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Geschrieben von Wunderkind2010 am 23.01.2017, 19:36 Uhr

Aufentshaltsbestimmungsrecht!

Hallo miteinander,

Ich habe eine Frage

Lebe seit langem ( 5 Jahre ) getrennt von meinem Exmann. Wir haben eine Tochter ( 6 )

vom Gericht bekam ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.Gemeinsames Sorgerecht haben wir beide.

Nun haben wir ein Problem :

Tochter hat eine Essstörung entwickelt ( isst so gut wie garnix mehr ) 1 Toast am tag und nen Apfel sind schon viel. ( Ja vom Arzt in betreuung usw.)

Nun war Papa-Wochenende und er war bei seiner neuen Freundin oder besser gesagt bekannten da er laut eigender Aussage sie erst seit 2 Tagen kennt.

Meine Tochter sagte mir das sie im raum unten alleine mit anderen Kindern saß und dort gegessen hatte ( was man in ihren augen halt als essen bezeichnen kann ) und das Papa oben bei seiner Freundin saß. Wir müssen zurzeit alles merken was sie isst und so konnte er nicht mal wirklich sagen was sie wirklich gegessen hatte.

Ich bat ihn heute als ich drüber nachgedacht hatte über ihr Papa-Wochenende das ich nicht will das er zu seiner Bekannten fährt bzw. zu seinen Bekannten ( außer oma und opa ) solange sie das Problem hat damit er sich auf sie konzentrieren kann.

Er macht nun etwas ärger und meint es sei ihm alleine überlassen wo er mit ihr hinfährt oder nicht ( hat er eig recht nur jetzt nicht finde ich )

Kann ich in dem Falle vom Aufenthaltsbestimmungsrecht brauch machen um mein kind zu helfen ?

Lg und danke für Antworten!

 
19 Antworten:

ich denke er hat Recht

Antwort von Milia80 am 23.01.2017, 19:39 Uhr

er kann ja auch woanders feststellen was sie isst und vielleicht tut es ihr gut auch ab und an was anderes zu sehen ?!

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Re: ich denke er hat Recht

Antwort von Fru am 23.01.2017, 19:47 Uhr

Ich sehe es genau so... Genau wie Du machen kannst was Du willst, wenn sie bei Dir ist, kann er das selbstverständlich auch tun! Vielleicht tut ihr ein bisschen weniger “Konzentration“ auch ganz gut, wobei er das natürlich nicht aus dem Auge verlieren sollte!

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Re: Aufentshaltsbestimmungsrecht!

Antwort von Soie am 23.01.2017, 20:15 Uhr

Schwierige Situation aber kann mir vorstellen das deine Tochter in Gegenwart der anderen Kinder vielleicht mehr isst, als nur mit Papa. Ist bestimmt auch mal gut wenn das Essen nicht thematisiert wird und sie nicht ständig beobachtet wird und man ihr auf die Finger schaut.

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Re: Aufentshaltsbestimmungsrecht!

Antwort von Johanna3 am 24.01.2017, 7:01 Uhr

Nein, davon kannst du nicht Gebrauch machen. Vielleicht ist es ganz gut, wenn ihr nicht immer auf die Finger geschaut wird.

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Re: Aufentshaltsbestimmungsrecht!

Antwort von Trini am 24.01.2017, 8:01 Uhr

Ich stimme den anderen zu.
Gerade, wenn diener Tochter sonst jeder Bissen "in den Hals gezählt" wird, ist entspanntes Essen mit anderen Kindern vielleicht eine Chance.

Trini

PS: Die Tochter eines Kollegen war im Papa-Urlaub immer ihre Neurodermitis los.

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Re: Aufentshaltsbestimmungsrecht!

Antwort von Kleine Fee am 24.01.2017, 8:20 Uhr

“Wir müssen zurzeit alles merken was sie isst“

Willst du es für Dich selbst wissen oder hat der Arzt euch vorgegeben, ein Essensprotokoll zu führen? In letzterem Fall muss sich der Vater genauso daran halten wie an eine Medikamentierung. Das gilt aus meiner Sicht aber ortsunabhängig. Er müsste das Essen des Kindes im Auge haben, egal, wo sie sich befinden.

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Re: Aufentshaltsbestimmungsrecht!

Antwort von Wunderkind2010 am 24.01.2017, 8:31 Uhr

Erstmal danke für eure Antworten

Nein das ist alles vom Arzt aus das wir das so machen sollen.
Klar ist es gut für sie wen ihr nicht auf die Finger geschaut wird und das essen sozusagen im Mittelpunkt ist, das machen wir ja auch nicht. Aber es muss halt wirklich geschaut werden ob sie es gegessen hat oder nicht und wen der Papa nicht mit im Raum ist kann ich mir nicht vorstellen das er sagen kann was sie isst. Sagte sie uns ja selber auch das Papa nicht da war und sie nicht so gegessen hat und die anderen Kids es essen.

lg

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Re: Aufentshaltsbestimmungsrecht!

Antwort von 2auseinemholz am 24.01.2017, 9:03 Uhr

Hallo!

Na ja entweder Dein Mann zieht die Therapie durch so wie der Arzt es sagt, oder er macht es etwas lockerer .... Das ist eine Frage des Sorgerechts (und -pflicht) und das hat er nun mal. Es besteht keine Therapiepflicht. Da müsst ihr gemeinsam zu einer Sicht kommen. - Das habt ihr offensichtlich nicht!
Ich nehme an, dass Deine Tochter alle 2 Wochen ein WE beim Papa hat - das ist ein (Ess-)Tag von 14 - .... na ja weniger als nichts kann sie ja da nicht essen. Nimm eben zur Sicherheit einfach mal "NICHTS" als Essen an.
Wenn die anderen 13 (Ess-)Tage die Aufzeichnungen stimmen, wird man schon erkennen können ob eine Besserung eintritt.

LG, 2.

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Re: Aufentshaltsbestimmungsrecht!

Antwort von Johanna3 am 24.01.2017, 11:29 Uhr

Wenn es vom Arzt vorgegeben wäre, müsste streng kontrolliert werden, da viele Magersüchtige geschickter als jeder Taschendieb Essen verschwinden lassen kann. So eine drastische Maßnahme wird aber nur selten vorgegeben.

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Re: Aufentshaltsbestimmungsrecht!

Antwort von fsw am 24.01.2017, 14:14 Uhr

Hier zählt nicht,was du "nicht willst"...Er wird sein Kind schon nicht verhungern lassen.Im Gegenteil,vielleicht bekommt das Kind von dir zu viel Druck.Ruck Zuck wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf ihn überschrieben,wenn sich der Zustand des Kindes nicht bessert.Mit 6 Jahren magersüchtig finde ich schon sehr erschreckend.Sorry!Führe solche Gespräche mit dem Papa nie vor ihr!Dein Kind hat feine Antennen..Vielleicht tut es sogar gut,dass nicht jeder Bissen bei Papa kontrolliert wird.Alles Gute! Biete ihr immer etwas für's Auge an ,kleingeschnitten,mundgerechte Gesichter aus Obst und Gemüse.Das weißt du sicher alles.Das Essen würde ich wenig zum Thema machen.Viel Bewegung an der gesunden Luft zur Zeit,Sport,schwimmen gehen,alles ,was Appetit macht.

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Re: Aufentshaltsbestimmungsrecht!

Antwort von kaktuuss am 24.01.2017, 14:29 Uhr

da es sich hier um ein Kind mit Essstoerung in ärztlicher Behandlung handelt, wäre ich vorsichtig mit laienhaften Ratschlägen. Eine Magersucht ist immer lebensbedrohlich. Der Mutter auch noch mit dem Verlust der Aufenthaltsbestimmung zu drohen, ist ja wohl das letzte.
Ich wuerde mit dem Arzt sprechen und das Problem schildern.

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Re: Aufentshaltsbestimmungsrecht!

Antwort von Dreierbande am 24.01.2017, 14:45 Uhr

Ich würde dem Arzt das Verhalten des Vaters mitteilen, mehr kannst du momentan nicht tun. Vielleicht kann der Arzt sich mit dem Vater darüber nochmals auseinandersetzen. Falls das nicht gelingt und der Arzt das Verhalten des Vaters als kindeswohlgefährdend ansieht, wird er sicher Meldung machen beim Jugendamt, wo dann auch mit beiden Eltern besprochen wird, wie zum Wohle des Kindes weiterverfahren werden kann.

Im Normalfall bei einem gesunden Kind ohne Einschränkungen obliegt dem Umgangsberechtigten, wie der Umgang abläuft, da ist richtig. Aber sowie es Erkrankungen/Einschränkungen gibt, müssen diese zum Wohle des Kindes beachtet werden und der Umgang so umgesetzt werden, dass er nicht entgegen dem Wohle des Kindes abläuft.

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Mit Magersucht ist nicht zu spassen

Antwort von Ellert am 24.01.2017, 17:27 Uhr

das sollte er eigentlich einsehen...

dagmar

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Re: Aufentshaltsbestimmungsrecht!

Antwort von Danyshope am 24.01.2017, 19:12 Uhr

Bei einer 5jährigen?

Ich halte ein Essprotokolle in dem Alter eh für fragwürdig. Das baut IMO mehr Druck auf als es der Sache dienlich ist. Und ich kann mir auch nicht vorestllen das das von einem für solche speziellen Esstörungen bei Kleinkindern fachlich ausgebildeten Arzt zur Sprache kommen würde. Hört sich eher nach der Aussage eines "normalen" Kinderarztes an, nicht aber für einen echten Spezialisten. und genau in dessen Hand gehört eine 5jährige mit Essstörung.

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Re: Mit Magersucht ist nicht zu spassen

Antwort von Danyshope am 24.01.2017, 19:17 Uhr

Das muss aber keine Magersucht sein in dem Alter. Wenn man schon Diagnosen stellt....

Nur weil Nahrung verweigert wird ist es eben nicht gleich Magersucht. Und bei einem so jungem Kind würde man da auch sehr genau schauen.

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flüster...

Antwort von DecafLofat am 24.01.2017, 19:53 Uhr

einer mutter die zu so einem posting fähig ist - AP - der traue ich auch zu eine essstörung als eine art kompensation zu verwenden... münchhausen by proxy und so...
und ich stimme danyshope zu: wenn das auch auch nur im geringsten eine auf einem begründeten verdacht beruhende diagnose wäre, dann wäre das kind aber sowas von fix unter beobachtung. bzw: hoffentlich.
führt denn der kindergarten protokoll?

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Ich kenne das Kind nicht aber

Antwort von Ellert am 25.01.2017, 5:11 Uhr

wir haben mit Ellert zur Sondenentwöhnung damals auf einerr solchen Station ne Weile verbrachte und es gibt nicht nur ältere mit solchen massiven Essstörungen. Ein normaler Kinderarzt hilft da nicht weiter
ich vermute mal bei einem Apfel am Tag wird da schon ein Facharzt im Spiel sein denn so ein Kind ist ja auch arg mager.

LG dagmar

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Re: Mit Magersucht ist nicht zu spassen

Antwort von memory am 25.01.2017, 7:45 Uhr

Ich vermute ja mal eher ,dass Essen nun so ein Thema ist , dass sich damit wunderbar Aufmerksamkeit erregen lässt.
Seid Ihr in psychologischer Betreuung mit der Kleinen? , denn Magersucht in dem Sinne IST ja kein physisches Problem , schon dreimal nix ,was man mit "Essen notieren" abtut (bei der Kalorienmenge ). (Da würde ich aber schnell mal einen Facharzt zurate ziehen)
Das Kind weiß ja scheinbar auch schon super damit deine Triggerpunkte zu drücken! Denn wenn ich meinen 5 Jährigen fragen würde wie sein WE war, wäre das "essen und die Sit. dabei" wohl das letzte was ihm in dem Sinn kommen würde , beim erzählen!
Deshalb nehme ich ja mal an , das der Vater das nicht so eng sieht , weil es nicht so dramatisch ist . Also entweder hast Du einen ahnungslosen Arzt und das Kind gehört engmaschig überwacht oder es ist alles halb so wild und ihr sollt es nur im Blick haben , da sind aber jetzt mal 1-2 Tage die nicht exakt notieren was sie isst , auch kein Weltuntergang.

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Re: Aufentshaltsbestimmungsrecht!

Antwort von Shanalou am 25.01.2017, 7:50 Uhr

Es wäre sicher wesentlich hilfreicher herauszufinden, warum dein Kind eine Essstörung hat! Nur darauf zu achten, dass sie genügend isst, reicht in meinen Augen nicht aus. Ich glaube nicht, dass eine zusätzliche Trennung vom Vater das Problem lösen wird, sondern eher noch verschärft. Zumindest wenn sie ein gutes Verhältnis zum Vater hat. Du solltest dich wirklich an einen Spezialisten wenden.

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