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Weniger Mutterschaftsgeld bei Stundenreduzierung?

Thema: Weniger Mutterschaftsgeld bei Stundenreduzierung?

Guten Morgen ,ich beschäftige mich momentan damit ,ob man beim Ag die Stunden reduzieren kann und trotzdem noch das Mutterschaftsgeld wie die Monate davor bekommt ? Ich arbeite Vollzeit und habe 2 Kinder im Alter von 3 und 5.Der Kiga hat nur Betreuung für alleinerziehende oder Ärzte Kinder .Mein Mann hat auch viel arbeiten und es ist so schon schwer zu planen ,da wir auch keine Eltern mehr haben . Uhr an .Kurz nach 18 Uhr komme ich nach Hause .Habe ja versucht ein BV wegen meinen ständigen Blutungen zu bekommen ,aber der Arzt wimmelt es noch immer ab .Momentan also diese Woche bin ich noch krank geschrieben. Habe gerade mit meiner Chefin gesprochen,dass ich nicht länger krank sein möchte,aber auch nicht die Stunden arbeiten kann bzw nicht möchten,da es mir zu viel ist .Muss ja abends dann noch kochen , Haushalt machen ect .Ein Mann macht es eben nicht wie eine Frau .Und ich auch Angst habe ,da wieder Blutungen zu bekommen . Kann man auch ein Teilverbot bekommen?ZB Stunden reduzieren durch den Arzt ?Weil wenn ich ja jetzt weniger mache ,wird das Mutterschaftsgeld doch weniger !? Weiss gar nicht,wie ich das alles machen /schaffen soll .Habe mega Wasser in den Beinen leider an Lypödem,aber noch nicht stark ausgeprägt und Rücken.Arbeite als Friseurin und da ist jetzt Ausnahmezustand .Wie würdet ihr das machen ? Liebe Grüße

von WunschBaby20202020 am 05.05.2020, 07:52



Antwort auf Beitrag von WunschBaby20202020

Ich weiß die genauen Regeln nicht, aber es heißt doch, dass zumindest das Elterngeld nicht durch Corona-Einbußen vermindert werden soll. Mit etwas Glück gilt das ja auch für Mutterschaftsgeld? Aber auf welcher Grundlage sich dafür dein Einkommen reduzieren darf, weiß ich leider nicht. Ich meine aber auch, dass, wenn du schwangerschaftsbedingt ins Krankengeld rutschen solltest, sich das nicht aufs Elterngeld auswirkt (und auch nicht aufs Mutterschaftsgeld). Und tendenziell sollte es auch ein BV geben, das nur die Stunden reduziert (irgendwo gelesen). Tja. So richtig Wissen ist das nicht. Höchstens Ideen, wonach du suchen könntest...

von Data_ am 05.05.2020, 09:41



Antwort auf Beitrag von WunschBaby20202020

Ansonsten, vom Praktischen her gedacht: ich bin häufig zu k.o. für einkaufen, Haushalt und kochen - dann macht das halt die letzten Monate mein Mann fast alleine (sonst ca 50:50). Wenn ihr beide Vollzeit arbeitet und du alleine zusätzlich den Haushalt machst, hast du ja sonst viel weniger Zeit zum Ausruhen als er, und das trotz Schwangerschaft, oder? Und zum "Können": als mein Mann alleine gewohnt hat, hat er das ja schließlich auch alles gemacht. Und ein Putzdiplom habe ich persönlich auch nicht. Aber mit der Einstellung sind wir wahrscheinlich tatsächlich die Minderheit...

von Data_ am 05.05.2020, 09:52



Antwort auf Beitrag von Data_

Hi Data, dann gehören wir auch zur Minderheit ;-) Mein Mann arbeitet Vollzeit als niedergelassener Allgemeinmediziner in eigener Praxis. Er hat sicher einen anspruchsvollen Job. Aber er sieht auch, dass es mir grad abends schlecht geht und macht jeden Abend was im Haushalt, damit ich früh schlafen kann. Wäsche falten, vorkochen, Bäder putzen, wischen, egal was. Wenn ich wieder fitter bin oder die Kinder in die KiTa dürfen, kann und werde ich auch wieder mehr übernehmen.

von Ani.Me am 05.05.2020, 11:42



Antwort auf Beitrag von WunschBaby20202020

Ja, es gibt ein individuelles Beschäftigungsverbot bei dem arbeiten grundsätzlich erlaubt ist, aber eine maximale Stundenzahl pro Tag angegeben wird. Z.B. statt 8 nur noch 6 oder 4 Stunden pro Tag. In dem Fall arbeitest du nur die neue Stundenzahl, bekommst aber das vorherige Gehalt unverändert weiter. Dieses BV muss dir allerdings ein Arzt ausstellen. Das kann der Arbeitgeber nicht. Ich hatte so eins zum Ende der letzten Schwangerschaft und das hat problemlos geklappt. Ich bin mittags gegangen und hatte kein Vollzeitgehalt und entsprechend Mutterschaftsgeld und Elterngeld.

von Ani.Me am 05.05.2020, 11:46



Antwort auf Beitrag von WunschBaby20202020

Danke :) Werde heute Abend mit meiner Chefin reden ,ob wir für einen Monat erstmal die Stunden reduzieren,vllt hat die Kita dann wieder ganz auf und das ich danach wieder Vollzeit da bin und dann halt das Gehalt bekomme.Dann kann der Arzt mir ja später immer noch dieses Teilzeitverbot aussprechen.Weil jetzt immer krank sein ist auch blöd.Und einfach unsinnig.So lange ist es ja nicht mehr ,und ich wollte eh vorher meinen ganzen Urlaub nehmen .Dann wäre ich schon ab dem 23.07 weg

von WunschBaby20202020 am 05.05.2020, 12:14



Antwort auf Beitrag von WunschBaby20202020

Hey :) also es gibt da so nen partielles Beschäftigungsverbot was der Arbeitgeber aussprechen kann, das geht da auch um die Stunden Reduzierung. Muss deine Chefin aber bei der zuständigen Bezirksregierung anmelden. Sagte meine Frauenärztin... Mein Arbeitgeber hat mir dieses auch ausgesprochen weil wir aufgrund der Corona kriese 3 Schicht machen müssen ich aber nicht darf... So arbeite ich frühschicht normal, in der Spätschicht nur 6 Stunden kriege die anderen 2 Stunden noch bezahlt und Nachtschicht darf ich komplett zu Hause bleiben bei voller Bezahlung. So gibt es keine Probleme bei der Berechnung vom Elterngeld. Wenn dein Arbeitgeber es bei der Bezirksregierung anmeldet bekommt er den Teil den du nicht erarbeiten kannst von der Regierung bezahlt so das du keine einbußen hast...

von Dani1983 am 06.05.2020, 04:45



Antwort auf Beitrag von Dani1983

Ah cool!

von Ani.Me am 06.05.2020, 09:56



Antwort auf Beitrag von WunschBaby20202020

Wenn deine FA nicht so "begeistert" davon ist ein teilweise oder komplettes BV auszustellen kannst du es sonst auch über deinen Hausarzt probieren. Der kennt einen ja meistens auch besser als der FA. Also bei mir ist es zumindest so.

von ELLIUM am 06.05.2020, 00:19