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Geschrieben von Blueberry am 14.09.2016, 19:54 Uhr

Definition Flüchtling - extra für Danyshope

"Als Flüchtling bezeichnet man eine Person, die ihre Heimat gezwungenermaßen verlassen musste und in absehbarer Zeit nicht dorthin zurückkehren kann."

Weiterführendes entnehme doch dem entsprechenden Wikipedia-Artikel.
Deine Behauptung von unten ist also eher ausgemachter Quatsch, gell?

Wenn ich mich entscheide auszuwandern, der Sprache des Ziellandes mächtig bin und meinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft stemmen kann/will/werde und somit noch einen Beitrag für das Land leiste, dann bin ich wohl eher kein Flüchtling und werde auch nicht als solcher angesehen.

 
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