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Geschrieben von shinead am 24.08.2016, 16:18 Uhr

Arbeitsrechtler vor!

Folgendes Szenario:

M hat einen Unfall und ist nach OP noch ein paar Wochen arbeitsunfähig. M ist angestellt bei D und befindet sich noch in der Probezeit.
Keine Woche nach dem Unfall bekommt M die Kündigung (ohne Nennung von Gründen da Probezeit) zugestellt. Sobald M wieder gesund ist (in voraussichtlich 4-6 Wochen), soll sie einen neuen Arbeitsvertrag erhalten.

Folgende Fragen stellen sich:
1. Wie sieht es mit der Probezeit aus. Kann diese erneut auf 6 Monate festgelegt werden?
2. Ist das Vorgehen gesetzeskonform?
3. Was tun, wenn es Änderungen im Vertrag gibt, mit denen M nicht einverstanden ist? Vorschläge?

 
12 Antworten:

Re: Arbeitsrechtler vor!

Antwort von fsw am 24.08.2016, 21:59 Uhr

Da würde ich nicht wieder hingehen wollen.Die suchen sich doch voll die Rosinen heraus.Das ist ja frech.

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Re: Arbeitsrechtler vor!

Antwort von Benedikte am 24.08.2016, 22:32 Uhr

Also, in der Probezeit kann man ja wohl beiderseitig ohne Angaben von Gründen schnell kündigen, oder? Also geht das-ohne Angaben von Gründen. Das ist nicht nur gesetzeskonform, sondern so ist es beabsichtigt, darum heisst das ganze Probezeit.

Bei einem neuen Vertrag kann man natürlich im Rahmen der geltenden Gesetze andere Vereinbarungen treffen. Wenn M nicht einverstanden ist, soll sie verhandeln oder eben nicht unterschreiben und sich was neues suchen.

Ganz vorsichtige Gegenfrage: Hat M einen üblen Leumund was längere Krank"schreibungen" angeht? Hat M bislang mehrere Arbeitgeber in kurzer Zeit gehabt? Gibt es einen Grund, dass der Arbeitegber das arbeitsverhältnis nur unter anderen- schlechteren- Konditionen weiterführen will? Das hat er ja wohl angedeutet, oder wieso kommt Ihr sonst drauf?

Ich erinnere mich an Deine Nichte

http://www.rund-ums-baby.de/aktuell/Ergaenzende-Erklaerung_696112.htm

Wie gesagt- ich finde das Verhalten des Arbeitgebers etwas harsch und verwunderlich und würde als honorige Arbeitnehmerin da auch nicht mehr hinwollen. Loyalität muss auf beiden Seiten wachsen und Kündigung wegen Unfall in der Probezeit ist echt keine vertrauensbildende Maßnahme. Wenn aber andererseits es sich um dene Nichte mit DER Vorgeschichte handelt, könnte ich den AG gut verstehen vdass er sich absichern will.

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Re: Arbeitsrechtler vor!

Antwort von shinead am 24.08.2016, 22:56 Uhr

Nein, ist nicht meine Nichte.

M war seit April (erster Arbeitstag) nicht krank. Große Vorgeschichte im Lebenslauf gibt es nicht. Seit der Ausbildung 5 Jahre gleiche Praxis, jetzt Wechsel in größere Praxis, da mehr Möglichkeiten.
Grundsätzlich will M nicht wechseln. Kollegen sind ok, Arbeitsbedingungen super, Gehalt ok. Wechsel innerhalb der Probezeit ist halt doof und Bewerbungen aus dem Krankenstand auch irgendwie, zumal M nicht wirklich fototauglich derzeit ist.

Die Gehaltseinbuße wird vermutet. Ob es dazu kommt, keine Ahnung.

Meine Nichte hatte das mit den Klamotten übrigens geklärt. Ich bin (im Kostümchen und mit Aktentasche, direkt aus dem Büro) mit ihr hin gefahren. Ich habe kein Wort gesagt, war nur dabei und sie hat das Geld ausbezahlt bekommen.

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Re: Arbeitsrechtler vor!

Antwort von Benedikte am 24.08.2016, 23:25 Uhr

dann ist es echt blöd- also wenn sie wirklich krank ist und nicht vorher gebläut hat

Wieso wollen sie ihr denn einen neuen Vertrag mit anderen Bedingungen geben? Wenn Kollegen und Gehalt ok sind und arveitsbedingungen super, dann würde ich auch nicht wechseln wollen.

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Re: Arbeitsrechtler vor!

Antwort von IngeA am 25.08.2016, 7:28 Uhr

Kündigungen wegen Krankheit sind auch während der Probezeit nicht erlaubt. es sei denn, es ist abzusehen dass der Arbeitnehmer seiner Arbeit auch in Zukunft nicht nachkommen kann (z.B. Epilepsie bei LKW-Fahrer).
Es steht zwar in der Kündigung kein Grund drin, aber nachdem sie danach einen neuen Vertrag bekommen soll ist der Grund mit Sicherheit nicht die nicht zufriedenstellende Arbeitsleistung.
Nur: den Vertrag hat M. ja noch nicht, schriftlich wird auch nichts vorliegen. Dagegen könnte sie also erst vorgehen, wenn der neue Vertrag da ist.
Allerdings wird es das dann gewesen sein mit angenehmen Arbeitsbedingungen etc., der Chef wird darüber natürlich alles andere als erfreut sein und wenn sie ihn jetzt schon drauf aufmerksam machen würde, gäbe es halt keinen neuen Vertrag.

Verzwickte Situation.
Wenn der Arbeitsplatz ansonsten OK ist würde ich in den sauren Apfel beißen und die Klappe halten, ansonsten u. U. nach Erhalt des neuen Vertrages mich nach einer neuen Stelle umsehen und gg. den alten Arbeitgeber gerichtlich vorgehen.

LG Inge

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Re: Arbeitsrechtler vor!

Antwort von shinead am 25.08.2016, 8:03 Uhr

Danke für Deine Antwort.
Tatsächlich liegt ihr schriftlich vor, dass man sich freut, dass sie nach Gesundung wieder dort "anfängt".

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Re: Arbeitsrechtler vor!

Antwort von IngeA am 25.08.2016, 8:38 Uhr

Dann würde ich mich rechtlich beraten lassen. Schon allein damit sie eine "Argumentationshilfe" hat, falls der nächste Vertrag sie wesentlich schlechter stellen sollte. Allerdings wird es dann auch mit dem Arbeitsplatz eher nicht mehr so prickelnd sein, wenn sie diese Argumentationshilfe verwendet. Nur ist es leichter aus einer Anstellung raus eine neue Stelle zu finden als aus Krankheit raus.

LG Inge

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Re: Arbeitsrechtler vor!

Antwort von IchiNiSan am 25.08.2016, 9:55 Uhr

Hallo Inge,

wie kommst Du darauf, dass eine Kündigung wegen Krankheit nicht erlaubt ist?
VG
Barbara

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Re: Arbeitsrechtler vor!

Antwort von IngeA am 25.08.2016, 16:48 Uhr

Man darf während einer Krankheit normal fristgerecht gekündigt werden (wegen anderer Gründe als Krankheit).
Die Kündigung wegen Krankheit ist schwieriger.
Das geht nur, wenn zu erwarten ist, dass der Arbeitnehmer auch künftig häufig krank sein wird oder eben weg. seiner Krankheit den Anforderungen am Arbeitsplatz nicht mehr gerecht werden kann ("negative Gesundheitsprognose"). Das kann sein wenn jemand ständig kurz krank ist oder aber auch wie im oben genannten Beispiel.
Dann müssen noch betriebliche od. wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt sein. Das ist z.B. wenn der Arbeitnehmer in einem kleinen Betrieb nicht anderweitig beschäftigt werden kann. Einer großen Firma fällt es leichter jemanden z. B. vom Außendienst in den Innendienst oder von der Werkstatt in die Planung wechseln zu lassen.
Dann müssen die Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers gegeneinander abgewägt werden. Nur wenn das Gericht zur Auffassung kommt, dass der Arbeitgeber mehr unter der Situation zu leiden hat als ihm zugemutet werden kann, ist die Kündigung rechtens.

In dem oben erwähnten Fall fällt aber anscheinend schon Vorraussetzung 1 weg: Die Arbeitnehmerin wird ja anscheinend in 4-6 Wochen wieder arbeiten können, es besteht also keine "negative Gesundheitsprognose".

Ist die Frage, wie der Arbeitgeber die Kündigung in der Probezeit begründen möchte (klar, geht in der Probezeit auch ohne Begründung, einen Grund hat die Kündigung aber trotzdem), wenn er sie 4-6 Wochen später wieder einstellen möchte. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das ein Arbeitsgericht abnimmt, dass die Krankheit nicht der Grund war, auch wenn keine Begründung genannt wurde.

LG Inge

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Re: Arbeitsrechtler vor!

Antwort von IchiNiSan am 25.08.2016, 18:56 Uhr

Nein, das stimmt nicht. Man darf WÄHREND der Krankheit WEGEN der Krankheit ordentlich gekündigt werden, wenn die von dir genannten Voraussetzungen vorliegen. Die Kündigung wg Krankheit ist auch nicht schwieriger, sie ist eine der häufigsten Gründe für eine personenbedingte Kündigung.
So das Kündigungsschutzgesetz, das aber hier gar nicht anwendbar da ist, da es sich um eine Kündigung während der 6 monatigen Probezeit handelt. Der AG darf während dieser jederzeit und aus jedem Grund kündigen, wird sich aber -wenn er gut beraten ist- hüten, Krankheit als Kündigungsgrund anzuführen, da er sonst möglicherweise den Lohn nacht dem Entgeltfortzahlungsgesetz weiter leisten muß.

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Re: Arbeitsrechtler vor!

Antwort von IngeA am 25.08.2016, 19:45 Uhr

Die Kündigung wg. Krankheit ist dann nicht schwieriger, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn sie nicht erfüllt sind geht es nicht.

Natürlich kann der AG während der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Hat er ja auch getan. In der Konstellation - Kündigung während Krankheit ohne Angabe von Gründen mit gleichzeitiger (schriftlicher!) Ankündigung die Arbeitnehmerin wieder einzustellen sobald sie genesen ist - ist der Grund für die Kündigung aber ziemlich eindeutig. Er will sich die Lohnfortzahlung sparen. Hätte er nichts von der Wiedereinstellung gesagt und wie rein zufällig nach Genesung wg. erneutem Bedarf wieder eingestellt, sähe es sicher anders aus.

LG Inge

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Re: Arbeitsrechtler vor!

Antwort von shinead am 26.08.2016, 10:03 Uhr

Das ist wohl "so üblich" dort. Der Arbeitgeber macht solche Dinge wohl häufiger. Deshalb steht zu befürchten, dass das hier auch passiert.

Ich habe jetzt auf jeden Fall zu einer Rechtsschutzversicherung geraten, damit bei der nächsten Kündigung (wer weiß, was da noch so passiert) wenigstens Schadenersatz geprüft werden kann. Immerhin ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Lohnfortzahlung erheblich.

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