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Geschrieben von Birgit22 am 06.10.2016, 21:48 Uhr

Kindergeldfrage

Mal eine Frage zum Kindergeld.
Wenn der Spross 18 wird, wie verhält sich das denn ?
Meldet sich die Familienkasse beimir, zwecks Weiterzahlung des Kindergeldes?
Oder muss ich mich drum kümmern, und mich bei der Familienkasse melden.
Die Zahlungen würeden doch sonst ab dem 18. Geburtstag eingestellt werden, wenn wir nicht den Ausbildungsnachweis bringen ?
In 6 Wochen wird er 18, und ich hab grad keinen Plan, wie man vorgeht....oder die Familienkasse da vorgeht.

Danke für Infos
Birgit

 
4 Antworten:

Re: Kindergeldfrage

Antwort von Tai am 06.10.2016, 22:05 Uhr

Keine Sorge, ihr bekommt sicher bald Post mit den erforderlichen Formularen zum Nachweis, dass er weiter kindergeldberechtigt ist.

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wir sind angeschrieben worden

Antwort von Ellert am 06.10.2016, 22:07 Uhr

mussten dann Schulbescheinigungen bzw Studienbescheinigungen vorlegen

dagmar

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Re: Kindergeldfrage

Antwort von Bookworm am 07.10.2016, 7:11 Uhr

Es kam ein Brief, quasi wie Neubeantragung

Bis zu 3 MOnate nach Abschluss der SChule hat man zeit um nachzuweisen, was der Sprößling macht. Praktika zählen übrigens nicht. Dafür gibts kein Kindergeld.
Muss Ausbildung, FSJ/BuFDi oder Studium sein (jetzt mal grob gesagt).

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Re: Kindergeldfrage

Antwort von Lucylu am 07.10.2016, 14:04 Uhr

Natürlich zählen Praktika! Ihr werdet angeschrieben, bitte mal überprüfen ob die aktuelle Adresse in der Familienkasse vorliegt.

Lg

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