Geschrieben von HannaZ2 am 01.04.2016, 13:13 Uhr |
Arbeitsrecht - Kündigungsfrist
Hallo Ihr Lieben,
wenn in einem Arbeitsvertrag eine vierwöchige Kündigungsfrist für den Arbeitnehme angegeben ist, heißt das vier Wochen ab Tag der Kündigung durch den Arbeitnehmer? Oder heißt das vier Wochen ab Monatsende, in dem Kündigung erfolgte?
Danke,
Hanna
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Arbeitsrecht - Kündigungsfrist - HannaZ2 01.04.16, 13:13
- Re: Arbeitsrecht - Kündigungsfrist - Pamo 01.04.16, 13:19
- Re: Arbeitsrecht - Kündigungsfrist - HannaZ2 01.04.16, 13:21
- Re: Arbeitsrecht - Kündigungsfrist - Alhambra 01.04.16, 13:27
- Re: Arbeitsrecht - Kündigungsfrist - HannaZ2 01.04.16, 13:21
- Re: Arbeitsrecht - Kündigungsfrist - Pamo 01.04.16, 13:19
Die letzten 10 Beiträge
Genschman ist tot...
Laut Amnesty international schiebt Türkei Flüchtlinge zurück nach Syrien ab
Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein?
1. April
Bettlakenspiel an Hochzeit. wie geht das?
Be Deutsch! Achtung! Germans on the rise!
Mein ganz privater Urschrei...
Hotelbuchungsportale - Tipps?!?
Kinderkuren ( Kinderverschickung ) in den 70er Jahren
Wertetransfer
Laut Amnesty international schiebt Türkei Flüchtlinge zurück nach Syrien ab
Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein?
1. April
Bettlakenspiel an Hochzeit. wie geht das?
Be Deutsch! Achtung! Germans on the rise!
Mein ganz privater Urschrei...
Hotelbuchungsportale - Tipps?!?
Kinderkuren ( Kinderverschickung ) in den 70er Jahren
Wertetransfer