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Geschrieben von Fredda am 25.09.2014, 14:09 Uhr

Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Vor ein paar Wochen hat im Religionsunterricht (Klasse 9, Gym) ein Klassenkollege (P) meinen Sohn (L) nach der Mailadresse eines Freundes (C) gefragt. L hat sie ihm gesagt. Er wusste, dass P als "Spaß" die Anfrage nach einem Bentley für C stellen wollte. (SIe saßen an Computern, weil sie was für Religion recherchieren sollten, der Lehrer verfügt über 2 Kontrollmonitore und kann jeden Bildschirm einzeln sehen, einfrieren, auf den Beamer schalten etc.) Aus diesem Streich ist kein Schaden entstanden.
P buchte dann aber eine Kreuzfahrt auf der AIDA für C, was L nicht wusste (und der Relilehrer auch nicht bemerkte), und aus dieser Buchung wollte C heute, dass L und P um 20 Uhr zu ihm kommen und sie "das klären".
Meiner Meinung nach kann er an L keine Forderung stellen, da
a) alle minderjährig (14) sind
b) eine Kreuzfahrt sicher nicht per Mail wirksam gebucht werden kann
c) L lediglich eine e-Mail Adresse weitergegeben hat und er nicht der Schweigepflicht unterliegt
und ich finde, der Religionslehrer hat die Aufsicht sowas von verletzt, die Schule sollte mal ihre Einstellungen überprüfen, und ich weiß nicht, warum die Mutter von C, die ich gestern Abend noch gesehen habe, nichts gesagt hat, das Ganze ist mehrere Wochen her, da hätte doch mal eine Mail kommen müssen. Vielleicht hat C sie bekommen und nicht drauf reagiert oder sie bestätigt? Wissen seine Eltern es überhaupt? Ich rege mich grade richtig auf.
Und will doch lieber auf die Heidi-Alm ziehen.

War das verständlich formuliert?

Lg
Fredda-in-Krise

 
44 Antworten:

Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von DecafLofat am 25.09.2014, 14:25 Uhr

wenn L von nix wusste, warum brauchst du rechtsberatung?
ist doch dann das ding von P und C, oder? bzw, deren eltern?
und nur weil L die email adresse weitergegeben hat, also... normalerweise kommt man ganz fix an emailadressen... wie da der beweis geführt werden soll, das genau DAS der quell alles bösen war und L somit der hauptschuldige ist, das soll mir mal einer herleiten...
die frage nur, glaubst du L? hat schon so mancher gelogen um seine nase zu retten. was aber im endeffekt egal ist, denn unter 14 = geschäftsunfähig.
m E ist die schule dran, die sollten ihren internetzugang mal anders gestalten, seiten nur getunnelt freischalten.

also, ruhig blut. schau ein paar herbstblätter an, trink nen netten tee, alles rama.

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von shinead am 25.09.2014, 14:31 Uhr

C könnte m.E. maximal die Bitte an L richten, seine E-Mailadresse künftig nicht mehr weiterzugeben.
Für L ist das ganze eine Lehre, warum man mit anvertrauten Daten vertraulich umgehen sollte und diese eben nicht weitergibt, sondern schlichtweg an die betroffene Person verweist.

Eine Buchung auf der Aida, die von einem 14-jährigen gebucht wurde kann nicht rechtswirksam sein, da der Preis eindeutig die Möglichkeiten des eigenen Taschengeldes sprengt.

Daher ist kein Schaden für C entstanden. Was soll denn bitte um 20:00 Uhr geklärt werden? Ein 14-jähriger hat m.E. um diese Zeit daheim zu sein. Schon gar nicht würde ich mein Kind alleine dort hin schicken. Eher würde nur ich erscheinen. Mit der Mutter von C würde ich aber eher unter 4 Augen sprechen.

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Fredda am 25.09.2014, 14:31 Uhr

Ja, ich glaube ihm, da kenne ich meine Pappenheimer, er hatte davon schon an dem Tag erzählt, als es passiert war. Im Bus hatte P nämlich damit gestrunzt, dass er die Kreuzfahrt gebucht hätte.

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Leena am 25.09.2014, 14:31 Uhr

Nur kurz - ich buche meine Urlaube regelmäßig ausschließlich per Mail, warum man ausgerechnet eine Kreuzfahrt nicht rechtswirksam per Mail buchen können sollte, wüsste ich spontan nicht.

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Fredda am 25.09.2014, 14:33 Uhr

Natürlich geht er nicht dahin, ich auch nicht.

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Fredda am 25.09.2014, 14:34 Uhr

Ja aber kontrollieren die gar nichts? Der Junge muss doch entweder alle Daten der Eltern von C eingegeben haben oder ein falsches Geburtsdatum von C - das kann doch nicht wirksam sein, sonst könnte ich ja jedem, auf den ich einen Zorn habe, eine Kreuzfahrt auf den Hals buchen!

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Leena am 25.09.2014, 14:35 Uhr

Bin gerade verwirrt - wusste Dein Sohn nun nichts von der Buchung bisher, oder hatte er es im Computerraum nicht direkt mitbekommen, aber direkt anschließend auf der Busfahrt, als P damit rumgestrunzt hat?

Und - wieso gibt Fredda-Kind Mailadressen an Rumstrunzer raus?

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Leena am 25.09.2014, 14:40 Uhr

Keine Ahnung, ob man bei Kreuzfahrten Geburtsdaten angeben muss, bei Ferienwohnungen etc. musste ich das bisher eigentlich nie... und - wie soll der Anbieter da was kontrollieren können..?

Ich würde mich wieder abregen, die Mutter anfragen und erstmal den Sachverhalt klären - danach kann man dann weitersehen.

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Fredda am 25.09.2014, 14:44 Uhr

Weil alle drei befreundet sind, in dieselbe Klasse gehen (nicht aber in denselben Reliunterricht). Ich würde einer Freundin auch die Mailadresse einer anderen Freundin geben - wenn auch nicht für einen Streich, aber ich bin auch 44 und nicht 14...L hatte nur den Bentley mitbekommen.

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Leena am 25.09.2014, 14:56 Uhr

Na ja, ich gebe Mailadressen tatsächlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Inhabers weiter - oder spiele die Scherze eben selbst, trotz meiner knapp 40 Jahre.

Aber das Thema ist ja soweit eh rum ums Eck, jetzt bleibt zu klären, wie es nun tatsächlich seitens des Reiseveranstalters aussieht.

Mein Nachwuchs wäre da aber vermutlich genauso dusselig wie Deiner, fürchte ich. Von daher - zumindest eine gute Gelegenheit zum Lernen. *schiefgrins*

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Strudelteigteilchen am 25.09.2014, 15:01 Uhr

Ich bezweifle, daß ein großer "rechtlicher Schaden" entstanden ist - wobei mich ganz generell schon interessieren würde, ob da nicht doch ein wenig mehr eingegeben werden mußte als die Mail-Adresse. Wir haben unsere Kreuzfahrt nicht online gebucht sondern per Mail, aber schon für die konkrete Online-Anfrage waren alle Geburtsdaten (sowie Vornamen und Nachnamen) notwendig.

Aber auch Dein Sohn hat ganz schönen Mist gebaut, und das wäre auch das, was mich mehr bewegen würde als eine mögliche Buchung (die nicht gültig sein dürfte) oder auch die Tatsache, daß die Schule das Ganze nicht ausreichend überwacht hat (eine blöde Aktion wird nicht weniger blöd, weil irgendjemand besser hätte aufpassen sollen - ein Diebstahl ist nicht weniger illegal, wenn man jemanden bestiehlt, der sein Portemonnaie offen herumliegen läßt).

Meine Kinder wissen, daß man Mailadressen und Telefonnummern nicht weitergibt, ohne den Eigentümer um Erlaubnis zu fragen. Sie waren schon mehrfach Zeugen, wie ich jemanden fragte, ob ich seine Adresse/Telefonnummer weitergeben darf. Das tut man nicht, fertig. Und schon gar nicht, wenn man weiß, daß der Fragende damit nur Blödsinn machen will.

Und auch, wenn diese Bentley-Geschichte keine Folgen hatte - sie war trotzdem großer Mist, auch sowas tut man nicht. Und sie war quasi der "Einstieg". Der Kumpel ist dann einen Schritt weitergegangen - aber wäre er das auch, wenn Dein Sohn schon bei der Bentley-Geschichte eingeschritten wäre?

Natürlich hat P größeren Mist gebaut als L, aber das exkulpiert L keineswegs. Und auch die Tatsache, daß der Lehrer besser hätte aufpassen müssen, exkulpiert ihn nicht.

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Fredda am 25.09.2014, 15:06 Uhr

Ich will hier auch keine Exkulpation für mein Kind, die Meinung, Moral und Standpauke gab es ja schon vor Wochen, als er davon erzählte.

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Fredda am 25.09.2014, 15:07 Uhr

Siehst du - mich hätte z.B. die dreckige Horthose kein bißchen aufgeregt, dafür finde ich das hier (und was so mit dranhängt - rechtlich, sozial, schulisch, sicherheitsmäßig usw.) recht unbehaglich.

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Morla72 am 25.09.2014, 15:47 Uhr

Ist es nicht so, dass man für eine solche Buchung direkt auch die Kreditkartenangaben eingeben muss? Oder eine Bankverbindung?

Ansonsten ist es doch nur ein "Termin reservieren", was sowieso hinfällig wird, wenn keine Überweisung eintrudelt...

So kenne ich das. Das ist rechtlich kein Problem.
Dem hahaha-ich-buch-das-mal-Kumpel sollte natürlich von seinen Eltern die Hölle heiß gemacht werden, aber Konsequenzen rechtlicher Art.. ich wüsste nicht. Und für das Freddakind schon gar nicht.

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von swiss-mom am 25.09.2014, 15:50 Uhr

Dein Sohn hat eine Mailadresse weitergegeben.
Nicht mehr, nicht weniger.

Die Weitergabe einer Mailadresse oder Telefonnummer o.ä. unter Erwachsenen gehört, finde ich, vom Besitzer erlaubt.
Aber unter 14jährigen Klassenkameraden sehe ich das nicht so eng.

P hätte die sicher auch von jemandem anders bekommen.

Das nächste Mal handelt Dein Sohn wahrscheinlich anders.

Erschreckend finde ich, dass P findet, es wäre ein Streich, verbindlich eine Kreuzfahrt zu buchen. Mit 14 Jahren sollten ihm die Konsequenzen doch klar sein?!

Du und dein Sohn (sofern er nicht am PC (mitgebucht hat) habt doch mit der Sache nichts zu tun. Dein Sohn hat nur eine Mailadresse weitergegeben.

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von tweenky am 25.09.2014, 15:58 Uhr

Knifflige Frage.

zu a) mit 14 sind alle beschränkt geschäftsfähig, d. h. im Rahmen ihres Taschengelds schon in der Lage, Entscheidungen zu treffen (AIDA Reisen gibt es ja für 300 oder 3000 Euro)

Das ist allerdings m. M. nicht relevant, da C die Reise nicht selbst für sich gebucht hat.

zu b) Natürlich kann eine Kreuzfahrt per Mail wirksam gebucht werden. Für einen Kaufvertrag reicht die Abgabe einer Willenserklärung (Email) und die Annahme durch den Anbieter (Bestätigung)

zu c) Schwierig. Die Weitergabe der Emailadresse war sicherlich nicht korrekt, aber das habt Ihr ja anscheinend ausreichend diskutiert.

Viel problematischer finde ich, dass P sich eigentlich des Betrugs schuldig gemacht hat. Da geht es dann schon eher um Straffähigkeit. Das wird jetzt weniger Deinen Sohn betreffen, aber heikel ist die Situation schon.

Vielleicht sollte man mit Eltern beider Jungs an einem Strang ziehen und den Anbieter bitten, das Ganze zu stornieren. Dann hat das Ganze kein weiteres unschönes Nachspiel.

Dass der Lehrer nicht aufgepasst hat, ist sicherlich ärgerlich. Hat aber für die rechtliche Beurteilung keine Relevanz.

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Strudelteigteilchen am 25.09.2014, 16:13 Uhr

Und warum wurden die potentiellen rechtlichen Folgen der Kreuzfahrtbuchung nicht im Rahmen der Standpauke auch schon vor Wochen geklärt? Da hätte man ja schon mal anrufen können um zu fragen, wie man das jetzt am besten storniert bzw. rückgängig macht.

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Fredda am 25.09.2014, 16:23 Uhr

Hast einen strengen Tag, hm? Weil ich nicht gedacht hätte, dass es rechtliche Folgen haben könnte (wird es ja wohl auch nicht).

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Strudelteigteilchen am 25.09.2014, 16:37 Uhr

Ich glaube auch nicht, daßes welche hat, aber geklärt hätte ich es doch. Nicht, weil ich streng bin, sondern weil ich nett bin - der Reisefirma gegenüber. Ich hätte einfach gewollt, daß denen klar ist, daß die Buchung ungültig ist.

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Fredda am 25.09.2014, 16:39 Uhr

Wenn dein Kind sagt, ein anderes Kind hat für ein drittes Kind im Religionsunterricht eine Kreuzfahrt gebucht? Da bin ich offensichtlich unfähig als Helikoptermutter, auf die Idee, bei Aida anzurufen, bin ich nicht gekommen.

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Silvia3 am 25.09.2014, 16:46 Uhr

Wenn man im Internet eine Reise bucht, muss man immer eine Zahlungsart angeben, also entweder per Kreditkarte oder per Rechnung usw.

Ist da ein Schaden entstanden? Haben die Eltern von C eine Rechnung im Briefkasten gehabt? Wenn ja, müssten sie sich mit den Eltern von P auseinandersetzen. L hat nichts weiter getan als eine Emailadresse weiterzugeben, was weder unüblich noch verboten ist.

Dein Sohn dürfte aus der Sache raus sein, sollte aber von Dir vielleicht eine entsprechende Belehrung über den Umgang mit Daten anderer Leute und Computerstreichen im Besonderen bekommen.

Den anderen Eltern gegenüber würde ich mich aus der Sache raushalten und warten ob mich jemand anspricht. Von selbst würde ich nichts machen.

Silvia

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Strudelteigteilchen am 25.09.2014, 16:47 Uhr

Nein, ich hätte nicht bei Aida angerufen, aber bei den anderen Eltern.

Mal anders gefragt: Wußten denn die anderen Eltern auch schon "seit Wochen" von dem Vorgang? Wenn ja: Warum kommt das jetzt erst hoch? Und warum ist das Aida-Dingens noch nicht längst geklärt? Wenn nein: Warum nicht?

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Fredda am 25.09.2014, 17:11 Uhr

Für mich war das gedanklich nie über den Versuch, eine Kreuzfahrt zu buchen, hinausgegangen, und über den Schwachsinn eines solchen Unterfangens hatte ich mit meinem Sohn gesprochen.

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Strudelteigteilchen am 25.09.2014, 17:50 Uhr

Ich gebe zu, daß ich in solchen Dingen zur Panik tendiere - was dazu führt, daß meine volljährige Tochter sich nicht traut, ein Buch im Internet zu bestellen, ohne mir die AGBs des fraglichen Internetshops zum Lesen zu geben - aber mich hätte auch ein Versuch zur Aktion getrieben. Alleine wegen meines eigenen Was-Wäre-Wenn-Gedankenkarussells.

Du selber gerätst ja jetzt auch in - ja, okay, vielleicht nicht Panik, aber große Sorge. Bei mir wäre sie halt schon früher gekommen.

Ich weiß ja nicht, wie der Status jetzt ist. Ich bin mir ziemlich sicher, daß sich die Sache regeln läßt. Aber ich kann mir vorstellen, daß sie sich vor ein paar Wochen noch leichter hätte regeln lassen. Zumindest hast Du durch Deine "interne Klärung" den anderen Eltern sie Chance genommen, genau das zu tun.

Um das Ganze mal aus einer anderen Perspektive zu sehen: Die Eltern des Jungen, dem der Streich gespielt wurde, wußten scheinbar vor nichts, der Junge auch nicht. Denen ist jetzt wohl eine Rechnung, Zahlungsaufforderung oder so in den Briefkasten oder das Mail-Postfach geflattert, und das hat erzeugte verständlicherweise erstmal Panik, auch wenn sich das wahrscheinlich regeln läßt. Ich an deren Stelle wäre EXTREM angepisst, wenn ich erführe, daß die Mutter eines Kumpels des Kindes schon vor Wochen wußte, daß da ein Streich stattfand.

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Fredda am 25.09.2014, 18:30 Uhr

C wusste es am selben Tag noch, ihm hatte P das nämlich auch erzählt.

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moralisch unbehaglich finde ich es vor allem

Antwort von Benedikte am 25.09.2014, 19:03 Uhr

also, ich wundere mich auch, wie man, wenn man lediglich im Besitz der mail Adresse ist, eine Kreuzfahrt richtig buchen kann, dass da nichts weiteres noetig ist, Anzahlung, schriftlicher zusaetzlicher Vertrag, weitere Kontaktdaten.

Es verraet aber jedenfalls viel boese Energie.

Auch dass Du schreibst, alle drei Jungen seien miteinander befreundet, trotzdem habe der Uebeltaeter die mail Adresse des Opfers nicht gehabt, laesst aufmerken. Ich meine- warum? Gerade wenn ich mit jemand befreundet bin, frage ich ihn doch direkt um die mail und nicht Dritte. Laesst aufmerken werden und ueber das Befreundetsein nachdenken. Wieso hat Opfer die dem Taeter nicht gegeben????

Dass dein Sohn die weitergegeben hat, hast Du erklaert. Er wusste und wollte, dass der Taeter dem Opfer einen Tort tut und einen finanziellen Schaden verursacht und hat zu diesem Zweck die mail weitergereicht. Und sein Ziel hat er erreicht. Nicht mit dem bentley jedenfalls, was ja nicht geklappt hat, aber mit der Aida. Wenn ich Dich erschiessen will, das aber nicht klappt weil ich schlecht schiesse und deshalb Leena erreiche, wird jeder Richter der Welt sagen, dass es voellig egal ist, wen ich totschiesse. Fuer Leena werde ich genausobestraft wie fuer Dich. Von daher halte ich die Verteidigungslinie, dass L mit nix was zu tun hat, fuer krumm. L wollte einen finanziellen Schaden verursachen lassen, und das hat er geschafft. Wodurch jetzt, ist doch zweitrangig. Und ohne seine Beihilfe waere es aucvh nicht geglueckt.

Auch hier, Du haeltst den Taeter fuer verantwortlich weil er es tat, den Lehrer wegen verletzung der Aufsichtspflicht ( wenn er 25 Kinder beuafsichtigen muss und nur fuenfen davon konstruktive Hilfe gibt mit irgendwas, Kindern die den Unterricht zu Unterrichtszwekcen genutzt haben und ihn um Hilfe gebeten haben, dann kann ein boeswilliges Kind am PV in der zeit viel anstellen. Und mit 14 Jahren sind Kinder strafmuendig. Von daher, moegen sie zivilrechtlich nicht belangbar sein weil sie nur beschraenkt geschaeftsfaehig sind. strafrechtlich ist das was ganz anderes.Von daher, ich sehe die Schild nicht beim Lehrer.

Letztlich- ich wuerde zu den Eltern des Kindes gehen. Erstens, um herauszufinden, was genau passiert ist und ob und wer was wie wo zahlen muss. Das als erstes. Als zweites aber hat dein Sohn von der Geisteshaltung auf alle Faelle eine moralische Mitverantwortung, wie ich oben schrieb, er wollte und wussre, dass Opfer geschadet wird. Drittens aber wuerde ich herausfinden wollen, ob die Eltern des Opfers das geradebiegen koennen oder Strafanzeige stellen wegen Betrug und dann Dein Sohn wegen beihilfe dran ist. Oder schlimmer, wenn der Tateer begriffen hat, wie ernst das ist, wird er seine geschichte drehen und vermutlcih doagar auf anstiftung gehen.

jedenfalls, ich wuerde das geaprech mit den Eltern des Opfers suchen, mich entschuldigen, bei der schadensmilderung helefen wollen. Mit "und kann man nichts" koenntest Du gerade im strafrechtlichen bereich falsch liegen.

Benedikte

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Dor am 25.09.2014, 19:03 Uhr

Ja genau, der Lehrer ist Schuld. Kopfschüttel. Wie soller bei über 20 Schülern genau beobachten können, was jeder am PC macht? Hä?
Gruss

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lies mal ein bißchen weiter unten

Antwort von Fredda am 25.09.2014, 19:11 Uhr

es sollte ein Spaß sein, der eine hatte die Mailadresse im Religionsunterricht nicht dabei, und der "Täter" hat dem "Opfer" direkt danach davon erzählt

Ich finde es bescheuert und unvorsichtig, von den Kindern und auch von der Schule, aber ich halte es nicht für ein Verbrechen.

Guten Abend noch.

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Lauch1 am 25.09.2014, 19:37 Uhr

Soweit ich weiß ist man in Deutschland mit 14 Jahren strafmündig, d.h. der Jugendliche kann die Folgen seiner Handlungen so weit überblicken, dass er bewusst anderen schaden kann und daher für diese Handlungen die Verantwortung übernehmen muss.
Bei so einer Aktion von Vernachlässigung der Aufsichtspflicht beim Lehrpersonal zu sprechen ist lächerlich.
Heutzutage weiß ein 8jähiger, dass persönliche Daten im Internet Folgen haben.

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Re: nee

Antwort von Benedikte am 25.09.2014, 19:38 Uhr

habe ich was von Verbrechen geschrieben? Kennst Du den Unterschied zwischen verbrechen und Vergehen? Ich habe was von strafrechtlicher Relevanz geschrieben. Und google doch mal unter Pakete in fremden Namen bestellen, dann siehst Du, dass es streafbar ist. Punkt.Und im Rahmen des analogieschlusses kannst Du das auf Buchungen von Kreuzfahrten ausdehnen.

Du siehst es als Spass-mal schauen, ob alle lachen und das lsutig finden.

Aber nochmal- Du kannst doch nicht die Lehrer dafuer verantwortlich machen! Bei einem Vierzehnjaehrigen!

Hoffen wir, dass es gut ausgeht und die Opfereltern vnichts zahlen muessen. Die werden das naemlich bestimmt nicht fuer einen guten Spass halten.Ich wuerde als Opfermutter nicht lachen.

Benedikte

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Re: nee

Antwort von Fredda am 25.09.2014, 19:52 Uhr

ICH finde das kein bißchen lustig und das weiß mein Sohn auch schon länger.

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Fredda am 25.09.2014, 19:53 Uhr

Ich finde es, unabhängig von der Kenntnis meines Kindes über den Versuch, eine Kreuzfahrt zu buchen, seltsam, dass Kinder aus dem Unterricht heraus Kreuzfahrten kaufen können.

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Ich bitte darum...

Antwort von Leena am 25.09.2014, 20:05 Uhr

...weder versehentlich erschossen zu werden noch eine Kreuzfahrt gebucht bekommen. Danke. :-)

Ansonsten bin ich inhaltlich so ziemlich bei Benedikte - mir wäre es am wichtigsten, im Gespräch mit den Eltern von P erst einmal aufzuklären, WAS tatsächlich passiert ist und welche Folgen der ganze "Scherz" zeitigt oder nicht. Wenn die Fakten auf dem Tisch liegen, kann man weitersehen und dann ggf. agieren oder eben nicht - wäre zumindest meine Ansicht.

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Lauch1 am 25.09.2014, 20:10 Uhr

Es geht aber weniger um die rein akademische Frage, ob eine Mail Adresse zum Buchen reicht (vielleicht wurde ja Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum eingegeben), sondern darum, dass man mit 14 das Unrecht des Streiches einsieht (egal ob Kauf Reise oder Bentley), nicht mitmacht und einen Lehrer verständigt.

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Fredda am 25.09.2014, 20:14 Uhr

Ja. Das hätte die schwerpubertäre Lauch auch bestimmt getan.
Er hat sich genug erschreckt und wird sowas nichtmal mehr von fern mitmachen wollen, das glaub mal.

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Lauch1 am 25.09.2014, 20:21 Uhr

völlig irrelevant was der Lauch gemacht hätte. ich will weder Dir noch Deinem Kind Böses, sondern DU hast die Frage nach rechtlichen Konsequezen gestellt.
Ich würde über die Eltern des Opfern mal rausfinden, was denn jetzt weiter passiert ist.

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von Fredda am 25.09.2014, 21:16 Uhr

Von SCHULD habe ich nichts gesagt.
Das arme Opfer fragte eben, ob mein Täterkind morgen direkt nach der Schule mit zu ihm kommt. (Nein, ich will erst mit den Eltern reden.)

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von KKM am 25.09.2014, 21:28 Uhr

Ich buche ja ab und an mal im Internet.

Ich buche, dann bekomme ich eine Buchungsbestätigung an meine E - Mail Adresse. Manchmal muss ich diese E - Mail bestätigen.

Darin ist meist eine Aufforderung zur Anzahlung, erst dann wird die Buchung verbindlich.

Moralisch daneben, klar, das ist unstrittig.

Dass wirksam eine Reise gebucht wurde, glaube und hoffe ich nicht!

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Re: Hier auch HILFE! Rechtliche Frage.

Antwort von MartaHH am 26.09.2014, 11:14 Uhr

Lediglich die Weitergabe einer Mailadresse ist doch nicht verwerflich, weder moralisch noch rechtlich. Dein Sohn ist ja kein gewerblicher Adressenhändler.
Alles, was passieren kann, ist doch, dass ich Mails erhalte - eventuell welche, die ich nicht haben möchte. Für eine wie auch immer geartete Buchung ist wesentlich mehr erforderlich (mal abgesehen von der kriminellen Energie des "Spaßvogels"), die Mailadresse ist doch nur eine Angabe von vielen.
Da wäre ich ganz gelassen (zumindest, solange nicht mehr dahinter steckt).
Eine Bestätigungsmail müsste ja auch den betroffenen Jungen erreicht haben - was ist damit denn passiert?

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Re: Was wäre gewesen, wenn

Antwort von MartaHH am 26.09.2014, 11:23 Uhr

der Junge die Reise telefonisch oder schriftlich gebucht hätte. Auch denkbar. Folgt daraus das Verbot der Weitergabe von Adresse und Telefonnummer, und das innerhalb einer Klasse?

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Re: Was wäre gewesen, wenn

Antwort von Fredda am 26.09.2014, 12:01 Uhr

Danke.
Nachdem C meinen Sohn heute schon wieder zu sich nach Hause einladen wollte (wii spielen), scheint kein Drama gewesen zu sein. Was wirklich konkret bei C angekommen ist an mails hat er nicht gesagt sondern gestern per whatsapp mit L nur total ausweichend geantwortet und geschrieben, P sei dagewesen und da er minderjährig sei, sei ja kein Vertrag zustandegekommen. Kryptisch alles. Ich mag meinen Sohn aber heute nicht dort haben, erst will ich mal in Ruhe mit den Eltern reden.

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@Fredda

Antwort von Dor am 26.09.2014, 12:48 Uhr

"und ich finde, der Religionslehrer hat die Aufsicht sowas von verletzt"

Für mich ist das definitiv eine Schuldzuweisung.

Gruss,
Doris

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muß nur ich gerade an den gott des gemetzels denken? ;o)

Antwort von DecafLofat am 26.09.2014, 12:53 Uhr

...

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Re: muß nur ich gerade an den gott des gemetzels denken? ;o)

Antwort von Franke am 26.09.2014, 15:46 Uhr

Während die Kinder wii spielen, fallen die Eltern übereinander her . . .

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