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Geschrieben von sechsfachmama am 23.11.2014, 0:29 Uhr

Krankenkasse bei 50-Tage-Job? Wer kennt sich aus?

Ich habe mom. so einen 50-Tage-Job.
Im Arbeitsvertrag steht: 14 h/Woche, max 3 Tage, wir arbeiten aber "frei verfügbar" - d. h. zwischen 2 und 10 Stunden pro Tag kann alles vorkommen. Ich arbeite meist um die 40 Stunden.

Heißt für mich, mein Lohn liegt über 750 Euro - ich werde von der Firma in meiner KK pflichtversichert. Das habe ich der KK auch so gemeldet.

Eine andere Angestellte, die mit mir in dem Job mal unterwegs war, meinte auch, naja, die KK-Beiträge, die man sich durch den Job einspart (sonst sind wir freiwillig in der gesetzlichen), die muss man ja sozusagen zu seinem Verdienst noch dazurechnen, denn die spart man ja in der Zeit ein.

Nun unterhielt ich mich mit einer anderen und sie meinte: haste mal auf den Arbeitsvertrag geguckt? Da steht bei KV, RV, AV, PV überall "0" drin.

Sie hat recht ...
Aber das kann doch gar nicht sein?
Auch wenn es ein 50-Tage-Job ist, dann ist man doch in der Knappschaft versichert und der Arbeitgeber muss da einzahlen?

Ich kenne das von Bekannten, die privat putzen gehen, die sind über die Minijob-Zentrale für 50 Tage im Jahr angemeldet (gehen 1 x pro Woche arbeiten für paar Stunden) und deren Arbeitgeber (in dem mom. die Familie x) bezahlt an die Knappschaft KK usw.

Ich habe auch gefragt, wie das mit Krankengeld ist, Urlaubstage ... - das wird alles auf den 14 h/Woche und 3 Tage/Woche berechnet - auch wenn man 40, 60 Stunden und 7 Tage arbeiten geht ...
Ja, das sei so üblich und es würde der Durchschnitt von allen AN genommen etwa und danach ginge das.

Irgendwie hab ich das Gefühl, dass hier was nicht rechtens ist?

Auch wenn ich diese 50 Tage im Jahr arbeite - wenn mein Verdienst über 750 Euro liegt, dann ist das doch kein Minijob mehr?
Klingt mom. so, dass die die 14 h/Woche als Berechnungsgrundlage nehmen und der Rest ist iwie Überstunden? Aber 14 h arbeiten und dann immer 30, 40 Überstunden haben - das geht ja wohl auch schlecht.

Heute kam nämlich von meiner richtigen KK ein Schreiben, dass sich aus DEM Arbeitsverhältnis keine Pflichtversicherung ergäbe und ich alle KK-Beiträge ab Sept. rückwirkend zu zahlen habe.

 
3 Antworten:

Re: Krankenkasse bei 50-Tage-Job? Wer kennt sich aus?

Antwort von Goldbear am 23.11.2014, 7:56 Uhr

Hallo,
bei einer kurzfristigen Beschäftigung (50 Tage im Jahr und keine regelmäßig wiederkehrende Tätigkeit, Höhe des Verdienstes egal) sind vom Arbeitgeber keine Sozialabgaben zu zahlen, also ist die Meldung mit 0 richtig. Der Arbeitgeber muss allerdings eine pauschale Lohnsteuer von 25 % abführen. bei einer kurzfristigen Beschäftigung kann man auch auf die eigene Lohnsteuerklasse abrechnen lassen, wenn man z.B. wieder alles erstattet bekommt. Die Bedingungen ob eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt werden immer geprüft, daher muss wie beim Minijob alles genau belegt werden.

Bei einem Minijob (unter 450,00 und regelmäßig wiederkehrend) wird vom Arbeitgeber eine Pauschale von 33,9 % (zzgl. Umlagen) an die Knappschaft abgeführt.

VG
Goldbear

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goldbear hat Recht...

Antwort von totalo-flauti am 23.11.2014, 21:00 Uhr

....sagt mein Mann als Betriebsprüfer.

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goldbear hat Recht...

Antwort von totalo-flauti am 23.11.2014, 21:00 Uhr

....sagt mein Mann als Betriebsprüfer.

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