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Geschrieben von Einstein-Mama am 26.11.2014, 19:35 Uhr

Nochmal Einkommen berechnen

Der KV wurde ja aufgefordert die verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate offen zu legen, sein Anwalt hat nun einen Tag nach der gesetzten Frist per Fax in einem Schreiben mitgeteilt, dass der KV die Einkünfte für Dez 13, Januar, Februar, April, Mai, Juli und August 14 vorgelegt hat, daraus hat er das durchschnittliche Monatsgehalt berechnet,die Bescheinigungen selbst waren nicht ersichtlich. Es fehlt der März, Juni und September und Oktober davon ab, dass ich eine Anwältin habe, trotzdem die Frage. Er sollte ALLE Gehaltszettel vorlegen, die fehlenden sind komischer Weise die, bei denen, wie ich in Erinnerung habe, die Zulagen immer bezahlt wurden (DuZ). Kann man jetzt bereits gerichtlich vorgehen und die fehlenden Bescheinigungen einfordern? Weiterhin schreibt sein RA dass die Belege für September und Oktober gleich blieben und nicht vorgelegt werden müssen. Kann nicht sein, da im September ein weiteres Kind von ihm geboren würde und er somit einen höheren Zuschlag bekommen müsste (Beamter ).

 
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