Geschrieben von Birgit22 am 06.10.2016, 21:48 Uhr |
Kindergeldfrage
Mal eine Frage zum Kindergeld.
Wenn der Spross 18 wird, wie verhält sich das denn ?
Meldet sich die Familienkasse beimir, zwecks Weiterzahlung des Kindergeldes?
Oder muss ich mich drum kümmern, und mich bei der Familienkasse melden.
Die Zahlungen würeden doch sonst ab dem 18. Geburtstag eingestellt werden, wenn wir nicht den Ausbildungsnachweis bringen ?
In 6 Wochen wird er 18, und ich hab grad keinen Plan, wie man vorgeht....oder die Familienkasse da vorgeht.
Danke für Infos
Birgit
Re: Kindergeldfrage
Antwort von Tai am 06.10.2016, 22:05 Uhr
Keine Sorge, ihr bekommt sicher bald Post mit den erforderlichen Formularen zum Nachweis, dass er weiter kindergeldberechtigt ist.
wir sind angeschrieben worden
Antwort von Ellert am 06.10.2016, 22:07 Uhr
mussten dann Schulbescheinigungen bzw Studienbescheinigungen vorlegen
dagmar
Re: Kindergeldfrage
Antwort von Bookworm am 07.10.2016, 7:11 Uhr
Es kam ein Brief, quasi wie Neubeantragung
Bis zu 3 MOnate nach Abschluss der SChule hat man zeit um nachzuweisen, was der Sprößling macht. Praktika zählen übrigens nicht. Dafür gibts kein Kindergeld.
Muss Ausbildung, FSJ/BuFDi oder Studium sein (jetzt mal grob gesagt).
Re: Kindergeldfrage
Antwort von Lucylu am 07.10.2016, 14:04 Uhr
Natürlich zählen Praktika! Ihr werdet angeschrieben, bitte mal überprüfen ob die aktuelle Adresse in der Familienkasse vorliegt.
Lg
"Länderfaschistenausgleich" der Postillion
Ebay Problem :o(... und Ebay hält sich da schön raus WÜRG
PC-Frage: Screenshot-Funktion geht nicht mehr
Ich argwöhne, dass ...
Problemfall Nafris
Wollt ihr mal mit mir kurz lachen?
Schadet es einer Waschmaschine, wenn sie jahrelang nicht benutzt wird?
Fotobuch
Alternative zu neuer Ausbildung?