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Geschrieben von sternenfee75 am 01.06.2019, 22:05 Uhr

Verhinderungspflege Steuer?

Meine Mutter muss zur OP ins KH, anschliessend in Reha für 3 Wochen.
Normal kümmert sie sich um ihren Mann, meinen Stiefvater, der Pflegegrad 2 hat.
Nun würde ich das ganze übernehmen, nicht täglich, da ich 150km entfernt wohne, aber doch mehrmals.
Muss ich dieses Geld aus der Verhinderungspflege hinterher versteuern oder nicht, kennt sich da jemand aus? Zahlen eh schon immer Steuern nach.
Habe es so verstanden, dass das Pflegegeld ja für die Zeit um die Hälfte gekürzt wird, wenn ich dann auch noch Steuern zahlen müsste, wäre es am Ende ja ein Minus, dann könnte meine Mutter auf den Papierkram verzichten.

 
6 Antworten:

Re: Verhinderungspflege Steuer?

Antwort von Trini am 01.06.2019, 23:41 Uhr

In Anbetracht der Entfernung würde ich einen Pflegedienst beauftragen.

Trini

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Re: Verhinderungspflege Steuer?

Antwort von Felica am 02.06.2019, 6:46 Uhr

Darfst du überhaupt, sprich hast du die entsprechende Bescheinigung?

Ansonsten bei pflegegrad 2 ist es halt wegen der Entfernung eine Frage was dein Vater alles noch kann. Hier ginge es noch ein paar Tage zu überbrücken. Aber auf keinen Fall 4 Wochen und länger. Da langt es nicht alle paar Tage vorbei zu schauen. Würde dann auch eher vor Ort schauen oder Pflegedienst.

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Re: Verhinderungspflege Steuer?

Antwort von Jana287 am 02.06.2019, 7:43 Uhr

Beantragt bei der Pflegekasse, dass die Verhinderungspflege stundenweise genommen werden kann. Wenn man 8 Stunden am Tag nicht überschreitet, wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Ihr könnt neben dem Stundenlohn ( wir zahlen unserer Hilfe 12 Euro je Stunde ) auch Fahrtkosten abrechnen, soweit ich weiss. Das ganze bis zur jährlichen Höchstgrenze von 1612 Euro.
Was die Steuerpflicht, angeht: soweit ich weiss ist das steuerfrei, wenn nicht gewerblich. Also wenn man nur eine Person pflegt, bzw ein naher Angehöriger ist. Unsere Pflegeperson hat es dem Steuerberater angegeben, es wurde aber nicht berücksichtigt. Da kannst Du doch sicherheitshalber den Steuerberater fragen oder bei Finanzamt anrufen.

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Re: Verhinderungspflege Steuer?

Antwort von sternenfee75 am 02.06.2019, 16:33 Uhr

Die Entfernung ist auch mein normaler Arbeitsweg. Fachlich kann ich es sicher auch, da ich seit 25 Jahren im KH arbeite.
Natürlich kann er alleine bleiben zwischendurch, er braucht halt für manche Dinge Hilfe.
Ich würde ja nur stundenweise kommen, aber da meine Mutter ganz weg ist, geht es wohl nicht mit der stundenweisen Abrechnung, leider.
Werde wohl mal beim Finanzamt mein Glück versuchen.

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Re: Verhinderungspflege Steuer?

Antwort von Jana287 am 02.06.2019, 17:09 Uhr

Fachliche Eignung spielt bei Verhinderungspflege keine Rolle.

Und genau die Stundenweise Verhinderungspflege ist, was ihr beantragen müsst.
Die Pflegekasse schickt Euch ein Formular, dort trägst Du ein, an welchem Tag Du wieviele Stunden dort warst, das ganze mal Stundenlohn X, dann trägst Du Deine Fahrtkosten ein, das Formular schickt ihr an die Pflegekasse und die überweisen das Geld. Das Geld dient als Aufwandsentschädigung für Dich! Dafür ist die Verhinderungspflege doch gedacht, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Ob nun ganze Tage oder jeden zweiten Tag für 4 Stunden.
Wenn er allein bleiben kann ist doch gut, Pflegestufe 2 bedeutet ja nicht, dass er 24h am Tag beaufsichtigt werden muss. Dann fährst Du halt hin zum Duschen, Einkaufen, Kochen...

Schau doch mal ins Gutachten zur Pflegestufe, dort steht der Hilfebedarf pro Tag in Stunden drin.

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Re: Verhinderungspflege Steuer?

Antwort von Himbeere90 am 03.06.2019, 17:51 Uhr

Das mit den 8 Stunden stimmt! Du kannst es doch selbst einfach so eintragen unsere Betreuung lasse ich immer unterschreiben und hole mir das Geld dann wieder.

Außerdem kann man einen Teil der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege anrechnen lassen, wenn man die Kurzzeitpflege eh nicht nutzt und damit auf 2400€ Verhinderungspflege im Jahr kommen. Das geht ganz einfach mit einem kurzen Brief.

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