September 2020 Mamis

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Geschrieben von Ani.Me, 19. SSW am 05.05.2020, 11:46 Uhr

Weniger Mutterschaftsgeld bei Stundenreduzierung?

Ja, es gibt ein individuelles Beschäftigungsverbot bei dem arbeiten grundsätzlich erlaubt ist, aber eine maximale Stundenzahl pro Tag angegeben wird. Z.B. statt 8 nur noch 6 oder 4 Stunden pro Tag. In dem Fall arbeitest du nur die neue Stundenzahl, bekommst aber das vorherige Gehalt unverändert weiter. Dieses BV muss dir allerdings ein Arzt ausstellen. Das kann der Arbeitgeber nicht.
Ich hatte so eins zum Ende der letzten Schwangerschaft und das hat problemlos geklappt. Ich bin mittags gegangen und hatte kein Vollzeitgehalt und entsprechend Mutterschaftsgeld und Elterngeld.

 
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