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von SchwesterRabiata  am 10.01.2015, 22:27 Uhr

Immerhin ist das Aktuell mal wieder zum Aktuell geworden... (mit Frage)

war schon lange nicht mehr so "wertvoll" wie die letzten Tage.
Ich möchte aber auch gerne zu dem Thema eine Frage stellen, eine Frage, wo ich gerne eine sachlich, rechtliche Antwort hätte, aber auch gerne Einschätzungen lesen würde, wie man vorgehen sollte/dürfte.
Mir geht es um die Prävention gegen Terrorismus. Nachdem eben die hiesige Presse online berichtete, daß ein potentieller IS-Terrorist festgenommen wurde.
Bekannt ist wohl, daß er 2013 nach Syrien reiste, sich angeblich dort der Gruppe anschloß und nun im November wieder einreiste.
Wie geht man mit solchen Menschen um, die vielleicht etwas planen, aber noch nichts getan haben? Ist die Planung eines Verbrechens, sollte man dafür Anhaltspunkte/Beweise finden, schon strafbar, ohne wirklich zu wissen, ob der Plan je durchgeführt wurde?
Es steht in der Presse zum weiteren Vorgehen "Der Beschuldigte soll am Sonntag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird. Mit den weiteren Ermittlungen ist das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen beauftragt."
Kann der Mann verurteilt werden, ohne eine Tat (außer eventuelle Planung) begangen zu haben? Wie sieht die Rechtsprechung dazu aus? Oder muß eine potentielle "Zeitbombe" wieder auf freien Fuß gelassen werden, weil sie ja bisher nicht aktiv wurde?

Würde dazu gerne rechtliche Aufklärung haben, wenn das jemand weiß, aber auch Eure Meinung dazu interessiert mich.
LG
Die Schwester

 
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