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Geschrieben von Einstein-Mama am 26.11.2014, 19:35 Uhr

Nochmal Einkommen berechnen

Der KV wurde ja aufgefordert die verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate offen zu legen, sein Anwalt hat nun einen Tag nach der gesetzten Frist per Fax in einem Schreiben mitgeteilt, dass der KV die Einkünfte für Dez 13, Januar, Februar, April, Mai, Juli und August 14 vorgelegt hat, daraus hat er das durchschnittliche Monatsgehalt berechnet,die Bescheinigungen selbst waren nicht ersichtlich. Es fehlt der März, Juni und September und Oktober davon ab, dass ich eine Anwältin habe, trotzdem die Frage. Er sollte ALLE Gehaltszettel vorlegen, die fehlenden sind komischer Weise die, bei denen, wie ich in Erinnerung habe, die Zulagen immer bezahlt wurden (DuZ). Kann man jetzt bereits gerichtlich vorgehen und die fehlenden Bescheinigungen einfordern? Weiterhin schreibt sein RA dass die Belege für September und Oktober gleich blieben und nicht vorgelegt werden müssen. Kann nicht sein, da im September ein weiteres Kind von ihm geboren würde und er somit einen höheren Zuschlag bekommen müsste (Beamter ).

 
11 Antworten:

Re: Nochmal Einkommen berechnen

Antwort von Einstein-Mama am 26.11.2014, 19:35 Uhr

Ups, falsches Forum, aber egal. Antworten auch hier erwünscht :)

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Re: Im Klartext hat der Kindsvater via Rechtsverdreher ein Einkommen

Antwort von Franke am 26.11.2014, 21:30 Uhr

und einen künftigen Zahlbetrag mitgeteilt und erwartet, dass das einfach so akzeptiert wird. Geradezu eine Beleidigung, die Gegenseite für so blöd zu halten.

Ist dem Vater bewusst, dass der Anwalt so mindestens zusätzlichen Schriftverkehr nötig macht und dadurch sein eigenes Einkommen erhöht?

Weiteres Kind erhöht sein Einkommen, aber der zu zahlende Unterhalt wird wohl gleich bleiben oder vielleicht auch weniger werden. Falls er nicht nur das höhere Einkommen unterschlagen hat, sondern auch das weitere Kind nicht in die Berechnung einbezogen hat, dann könnte Dir das wohl recht sein.

Ansonsten würde ich die Anwältin fragen, ob es möglich ist, den Durchschnitt für die zwölf Monate vor Geburt des Kindes zu berechnen und um den Betrag zu erhöhen, den er nun durch das Kind mehr hat als in den Vormonaten oder im gleichen Monat des Vorjahres.

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Re: Nochmal Einkommen berechnen

Antwort von Luni2701 am 26.11.2014, 21:38 Uhr

Ich weiß jetzt nicht wie die Abrechnungen von Beamten aussehen, aber auf unseren Abrechnungen steht unten links immer das gesamte Einkommen des Jahres, was bisher gezahlt wurde drauf. Daran wäre doch dann ersichtlich was er bis jetzt bekommen hat. Oder ist das bei Beamten anders?

Im Juni gabs wahrscheinlich Urlaubsgeld, was er nicht angeben möchte, denk ich mal.

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@Luna: kommt drauf an

Antwort von Julie am 26.11.2014, 21:52 Uhr

Ich bin Beamtin und meine Gehaltsabrechnung weist auch immer die Jahressummen aus.
Wir bekommen aber auch schon seit langem nicht mehr jeden Monat eine Abrechnung, sondern nur noch, wenn sich was ändert - und natürlich im Dezember.
Da Beamte ihr Gehalt aber auch immer im Voraus bekommen, können Änderungen immer erst nachträglich berücksichtigt werden. Die Hochzeit oder die Geburt eines Kindes im November kann also frühestens im Dezember (dann natürlich rückwirkend) berücksichtigt werden, manchmal auch erst im Januar (bei uns ist um den 20. Herum immer Eingabeschluss).

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Ich bin zwar nur Angestellte im öffentlichen Dienst, aber auch bei uns...

Antwort von Trini am 27.11.2014, 7:47 Uhr

daaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaauern Änderungen und es gibt nicht jeden Monat eine Abrechnung. Jahressummen stehen auch immer drauf.

UNSERE Beamten (Bund) bekommen, soviel ich weiß, die Zulagen nicht mehr extra sondern gleichmäßig auf die 12 Monate verteilt.

Es würden als die Abrechnung von Dezember (Jahresschluss2013) und Oktober (Stand 2014) genügen.

Trini

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Re: Ich bin zwar nur Angestellte im öffentlichen Dienst, aber auch bei uns...

Antwort von Einstein-Mama am 27.11.2014, 8:15 Uhr

Problem, ich weiss es nicht. Es ist ja fast fünf Jahre her, als ich den letzten Verdienst von ihm gesehen habe. Weiteres Problem, ich hab nie eine Berechnung machen lassen und wusste auch, dass er durch Heirat und Beförderung mehr Gage bekommen hat, wollte aber aus Angst nie etwas in der Richtung unternehmen und war froh,dass ich im Gegensatz zu anderen AE Muttis überhaupt pünktlich und relativ gut Unterhalt für die Kinder bekam.

Aktuell sind die Dinge aber ganz anders, seitdem das neue Kind geboren wurde. Wäre jetzt aber blöd das alles öffentlich zu schreiben. Fakt ist, ich werde seit drei Monaten Stück für Stück von diesem Mann kaputt gemacht, nicht nur finanziell. Und wenn die letzten 12 Monate gefordert werden, dann soll er sie gefälligst auch vorlegen. Vermutlich arbeiteten ja auch beide mit Steuerklasse 4/4 bis zur Geburt. Alles nicht so einfach momentan und sehr belastend. Und dass ein Beamter innerhalb von 5jahren immer weniger verdient, wäre mir auch neu.

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Wahrscheinlich wird Deine Anwältin

Antwort von Petra28 am 27.11.2014, 8:39 Uhr

eine erneute Aufforderung schicken, alle Belege binnen einer Frist vollständig vorzulegen, eventuell mit dem freundlichen Hinweis auf §1605 BGB und dem weiteren Hinweis, dass der Anspruch ansonsten gerichtlich durchgesetzt werden wird.

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Unter diesen Umständen....

Antwort von Trini am 27.11.2014, 8:46 Uhr

würde ich es auch überprüfen lassen, aber es kann halt sein, dass er wirklich alle Belege vorgelegt hat, die er hatte, weil es eben im ö.D. nicht immer einen Beleg gibt.

Trini

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Re: Unter diesen Umständen....

Antwort von Einstein-Mama am 27.11.2014, 8:58 Uhr

Ich bin ja auch öD, wir bekommen monatlich den Gehaltszettel. Manchmal mehrere, wegen Rückrechnungen.
Wobei ich ja mittlerweile schon mit dem Gedanken spiele ihm Geld zu bieten, damit er mich und die Kinder in Ruhe lässt.....

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Re: Nochmal Einkommen berechnen

Antwort von shinead am 27.11.2014, 10:18 Uhr

Gerade wenn der Verdacht besteht, dass in den "fehlenden" Monaten Zusätzliche Zahlungen waren, würde ich auf die Vorlage der Einkommensnachweise bestehen.

Laß' Deine Anwältin von der Leine. Die macht das schon.

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Re: Nochmal Einkommen berechnen

Antwort von Clivi8 am 27.11.2014, 21:58 Uhr

Man kann gerichtlich vorgehen, wenn die Auskunft nicht vollständig und unter Belegführung erteilt wurde, man muss einen Auskunftsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen. Die Verfahrenskosten sind in der Regel vom Unterliegenden (bestenfalls vom Kindesvater) zu tragen. Anwälte setzen aber in der Regel vor dem Gerichtsweg noch einmal eine Nachfrist zur Auskunftserteilung in vollständiger Form, wenn dann immer noch nicht alles lückenlos dargelegt wird, ist der Gerichtsweg zu empfehlen.

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