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Geschrieben von sechsfachmama am 18.06.2016, 11:03 Uhr

Mitteilung an AG betr. weiterem Job

wenn man bei einem minijob einen weiteren job annimmt, sollte? muss? man ja dies dem ersten AG mitteilen und dem neuen AG sicher auch, wenn sich daraus dann versicherungspflicht ergibt? soweit ich verstanden habe, werden die sozialabgaben, krankenkasse dann prozentual auf beide AG aufgeteilt, je nach lohnhöhe - ist das richtig so?

nun die frage: muss ich meinem AG auch mitteilen, WER der andere AG ist oder geht das den AG nichts an?

auf der seite der nebenjobzentrale steht dazu
Sie dürfen Ihrem Hauptarbeitgeber auf gar keinen Fall mit Ihrer Nebentätigkeit Konkurrenz machen oder in einem Betrieb arbeiten, der in direktem Wettbewerb zu Ihrem Hauptarbeitgeber steht.

der haupt-AG ist dann der, bei dem man mehr stunden arbeitet/und oder mehr lohn bekommt?
was bedeutet "im direkten wettbewerb"? wenn man in der gleichen branche, nur in einem anderen laden an einem anderen ort arbeitet, ist das dann konkurrenz?
ich bin schuhverkäuferin und arbeite in stadt a bei reno und in stadt b bei deichmann. spielt die entfernung der orte eine rolle? also dass man nicht in einem einkaufszentrum gegenüber im nächsten schuhladen arbeiten sollte, ist mir klar.

 
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