Dezember 2012 Mamis

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von MissLissy, 6. SSW  am 02.05.2012, 17:09 Uhr

Wie geht es hinterher finanziell weiter?

Kennt sich jemand aus, wie es hinterher finanziell aussieht?

Ich arbeite in einem kleinen Büro...Festanstellung. Ehrlich gesagt bezweifle ich, dass ich den Job dann behalten werde....Sprich, dass die mich zum Anfang des Mutterschutzes kündigen. Bei kleinen Firmen tritt ja leider nicht unbedingt der Kündigungsschutz ein. Also mal angenommen, ich werde dann gekündigt. Bekomme ich dann ALG1? Und ab Geburtstermin dann noch Elterngeld??? Ich hab mich bis jetzt noch gar nicht damit beschäftigt, vielleicht kann mir ja jemand von euch auf die Sprünge helfen. Mein Mann arbeitet in der gleichen Firma....

 
5 Antworten:

Re: Wie geht es hinterher finanziell weiter?

Antwort von kati1976, 8. SSW am 02.05.2012, 17:12 Uhr

schwangere dürfen doch gar nicht gekündigt werden

http://abc-recht.de/ratgeber/arbeit/falle/schwangere_kuendigung.php

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Re: Wie geht es hinterher finanziell weiter?

Antwort von MissLissy, 6. SSW am 02.05.2012, 17:24 Uhr

Aber wenn mich nicht alles täuscht, sind kleine Firmen von dieser Kündigungsschutzregelung ausgeschlossen....Wir sind nur 6 Angestellte & wenn eine Arbeitskraft da raus fällt, dann ist das natürlich für so eine kleine Firma Existenzbedrohend.....

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Re: Wie geht es hinterher finanziell weiter?

Antwort von kati1976, 8. SSW am 02.05.2012, 18:37 Uhr

ach so, ja das kann sein

du hast dir dein ALG 1 ja erarbeitet, ich denke mal das du das dann bekommst, zumindest bis zum mutterschutz,

ich denke es ist besser wenn du dich beim arbeitsamt in deiner stadt schlau amchst, da gibt es soviele regelungen

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Re: Wie geht es hinterher finanziell weiter?

Antwort von Yvi1984, 8. SSW am 02.05.2012, 21:44 Uhr

Liebe MissLissy,

ich kopiere dir hier mal den Text einer Rechtsanwältin zu diesem Thema rein. Hoffe das kann deine Ängste und Zweifel etwas reduzieren.

Für Schwangere gibt es den besonderen Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), der grundsätzlich unabhängig von der Betriebsgröße für alle schwangeren Frauen gilt, egal ob vollzeit- oder teilzeitbeschäftigt.

Nach § 9 Abs. 1 MuSchG ist die Kündigung einer Schwangeren durch den Arbeitgeber bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung unzulässig und damit unwirksam, wenn dem Arbeitgeber bei der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt ist oder ihm dies innerhalb 2 Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.

Da Sie nach § 5 Abs. 1 MuSchG die Schwangerschaft ohnehin dem Arbeitgeber frühestmöglich mitteilen sollen, wird sich der Arbeitgeber nach dieser Mitteilung nicht mehr ohne Weiteres auf eine Kündigung berufen können, da dann in jedem Falle Kenntnis von der Schwangerschaft im Kündigungszeitpunkt hatte.

Zwar gibt es in § 9 Abs. 3 MuSchG die Möglichkeit, dass die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde in bestimmten Ausnahmefällen eine Kündigung genehmigen kann, doch kommt dies meiner Erfahrung nach eher selten vor, da es für diese Genehmigung wirklich außergewöhnlicher Umstände bedarf, die ferner nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen dürfen. Solche Ausnahmefälle wurden beispielsweise bei strafbaren Handlungen der schwangeren Frau oder bei einer Stilllegung des Betriebs angenommen. Dass ein Kleinbetrieb gegeben ist, bedeutet aber noch nicht automatisch, dass eine Ausnahme im Sinne des § 9 Abs. 3 MuSchG vorliegt oder eine Kündigung möglich wäre.

Wenn ein Beschäftigungsverbot nach dem MuSchG vom Arzt attestiert wird, kann deswegen ebenfalls im Normfall nicht gekündigt werden. Auch hier greift der besondere Kündigungsschutz des § 9 Abs. 1 MuSchG.

Sollte Ihnen dennoch ohne die Genehmigung der Arbeitsschutzbehörde gekündigt werden, sollten Sie sich unverzüglich an einen Kollegen oder eine Kollegin vor Ort wenden, um sich gegen die Kündigung gerichtlich zur Wehr zu setzen.

Aufgrund Ihrer Ausführungen halte ich es aber eher für wahrscheinlich, dass es überhaupt zu einer Kündigung kommen wird.

Der Vollständigkeit halber noch ein kleiner Hinweis zum Abschluss: § 9 Abs. 1 MuSchG bezieht sich ausdrücklich nur auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung. Andere Formen, das Arbeitsverhältnis zu beenden (befristeter Vertrag, Aufhebungsvertrag) werden nicht erfasst, so dass eine andere Beendigung zulässig und wirksam wäre.

Liebe Grüße Yvi

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Re: Wie geht es hinterher finanziell weiter?

Antwort von MomoJael am 02.05.2012, 21:53 Uhr

Ab Geburtstermin kriegst du dann Kindergeld und Elterngeld. Elterneld ist wenn du gearbeitet hast auch nicht wenig. Das wird 1 Jahr bezahlt oder du teilst es dir auf 2 Jahre dann die Haelfte. Wenn dein Mann auch nen Monat Auszeit nimmt, kriegt ihr noch 1 oder 2 Monate (weiss nicht mehr wieviel) laenger. Du kannst dir den Zeitraum aussuchen. Also kannst auch zur Einschulung nen Monat nehmen und so.

Soweit ich weiss...

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