Mai 2022 Mamis

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Geschrieben von MaiMama22, 27. SSW am 27.01.2022, 13:08 Uhr

Wenn das Baby dann irgendwann da ist...

Hallo :)

FALLS ich das richtig verstanden habe ist es so, dass du im Monat 1&2 Mutterschaftsgeld bekommst (was man bei der KK beantragt) - zumindest wenn man nicht selbstständig ist.
In diesen Monaten fällt das Elterngeld weg, weil man ja anderweitig Geld bekommt-man muss es aber dennoch für diese Monate beantragen und die werden auch „entwertet“.

Danach kann man noch 10 Monate volles Elterngeld beantragen für sich selbst. Oder Elterngeld Plus, falls man länger daheim bleiben möchte. Bei mir wäre das so (ich nehme 18 Monate):
6 Monate volles Elterngeld (Lebensmonat 1-6)
12 Monate Elterngeld+ (was dann jeweils die Hälfte ist). Lebensmonat 7-18
Der Partner darf nur bis zum vollendeten 14. Lebensmonat sein Elterngeld beanspruchen (2 Monate, die müssen nicht aneinander hängen. Meiner macht den 1. und den 14. Lebensmonat).

Man kann wohl noch 2 Monate länger bekommen, wenn man nebenbei max. 30h arbeitet, das nennt sich dann Partnerschaftsbonus.

Ich hoffe dass ich es richtig erklärt habe und dass es dir weiterhilft!

Viele Grüße!

 
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