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von LeRoHe  am 12.01.2017, 10:22 Uhr

Immobilienmakler....

Wir sind ja auf der Suche.... Ich habe bei einem Makler angefragt, uns weitere Informationen zu einer Immobilie zukommen zu lassen.

Nun hat mir dieser einen Link zukommen lassen, der auf die Widerrufsbelehrung des Maklerbüros hinweist. Nach Bestätigung kann man dann das Exposé öffnen.

Nun:
bin ich in irgendeiner Weise (außer Courtage bei Kaufabschluss) an diesen Makler gebunden, wenn ich dieses Exposé also öffne und dann aber sage, ne, der Grundriss oder Grundbucheinträge passen uns nicht?
bzw. sind wir gebunden, wenn es wirklich unsererseits zu einer Besichtigung kommt?
Müsste ich dann bei Nichtgefallen trotzdem widerrufen?

Im Netz findet man hauptsächlich Infos über Makler wenn man verkaufen will...

Dankeschön.

 
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