Geschrieben von Regina35, 5. SSW am 19.10.2010, 13:59 Uhr |
Wann den Arbeitgeber in Kenntnis setzen?
Habt Ihr alle schon Euerm Arbeitgeber Bescheid gegeben?
Ich habe es grad im Schwangerschaftskalender gelesen das man den Arbeitgeber in der 5. Woche informiert,das hieße ich müßte dies nun tun.
Allerdings bin ich nur geringfügig beschäftigt und das 3 mal die Woche in den Abendstunden.Nu steht aber auch im Mutterschutzgesetz das ich eigentlich in der Zeit von 20 bis 6 Uhr nicht arbeiten darf.
Und mein Vertrag läuft nur bis Ende des Jahres,na die Verlängerung seh ich grad schwinden!
Re: Wann den Arbeitgeber in Kenntnis setzen?
Antwort von JoniMami am 19.10.2010, 14:11 Uhr
Ich finde 5. Woche irgendwie ziemlich früh, wo man ja noch gar nicht weiß, obs bleibt :-( hab das hier im Kallender auch gelesen und mich gleich gewundert. Aber ich weiß auch nicht mehr, wann ich damals bescheid gesagt habe. Ich arbeite in einem Pflegedienst, das Problem ist, wenn ich da jetzt bescheid sage, bekomme ich sofort ein Beschäftigungsverbot, das will ich aber nicht. Ich habe keine Ahnung, obs das Geld dann weiter gibt und ich fühl mich ja auch gut... wollte eigentlich noch warten mit dem "outing" :-) Gibts da gesetzliche Regeln? Kennt sich einer aus?
Re: Wann den Arbeitgeber in Kenntnis setzen?
Antwort von Regina35, 5. SSW am 19.10.2010, 14:18 Uhr
Na gesetzliche Regeln gibt es da nicht.
Es gibt ja auch genug Frauen die erst nach der 12.Woche erfahren das sie schwanger sind und ehe man nix gesagt hat kann weder dir noch dem Arbeitgeber was passieren.
Nur wenn ich Bescheid gebe dann ist der AG in der Pflicht die SS an eine weitere Behörde (fällt mir grad nicht ein) zu melden und diese machen durchaus Kontrollen ob auch alle Richtlinien eingehalten werden,das wäre bei mir die Arbeitszeit.
Du schreibst Du bist im Pflegedienst und da mußt Du doch sicherlich auch schwer heben oder?Auch wenn Du Dich gut fühlst würde ich dennoch über das Beschäftigungsverbot nachdenken,das wird schon seinen Grund haben warum man das in Deinem Beruf so schnell bekommt und wie gesagt "noch" gehts Dir gut,das würde ich nicht aufs Spiel setzen.
Ich weiß das Du bei einem Beschäftigungsverbot Deine vollen Bezüge behälst.
Re: Wann den Arbeitgeber in Kenntnis setzen?
Antwort von emres, 7. SSW am 20.10.2010, 0:57 Uhr
hallo ihr beiden. erstmal bei bv bekommst du dein geld, das grundgehalt, die zuschläge fallen weg.
es sofort zu sagen, find ich trotzdem schon komisch.
ich warte noch etwas ab, denn das bedeutet, der dienstplan wird über board geworfen.ich darf nur frühs und zwischendienst arbeiten. abeite generell eben rund um die uhr, 3 schichtsystem. mit spät bis 22 uhr hab ich erstmal kein problem, nur mit nacht. dieses durchmachen, tags schlafen schaucht total.
ich werde es wahescheinlich nächste woche dann sagen.
dann hoffe ich es geht gut und nichts passiert.
naja, erstmal freitag zum arzt, was die fä überhaupt sagt.
lg Anett
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