02.2016, 14:31 Uhr

Sag mal, ist die Schenkung denn notariell hieb- und stichfest und der ungeliebte Bruder der Oma steht NICHT mehr im Grundbuch? Nicht dass da noch mehr unliebsame Überraschungen auf euch warten!

Ich fürchte, um einen guten Anwalt kommt ihr nicht rum. Ich glaube, ich würde auch zusehen, die Wohnung loszuwerden, samt darin Wohnender ;-) Alles Gute!

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Re: Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??@wolke

Antwort von wolke76 am 05.02.2016, 14:31 Uhr

Selten deiner Meinung aber hier sehe ich es wie du!

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Re:

Antwort von Jana287 am 05.02.2016, 14:38 Uhr

Hm, naja nach einer rechtlich sauberen Schenkung wäre das Grundbuch lastenfrei und die beiden Mädchen als Eigentümer eingetragen mit einem Wohnrecht für die Oma. Die beiden Eigentümerinnen hätten einen Grundbuchauszug vorliegen.

Offensichtlich ist das hier nicht so sauber gelaufen, und darum gibts vielleicht eine Chance da rauszukommen.

Bei einer notariellen Schenkung wäre doch auch vertraglich festgehalten worden, wer für die Kosten der Schenkung und für die laufenden Kosten der Wohnung aufkommt.

Sehr komisch das...

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Re: Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??@wolke

Antwort von IngeA am 05.02.2016, 14:42 Uhr

Ich würde auch dringend zu einem Anwalt raten.

Was ich nicht verstehe:
Die Mädels haben die Wohnung geschenkt bekommen mit der Auflage die SchwiMu bezahlt weiterhin alles.
Steht das denn nicht im notariellen Vertrag???
Wenn ja, können euch irgendwelche Anwälte egal welche Rechnungen schicken, das ist nicht euer Bier. Dann müssen sie halt notfalls bei der SchiMu pfänden, wenn sie nicht zahlt.
Im notariellen Vertrag sollte auch der Wert des Objektes stehen.

LG Inge

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Re: Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??@Inge

Antwort von tabeamutti am 05.02.2016, 14:50 Uhr

Da sagst Du was - ich bin mir nicht sicher, was genau im Vertrag steht. Den werde ich gleich mal raussuchen (warum bin ich da nicht schon alleine drauf gekommen ).

Allerdings ist bei ihr nichts zu holen.
LG

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Re: Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??@Inge

Antwort von IngeA am 05.02.2016, 14:54 Uhr

"Allerdings ist bei ihr nichts zu holen."

Viell. ist sie dann gar nicht so unglücklich wenn sie die Wohnung wieder zurück bekommt?

LG Inge

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Re:

Antwort von tabeamutti am 05.02.2016, 14:56 Uhr

Der Bruder hat sich eintragen lassen, als die Wohnung noch SchwieMu gehörte - weil er noch Geld zu kriegen hatte.
Daraufhin ist die Übertragung gelaufen - und bei den Mädels hat er ja keine Aussenstände.
Das heißt nur, wenn wir irgendwann verkaufen, kriegt er sein Geld.

Wenn wir jetzt das hinkriegen, das die Wohnung wieder zurück geht, dann muss SchwieMu die Schuld aus der Wohnung bezahlen - notfalls also verkaufen, um die Schulden zuzahlen.

Aber ganz ehrlich, und wenn sie unter der nächsten Brücke rechts wohnt - das ist mir mittlerweile so egal. Hauptsache, die Mädels (und wir) habe wieder Ruhe.

LG

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Re: Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??

Antwort von DecafLofat am 05.02.2016, 15:16 Uhr

ich krame GANZ weit hinten in meinem hirn... (vielleciht äußert sich ja noch eine aktive juristin dazu... ich hatte nur zwei semester vorlesungen allgemeines recht im fachwirtstudium...)
wie alt waren denn die kinder als die schenkung dokumentiert wurde?
die schenkung kann meines Wissens natürlich auch nun (mit bekanntwerden der nachteile) rückgängig gemacht werden. vor allem da du schreibst ihr seid die ges. vertreter, gehe ich davon aus dass die kinder minderjährig sind, und wenn ihnen durch die schenkung nachteile entstehen (höhe und dauer wären hierbei interessant, wiederkehrende forderungen oder einmalig? wovon sollten kinder das bezahlen? würde mich nicht wundern wenn ein richter sogar die schenkung ex tunc - also rückwirkend - für ungültig erklären würde.)
wenn ein reden mit der schwiegermutter nciht möglich ist, und ihr für eure kinder nicht für die zahlungen einstehen könnt/wollt (eigentum verpflichtet!) dann würde ich mir i d tat einen anwalt nehmen um das alles rückabzuwickeln.

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Re: Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??@Inge

Antwort von shinead am 05.02.2016, 15:31 Uhr

Wenn bei ihr nichts zu holen ist, kann euch das aber (bei passender notarieller Formulierung im Vertrag) egal sein. Dann müssen die Gläubiger den Rechtsweg gehen und sie in die Privatinsolvenz, alternativ eine Eidesstattliche abgenen.

Wenn der Vertrag sauber formuliert ist, seid ihr raus.

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Re: Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??

Antwort von wolke76 am 05.02.2016, 15:57 Uhr

Aber nach neun Jahren? Ja, Anwalt muss sein in dem Fall!

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Re: Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??

Antwort von Tiffy_78 am 05.02.2016, 16:00 Uhr

Ich bin auch nicht mehr ganz fit in dem Bereich, aber eine Schenkung von Minderjährigen wird nicht funktionieren, auch nicht durch gesetzliche Vertreter.
Was man machen könnte, wäre ggf ein Verkauf.
Was heisst, bei der Oma ist nichts zu holen? Bezieht sie Sozialleistungen? Das wäre super, denn dann braucht ihr nur zu melden, dass es eine Schenkung innerhalb der letzten 10 Jahre gab. In dem Fall ist die gezwungen, ihre Schenkung zu widerrufen, da sie nicht Sozialleistungen einfordern darf, wenn sie eine Schenkung getätigt hat.
Es hilft aber nichts, den notariellen Vertrag und das Grundbuch durchzusehen und zu prüfen, ob es Schulden o.a. gibt (sollte man eigentlich vorher geprüft haben; Geschenke sind nicht immer welche). Die Frage ist ja, ob die Rechnungen von der Oma oder von der Wohnung her rühren.
Ihr werdet nicht um eine Rechtsberatung herum kommen, und zwar würde ich das sehr bald machen.
Vielleicht kann man auch "unter Wert" an den Bruder verkaufen. Ich persönlich würde die Wohnung möglichst schnell abstoßen, denn die Oma kann auch bald mit Forderungen kommen, wenn sie lebenslanges Wohnrecht hat. (Reparaturen etc). Oder ist sie schon sehr alt und ein "Ende" absehbar?

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Erkläre bitte nochmal

Antwort von desireekk am 05.02.2016, 16:14 Uhr

So jetzt nochmal langsam...

1.) Wer steht jetzt aktuell im Grundbuch?

2.) Gab es bei dem Notar. Vertrag einen Ergänzungspfleger für die Kinder?
Da diese Schenkung unter Auflagen (Wohnrecht) gemacht wurde, ist diese "nicht ausschließlich vorteilhaft". DA würde ich ansetzen.
2a) Welche Verpflichtungen seitens der Kinder wurden genau im Notarvertrag festgehalten?

3.) Zudem waren die Kinder bei der Schenkung beide noch unter 7 J. , richtig?

4.) Was genau sagt der Notarvertrag zu den Verpflichtungen der Oma aus?

Bring mal bitte nochmal Licht ins Dunkel :-)

Und wenn Du magst kannst Du hier mal lesen Stiefvater=Oma in Eurem fall.
http://www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de/erbrecht-deutschland/schenkung-von-wohnungseigentum-an-minderjahrige.html

Gruss

D

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Re: Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??

Antwort von Murmeltiermama am 05.02.2016, 18:46 Uhr

Hier kann man nur sinnvoll beraten, wenn man alle Fakten kennt und den Vertrag und die Rechnungen vorliegen hat. Alles andere wäre ein Stochern im Nebel. Du musst also erstmal alles raussuchen, was ihr schriftlich dazu habt. Damit dann einen Termin beim Anwalt machen. Vielleicht hilft auch ein Gespräch mit dem Notar von damals. Einfach damit er euch nochmal erklärt, was da genau vereinbart wurde.

Der Anwalt wird natürlich auch etwas kosten, aber das ist es allemal wert. Es ist gut möglich, dass ihr aus dem Vertrag wieder raus kommt.

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Re: Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??

Antwort von tabeamutti am 06.02.2016, 9:19 Uhr

Hallo nochmal,

also, wir haben uns mit dem Notar in Verbindung gesetzt, der das ganze damals gemacht hat - trotz Karneval war der im Büro :-)

Wir können das Ganze rückabwickeln- kostet natürlich, aber das ist es mir wert.
Wir können auch verkaufen - sie hat zwar Wohnrecht, aber von mietfrei oder verkaufsverbot steht da nichts.
Lt. Makler ist das sogar von Vorteil, wenn jemand ein Abschreibungsobjekt sucht, das da jemand drin wohnt.

Auch hat sie sich nicht an den Vertrag gehalten, denn sie MUSS alle Kosten (auch Umlagen) bezahlen und hat es ja nicht getan.

Boah, ich bin zwar immer noch so was von sauer, aber inzwischen etwas beruhigt. Raus aus der Sache kommen wir auf jeden Fall
Zwar wird sie dann wieder zetern und uns als A...löcher etc. beschimpfen, aber das ist mir egal.

Danke für die Gedankenanstösse, auf einiges wäre ich echt nicht von selber gekommen (Brett vorm Kopf).

Lg tabeamutti

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Re: Schenkung von Enkeln an Oma - geht so was??

Antwort von Mehtab am 08.02.2016, 16:22 Uhr

Hallo,

wieso kommen die denn mit den auf die Schwiegermutter ausgestellten Rechnungen zu euch? Wie kommen die auf die Idee, ihr müsstet die Rechnungen der Schwiegermutter zahlen?

Ich würde da nicht so schnell die Flinte ins Korn werfen. Prüft doch erst einmal, ob eure Kinder überhaupt etwas zahlen müssen.

Viele Grüße

Mehtab

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