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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 22.08.2016, 15:53 Uhr

Mietvertragsfragen

Für mich aktuell *gg*

Das Kind hat vor einer Woche ein Zimmer in einer WG am Studienort besichtigt. Bisher hatte sie nur Kontakt mit der Vormieterin und den anderen WG-Bewohnern. Bei der Besichtigung waren nur die Mitbewohner anwesend. Mit der Vormieterin hat sie nach der Besichtigung per Whatsapp eine Ablöse für ein paar Möbel vereinbart. In der Anzeige - die die Vormieterin geschaltet hatte - stand ein Betrag für die Miete und für die Kautionszahlung (rund 2,5 Netto-Kaltmieten, deklariert als zwei Nettokaltmieten plus eine Pauschale zur Absicherung der Nebenkosten).

Gestern kam eine Whatsapp von einem der Mitbewohner, daß sie das Zimmer haben kann, wenn sie mag. Sie sagte zu und freute sich.

HEUTE meldet sich plötzlich eine Maklerin, von der bisher noch nie die Rede war, und erklärt sich für zuständig, den Mietvertrag abzuschließen. Die Maklerin möchte - zusätzlich zur Kaution - eine Bürgschaft und eine Courtage.

Ich weiß, daß sowohl die Bürgschaft (Stichwort: Übersicherung) als auch die Courtage (Stichwort: Bestellerprinzip) rechtswidrig sind. Aber ich fürchte, daß der Vertrag platzt, wenn das Kind das der Maklerin so sagt.

Was nun? Um die Bürgschaft kommen wir wohl nicht drumrum, denn die muß vorliegen, bevor die Maklerin unterschreibt. Wir das mit der Courtage ist, weiß ich nicht. Wenn der Vertrag unterschrieben ist, kann das Kind diese einfach nicht zahlen - einklagen kann die Maklerin sie sicher nicht. Aber wenn sie vorher gezahlt werden muß - wie kann man die dann zurückfordern?

Ich finde das Ganze grad sehr dubios und ärgerlich. Das Kind hat zwei andere Zimmer abgesagt, nachdem sie diese Zusage bekam, weil ihr dieses Zimmer in dieser WG eh am besten gefiel. Und jetzt das *grummel*.....

 
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