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Geschrieben von Nesaja am 16.12.2016, 13:39 Uhr

Deutschland und seine Bürokratie

Familie beantragt Kindergeldzuschuss. Dieser wird abgelehnt mit der Begründung: Hilfebedürftigkeit wird nicht vermieden. So, nun gebe es von der Kindergeldkasse 160 € und bei der Arge besteht aber nur ein Anspruch auf 130€. Das alles weil das gesamte Einkommen um ca 4€ zu niedrig ist.
Kann mir das einer erklären???? Ich kenne mich da ehrlich gesagt nicht wirklich aus, aber da läuft doch eindeutig was falsch.
Damit es auch jeder versteht, ich habe vier Euro zu wenig und bekomme dafür dann 26€ jeden Monat weniger. Logisch oder?!

 
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