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Geschrieben von HannaZ2 am 01.04.2016, 13:13 Uhr

Arbeitsrecht - Kündigungsfrist

Hallo Ihr Lieben,

wenn in einem Arbeitsvertrag eine vierwöchige Kündigungsfrist für den Arbeitnehme angegeben ist, heißt das vier Wochen ab Tag der Kündigung durch den Arbeitnehmer? Oder heißt das vier Wochen ab Monatsende, in dem Kündigung erfolgte?

Danke,
Hanna

 
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