Februar 2011 Mamis

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Geschrieben von mr.bing, 11. SSW am 29.07.2010, 15:41 Uhr

Verfällt?

Also ich glaube nicht, das in einer anspruchszeit von 3 Jahren, hier irgendwas verfällt? das ist, glaube ich, nicht rechtens!
Mann kann immer, wie auch immer, gestückelt, oder am Stk, 3 Jahre für ein kind nehmen. Wann, ist egal, muss eben mit dem AG abgesprochen werden.

Zum Mutterschaftsgeld, das hat also jeder, der in einem festen Arbeitsvertrag steht? Dann kläre ich das mal mit meiner KK ab.

Hab ein bischen Ärger mit meinem Arbeitgeber, weil ich eigentlich zum Ende der 2 Jahre wieder arbeiten wollte und einen Teilzeitvertrag haben woltte und die sich nicht darauf einlassen wollten.
Nun ja, nun bin ich doch ss geworden und schiebe das Problem etwas nach hinten.

Josy

 
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