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Geschrieben von SDA am 01.06.2016, 10:36 Uhr

Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Also es sieht nicht besonders gut aus. Mein Mann war am Montag bei dem Mann und wollte mit ihm sprechen. Es war nicht besonders zielführend.

Ich war gerade bei unserem Anwalt und habe ihm die Sachlage geschildert und er meinte, dass er sich nicht vorstellen kann das unsere Versicherung das zahlt. Die werden den Schaden wohl mit der Begründung ablehnen, dass die alleinige Schuld beim Unfallgegner liegt. Deshalb möchte der Anwalt jetzt Schmerzensgeld geltend machen, da mein Sohn ja verletzt wurde.

Begründet hat unser Anwalt das so:

1. dadurch dass das Auto halb auf dem Bürgersteig geparkt hat und somit den Verkehrsraum unseres Sohnes massiv eingeschränkt hat, würde sich schon mal eine (hohe) Mitschuld ergeben. Denn es ist nicht üblich, das hier Autos auf dem Bürgersteig parken und somit konnte und musste mein Sohn damit nicht rechnen.

2. dadurch das zusätzlich die Fahrertür komplett geöffnet war und derjenige der die Autotür öffnet eine besondere Sorgfaltspflicht hat und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern darf, wird die Versicherung die komplette Schuld bei ihm sehen.

3. das Auto stand direkt an der Kreuzung ohne Sicherheitsabstand (5m). Mein Sohn ist quasi um die Ecke gefahren und hang in der Tür. Es gab keine Möglichkeit auf das Hindernis zu reagieren.

So wie ich das verstanden habe, ist es vollkommen irrelevant, (SELBSTVERSTÄNDLICH darf man falsche parkende Autos nicht beschädigen) dass das Auto falsch geparkt war. Einzig der Umstand das durch das falsche Abstellen der Verkehrsbereich anderer Verkehrteilnehmer eingeschränkt wird, kann zu einer Mitschuld führen. Die ist bei Kindern wesentlich höher als bei Erwachsenen, da Kinder eben nicht in dem Maße darauf reagieren können wie Erwachsene.

Die Aufsichtspflicht wurde auch nicht verletzt, da mein Sohn mit fast 7 Jahren durchaus alleine nach draußen darf (er ist ein Schulkind, dass ist entscheident,da denen zugemutet werden kann alleine zur Schule zu gehen, also wird angenommen sie können sich im Verkehr angemessen verhalten). Er kennt den Weg gut, da es der Gleiche ist wie zum Kiga, Schule und Spielplatz. Es kommt natürlich auf die individuelle Reife an aber mein Sohn fährt diesen Weg schon seit Jahren (zu Fuß, Roller, Fahrrad).

Insgesamt ist es schon eine blöde Situation, denn der Schaden wird nicht gering sein und mein Sohn ist da schließlich rein gefahren, auch wenn der Anwalt meint, dass das nichts mit der Schuldfrage zu tun hat und er sich ziemlich sicher ist, dass das auch vor Gericht so durch geht. Es gibt da wohl auch mehrere Urteile zu wo Autos nur auf dem Bürgersteig geparkt haben (ohne offene Tür) und die Kinder älter waren und der Autofahrer trotzdem die alleinige Schuld bekommen hat.Trotzdem ist mein Sohn rein gefahren.Wir werden sehen was die Versicherung sagt.

 
141 Antworten:

Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von Joplin am 01.06.2016, 10:39 Uhr

Oje.... Da habt ihr noch was vor euch!

Ich drücke dir die Daumen. Wie geht es dem Junior denn?

Kopf hoch, es wird sich alles regeln. Hauptsache dem Kind geht es wieder bald gut.

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von SDA am 01.06.2016, 10:58 Uhr

Es geht ihm wieder gut und den Gips findet er auch nicht so schlecht (kann nicht viel schreiben)

Ich hoffe es wird. Der Mann hat meinem Mann ja schon angekündigt, dass er sich das nicht gefallen lässt und wir unsere Aufsichtspflicht verletzt hätten. Blöde Situation!

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von Silvia3 am 01.06.2016, 11:01 Uhr

Da Du ja gerne Streit mit dem Nachbarn vermeiden wolltest, könntest Du ihm ja folgendes Angebot machen: Er trägt seinen Schaden selbst und ihr verzichtet im Gegenzug darauf, Schadensersatz geltend zu machen.

Denn so wie Du den Sachverhalt schilderst, wird der Mann für den Schaden auf jeden Fall aufkommen müssen und er hat dann ggf. Schadensersatzzahlungen plus Gerichtskosten am Bein.

Silvia

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von Steffi528 am 01.06.2016, 11:10 Uhr

Gute Idee, das Angebot. Wenn er nicht will, wäre ich aber auch "streitlustig", wenn der Sachverhalt so deutlich gegen den PKW-Fahrer steht

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von IngeA am 01.06.2016, 11:20 Uhr

Hallo,

ich denke auch, das ist eine gute Idee. Er kann ja selbst auch noch einen Anwalt konsultieren, was der ihm rät und sich dann entscheiden ob er das ausfechten möchte oder nicht.

LG Inge

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Würde ich sofort machen

Antwort von SDA am 01.06.2016, 11:37 Uhr

Er war wohl am Montag schon beim Anwalt und der hat ihm wohl gesagt man kann nur was machen, wenn wir unsere Aufsichtspflicht verletzt haben weil unser Sohn noch keine 7 ist. Er hat meinem Mann am Montag aber schon gesagt, er wird dagegen vorgehen. Und vom Gefühl her möchte ich auch gar kein Schmerzensgeld fordern, denn wenn er wirklich auf dem Schaden sitzen bleibt ist das schon schlimm genug, auch wenn er nicht von der nettesten Sorte ist.

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Re: Würde ich sofort machen

Antwort von Steffi528 am 01.06.2016, 11:42 Uhr

Schmerzensgeld forderst Du für dein Kind ein, nicht für Dich, also solltest Du das Interesse deines Kindes mit beachten

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Re: Würde ich sofort machen

Antwort von shinead am 01.06.2016, 12:01 Uhr

Wenn er eine Vollkasko hat, dann zahlt den Schaden schon die Versicherung. "Drauf sitzen bleiben" würde er dann nicht.

Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

Gute Besserung für Junior!

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Das würde ich mir auch nicht gefallen lassen...

Antwort von Ralph am 01.06.2016, 12:23 Uhr

Ordnungswidrigkeit, evtl. sehr hohes (!) Bußgeld, ok.

Aber, Euer Sohn muß mit ziemlichen Karacho gefahren sein. Und wenn es besagte Oma mit Rollator oder ein dreiradfahrendes Kleinkind gewesen wäre, würde nichts, aber auch gar nichts Euren Sohn entlasten. Warum sollte das bei dem Autofahrer mit seinem Schaden anders sein? Er muß mit Fußgängern rechnen, nicht mit kleinen rasenden Rollerfahrern ohne Aufsicht.

ich würde bis zum BGH gehen, um meinen Schaden ersetzt zu bekommen, definitiv. So sicher wie Euer Anwalt bin ich mir nicht, der sieht es parteiisch und rosarot, und dafür wird er bezahlt.

Ralph

Davon losgelöst wünsche ich Eurem Kind gute Besserung und daß sich nicht noch Ernstes herausstellt.

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von Carmar am 01.06.2016, 12:32 Uhr

Wie wäre die Situation gewesen, wenn du oder dein Mann als Aufsichtsperson direkt hinter dem Sohn her gefahren wäre? (falls es ein Radweg war, ansonsten wäre der Erwachsene auf der Straße gefahren und hätte möglicherweise einen anderen Blickwinkel gehabt).
Hätte sich dadurch das in-die-Tür-Sausen verhindern lassen?
Wenn nein, läge dann trotz ein bis zwei Fahrradlängen Abstand eine Aufsichtsverletzung vor?

Hat der Autofahrer den Jungen am gebrochenen Arm gegriffen?
Ist der Arm vielleicht erst dadurch (schlimmer) gebrochen?
Bleiben Folgeschäden?

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von chrissicat am 01.06.2016, 12:53 Uhr

Du schreibst, dass der Anwalt sich kaum vorstellen kann, dass eure Haftpflicht das zahlt.

Aber ob das auch so ist, weißt du doch noch gar nicht!

Was sagt denn die Versicherung? Sprich doch erstmal mit der Versicherung bevor du dir den Kopf zerbricht!

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von mama von joshua am tab am 01.06.2016, 13:04 Uhr

Wäre dein Sohn in Schrittgeschwindigkeit gefahren, hätte er auf das Hindernis durchaus reagieren können. Es gilt: Unwissenheit schütz vor Strafe nicht !

Ich persönlich würde mit der Versicherung sprechen und von einer Schmerzensgeldforderung absehen. Er stand zwar definitv falsch, aber dein Sohn war zu schnell.

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von SDA am 01.06.2016, 13:18 Uhr

Das hätte niemand verhindern können. Man muss sich das so vorstellen. Da ist eine Ecke (Zaun und dahinter Hecke, also undurchsichtig). Das Auto stand direkt dahinter (ist ein kleiner Zweisitzer, Audi???, also kurze Schnauze). Wenn man auf dem Bürgersteig (reiner Bürgersteig) um die Ecke fährt, kam nach 1-1,5m die Tür.

Selbst wenn wir etwas gesagt hätte, hätte er nicht bremsen können. Außerdem hätten wir es vermutlich gar nicht eher gesehen, da direkt in der Ecke ein Blumenkübel steht (diese großen, die als Geschwindigkeitsbegrenzer dienen), wir Eltern hätten also einen Bogen fahren müssen, da wir ja auf der Straße hätten fahren müssen.

Nein er hat ihn wohl an der Schulter festgehalten und der Arm ist einfach gebrochen. Wird also alles wieder normal zusammenwachsen.

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von Danyshope am 01.06.2016, 13:21 Uhr

Wobei da eben auch die Frage ist, muss ein 7jähriger grundlegend das Wissen haben das er a) zu schnell ist und b) das er damit zu rechnen hat das wer anders sich falsch verhalten könnte. Und ob er dann c) auch noch die weitsicht haben muss entsprechend handeln zu können.

Nicht umsonst haben viele Versicherungen eben bei Kindern bis 7 Jahren Haftungsausschlüsse.

Fraglich ist eben, wäre der Unfall wirklich zu verhindern gewesen wenn er langsamer um die Ecke gefahren wäre. Und welchen Stellenwert es einnimmt das wir von einem 7jährigen hier sprechen.

Ich mag da nicht urteilen, auch weil ich nicht dabei war. An Ende - wenn man sich nicht anderweitig einig wird, werden das Gutachten und Richter klären müssen. Alles andere erachte ich eher als müssig.

Und Hauptsache ist doch vor allen eines, das der Junge keine bleibenden Schäden davon trägt und schnell wieder gesund wird.

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warte erst mal ab... Mein Sohn damals 10 oder 11 war auch versichert obwohl nicht Schuld

Antwort von peekaboo am 01.06.2016, 13:28 Uhr

... Er brachte seinem kranken Kumpel die Hausatfgaben. Stellte sein Fahhrad mit dem Ständer auf den Bürgersteig ab und lief zum Haus (Fahhrad stand sicher) während er sich mit dem Vater unterhielt ergriff eine Windböe das Rad und es fiel an das auf der Strasse parkenden Autos des Vaters. Schaden knapp 1500€.

Der Vater wollte natürlich das Auto repariert haben durch uns.

Unsere Versicherung hat bezahlt, obwohl sie u s ganz klar gesagt hat uns bzw dem Bub trifft keine Schuld.

Also abwarten

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von Jayjay am 01.06.2016, 13:45 Uhr

Das sagt DEIN Anwalt. Der Anwalt des Gegners (falls er einen nimmt) oder die Versicherung des Gegners werden möglicherweise was ganz anderes sagen...
Das ist jetzt nicht gegen deinen Sohn gerichtet, sondern beruht auf meine Erfahrung mit Anwälten und Versicherungen, die gerne alles extremst verdrehen wollen.

Viel Glück!

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Aaaalso...

Antwort von Ralph am 01.06.2016, 14:09 Uhr

... ich habe den Fall eben beim mittagspäuslichen Gang zum Kaffee beim Türken mit zweien meiner Kollegen diskutiert, wobei einer ein vierfacher Vater ist mit entsprechender einschlägiger Erfahrung. Er brachte noch einen Aspekt ein, der mir zwar bekannt ist, den ich vorhin aber übersehen habe.
Kinder unter 7 Jahren sind grundsätzlich nicht haftbar zu machen. Allenfalls die Eltern, sofern (!) sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Sollte dies der Fall sein, müßte die Versicherung der Eltern, wenn diese Schadensfälle (Kind unter 7 Jahren) mitversichert sind, eintreten. Wurde die Aufsichtspflicht nicht verletzt, bliebe im Ergebnis tatsächlich der Fahrer auf den Kosten sitzen, das dreiradfahrende Kind und die Oma mit Rollator ggf. ebenso, wenn von deren Seite her keine Versicherung eintritt.

Das macht natürlich insoweit Sinn, als man Kinder und auch deren Eltern schützen muß, wenn sie alles richtig gemacht und keine Pflichten verletzt haben. Dennoch bleibt ein fader Nachgeschmack, denn moralisch ist der Unterschied zwischen Oma, Dreiradkind und Autotür irgendwie nicht einzusehen. Wenn es eine "Schuld" gibt, wäre sie ja in allen Fällen gleich.
Ich würde deshalb an Stelle des Autofahrers alles daran setzen, den Eltern die Verletzung der Aufsichtspflicht nachzuweisen.

Schmerzensgeldforderungen halte ich bei der Konstellation für nicht durchsetzbar. Abgesehen davon ist ja noch die Frage, weshalb der Wagen dort hielt. Darüber wurde bisher kein Wort verloren. Auch der Mann könnte theoretisch gute Gründe für die begangene Ordnungswidrigkeit haben.

Ralph

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Re: Aaaalso...

Antwort von lisi3 am 01.06.2016, 14:37 Uhr

Mir hat meine Haftpflichtversicherung, als mein damals zweijähriger Sohn aus Versehen das Spielzeugparkhaus eines anderen Kindes demoliert hat, geraten einfach zu sagen, ich hätte die Aufsichtspflicht verletzt, sonst würden sie nicht zahlen. Hier wird der Fall ähnlich liegen. Die Versicherung wird wahrscheinlich nur zahlen, wenn die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt hätten.
Ich bin allerdings froh, dass ich nicht zu Fuß auf dem Bürgersteig unterwegs war, als der junge Mann um die Ecke gebraust kam. Meine Reflexe sind nicht mehr die besten;-).

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von mama von joshua am tab am 01.06.2016, 14:40 Uhr

Ein Kind in dem Alter muss das nicht wissen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten schon. So wie man einem Kind beibringt, zu schauen wenn man die Strasse überquert, kann man ihm auch beibringen, dass auf dem Bürgersteig Schritt gefahren wird, ansonsten bleibt das Ding stehen .Leider interessiert das keinen, mit den blöden Rollern wird teilweise gerast, das ist ne wahre Pracht.

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Re: Aaaalso...

Antwort von SDA am 01.06.2016, 14:42 Uhr

Wir haben aber deliktunfähige Kinder in der Versicherung und die Versicherung müsste es dann zahlen. Eben weil wir nicht wollten, dass unsere Kinder etwas machen und der Geschädigte Pech hat.

Und die Oma oder das Kind hätten eben kein Pech, weil mein Sohn da ganz klar Schuld hätte. Das würde die Versicherung dann auch problemlos bezahlen.

Es geht um die Mitschuld von falsch geparkten Autos die bis 100% geht, je nachdem wie sehr die Autos andere Verkehrteilnehmer behindern. Wenn ein Auto also genau wie alle anderen Autos in der Straße parkt, nur eben im absoluten Halteverbot, dann behindert es das Kind ja nicht mehr wie die richtig geparkten Autos. Dann zahlt die Versicherung auch alles.

Hier hat das Auto aber den kompletten Bürgersteig blockiert und das direkt nach einer Kurve, wo niemand mehr hätte reagieren können. Da waren vielleicht 1- 1,5m nach der Ecke bis zur Tür.

Da gibt es wohl auch mehrere Urteile zu. Hab mal gegoogled.

https://www.berlin.de/special/auto-und-motor/recht-und-urteile/1061544-44852-4b45b0a5.html

http://www.focus.de/auto/ratgeber/gerichtsurteil-falschparker-zahlen-schaden-selbst_aid_444064.html

Und wenn er eine Mitschuld hat oder die gesamte Schuld bekommt, könnten wir eben auch Schmerzensgeld bekommen, laut Anwalt.

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von shinead am 01.06.2016, 14:43 Uhr

Es gibt einschlägige Gerichtsurteile: Ein Schulkind darf auch mal mit dem Roller zum Kiosk fahren. Solange das Kind nicht als Raser in Erscheinung getreten ist, und die Eltern ihm mitteilen, er soll mit dem Roller vorsichtig sein, ist die Aufsichtspflicht nicht verletzt worden.
Also muss die Kasko vom Halter zahlen, oder der Fahrer selbst.

M.E. ist der Anwalt der Gegenseite hier eher parteiisch und nicht objektiv.

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von maleja am 01.06.2016, 14:47 Uhr

Schon alleine dadurch, dass Dein Sohn noch keine 7 Jahre alt ist und Du die Sorgfaltspflicht NICHT vernachlässigt hast, ist Dein Sohn nicht haftbar und die Versicherung muss und wird keinen Cent zahlen.
Schuld hin oder her. Unter 7 Jahren gibt es keine Schuldfähigkeit.

Jetzt musst Du Dir überlegen, wie wichtig Dir ein gutes Miteinander mit dem Geschädigten ist und wie viel Du dann eben selber bezahlst.

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Das ist doch lebensfremd

Antwort von SDA am 01.06.2016, 14:47 Uhr

Welches Kind fährt denn bitte mit Roller, Laufrad oder Fahrrad Schrittgeschwindigkeit? Wo sollen 6jährige Kinder denn sonst normal Fahrrad fahren, wenn sie vom Alter her nicht auf der Straße fahren dürfen? Und der Unfall wäre auch passiert, wenn ein 2jähriges Kind auf dem Laufrad gefahren wäre. Das ist vollkommen lebensfremd, dass Kinder auf dem Bürgersteig so langsam fahren.

Sicher hätte er nicht so schnell um die Ecke fahren dürfen, ganz klar und darüber haben wir auch mit ihm gesprochen.

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von maleja am 01.06.2016, 14:48 Uhr

Ah. Jetzt erst lese ich Ralphs Posting und Deine Antwort darauf...

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von SchwesterRabiata am 01.06.2016, 14:58 Uhr

Ich (emp)finde, daß die Dummheit und Ignoranz des Autofahrers bestraft gehört. An dieser Stelle zu parken, mit offenen Autotür, war fahrlässig aus meiner Sicht.
So ein Roller bzw. Kind mit Roller, auch bei geringer Geschwindigkeit hat meist einen längeren Bremsweg als 1,5m, vorallem da noch die Reaktionszeit eines kleinen Kindes dazu gerechnet werden muß. Sicher hätte es auch blöd ausgehen können, wenn da ein Fußgänger gekommen wäre, das ist dann allerdings einfach Unfallpech, der Autofahrer hingegen hat das durch sein Verhalten in Kauf genommen, daß er da nicht gesehen wird und anderen im Weg ist.
Man könnte auch spekulativ weiter gehen und über Roller diskutieren....

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da geht jetzt aber einiges durcheinander

Antwort von lotte_1753 am 01.06.2016, 14:59 Uhr

1. Das Kind ist nicht deliktsfähig. Punkt.

2. Du hast (wohl) keine Aufsichtspflichtverletzung bzw. das ist fast unmöglich für den Gegner nachzuweisen.

3. Ihr könnt den Unfall eurer Versicherung melden, müsst aber nicht.

Das ist das Ende der Geschichte. Insofern sehe ich das Problem nicht wirklich, auch nicht, warum der Anwalt das nicht in 3 Minuten erklären kann. Die alles entscheidende Frage ist: wollt Ihr nett sein?

Wenn ja, kurze Erklärung an den Unfallgegner, ihr würdet das Eurer Versicherung mitteilen und die Hoffnung ausdrücken, dass sie das übernehmen werden. Wenn nicht, tja, so ist das Leben.

Wenn nein, nix melden, dann bleibt er auf den Kosten sitzen. Schmerzensgeld ist eine ganz andere Geschichte. Da müsst ihr Verschulden nachweisen. Was hatte denn das Kind nochmal? Viel gibt es sowieso nicht, wäre mir den Stress nicht wert. Sollte Euch der Anwalt aber gesagt haben, da gibt es Tabellen für.

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Viele Kinder fahren schneller als Schritt, das ist richtig...

Antwort von Ralph am 01.06.2016, 15:01 Uhr

Dennoch gibt es m.E. durchaus Unterschiede zwischen "schneller als Schritt" und "Rasen mit Schwüng"... Fußgänger sind so 5-6km/h "schnell", Kinder mit Roller 8-9 km/h? Keine Ahnung.
Das Kind erleidet Schürfwunden an Armen, Beinen und Gesicht sowie einen Armbruch und es entsteht ein Schaden am Auto von mehreren tausend Euro. Das hört sich für mich nicht so an, als wäre er "etwas mehr als Schritttempo" gefahren. Vor allem der behauptete Schaden am Auto macht mich stutzig. Wenn es sich um kein Pappauto handelt, sollte eine Tür einen halbwegs normalen Aufprall eines Kindes mit einem Roller, wenngleich nicht schadlos, aber doch halbwegs intakt überstehen. Aber vielleicht fehlt mir da auch nur die Phantasie. Ich bin kein Physiker, der die Massen beim Aufprall berechnen könnte.

Ralph

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Re: da geht jetzt aber einiges durcheinander

Antwort von lotte_1753 am 01.06.2016, 15:07 Uhr

p.s. Dein Kind hätte das Auto auch mit der Stange Dynamit in die Luft jagen können. Solange ihr die nicht in Eurer Küche herumliegen hattet, macht das keinen Unterschied.

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Das Kinder mit Rad und Roller auf dem Bürgersteig fahren wird er schon mal gesehen haben

Antwort von Charlie+Lola am 01.06.2016, 15:15 Uhr

Er hätte das Auto ja nicht dahin stellen müssen.

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Kinder unter 7 haben NIEMALS Mitschuld!

Antwort von desireekk am 01.06.2016, 15:15 Uhr

Hallo,

Ralphs Kollege hat Recht:
Kinder bis 7 sind deliktunfähig.
Sie selbst können also NICHT für Schäden haftbar gemacht werden, die sie verursachen.

NUR wenn die Eltern "schuld" sind, z. B. weil sie die Aufsichtspflicht verletzt hätten, DANN würde man für die Oma mit dem Rollator o. ä. aufkommen müssen.

Das mag manchmal ungerecht erscheinen, heißt aber "normale Gefahren des täglichen Lebens".

Was ich machen würde:
Den Schaden der Haftpflicht melden, die wird sich mit Anwalt und Gegenseite in Verbindung setzen.... und ggf. eben zahlen wenn nötig. Da würde ich mich ganz gepflegt und "entspannt" raushalten, dafür hat man die Versicherung (und den Anwalt).

Ob ich Schadenersatz verlangen würde... vermutlich schon, evtl. auch nicht.

Gruß

D

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Nachtrag: Du kannst dir nen Arm brechen wenn du von der Bordsteinkante fällst.

Antwort von Charlie+Lola am 01.06.2016, 15:16 Uhr

das lässt keine Rückschlüsse auf die Geschwindigkeit zu.

wie kommst du darauf das er gerast ist?

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und wenn es ein 5 Jähriger mit Rad gewesen wäre? Der Mann stand FALSCH

Antwort von Charlie+Lola am 01.06.2016, 15:20 Uhr

da gibt es nix zu diskutieren.
Und war auch keine schmale Oma mit Rolli sondern ein Auto, was eh schon breiter ist und dann noch ne Tür auf hatte.

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und der Mann hätte damit rechnen müssen das er da nicht in ruhe parken kann.

Antwort von Charlie+Lola am 01.06.2016, 15:21 Uhr

Schließlich ist er Erwachsen und wird schon mal eine Kind mit Roller oder Rad auf einem Bürgersteig fahren gesehen haben.....

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Anders wäre es wohl bei richtig parkenden Autos. Aber er hat ja nicht richtig geparkt

Antwort von Charlie+Lola am 01.06.2016, 15:23 Uhr

....

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Anders wäre es wohl bei richtig parkenden Autos. Aber er hat ja nicht richtig geparkt

Antwort von lotte_1753 am 01.06.2016, 15:24 Uhr

Nee. Das Kind kann auch ein richtig geparktes Auto mit der Dynamitstange in die Luft jagen. Er kann auch ins Haus des Autohalters einsteigen und Feuer legen. Völlig wurscht.

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Wäre auch kein Unterschied

Antwort von Alexxandra am 01.06.2016, 15:30 Uhr

auch das wäre bei Kindern unter 7 egal.
Meiner Tante wurde mal das Auto von einer 6-jährigen demoliert. Das Kind ist aufs Dach gestiegen, um Äpfel zu pflücken. Und ist dabei immer auf und ab gehüpft. Vor dem Haus der Eltern, die ab und zu geschaut haben und das Kind dann auch entdeckten. Keine Verletzung der Aufsicht, keine Schuldfähigkeit des Kindes, weil unter 7, Autobesitzer bleibt auf Kosten sitzen. Moralisch kann man darüber streiten, aber rechtlich ist es halt so.
Meine Tochter wurde vor ein paar Tagen von einem kleinen Rollerfahrer vom Fahrrad geholt, der Junge war in einem Wahnsinnstempo unterwegs, ist aus der Einfahrt seines Hauses geschossen, die Mutter war dabei, konnte es aber natürlich auch nicht verhindern. Meine Tochter hat nur ein aufgeschlagenes Knie, keine Ahnung, wie es laufen würde, wenn Schlimmeres passiert wäre, aber ich vermute mal, da auch hier niemand haftbar gemacht werden könnte.

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Das macht ihn doch nicht zum Freiwild!

Antwort von Strudelteigteilchen am 01.06.2016, 15:31 Uhr

Man darf auch in falsch geparkte Autos nicht einfach reinbrettern. Sonst würde ich dem Deppen, der ständig in unserer Garageneinfahrt parkt, mal eben meinen Einkaufstrolley an der Seite entlangratschen.

Und jeder Richter wird fragen, ob das Kind vor einem Fußgänger (der sich an absolut gleicher Stelle völlig zu Recht aufgehalten hätte) rechtzeitig hätte bremsen können.

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Re: Das ist doch lebensfremd

Antwort von mama von joshua am tab am 01.06.2016, 15:31 Uhr

Es mag sein, dass es in deinen Augen lebensfremd ist, es ist nun aber halt so im Gesetz unter "besondere Fortbewegungsmittel" geregelt und Gesetze sind da, um beachtet zu werden. Oder sehe ich das in irgendeiner Form falsch ? Nur weil es alle machen, muss es lange nicht richtig sein.

Ein Laufrad ist -soweit ich weiss- per Defintion ein Spielzeug, Spielzeuge haben laut Gesetz im Strassenverkehr nichts zu suchen, auch nicht auf Gehwegen.

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Re: ich bin bei Schwester Rabiata

Antwort von Mamimaui89 am 01.06.2016, 15:34 Uhr

Also ich schließe mich Schwester Rabiata an.
Dein Sohn kann nichts dafür. Dennoch hat er jetzt Schmerzen aufgrund des gebrochenen Armes und das würde ich auf jeden Fall melden und Schmerzensgeld einfordern.

Einfach weil der Autofahrer so blöd reagiert hat und anscheinend auch nach wie vor nicht einsieht dass er sich (auch) nicht richtig verhalten hat.

Es kann doch nicht sein das er glaubt dein Junior war zu schnell und daher von ihm erwartet das er sich anders/ vorausschauender/ regelkonform hätte Verhalten müssen. Dein Junior ist 7!?!!!! Der Autofahrer ist erwachsen, hatte die Verkehrsregeln in der Fahrschule. Er muss sein Fahrzeug so abstellen das es niemanden behindert! Ich fände es nicht gut wenn sein Verhalten und vor allem sein Verhalten nach dem Zusammenstoß ungeahndet/ ungestraft durch geht. Ich denke er braucht diesen Denkanstoß, sonst wird er sich vermutlich alsbald wieder so verhalten und andere behindern und gefährden.
Kann über diesen Mann nach wie vor nur den Kopf schütteln!

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Re: Das macht ihn doch nicht zum Freiwild!

Antwort von SchwesterRabiata am 01.06.2016, 15:37 Uhr

Hätte er vermutlich nicht, aber das wäre dann einfach Unfallpech, zwei Menschen zum verkehrten Zeitpunkt am gleichen Ort aufeinander getroffen. Der Fußgänger geht aber rechtens da entlang, ebenso wie das Kind rechtens auf dem Bürgersteig entlang fährt, der Autofahrer hat sein Auto da mit offener Tür völlig ignorant hingestellt. Und von einem erwachsenen Autofahrer sollte man mehr Weitsicht erwarten als von einem kleinen Kind auf einem Roller.

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Das ist aber unlogisch

Antwort von Strudelteigteilchen am 01.06.2016, 15:38 Uhr

Wenn ich auf meinen Füßen blöd an der Ecke stehe und mit der Nachbarin plausche und dann nietet mich ein rollerfahrendes Kind um, ist das Unfallpech. Wenn der aber mit dem Auto blöd an der Ecke steht und umgenietet wird, ist er ein Schwerverbrecher. Warum?

Ich habe meinen Kindern ganz früh erklärt, daß man an uneinsehbaren Ecken anhält, und zwar IMMER. Da kann was rauskommen, oder da kann was stehen - beides ist bestenfalls doof, schlimmstenfalls tödlich. Und wenn ich hier die Kinder mit den Rollern rasen sehe, dann wird mir oft ganz schlecht.

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Das Kind hat sich eben NICHT rechtens verhalten!

Antwort von Ralph am 01.06.2016, 15:41 Uhr

Nur weil das Kind und die Eltern möglicherweise nicht BELANGT werden können, heißt das noch lange nicht, daß sich das Kind im Recht befindet. Es kann eben nur nicht haftbar gemacht werden für den Unsinn, den es anstellt. Rechtlich ist es übrigens auch eine Sachbeschädigung. Einzig und allein das Alter schützt es vor allem, nicht sein Verhalten! Das bitte streng auseinanderhalten.

Ralph

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Re: Das ist aber unlogisch

Antwort von mama von joshua am tab am 01.06.2016, 15:43 Uhr

Danke für deine Worte, das sehe ich genauso.

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Re: Das Kinder mit Rad und Roller auf dem Bürgersteig fahren wird er schon mal gesehen haben

Antwort von mama von joshua am tab am 01.06.2016, 15:48 Uhr

Und was wäre, wenn es kein Auto gewesen wäre, sondern ein Kinderwagen mit nem Baby drin, das er umgenietet hätte ? Hätte in dem Fall die Mutter auch zu Hause bleiben sollen, weil sie schonmal ein rollerndes Kind gesehen hat?

Man muss sich immer vor Augen führen, was passiert wäre wenn es eben kein Auto, sondern ein Mensch gewesen wäre. Für mich (!) gehören diese Dinger allenfalls auf übersichtlich Waldwege oder auf abgesperrte Grundstücke, aber nicht in den Strassenverkehr.

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Du weißt natürlich schon genau, was der Mann da au wollte, nicht?

Antwort von Ralph am 01.06.2016, 15:50 Uhr

Nicht, daß das hier jetzt der Fall gewesen sein muß, aber was, wenn der Mann in den Minuten vorher gerade erste Hilfe geleistet hätte?

Sein Parkverhalten ist eine Ordnungswidrigkeit, nicht mehr und nicht weniger. Daß er eine Strafe erhält, ist wohl klar, es sei denn, er hätte Rechtfertigungsgründe, das wissen wir nicht.
Wäre das Kind ein paar Monate älter, wäre die Rechtslage aber sehr wohl eine andere.

Dein "BOAH NEE!" kannst Du Dir sparen. Aber das ist vielleicht der hysterische Mütterreflex, der dann greift und es nicht mehr erlaubt, die einzelnen Dinge scharf und vor allem nüchtern auseinanderzuhalten.

Ralph

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Und was ist jetzt das Drama?

Antwort von Strudelteigteilchen am 01.06.2016, 15:50 Uhr

Da bin ich bei Désirée: Meldet die Sache der Versicherung und gut is'. Entweder der Fahrer ist ganz oder teilweise schuld - dann wird der Anwalt Eurer Versicherung ihm das schon verklickern. Oder der Autofahrer ist komplett unschuldig - dann zahlt die Versicherung, unabhängig von der Verletzung der Aufsichtspflicht. Wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde, weil Ihr als Eltern versichert seid, wenn sie nicht verletzt wurde, weil das deliktunfähige Kind versichert ist.

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Re: Das Kind hat sich eben NICHT rechtens verhalten!

Antwort von SchwesterRabiata am 01.06.2016, 15:53 Uhr

Woher willst Du das denn wissen? Weil er nicht rechtzeitig bremsen konnte? Reaktionszeit und Bremsweg mit einem Roller sind sicher auch bei geringer Geschwindigkeit mehr als 1,5m. Deswegen schrieb ich oben schonmal, daß man ja über Roller ganz allgemein diskutieren kann, gleiches gilt auch für Laufräder z.B..
Der Autofahrer ist einfach lapidar gesagt ein Depp, wenn er seine Karre mit offener Tür AUF einen nicht einsehbaren Bürgersteig stellt, das ist entweder völlig dumm oder ignorant. Dummheit und Ignoranz an sich sind zwar nicht strafbar, aber wenn dadurch jemand verletzt wird sollte dieser dann schon in die Verantwortung gezogen werden.

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Re: Du weißt natürlich schon genau, was der Mann da au wollte, nicht?

Antwort von SchwesterRabiata am 01.06.2016, 15:55 Uhr

Eine Ordnungswidrigkeit, die zu der Verletzung eines anderen Menschen führt, ist aber anders zu bewerten. Ein Fußgänger, der über eine rote Ampel geht, begeht auch nur eine Ordnungswidrigkeit, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt ist das dann auch unrelevant?

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Re: ich bin bei Schwester Rabiata

Antwort von Häsle am 01.06.2016, 15:57 Uhr

Natürlich kann der Bub was dafür. Seine Eltern haben ihm mit Sicherheit erklärt, dass er an Einfahrten und schlecht einsehbaren Stellen aufpassen muss. Das weiß er bestimmt auch. Aber Kinder sind halt Kinder (deswegen gibt es diese Versicherungsklauseln ja). SDA sieht doch den Fehler ihres Kindes auch ein, nicht nur den des Autofahrers. Beide haben etwas falsch gemacht, keiner wollte dadurch dem anderen schaden. Es war ein Unfall!

Wie Versicherungen entscheiden, finde ich äußerst undurchsichtig. Da ist echt alles möglich. Da würde ich abwarten, was die entscheiden.

Ungeahndet und ohne Strafe kommt der Autofahrer eh nicht aus der Sache raus. Strafzettel, Umstände mit der Werkstatt und der Versicherung, Selbstbeteiligung, Raufstufung usw. Das ist schon nicht wenig dafür, dass er falsch geparkt und die Tür offen gelassen hat.

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Re: Das ist doch lebensfremd

Antwort von Strudelteigteilchen am 01.06.2016, 16:00 Uhr

Ich hoffe, Du findest das immer noch lebensfremd, wenn Dein Kind von einem anderen Rollerfahrerkind umgenietet und dabei RICHTIG schwer verletzt wird.

Ich war lange genug Schulweghelferin und weiß, daß Kinder sich nicht immer richtig verhalten im Straßenverkehr. Aber es als LEBENSFREMD zu bezeichnen, das wenigstens zu ERWARTEN - das ist wirklich krass.

Ich bin ja immer noch der Ansicht, daß Ihr froh sein könnt, daß es nur ein Auto war - ein Ding, das man reparieren kann und das keine Schmerzen hat. Ja, die Reaktion des Autofahrers war nicht prickelnd, und das Auto stand ordnungswidrig dort. Aber es war, letztlich NUR EIN AUTO! An exakt der gleichen Stelle hätten sich - komplett legal und erwartbar, weil es ein GEHWEG ist - Menschen aufhalten können.

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Re: Du weißt natürlich schon genau, was der Mann da au wollte, nicht?

Antwort von Häsle am 01.06.2016, 16:02 Uhr

Eine Ordnungswidrigkeit ist aber nicht unbedingt als Unfallursache anzusehen. Da brauchen wir uns aber nicht den Kopf zu zerbrechen, sondern allein die Versicherung.

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Re: Das Kind hat sich eben NICHT rechtens verhalten!

Antwort von Strudelteigteilchen am 01.06.2016, 16:03 Uhr

Ein Fahrzeug - auch ein Roller - hat jederzeit so bewegt zu werden, daß man innerhalb des sichtbaren Raumes bremsen kann. Wenn man keinen Meter weit schauen kann, dann passt man die Geschwindigkeit an oder schiebt das Teil. Das ist so ziemlich das erste, was ich meinen Kindern beigebracht habe.

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Re: ich bin bei Schwester Rabiata

Antwort von mama von joshua am tab am 01.06.2016, 16:03 Uhr

Es war ja keiner von uns dabei....schonmal daran gedacht, dass das Auto auch einfach ein "Problem"/technischen Defekt hatte und er an dieser blöden Stelle notgedrungen halten musste ?

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Re: Das ist aber unlogisch

Antwort von SchwesterRabiata am 01.06.2016, 16:04 Uhr

ich sehe es halt nicht so
Das Kind wird sicher nicht auf einem Bürgersteig um die Ecke gebrettert sein, dann hätts die Kurve nämlich gar nicht erst gekriegt, von daher war es wohl eher ein mäßiges Tempo. Kein Kind (überhaupt kein Mensch) steigt bei jeder Ecke und vor jeder Einfahrt ab und kontrolliert genaustens ob da was kommt. Und das Kind hatte nur 1 - 1,5m Bremsweg gehabt, das ist einfach nicht machbar.
Der Unfall wäre einfach nicht passiert, wenn der Autofahrer sich richtig verhalten hätte, Punkt!
Und ja, es gibt Unfälle, die einfach passieren, wenn sich zwei oder mehr Menschen zufällig am gleichen Ort befinden, das ist dann einfach Pech. Und als Fußgänger kann man auch ausweichen, das stehende Auto mit offener Tür konnte das nicht.

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Re: ich bin bei Schwester Rabiata

Antwort von Häsle am 01.06.2016, 16:05 Uhr

Mit offener Tür? ;-)

Wenn es zwei Erwachsene gewesen wären, wäre für jeden klar, dass beide Fehler gemacht haben. Und beide dürften höchstwahrscheinlich blechen.

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Re: Das ist doch lebensfremd

Antwort von mama von joshua am tab am 01.06.2016, 16:07 Uhr

Btw....ich muss mich als Radfahrer, Motorradfahrer und Autofahrer auch an bestehende Regelungen und Gesetze halten. Tue ich das nicht, ist es wenns blöd läuft mein Führerschein weg. Nur weil es Kinder sind, heisst das nicht, dass sie im öffentlichen Strassenverkehr tun und lassen können was sie wollen.

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Re: Das Kind hat sich eben NICHT rechtens verhalten!

Antwort von SchwesterRabiata am 01.06.2016, 16:09 Uhr

kein Mensch schiebt an jeder Ecke sein Fahrzeug, vorallem, wenn er die Straße nicht überquert, sondern dem Verlauf des Bürgersteiges/Straße folgt, auch das ist weltfremd, wie es oben schonmal so schön hieß.
Es werden immer Risiken bleiben, egal was man seinen Kindern beibringt, und das Ermessen von angepaßter Geschwindigkeit in einem solchen Fall bei einem Kind diesen Alters, ist auch schon viel verlangt. Angepaßtes Parken vom Autofahrer sollte definitv eher zu erwarten sein.

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Re: ich bin bei Schwester Rabiata

Antwort von mama von joshua am tab am 01.06.2016, 16:11 Uhr

Warum nicht ? Vielleicht die Anleitung im Handschuhfach gesucht (mach ich zumindest über die Beifahrerseite wenn ich draussen bin), zum Kofferraum gelaufen (weiss nicht... Ersatzrad, Pumpe für Panne oder so) und Tür offen gelassen.
Ich verstehe nicht, warum dem Autofahrer grundsärzlich Rülpelei unterstellt wird-gibt noch andere Gründe, warum Autos an unübersichtlichen Stellen halten. Wer weiss das schon.

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Re: ich bin bei Schwester Rabiata

Antwort von Häsle am 01.06.2016, 16:16 Uhr

Stimmt. Das weiß keiner. Im ersten Beitrag hörte es sich aber schon so an, als ob beide Beteiligte Fehler gemacht hätten.
Erstaunlicherweise schreibt SDA nüchterner als manche Mit-Muttis hier ;-)

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Re: Das Kind hat sich eben NICHT rechtens verhalten!

Antwort von mama von joshua am tab am 01.06.2016, 16:16 Uhr

Ok. Ich bin "ein weltfremder kein Mensch" *lol*

Beim Auto macht man doch auch automatisch langsam und hält ggf an, wenn man den Verlauf einer Strasse nicht überblicken kann und nicht weiss, was nach der Kurve kommt, selbst wenn man Vorfahrt hat. Hab ich zumindest mal so gelernt.

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Re: Das Kind hat sich eben NICHT rechtens verhalten!

Antwort von mama von joshua am tab am 01.06.2016, 16:16 Uhr

Ok. Ich bin "ein weltfremder kein Mensch" *lol*

Beim Auto macht man doch auch automatisch langsam und hält ggf an, wenn man den Verlauf einer Strasse nicht überblicken kann und nicht weiss, was nach der Kurve kommt, selbst wenn man Vorfahrt hat. Hab ich zumindest mal so gelernt.

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Re: Das macht ihn doch nicht zum Freiwild!

Antwort von Häsle am 01.06.2016, 16:17 Uhr

STT, ich bring dir mal meinen Nachwuchs samt Roller vorbei ;-)

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lebensfremd meinte ich

Antwort von mama von joshua am tab am 01.06.2016, 16:19 Uhr

owt

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Ja, das ist mir auch schon aufgefallen ;-)

Antwort von Strudelteigteilchen am 01.06.2016, 16:22 Uhr

Ihr ist ja durchaus klar, daß der Sohn zu schnell unterwegs war.

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Re: ich bin bei Schwester Rabiata

Antwort von Danyshope am 01.06.2016, 16:25 Uhr

Auf der GEGENFAHRBAHN????

Er stand in falscher Richtung an einer Stelle wo er nicht hätte parken dürfen und dann noch mit offener Türe, wenn ich mich recht erinnere.

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Re: Das Kind hat sich eben NICHT rechtens verhalten!

Antwort von Strudelteigteilchen am 01.06.2016, 16:31 Uhr

Nun ja, das nächste Mal fährt das Kind halt mit nicht angepasster Geschwindigkeit über eine nicht einsehbare Einfahrt - auch da folgt es dem Verlauf des Bürgersteiges - und wird seinerseits von einem Auto umgenietet. Aber das ist ja sicher okay, schließlich wäre es lebensfremd, dem Kind zu erklären, daß es vor einer Einfahrt die Geschwindigkeit anpassen soll.

Das war bei uns immer die Geschichte: Zwischen unserem Haus und dem Kindergarten bzw. der Schule sind sechs schwer bis gar nicht einsehbare (Garagen-)Ausfahrten. Wenn das Kind auf dem Dreirad, dem Roller oder dem Laufrad da nicht die Geschwindigkeit anpasst, ist halt das Kind hinüber und nicht nur so eine blöde Autotür. Da kann der Autofahrer Schuld sein, bis er blau anläuft - ich habe nix davon, wenn auf dem Grabstein meines Kindes steht: "Es hatte Vorfahrt!"

Lebensfremd? Nein, überlebensnotwendig!

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Wäre eine Maßnahme ;-)

Antwort von Strudelteigteilchen am 01.06.2016, 16:36 Uhr

Ich habe schon bedauert, daß meine Kinder zu groß sind, um "versehentlich" mit dem Rad dran vorbeizuschrammen.

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Wieso Gegenfahrbahn?

Antwort von Ralph am 01.06.2016, 16:44 Uhr

Das kann nicht sein, es sei denn es war ein Rechtslenker. Bei einem Linkslenker ist die Beifahrertür rechts, ergo war auch der Bürgersteig rechts, das heißt für mich, der Mann hat auf der rechten Seite der Straße gehalten. Gegenfahrbahn?? Unlogisch.

Ralph

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Re: Wäre eine Maßnahme ;-)

Antwort von Maxikid am 01.06.2016, 16:49 Uhr

Bei uns werden sehr oft die Bürgersteige von Autos zugeparkt, die Mitbürger verbiegen dann immer sehr gern die Scheibenwischer, gern gemacht von Müttern, die mit dem Kinderwagen die Straße nicht überqueren können, da die Autos die Übergänge auch sehr gern zuparken. LG maxikid

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Re: Das macht ihn doch nicht zum Freiwild!

Antwort von lotte_1753 am 01.06.2016, 17:08 Uhr

Wenn Du das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hast kannst Du machen was Du willst, Du bist nicht verantwortlich. Ganz ehrlich und tatsächlich: kein Richter wird fragen, ob das 6-jährige Kind hätte richtig bremsen können, es sei den Du willst Schadensersatz für die kaputtgegangene Hose vom Kind oder Schmerzensgeld.. Es ist unbeachtlich und tut nichts zur Sache.

Das mag man blöd finden, aber es ist so:

Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich

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steht das im Lueth-Urteil?

Antwort von lotte_1753 am 01.06.2016, 17:25 Uhr

Sorry, aber das ist nicht richtig.

Das 6-jährige Kind ist "nicht verantwortlich". Der Gesetzgeber macht ihm also keinen Schuld- oder Unrechtsvorwurf. Und es ist selbstverständlich auch keine Sachbeschädigung.

Es erstaunt mich immer wieder, mit welchem Selbstbewusstsein und Selbstsicherheit Du hier Rechtsthemen angehst, obwohl Du ganz erkennbar kein jur. Staatsexamen hast.

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steht das im Lueth-Urteil?

Antwort von lotte_1753 am 01.06.2016, 17:25 Uhr

Sorry, aber das ist nicht richtig.

Das 6-jährige Kind ist "nicht verantwortlich". Der Gesetzgeber macht ihm also keinen Schuld- oder Unrechtsvorwurf. Und es ist selbstverständlich auch keine Sachbeschädigung.

Es erstaunt mich immer wieder, mit welchem Selbstbewusstsein und Selbstsicherheit Du hier Rechtsthemen angehst, obwohl Du ganz erkennbar kein jur. Staatsexamen hast.

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Re: steht das im Lueth-Urteil?

Antwort von mama von joshua am tab am 01.06.2016, 17:28 Uhr

Es gab wohl auch schon Urteile, die das anders sahen bei Kindern im Strassenverkehr. Vorhin grad irgendwo gelesen.

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die waren aber 7!

Antwort von lotte_1753 am 01.06.2016, 17:28 Uhr

.

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die waren aber 7!

Antwort von lotte_1753 am 01.06.2016, 17:28 Uhr

.

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Re: Viele Kinder fahren schneller als Schritt, das ist richtig...

Antwort von IngeA am 01.06.2016, 17:45 Uhr

Wenn das Auto eine Metallic-Lackierung hat, ist das schon bei einem Kratzer ein Schaden von mehreren Tausend Euro, weil die gesamte Tür lackiert werden muss wenn man das nicht sehen soll.

LG Inge

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Gefährdungshaftung...

Antwort von oma am 01.06.2016, 17:47 Uhr

Also, die TE schrieb, das Fahrzeug habe falsch herum geparkt, die FAHRERtür habe weit offen gestanden. Das geht m.M.n. nur dann, wenn der Fahrer auf der Gegenseite geparkt hat, was doch sicher sowieso schon nicht erlaubt ist. Aber das nur nebenbei...

Wichtiger scheint mir, dass noch niemand die sogen. Gefährungshaftung angesprochen hat.

http://www.t-online.de/ratgeber/auto/kfz-versicherung/id_51162542/gefaehrdungshaftung-was-genau-ist-das-.html

Danach haftet z.B. der KFZ-Halter auch ohne aktives Verschulden, wenn ein "schwächerer" Verkehrsteilnehmer durch sein Fahrzeug einen Schaden erleidet.

Ich hatte in meiner aktiven Zeit in einer Versicherungsagentur den sehr dramatischen Fall, dass unser Versicherungsnehmer die Alleinschuld am Tod eines 11- oder 12-jährigen Kindes zugesprochen bekam, obwohl er - belegt durch vielfache Zeugenaussagen und ein entsprechendes Gutachten - noch unter den vorgeschriebenen 30 km/h geblieben war UND das Kind die Straße überquerte, obwohl die Fußgängerampel ROT zeigte. Bis zu diesem Fall war mir die Bedeutung der Gefährdungshaftung auch nicht ganz klar.

Außerdem habe ich den Fall erlebt, dass ein Radfahrer einem an einer roten Ampel wartenden PKW in den Kofferraum fuhr. Schuld hatte vor Gericht dann -
genau: Der Autofahrer!

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Re: Wieso Gegenfahrbahn?

Antwort von Maxikid am 01.06.2016, 17:50 Uhr

Die Fahrertür stand auf, nicht die Beifahrertür. LG maxikid

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Re: Wieso Gegenfahrbahn?

Antwort von Danyshope am 01.06.2016, 17:54 Uhr

Das schrieb die TE im ersten Thread:

Meine Kinder (Junge 6J., Mädchen 9J.) sind heute mit dem Roller zum Kiosk gefahren. Hier ist überall Zone 30 und sie müssen keine Straße überqueren und nur um eine (nicht einsehbare) Ecke fahren.

An dieser Ecke stand ein Auto (falsch herum) halb auf den Bürgersteig, halb auf der Straße und mit offener Fahrertür im absoluten Halteverbot. In der kompletten Siedlung dürfen Autos nicht auf dem Bürgersteig parken, sondern nur komplett auf der Straße in markierten Parkbuchten. Da die Fahrertür auf war, war zwischen Tür und Hecke nur ca 50cm Platz.

Mein Sohn ist voll in die Tür gefahren und natürlich hingefallen. Er hat an Armen und Beinen blutende Schürfwunden und im Gesicht ebenfalls (er hatte einen Helm auf). Außerdem hat er sich den Arm gebrochen.

Der Besitzer des Autos, der hinten am Kofferraum stand, hat meinen Sohn sofort angeschrien, teilweise beleidigt und ihn am Arm zurückgezogen, als er aufgestanden ist und nach Hause laufen wollte. Er hat dann die Polizei gerufen und mein verletztes, weinendes Kind angemeckert.

Es gab zwei Zeugen, die es gesehen haben und versucht haben, meinen Sohn zu beruhigen. Eine Frau hat mich dann angerufen. Selbst auf diese Idee kam der Mann nicht. Als ich dort ankam, waren Polizei und Krankenwagen, den die Polizei gerufen hat, da.

In dem moment war ich zu geschockt um zu reagieren und wollte auch schnell nach Hause, um ins Krankenhaus zu fahren. Also hab ich nur die Personalien abgegeben und bin dann nach Hause und zum Krankenhaus.

Jetzt war gerade die eine Zeugin da und hat uns den Ablauf noch mal geschildert. Ich bin echt sprachlos, wie man ein verletztes Kind so behandeln kann. Es fielen auch Aussagen wie ,,wie dämlich man denn sein kann, zu blöd zum Roller fahren usw''. Laut Zeugin hat er mein Kind auch nicht gerade sanft festgehalten, obwohl meine Tochter gesagt hat, sie bleibt da. Auch die Verletzungen haben ihn nicht interessiert.

Klar mein Sohn hätte nicht so um die Ecke brettern dürfen und es ist ein ziemlicher Schaden entstanden. Aber das rechtferigt meiner Meinung nach nicht ein kleines Kind so zu behandeln.

Wir werden sehen, was das noch gibt. Wir haben eine Haftpflicht die auch bei deliktunfähigen Kindern zahlt.

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jaja, die arme Mutter. Aber sie hätte das Kind vielleicht gehört?

Antwort von Charlie+Lola am 01.06.2016, 18:08 Uhr

Sie ist ja nicht taub.

Oder stand jetzt plötzlich ne Taube blinde alte Frau auf 5 Gehstöcken da?

Wir haben hier auch eine Ecke die man schlecht einsieht, und auch hier fahren die Kinder mit Roller Skateboard und Co um den Block.

Wenn ich da um die Ecke gehe, gehe ich da mit allen Sinnen rum.
Hatte das auch schon das ich da Kinder gehört habe die mit was rollendem rum kamen.
Dann geht man mal was vorsichtiger.

Der Opa im Fahrenden Rollstuhl (Elektrodingens) pest da übrigens auch immer mit Karacho rum.

Wir wohnen in der Stadt, keiner hat damit ein Problem und ich bin absolut dagegen Kinder aus der Stadt zu verbannen.

So weit kommt es noch.

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Re: die waren aber 7!

Antwort von mama von joshua am tab am 01.06.2016, 18:16 Uhr

Nein waren die nicht.

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sehr schönes Beispiel :-)

Antwort von Charlie+Lola am 01.06.2016, 18:17 Uhr

.......

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Re: jaja, die arme Mutter. Aber sie hätte das Kind vielleicht gehört?

Antwort von mama von joshua am tab am 01.06.2016, 18:18 Uhr

*Augenroll* es geht nicht darum Kinder zu verbannen.

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Wenn ich mit Kinderwagen um die Ecke komme und die arme Oma steht da

Antwort von Charlie+Lola am 01.06.2016, 18:22 Uhr

und ich niete sie dann direkt um weil sie genau dann grade da steht und ich einfach schnellen Fußes war.

Müssen wir dann Ampeln an Ecken einführen?

Und natürlich bringt man seinen Kindern bei langsam um die Ecken zu fahren und zu schauen.
Aber es sind Kinder!!!!!

Hast doch auch welche, oder nicht?
Und woher weißt du das er schnell war?

Ich kann mir den Arm brechen wenn ich hier zu Hause einfach umfall. Ne Schramm krieg ich bestimmt gratis dazu wenn ich den Couchtisch schramme.

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von EarlyBird am 01.06.2016, 18:42 Uhr

Also zu diesen "Hätte-Hätte-Fahrradkette-Theorien" à la "wenn eine gehbehinderte Oma, Kinderwagen dort gestanden hätten, dann..." => hatte ich mich ja schon im vorherigen Thread bereits recht ausführlich geäußert.

Das der Junge "ach so gerast sein muss" ist auch Humbug und reine Spekulation.
Es ist ein 6 jähriges Kind, welches diesen Weg schon seit Jahren kennt und nicht mit einem derartigem (gefährlichen) Hindernis gerechnet hat. das Auto samt Tür behinderte nahezu den kompletten Bürgersteig unmittelbar nach dem Abbiegen.

Ein Auto dort abzustellen und die Türe gleichzeitig weit offen stehen zu lassen ist schlicht und ergreifend für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich.

Ich frage mich ernsthaft, wie eine "Mama" hier die Schuld bei einem 6 Jahre alten Jungen suchen kann und von einem 6jährigen!! Kind >>VORAUSSICHT< < erwartet ABER von einem ERWACHSENEN MANN offenbar NICHT.!!

"Voraussicht" hätte viel mehr der "Erwachsene" - Autofahrer - haben und damit rechnen müssen, das jemand um die Ecke biegen könnte => Ja auch liebe Kinderlein, welche Mitglied unserer Gesellschaft sind und eine derartige >>Voraussicht< < erst noch durch Lebenserfahrung erlernen müssen.

Der Mann hat sich auch nach dem Unfall überaus asozial verhalten wie ich finde.
>Ich< hätte keine Scheu Schmerzensgeld für >mein Kind< einzuklagen, nachdem er sich dieser derart asozial verhalten hat.!

@TE: Danke fürs "auf dem Laufenden halten".!
Ich wünsche eich alles alles Gute und viel Kraft für die nächste Zeit.

Lg

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Re: die waren aber 7!

Antwort von lotte_1753 am 01.06.2016, 18:43 Uhr

Dann ist das falsch wiedergegeben. Kinder unter 7 sind nicht deliktsfähig. Erst wwischen 7 und 10 im Straßenverkehr bedingt deliktsfähig. Es gibt in der Juristerei viele graue Bereiche. Aber nicht hier. Wirklich und ehrlich nicht. (Ebensowenig wie es eine fahrlässige Sachbeschädigung nicht gibt.)

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@Ch+Lo: Bin da ganz bei dir

Antwort von EarlyBird am 01.06.2016, 18:45 Uhr

...

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Re: Gefährdungshaftung...

Antwort von lotte_1753 am 01.06.2016, 18:56 Uhr

Und eine Mitschuld kann das Kind ja wegen 828 nicht haben! Wenn das Kind einen neuen Roller haben möchte, muss es also nur gegen ein Auto fahren.

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Re: Das ist doch lebensfremd

Antwort von EarlyBird am 01.06.2016, 19:00 Uhr

Jaja: "Hätte-Hätte-Fahrradkette".!!

Die TE hat sicherlich laut "JUHUU!!!" gerufen, weil es "nur" ein Auto war und "nur" ein gebrochener Arm und Schrammen. Na da muss man natürlich schon "dankbar" und "froh" sein.

Mal ernsthaft: Sie hat doch mit ihrem Jungen darüber gesprochen und ist mit ihm die Thematik nochmal durchgegangen.
Also was wollt ihr eigentlich.??

Ich verstehe es nicht...

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Re: Aaaalso...

Antwort von EarlyBird am 01.06.2016, 19:11 Uhr

Zitat: "Abgesehen davon ist ja noch die Frage, weshalb der Wagen dort hielt. Darüber wurde bisher kein Wort verloren."

Unmittelbar nach der Kurve auf dem Gehweg, hätte er vor der Kurve ein Warndreieck aufstellen müssen.
Hätte er das gemacht, so hätte die TE sicherlich darüber geschieben bzw. der Mann hätte sich lauthals darauf beruht.

Lg (mein Sohn ist 6, Haftpflicht erst mit 7, mir war das nicht neu. Allerdings weiß ich nicht um alle Einzelheiten/Ausnahmefälle etc bescheid..)

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von stella_die_erste am 01.06.2016, 19:17 Uhr

Ich würde mal sagen, man kann froh sein, dass da kein Baby in der Babyschale stand, ein Kinderwagen, der umgefallen ist oder ein einjähriges Kleinkind, welches "umgenietet" wurde vom rasenden Rollerfahrer! Oder ein alter Mensch mit Gehhilfe. Ein Hund an der Leine.

Den Schaden, den MEIN Kind durch seine rasante Fahrweise um nicht einsehbare Ecken herum, verursacht hat, würde ich anstandslos bezahlen. Und mich vermutlich noch entschuldigen.

Der gebrochene Arm ist nicht schön, aber hoffentlich bald wieder heil UND ein ein Anlass, daraus zu lernen und umsichtiger mit dem Roller durch die Gegend zu brettern in Zukunft.

FAlsch geparkt hin oder her, Dein Sohn muss langsam um die Ecke fahren. Punkt.

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Re: Das ist aber unlogisch

Antwort von EarlyBird am 01.06.2016, 19:23 Uhr

Okay, wenn du und deine Nachbarin derart beleibt seid, das ihr zusammen den kompletten Bürgersteig zustellt, keinen Raum zum Ausweichen gewährleistet und das unmittelbar nach einer Abbiegung:
Ja.!! dann sehe ich da durchaus mindestens eine Teilschuld.!

2. ist ein Auto "massiv" und stellt ein überaus gefährliches Hindernis dar!
Ein Mensch fällt in der Regel und gibt somit bei einem Aufprall nach. Ein Auto tut das Nicht, es ist wie eine Wand.

Im Grunde hätte er gleich eine Mauer quer über den Bürgersteig ziehen können.

Es ist und bleibt mindestens eine Teilschuld von seiten des >>>Erwachsenen< < < .

Lg

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Re: Das Kind hat sich eben NICHT rechtens verhalten!

Antwort von EarlyBird am 01.06.2016, 19:30 Uhr

Zitat: "Der Autofahrer ist einfach lapidar gesagt ein Depp, wenn er seine Karre mit offener Tür AUF einen nicht einsehbaren Bürgersteig stellt, das ist entweder völlig dumm oder ignorant."

=> Jaaa, genau so ist es .!

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von Mamimaui89 am 01.06.2016, 20:07 Uhr

Ich bin nur über das Verhalten das Autofahrer nach dem Zusammenstoß geschockt. Wie kann man sein Auto so abstellen und dann noch die Schuld nur bei dem Kleinen suchen und ihn noch so angehen??? Vor allem wenn der Kleine Mann dort liegt mit gebrochenem Arm.
Sorry aber das geht gar nicht und ist aus meiner Sicht unterlassene Hilfeleistung!!!

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von mondstaub am 01.06.2016, 20:08 Uhr

Hätte, wäre,könnte...ich würde das den Anwalt klären lassen und gut.

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von hgmeier am 01.06.2016, 20:21 Uhr

>Vor allem wenn der Kleine Mann dort liegt mit gebrochenem Arm.

a) Hat nicht gelegen.
b) Und du erkennst einen gebrochenen Arm ohne vorhandene sichere Bruchzeichen?

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Re: Das Kind hat sich eben NICHT rechtens verhalten!

Antwort von EarlyBird am 01.06.2016, 20:32 Uhr

Einfahrten dürfen nicht unmittelbar nach einer Abbiegung angelegt sein, auch hier gilt der Mindestabstand.. und keine 1-1,5 Meter...!

Diese ganzen Spekulationen und Theorien..!

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Kinder mit Roller können mit Leichtigkeit bis zu 20km/h erreichen

Antwort von und am 01.06.2016, 20:38 Uhr

...wenn sie mit vollem Schwung unterwegs sind. Ich habs bei meinen Kindern gemessen.(mit meinem Fahrrad mit Tacho nebenher fahrend).

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Re: Du weißt natürlich schon genau, was der Mann da au wollte, nicht?

Antwort von EarlyBird am 01.06.2016, 20:51 Uhr

Zitat: "Dein "BOAH NEE!" kannst Du Dir sparen. Aber das ist vielleicht der hysterische Mütterreflex, der dann greift und es nicht mehr erlaubt, die einzelnen Dinge scharf und vor allem nüchtern auseinanderzuhalten."

=> Dazu sage ich BOAH NEE!!

Erstens ist das Quatsch was du erzählst und zweitens finde ich solche "bescheuerten" Kommentare wie von dir eben extrem nervtötend und anstrengend.!

Rechtfertigungsgrund: Hätte er etwas z.B. Be- oder- Entladen (vielleicht sogar mit Sondergenehmigung), so hätte er es um die Kurve via bspw. Warndreieck (Warndreieck ist >>Überraschung< < : als Warnung gedacht - wäre in diesem Fall angemessen wie ich finde) kennzeichnen müssen.

Hätte er, wie du (vorhin) sagst Erste Hilfe leisten müssen (du meinst er fährt rückwärts raus und muss sofort rausspringen, da er den Onkel vom Dach stürzen sieht oder so ähnlich.? Komisch das bzgl. des Erwachsenen nur Spekulationen zu seinen Gunsten angestellt werden, beim Kind hingegen wird der Teufel an die Wand gemalt..!) wäre es in diesem Sonderfall zu prüfen inwieweit er z.B. die Autotüre schließen hätte müssen oder ein Stück zurück in die Einfahrt vorfahren hätte müssen.

Wir hier in diesem Forum entscheiden das sicherlich nicht.!
Dennoch hätte er vermutlich, wie bei jedem anderen Unfall auch vorerst ein Warndreieck aufstellen müssen.!

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von Mamimaui89 am 01.06.2016, 21:02 Uhr

@hgmeier
Ach nur weil der gebrochene Arm nicht auf den ersten Blick erkennbar ist darf man den Kleinen anpampen und am Arm/ an der Schulter anpacken?!?
Ich kann nur hoffen das du nicht in der Nähe meiner Kinder wohnst.
Die Reaktion ist meiner Meinung nach einfach nicht gerechtfertigt!!! So geht man nicht mit einem Kind um das gerade einen Unfall hatte und nun Schmerzen leidet!!

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Meine liebe Lotte...

Antwort von Ralph am 01.06.2016, 21:12 Uhr

Ich verspüre wenig Lust, Dir im einzelnen den Aufbau einer Straftat darzulegen. Wenn Du mit den Begriffen objektiver Tatbestand, subjektiver Tatbestand, Rechtswirdrigkeit und Schuld und deren Bedeutung für eine Verurteilung absolut nichts anfangen kannst, dann hast Du gewaltige Defizite. Du vermengst Unrecht mit Schuld, das ist alles andere als professionell. Daß ein Schuldunfähiger grundsätzlich einen Straftatbestand erfüllen kann, der nicht gerechtfertigt ist, lernt man im 1.Semester Jura!

Natürlich kann damit auch ein Kind grundsätzlich jederzeit einen Straftatbestand erfüllen. Ein Kind kann sogar objektiv einen Totschlag vollenden, und das auch noch mit Vorsatz, ohne daß es irgendeinen Rechtfertigungsgrund dafür gibt. Die Handlung bliebe damit immer ein Unrecht! Daß das Kind - zurecht - straffrei ausginge, liegt einzig und allein an seiner ihm grundsätzlich zugestandenen SCHULDunfähigkeit. Das ist bei einer Sachbeschädigung nicht anders, auch hier kann durchaus Vorsatz vorhanden sein, wenn sich z.B. ein kleines Kind am Klang erfreut, wenn es mit einem Schlüssel 2 Dutzend Autos zerkratzt. Da wird man aber hallo von einer vollendeten Sachbeschädigung sprechen, die vorsätzlich begangen wurde und für die keine Rechtfertigungsgründe vorlägen. Die Straffreiheit ergäbe sich aber auch dort immer aus der grundsätzlichen Schuldunfähigkeit eines kleinen Kindes.

Und daß solche Sachbeschädigungen auch bei Schuldunfähigkeit einen juristischen Handlungsunwert enthalten, wird ja allein daran ersichtlich, daß Versicherungen in solchen Fällen durchaus mitunter zahlen, nur daß diese Verfahren halt auf dem zivilrechtlichen Sektor stattfinden und nicht auf dem strafrechtlichen. Das ändert natürlich nichts an der Deliktsunfähigkeit des Kindes, aber der objektive Tatbestand bleibt ja nun einmal erfüllt.

Genaugenommen müßte man Deliktsfähigkeit und Schuldfähigkeit auch noch auseinanderhalten, aber dazu müßte ich mich einlesen (wozu ich keine Lust habe), es würde wirklich wissenschaftlich werden und den Rahmen sprengen, und zielführend in DIESER Diskussion wäre es auch nicht.

Das Lüth-Urteil laß mal schön stecken, mir scheint, daß Du eine gewisse Diskussion vorein paar Wochen immer noch nicht verarbeitet hast... !

Ralph

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Ok, ich hatte die Beifahrertür im Hinterkopf...

Antwort von Ralph am 01.06.2016, 21:17 Uhr

... dann muß er zugegebenermaßen auf der falschen Seite gehalten haben.

Ralph

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Re: Du weißt natürlich schon genau, was der Mann da au wollte, nicht?

Antwort von emilie.d. am 01.06.2016, 21:19 Uhr

Auch ein Ersthelfer muss sein Fahrzeug so abstellen, dass er damit niemand anders gefährdet. Es bringt niemandem etwas, wenn er einem Unfallopfer hilft und dadurch, dass der Gehweg zugeparkt wird, Fußgänger auf die Straße wechseln und vom Verkehr erfasst werden. Oder 5m Mindestabstand zur Kreuzung nicht eingehalten wird und dadurch ein Unfall provoziert wird. Lernt man in jedem Erste Hilfe Kurs.
Wäre das Kind schon 7 würde sich lediglich ändern, dass dann bei Verschulden des Kindes die Haftpflicht einspringen würde, selbst wenn diese normal nicht deliktunfähige Kinder einschliesst. Für die Schuldfrage selbst ist das unerheblich. Der Fahrer hat sogesehen zwei Probleme. Er muss erstens nachweisen, dass das Kind den Unfall verschuldet hat. Und zweitens, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, da das Kind deliktunfähig ist und er nur in diesem Fall die Eltern belangen kann. Halte ich beides für mehr als zweifelhaft in diesem Fall.

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von Johanna3 am 01.06.2016, 21:30 Uhr

Von unterlassener Hilfeleistung kann aber dennoch nicht die Rede sein mamamaui89! Natürlich hat der Mann alles andere als nett gehandelt - was jedoch rein gar nichts mit unterlassener Hilfeleistung zu tun hat!

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@oma

Antwort von Ralph am 01.06.2016, 21:31 Uhr

Gefährdungshaftung... Wenn man sich Deinen erwähnten Fall des Fahrradfahrers anschaut, der einem vor einer roten Ampel STEHENDEN PKW hinten hineinfährt, und bei dem der PKW-Fahrer schuldig gesprochen wird, dann ist man schon versucht, Richterschelte zu betreiben.
Auch bei dem anderen von Dir erwähnten Fall muß man die Stirn runtzeln.

Sind das grobe Einzelfälle oder sind DFir noch mehr Fälle in Erinnerung? Ist das gar mehr oder weniger gängige Rechtspechung?
Dazu würden mich mal diverse Meinungen der Lehre interessieren (gut, 3 Juristen, 4 Meinungen, aber die unterschiedlichen Argumente wären sicherlich auch spannend...)

Im vorliegenden Fall käme das sicherlich zur Sprache.

Ralph

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Meine Rede, bin da ganz bei dir

Antwort von EarlyBird am 01.06.2016, 21:36 Uhr

...

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Re: Meine liebe Lotte...

Antwort von lotte_1753 am 01.06.2016, 22:04 Uhr

Verstehe aber immer noch nicht, wie du im Ausgangsfall auf eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Sachbeschädigung kommen willst. Erleuchte mich, der du 2 Semester Jura studiert hast.

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Re: @oma

Antwort von lotte_1753 am 01.06.2016, 22:06 Uhr

Fällt drunter. Ganz ohne Meinungsstreit.

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Ach Lotte... *such*

Antwort von Ralph am 01.06.2016, 22:36 Uhr

Wo habe ich eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Sachbeschädigung erwähnt? Nirgends! Warum auch? Im StGB gibt es keine Strafandrohung.
Daß aber das Auto beschädigt wurde, wirst Du doch wohl nicht abstreiten, oder? Der objektive Tatbestand ist damit erfüllt. Und nur weil Deliktsunfähigkeit vorliegt heißt das ja nicht, daß das Verhalten des Kindes samt Resultat keinen Handlungsunwert besitzt. Wäre dem so, könnten sich die Assekuranzen ja grundsätzlich bequem zurücklehnen, denn wo kein Unrecht, da keine Schadensersatzpflicht, auch nicht durch die Eltern. Das wäre eine sehr skurile Schlußfolgerung.

Alles weitere... ach, lies doch einfach meine Postings noch einmal durch...

Ich lasse mich gerne überzeugen, aber bitte auf sachlicher und fachlicher Basis.

Du befindest Dich auf einer persönlichen Ebene, auf die Dir zu folgen ich nicht bereit bin. Also spare Dir für die Zukunft diese billigen Spielchen.

Ralph

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von hgmeier am 01.06.2016, 23:19 Uhr

>Ach nur weil der gebrochene Arm nicht auf den ersten Blick erkennbar ist
>darf man den Kleinen anpampen und am Arm/ an der Schulter anpacken?!?

Fährt mir einer ins Auto dürfte sich meine Freundlichkeit in Grenzen halten und wenn die Person dann auch noch abhauen will, dann wird sie mit absoluter Sicherheit festgehalten werden.

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Re: Du weißt natürlich schon genau, was der Mann da au wollte, nicht?

Antwort von hgmeier am 01.06.2016, 23:24 Uhr

Spekulieren wir doch mal weiter...


Wer sagt, dass er das nicht getan hat? Nur hat ein KFZ (u.a. dank der Bemühungen des ADAC) nur ein Warndreieck. Könnte ja sein Fahrzeug am anderen Ende ordnungsgemäß gesichert haben.

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von hgmeier am 01.06.2016, 23:32 Uhr

Konstruieren wir doch mal was...

Fahrradfahrer (6J.) fährt auf Radweg um eine solche Ecke. Dabei wird ein Kind umgefahren welches sich auf dem Radweg befindet und verstirbt.

a) Ja, das Kind hatte nichts auf dem Radweg zu suchen.
b) Es ist trotzdem tot.
c) Der Radfahrer wird sich mangels strafmündigkeit nicht verantworten müssen.
d) Es bliebe dennoch eine fahrlässige Tötung.

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von EarlyBird am 01.06.2016, 23:42 Uhr

Das ist doch nicht dein ernst oder.? Es ist ein Kind.! Es ist mir um ehrlich zu sein Wurst ob er gesehen hat das der Arm gebrochen ist oder nicht. Der Junge wird wohl deutlich zu verstehen gegeben haben das er Schmerzen hat.!

Ein solches "Anpacken, Festhalten, Anschreien, Runterputzen.." usw. geht auf keine Kuhhaut.!
Absolut asozial.! Glaub mir, das hättest du kein zweites Mal mit meinem Kind gemacht, auch wenn es dir 100x ins Auto gefahren wäre.!
DAS hättest du KEIN 2. Mal gemacht, dafür lege ich meine Hand ins Feuer.!
Kannst du mir glauben - Deine Laune wäre mir da schnurz-egal.!

Das einzige was ich auch einsehe ist, das ein Laufen lassen gefährlich für den Jungen sein könnte. Aber hierfür muss ich ihn weder runterputzen, noch >gewaltsam< festhalten. Das geht auch anders.

Surprise: Man könnte sich um das verletzte Kind kümmern, versuchen die Mutter anzurufen, das Kind beruhigen, erklären das es jetzt warten soll..!

Ach und zu Freundlichkeit:
1. war sein Auto ein absolut gefährliches Hindernis - widerrechtlich geparkt, mit offener Fahrertüre (in falscher Fahrtrichtung, offene stehende Fahrertüre, Quer über den gesamten Gehweg, nur 1-1,5 m vor der Kreuzung "geparkt")
2. hat er dieses "Hindernis" sprich sein Auto nicht mittels Warndreieck abgesichert

=> Dieser Herr ist ein absoluter Depp.!

Und dann auch noch ein Kind anpacken und angehen, welches nebenbei ziemlich verletzt wurde.

=> Dieser Herr ist nicht nur ein Depp.! Sondern auch ein A****

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Re: Du weißt natürlich schon genau, was der Mann da au wollte, nicht?

Antwort von EarlyBird am 01.06.2016, 23:49 Uhr

Blöd gell, wenn man in falscher Fahrtrichtung und quer über einen Bürgersteig parkt, nicht wahr.?
Natürlich muss er es in der Regel in Fahrtrichtung aufstellen, d.h. von da wo der Verkehr kommt.

Aber Tadaaa: In diesem Falle muss er es natürlich dort aufstellen, wo man die Warnung braucht. Das wiederum bedeutet, um die Ecke.
Ach und das machen bei uns sogar die Nachbarn welche z.B. Äste schneiden oder Sperrmüll auf den Anhänger laden...

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von EarlyBird am 01.06.2016, 23:51 Uhr

Äähhm DAS wurde jetzt >wie oft< so weiter gesponnen.?
Sorry aber ich kann nicht mehr mitzählen...

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von Danyshope am 02.06.2016, 0:16 Uhr

Du warst dabei?

Die Mutter schrieb bereits, das der mann in der Nachbarschaft wohnt, er die beiden Kinder kennt. Und zudem die Schwester wohl auch klar zu verstehen gegeben hat das sie auf jeden Fall nicht weg rennt.

Jegliches festhalten mit Gewalt dürfte also grenzwertig gewesen sein. Zudem, wer hat überhaupt gesagt das der Junge abhauen WOLLTE. Das ist reine Mutmassung deinerseits.

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von kati1976 am 02.06.2016, 7:18 Uhr

Ich gehe davon aus das der Autofahrer vor Gericht gehen wird.

Für mich hat er unmöglich reagiert und ich hoffe der Typ hat keine Kinder. Schrecklich solche Menschen.

Er ist für mich Schuld , was stellt er sich da so bekloppt hin. Denken hätte er vorher können.

Ich kann keinen verstehen der dem Kind die schuld gibt.

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Re: Das Kind hat sich eben NICHT rechtens verhalten!

Antwort von Strudelteigteilchen am 02.06.2016, 8:12 Uhr

Du hast mein Posting genau gar nicht verstanden. Hier geht es doch gar nicht mehr um den Unfall, sondern darum, was man seinen Kindern beibringen kann/soll/muss/will.

Unglaublich, Du hängst da emotional mehr drin als die AP. Vielleicht solltest Du mal über eine Therapie nachdenken, wenn eine theoretische Diskussion um ein im Grunde juristisches Problem Dich emotional so triggert, daß es Dir komplett das Hirn vernebelt.

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von lisi3 am 02.06.2016, 8:23 Uhr

Meiner Meinung nach hätte der Junge natürlich nicht so, anscheinend schnell, um die Ecke fahren dürfen.
ABER wenn ich dort, warum auch immer, falsch, mit offener Tür geparkt hätte, hätte ich mich erst einmal erschreckt und die Schuld bei mir gesucht. Den offensichtlich verletzten Jungen (außer dem gebrochenen Arm, hatte er ja auch noch mehrere blutende Wunden) grob zu behandeln, spricht ganz klar für einen ausgesprochenen Mangel an Empathie.

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Re: Das Kind hat sich eben NICHT rechtens verhalten!

Antwort von EarlyBird am 02.06.2016, 8:45 Uhr

Na klar Strudelteig, ich versteh gar nichts. Sowieso eh klar.! Genaau.!

Das sind immer die "Beiträge" die ich am Lustigsten finde, Zitat: "Du hängst da emotional mehr drin als die AP. Vielleicht solltest Du mal über eine Therapie nachdenken, wenn...".

So viel Schmu, wie ich von dir und JoshuaMama in diesem Thread gelesen habe, geht echt auf keine Kuhhaut mehr.!
À la: Wenn ich und meine Nachbarin auf dem Trottoir stehen und ratschen, zusammen den >gesamten< Bürgersteig blockieren..." echt witzig.!
Aber >>ich< < versteh nichts, Lustig.!

Und ja.! ..wenn ich lese, das ein absoluter Volltrottel ein verletztes Kind derart behandelt und manche hier derart Partei für eben genau diesen Deppen ergreifen, dann geht mir das nahe.. Dafür brauche ich keine Therapie, denn SURPRISE:
=> diese Eigenschaft mag ich überaus und sehr gerne an mir.!

Aber na klar STT, es kann ja nicht jeder hier so viel Plan und Ahnung haben wie du

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da schließe ich mich an

Antwort von RR am 02.06.2016, 10:09 Uhr

Hallo
und weil die AP schreibt mit 7 Jahren verletzt man nicht (mehr) die Aufsichtspflicht, wenn die Kinder alleine auf der Straße sind: klar nicht, aber man muss auch wissen, ob die Kinder schon so weit sind Gefahren einzuschätzen u. mit dem Roller durch die Gegend fahren. Mein Junior (12) war das in dem Alter noch nicht u. musste def. zur Schule LAUFEN. Erst als er so 10 war durfte er mit dem Roller alleine auf dem Gehweg fahren, da wusste er (durch jahrelange Begleitung durch mich, meinen Mann o. die Oma) wo er aufpassen muss usw. Solange sie das nicht wissen ist es m.E. unverantwortlich ein Kind mit dem Roller - auch wenn es auf dem Gehweg ist - durch die Gegend brettern zu lassen!

Den Schaden am Auto würde ich auch übernehmen u. hätte dazu ein ziemlich schlechtes Gewissen weil dem Mann soviel Unannehmlichkeiten entstanden sind durch mein Kind das ja durch angepasstes Fahren vermieden worden wäre.

viele Grüße

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Re: da schließe ich mich an

Antwort von Maxikid am 02.06.2016, 10:16 Uhr

Für mich haben beide Beteiligten zu gleichen Teilen Schuld. Das Kind, durchs Rasen und der Autofahrer durch falsches Parken (hat ihm seine Mutter bestimmt auch mal anders beigebracht, hoffe ich). LG maxikid

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Re: Ach Ralph... *find*

Antwort von lotte_1753 am 02.06.2016, 10:18 Uhr

Beim Durchlesen bin ich auch noch die Aussage "ich zöge bis vor den BGH" bei der ziemlich sicher nicht nachzuweisenden Aufsichtspflichverletzung gestossen.

Aber egal, zu diesem Punkt, du sagtest (im üblichen Zweifel ausschließenden Ton): "Rechtlich ist es übrigens auch eine Sachbeschädigung. Einzig und allein das Alter schützt es vor allem, nicht sein Verhalten!" Und das ist natürlich falsch, da es hier ja wohl erstmal am Vorsatz fehlt. Und eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nicht.

Ich rede bei Themen in denen ich mich nicht wirklich auskenne sicherlich auch viel Müll, aber ich nehme auch nicht 3 Begriffe aus dem Pschyrembel und trete dann auf, als würde ich tiefere Ahnung von Medizin haben.

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von wir6 am 02.06.2016, 10:35 Uhr

mir tut dein Junge leid, das ist ja eine blöde Erfahrung.

Ich hoffe es geht ihm bald besser.

Unmöglich, wie sich dieser Mann benommen hat, ja dein Sohn hätte aufpassen sollen, wie so viele, deswegen ist es ja ein Unfall. Wie oft sind wir manchmal unachtsam? und er ist 6!

da so auf den Kleinen loszugehen ist nicht in Ordnung, auch von manchen userinnen hier.

Klar, hätte ich verstanden, wenn er erst einmal wütend ist, aber dein Kind über längeren Zeitraum , trotz Verletzungen und weinen und Zeugen so in die Mangel zu nehmen ist einfach sehr sehr schwach.

ich hoffe dein Junge hat den Schock mittlerweile gut verarbeitet.

Und wenn der Typ mit blöd kommen würde, würde ich aber auf Schmerzensgeld pochen

Aber die Versicherung würde ich dennoch fragen.

Alles Gute

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von shinead am 02.06.2016, 10:40 Uhr

Stella die erste (Heilige im Forum) würde selbstverständlich ggf. mehre tausend Euro an einen Mann bezahlen, der eine (erhebliche?) Mitschuld am Unfall trägt.

Klar. Glaubt sie eigentlich selbst, was sie schreibt?

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von Maxikid am 02.06.2016, 10:46 Uhr

Hier passt doch der Spruch: Des Deutschen liebstes Kind ist das Auto.....LG maxikid

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Die AP hat doch nie bestritten, dass ihr Sohn zu schnell war

Antwort von stjerne am 02.06.2016, 10:59 Uhr

Wieso wird ihr das denn dauernd aufs Neue erklärt?
Haben überhaupt alle das Ausgangsposting gelesen? Es ging doch lediglich um den Umgang mit dem verletzen Kind.

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE

Antwort von stjerne am 02.06.2016, 11:00 Uhr

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Ein allerletztes Mal...

Antwort von Ralph am 02.06.2016, 12:05 Uhr

Das Auto ist beschädigt. Damit ist es eine Sachbeschädigung. Punkt! Objektiver Tatbestand, schon mal etwas davon gehört? Das enthält absolut keine Wertung, sondern beschreibt die Situation, deshalb ja auch objektiver Tatbestand.

Ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt, beides gehört zum subjektiven Tatbestand, wie Du ja hoffentlich weißt, spielt keine Rolle beim objektiven Tatbestand. Das Auto wird ja schließlich nicht plötzlich wieder heil. Es kommt zudem ja eh nicht zu weiteren Prüfungen, da spätestens bei der Frage nach der Schuldfähigkeit sich die Sache erledigt. Aber das Auto bleibt beschädigt und damit auch die Sachbeschädigung.

Ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt oder nicht und ob diese dann nachzuweisen ist oder nicht, ist Kaffeesatzleserei von Dir. Du weißt doch gar nicht, was wirklich vorgefallen ist und wie ggf. ein Gericht das sieht. Ich habe lediglich geschrieben, daß ich bis zum BGH gehen würde, um die Aufsichtspflichtverletzung zu klären. Du schreibst ja selbst nur "ziemlich sicher" und läßt Dir vorsichtshalber noch ein Hintertürchen offen, falls diese dann doch nachzuweisen ist. Das ist ja auch zulässig und verständlich, nur dann lasse bitte auch mir meine Einschätzung, daß ich das nicht so eindeutig sehe. Das darf ich nämlich auch.

Und die Schuldunfähigkeit/fehlende Deliktsfähigkeit hängt in diesen Fällen wovon ab? Richtig, allein vom Alter! Ist das Kind 12 oder 16, sieht es mit der grundsätzlichen Schuldunfähigkeit allein schon wegen des Alters anders aus. Ob weitere Aspekte hinzukämen, spielt insoweit also erst einmal gar keine Rolle. Wo also sind meine getroffenen Aussagen falsch?

Ich beende hiermit die Diskussion mit Dir. Wir befinden uns in keinem juristischen Kolloquium, ich erspare mir zeitraubende Antworten und Dir weitere untaugliche Versuche, mich vorzuführen.

Ralph

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Re: da schließe ich mich an

Antwort von lisi3 am 02.06.2016, 12:58 Uhr

Genau Maxikid, sehe ich ebenso.

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Re: Ein allerletztes Mal...

Antwort von lotte_1753 am 02.06.2016, 13:36 Uhr

Du kannst gerne Quatsch erzählen und davon überzeugt sein es sei richtig. Das ist nicht das Problem, es ist jedem unbenommen. Mache ich auch nicht anders. Was ich unschön finde, ist die Kombination aus (a) Herumwerfen mit Fachbegriffen um zu suggerieren, Du wüsstest von was Du sprichst und (b) extrem gefestigen Meinungen.

Und da erlaube ich mir gegenzusprechen weil ich das irreführend finde.

p.s. der Sachverhalt des § 303 StGB ist natürlich nur dann erfüllt, wenn sowohl der objektive als auch der subjektive Teil gegeben sind. Ansonsten wäre ja jede fahrlässige Tötung auch ein Totschlag.

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Re: Ein allerletztes Mal...

Antwort von lotte_1753 am 02.06.2016, 13:37 Uhr

Du kannst gerne Quatsch erzählen und davon überzeugt sein es sei richtig. Das ist nicht das Problem, es ist jedem unbenommen. Mache ich auch nicht anders. Was ich unschön finde, ist die Kombination aus (a) Herumwerfen mit Fachbegriffen um zu suggerieren, Du wüsstest von was Du sprichst und (b) extrem gefestigen Meinungen.

Und da erlaube ich mir gegenzusprechen weil ich das irreführend finde.

p.s. der Sachverhalt des § 303 StGB ist natürlich nur dann erfüllt, wenn sowohl der objektive als auch der subjektive Teil gegeben sind. Ansonsten wäre ja jede fahrlässige Tötung auch ein Totschlag.

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Re: Ein allerletztes Mal...

Antwort von lotte_1753 am 02.06.2016, 13:37 Uhr

Du kannst gerne Quatsch erzählen und davon überzeugt sein es sei richtig. Das ist nicht das Problem, es ist jedem unbenommen. Mache ich auch nicht anders. Was ich unschön finde, ist die Kombination aus (a) Herumwerfen mit Fachbegriffen um zu suggerieren, Du wüsstest von was Du sprichst und (b) extrem gefestigen Meinungen.

Und da erlaube ich mir gegenzusprechen weil ich das irreführend finde.

p.s. der Sachverhalt des § 303 StGB ist natürlich nur dann erfüllt, wenn sowohl der objektive als auch der subjektive Teil gegeben sind. Ansonsten wäre ja jede fahrlässige Tötung auch ein Totschlag.

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Re: da schließe ich mich an

Antwort von shinead am 02.06.2016, 14:15 Uhr

Echt? Mehrere tausend Euro, obwohl der Herr eine erhebliche Mitschuld hast?

Falls Du zu viel Geld haben solltest, gebe ich Dir gerne meine oder alternativ die Kontonummer einer wohltätigen Organisation.

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Ok, ich merke schon...

Antwort von Ralph am 02.06.2016, 14:50 Uhr

... daß Du die Begriffe nicht auseinanderhalten kannst. Zur Erfüllung des objektiven Tatbestandes muß der subjektive nicht erfüllt sein. Das sagst Du indirekt selbst in Deinem letzten Absatz. Merkst Du eigentlich, wie sehr Du Dich selbst ad absurdum führst?

Ralph

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE @shinead

Antwort von stella_die_erste am 02.06.2016, 19:33 Uhr

Hui, der Name "Stella" triggert Dich offensichtlich, shinead.
Dabei kann ich mich gar nicht erinnern, mit Dir ein Problem gehabt zu haben. Vermutlich spielst Du keine Rolle in meinem Leben, andernfalls könnte ich jetzt mit Deinem Nick etwas anfangen.

Warum lässt Du Deine Gehässigkeiten nicht unter den Beiträgen von "mama von joshua" ab, zum Beispiel?
Die hat sinngemäß das Gleiche geschrieben wie ich.

Ich sage es Dir: weil Du eine boshafte Person bist, die nur darauf wartet, ihren Alltagsfrust loszulassen, wenn Stella alle paar Wochen hier schreibt. Genau wie ein paar andere Gestalten auch.

Lass Dich mal ordendlich durchnudeln oder lauf ne Runde um den Block. Vielleicht hilft Dir das beim Frustabbau :-)
Wenn nicht, helfen möglicherweise Pillen oder ein guter Psychologe.

Und was stjerne jetzt neuerdings für ein Problem hat, von wegen "des Deutschen liebstes Kind", weiß ich auch nicht.
MEIN Auto ist ein Fortbewegungsmittel, mehr nicht. Da bin ich sowas von "Un-Deutsch", wie kaum jemand sonst, den ich kenne.
Ich habe aber dennoch genügend Anstand, Schäden zu bezahlen, die mein Kind durch Unachtsamkeit oder mangelnde Aufklärung über das Verhalten im Straßenverkehr meinerseits, verursacht.

Übrigens wäre ich an Stelle der AP ja froh, dass die Sache noch mit Geld und einem Gips zu beheben ist. Und würde die Sache halt einfach Leute klären lassen, die sich damit auskennen, anstatt hier Moraldiskussionen anzuzetteln, die mit den rechtlichen Aspekten nichts zu tun haben.
Aber so hat halt jeder andere Ansichten und Prioritäten.

Dieser "Unfall" hätte auch anders ausgehen können!

Sinnlose Diskussionen sind das hier, heiligs Blechle. Sowas deppertes!

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Re: Ok, ich merke schon...

Antwort von lotte_1753 am 02.06.2016, 21:37 Uhr

Ralph, sorry, soll ich dir eine Kopie meines Prädikatsexamens schicken? Was du sagst ist schlicht falsch. Wirklich und ganz ehrlich.

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Null Verständnis von meiner Seite...

Antwort von oma am 02.06.2016, 23:09 Uhr

Ich fasse mal zusammen:
Der Autofahrer parkt
1. entgegen der Fahrtrichtung auf der falschen Seite
2. im absoluten Halteverbot (hab jetzt nicht mehr nachgelesen, meine mich aber daran zu erinnern
3. hält die vorgeschriebenen 5m Abstand zu Einmündungen nicht ein und
4. versperrt auch noch durch Parken auf dem Gehweg und Öffnen der Fahrertür praktisch diesen komplett.

Dagegen steht das "Vergehen" eines Kindes, zu schnell mit dem Roller um die Ecke gefahren zu sein.
Wie schnell ist zu schnell, wenn man mit einem Zweirad um eine 90°-Ecke, wie ich jetzt mal unterstelle, fährt???
Beim Lesen einiger Beiträge hatte ich vor meinem inneren Auge das Bild eines in Schräglage und mit qualmenden Reifen um die Ecke schießenden Rollers, der im nächsten Moment die rollatorschiebende Oma oder das entgegenkommende Kleinkind umnietet und womöglich sogar tötet. Himmel... Glaubt das hier wirklich jemand?
In diesem Alter weiß er auch sicher schon, dass ihn eine zu große Geschwindigkeit aus der Kurve trägt. Er ist bestimmt forsch um die Ecke gebogen, aber nicht "rasend", wie mehrfach unterstellt wurde.

Unglücklicherweise blieb ihm dann nicht der Hauch einer Chance, noch auszuweichen oder zu stoppen, da der Wagen nur ca. 1 bis 1,5 m entfernt stand UND auch noch den ganzen Gehweg durch die geöffnete Fahrertür blockierte.

Wie man hier überhaupt nur in Erwägung ziehen kann, dass dem "Herrn" eine Entschädigung zusteht, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.

Von einem erwachsenen Mann erwarte ich vorausschauendes und verantwortungsbewusstes Handeln. Von einem 6-Jährigen noch nicht wirklich.

Ich bin sicher, dass der Mann aufgrund der erwähnten Gefährdungshaftung seinen Schaden selbst tragen muss. Und ich hoffe, dass noch ein ordentliches Bußgeld dazu kommt. Und ja, eine Schmerzensgeldklage für den Jungen würde ich sicherlich auch in Erwägung ziehen.

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Re: Null Verständnis von meiner Seite...

Antwort von memory am 03.06.2016, 7:24 Uhr

Genauso sehe ich das auch ! Und die Reaktion des Herrn lässt arg darauf schließen, dass ER das auch weiß!
Denn am meisten plärren und zetern doch die herum , die wissen , dass sie im Unrecht sind!:-)
(sehr unangenehm solche Menschen)

Alles gute dem Jungen!

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Re: Roller gegen Auto Unfall UPDATE @shinead

Antwort von stjerne am 03.06.2016, 11:43 Uhr

Warum muss man denn gleich ein Problem haben, wenn man einen Betrag gut findet?

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Re: Null Verständnis von meiner Seite...

Antwort von stjerne am 03.06.2016, 17:34 Uhr

Ich fühle mich ein bisschen bestätigt. Ich habe meinen Kindern immer eingeschärft, niemals und unter keinen Umständen einem fremden Auto zu nahe zu kommen. Es könnte immer etwas passieren und dann müssten sie damit rechnen, dass der jeweilige Besitzer völlig ausrastet und eventuell auch gewalttätig wird.

Da lag ich wohl nicht so falsch.

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