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Geschrieben von SDA am 01.06.2016, 10:36 Uhr

Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Also es sieht nicht besonders gut aus. Mein Mann war am Montag bei dem Mann und wollte mit ihm sprechen. Es war nicht besonders zielführend.

Ich war gerade bei unserem Anwalt und habe ihm die Sachlage geschildert und er meinte, dass er sich nicht vorstellen kann das unsere Versicherung das zahlt. Die werden den Schaden wohl mit der Begründung ablehnen, dass die alleinige Schuld beim Unfallgegner liegt. Deshalb möchte der Anwalt jetzt Schmerzensgeld geltend machen, da mein Sohn ja verletzt wurde.

Begründet hat unser Anwalt das so:

1. dadurch dass das Auto halb auf dem Bürgersteig geparkt hat und somit den Verkehrsraum unseres Sohnes massiv eingeschränkt hat, würde sich schon mal eine (hohe) Mitschuld ergeben. Denn es ist nicht üblich, das hier Autos auf dem Bürgersteig parken und somit konnte und musste mein Sohn damit nicht rechnen.

2. dadurch das zusätzlich die Fahrertür komplett geöffnet war und derjenige der die Autotür öffnet eine besondere Sorgfaltspflicht hat und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern darf, wird die Versicherung die komplette Schuld bei ihm sehen.

3. das Auto stand direkt an der Kreuzung ohne Sicherheitsabstand (5m). Mein Sohn ist quasi um die Ecke gefahren und hang in der Tür. Es gab keine Möglichkeit auf das Hindernis zu reagieren.

So wie ich das verstanden habe, ist es vollkommen irrelevant, (SELBSTVERSTÄNDLICH darf man falsche parkende Autos nicht beschädigen) dass das Auto falsch geparkt war. Einzig der Umstand das durch das falsche Abstellen der Verkehrsbereich anderer Verkehrteilnehmer eingeschränkt wird, kann zu einer Mitschuld führen. Die ist bei Kindern wesentlich höher als bei Erwachsenen, da Kinder eben nicht in dem Maße darauf reagieren können wie Erwachsene.

Die Aufsichtspflicht wurde auch nicht verletzt, da mein Sohn mit fast 7 Jahren durchaus alleine nach draußen darf (er ist ein Schulkind, dass ist entscheident,da denen zugemutet werden kann alleine zur Schule zu gehen, also wird angenommen sie können sich im Verkehr angemessen verhalten). Er kennt den Weg gut, da es der Gleiche ist wie zum Kiga, Schule und Spielplatz. Es kommt natürlich auf die individuelle Reife an aber mein Sohn fährt diesen Weg schon seit Jahren (zu Fuß, Roller, Fahrrad).

Insgesamt ist es schon eine blöde Situation, denn der Schaden wird nicht gering sein und mein Sohn ist da schließlich rein gefahren, auch wenn der Anwalt meint, dass das nichts mit der Schuldfrage zu tun hat und er sich ziemlich sicher ist, dass das auch vor Gericht so durch geht. Es gibt da wohl auch mehrere Urteile zu wo Autos nur auf dem Bürgersteig geparkt haben (ohne offene Tür) und die Kinder älter waren und der Autofahrer trotzdem die alleinige Schuld bekommen hat.Trotzdem ist mein Sohn rein gefahren.Wir werden sehen was die Versicherung sagt.

 
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