Geschrieben von Lusil am 20.05.2015, 13:15 Uhr |
Gekündigt- neue Arbeit im August - arbeitslos melden?
Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen fristgerecht zum Quartalsende gekündigt (30.6.) und habe eine neue Stelle ab August. (Nächstmögliche Kündigung wäre erst zum 30.09. gewesen) Wie läuft das dann mit der Leerlaufzeit, muss ich mich da beim Arbeitsamt melden? Arbeitslosengeld werde ich ja eh nicht bekommen, da selbst gekündigt. Ich kenne mich da gar nicht aus, da ich noch nie auf dem Arbeitsamt war.
Gruß Lusil
Re: Gekündigt- neue Arbeit im August - arbeitslos melden?
Antwort von Zweizahn am 20.05.2015, 13:18 Uhr
Ohne mich genau auszukennen: wenn du dich nicht arbeitslos meldest, bist du nicht krankenversichert. Außerdem fehlen dir die zwei Monate für die Rentenversicherung. Also m.E. nicht gut. Ich würde mich arbeitslos melden, mit allen Konsequenzen halt.
Re: Gekündigt- neue Arbeit im August - arbeitslos melden?
Antwort von Pamo am 20.05.2015, 13:28 Uhr
Du musst dich nicht dort melden, wenn du weder arbeitssuchend bist noch Bezüge möchtest.
Re: Gekündigt- neue Arbeit im August - arbeitslos melden?
Antwort von kangaru am 20.05.2015, 13:59 Uhr
Wenn du dich nicht dort meldest verlierst du deine Krankenversicherung, die wird von deinem Noch-AG über deine Kündigung informiert.
Also unbedingt beim Amt melden!
Dort gibst du an wo du ab August arbeitetst, möglich was schriftliches, dann musst du dich auch nicht woanders bewerben.
Und richtig, Arbeitslosengeld bekommst du nicht.
Vielleicht ist sie auch über ihren Ehemann krankenversichert...
Antwort von Fru am 20.05.2015, 14:43 Uhr
dann verliert sie nix
Zumal bei Sperre KV und RV auch nicht bezahlt werden.
Antwort von shinead am 20.05.2015, 14:46 Uhr
Die zwei Monate müssen auch für die Krankenversicherung anders überbrückt werden. Ob nun über eine Familienversicherung oder Zahlung ist dabei wurscht.
Ich würde mich melden. Wahrscheinlich aus einer Art Reflex heraus.
Re: Gekündigt- neue Arbeit im August - arbeitslos melden? KV
Antwort von Bookworm am 20.05.2015, 15:11 Uhr
Du kannst Dich auch selbst krankenversichern, so teuer ist das nicht, ruf mal bei Deiner Kasse an.
Ich würde mich für 1 Monat nicht arbeitslos melden, zumal Du keine Leistungen bekommen wirst, viel zu viel Papierkram (mMn)
Re: Gekündigt- neue Arbeit im August - arbeitslos melden? KV
Antwort von Lusil am 20.05.2015, 15:19 Uhr
Vielen Dank für Eure Antworten. Ich denke, ich könnte vielleicht für die Zeit bei meinem Mann Familienversichert werden. Da hake ich mal nach.
Und Rentenversicherung, kann man dies direkt selbst freiwillig einzahlen, oder die Frage ist, geht das übers Amt....?
Weiß jemand, ob man sich am 1. Tag der "Arbeitslosigkeit" beim Amt melden muss, oder bereits nach Einreichen der Kündigung?
... oder wie Bookworm schrieb, viel zu viel Papierkram da man eh keine Leistungen bekommt...
Also.
Antwort von Fru am 20.05.2015, 16:32 Uhr
wenn man "normal" arbeitslos wird, muss man sich mit bekannt werden dort melden.
Ruf einfach beim Arbeitsamt an und schon bist Du schlauer
Re: Gekündigt- neue Arbeit im August - arbeitslos melden? KV
Antwort von Lucylu am 20.05.2015, 17:54 Uhr
Die Krankenkassen haben einen Monat Nachversicherungsfrist...und schon bist du aus dem Schneider Google mal!
Lg
Nachtrag...
Antwort von Lucylu am 20.05.2015, 17:56 Uhr
...Nachversicherungspflicht....ja ja, die Autokorrektur....
Re: Gekündigt- neue Arbeit im August - arbeitslos melden?
Antwort von Rucolaendivie am 21.05.2015, 8:54 Uhr
Wenn Du nur entweder zum 30.6. ODER zum 30.9. kündigen kannst, ABER NICHT zum 31.7., würde ich ganz frech auch beim Arbeitsamt fragen, wie das dann mit Arbeitslosengeld aussieht. Schließlich kannst Du ja nichts dafür, dass Dein Arbeitgeber nicht die normale Kündigung zum Monatsende anbietet, und Dir deshalb die Lücke von einem Monat entsteht.
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