Februar 2011 Mamis

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Geschrieben von mr.bing, 11. SSW am 29.07.2010, 12:39 Uhr

an die Mamas, die in der Elternzeit ihr 2tes Kind kriegen

Mädels, wie macht ihr das mit dem Antrag auf neuer Elternzeit des 2ten Kindes.
Ich müsste jetzt für ein halbes Jahr mein 3 Elternjahr beantragen, um dan ab Febr. wieder 3 neue Jahre fürs 2te zu beatragen. Oder ist es besser das 3te Elternjahr fürs erste Würmchen ganz zu nehmen um dann die nächsten Jahre fürs zweite hintendrann zu hängen - könnt ihr mein Gestammel überhaubt verstehen?

Und habe ich Anspruch auf Mutterschutzgeld von meiner KK vor und nach der4 Geburt?
Brauch mal ein paar Info´s wie ihr es so macht und ab wann?

Liebe Grüße Josy

 
10 Antworten:

Re: an die Mamas, die in der Elternzeit ihr 2tes Kind kriegen

Antwort von minitapsy, 10. SSW am 29.07.2010, 12:54 Uhr

Wegen dem Mutterschutzgeld kann ich Dir leider nicht helfen.

Wegen der Elternzeit würde ich mit Deinem Arbeitgeber reden. Meine Chefin möchte, dass ich zuerst die Elternzeit von Nr. 1 aufbrauche und dann die Zeit für Nr. 2 beginne.

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Re: an die Mamas, die in der Elternzeit ihr 2tes Kind kriegen

Antwort von SarahundLuca am 29.07.2010, 13:08 Uhr

Also bei meinem großen hab ich von anfang an 3 Jahre beantragt. Bin dann im 2 Jahr wieder schwanger geworden und Alessio kam auf die Welt als Luca 2,5 JAhre alt war. Hab dann wieder 3 Jahre für Alessio beantragt. Das wurde aber nicht hinten dran gehängt sondern verrechnet also ich hatte dann insgesamt statt 6 Jahre ca. 5,5 Jahre. (hoffe das war verständlich)

Mutterscherschutzgeld hab ich von der Krankenkasse bekommen ABER davon hatte ich nix. Es wurde Komplett vom Elterngeld abgezogen.

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Re: an die Mamas, die in der Elternzeit ihr 2tes Kind kriegen

Antwort von Luna2710, 14. SSW am 29.07.2010, 13:24 Uhr

Anspruch auf Mutterschutzgeld hast du wenn du einen Arbeitsvertrag hast, wovon ich ausgehe da du ja in Elternzeit bist! Habe die Elternzeit für Nr 2 direkt an die Elternzeit von Nr 1 drangehängt. Weiß jetzt nur noch nicht wie es bei dem dritten ist! Da erst 1 Jahr von 2 rum sind wenn das dritte kommt!

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Das mit dem Anhängen geht nicht

Antwort von SarahundLuca am 29.07.2010, 13:35 Uhr

hatte das ja bei nr. 1 und 2 und das mit Anhängen geht nicht. Denke da ist deine chefin falsch informiert. Das wird dann verrechnet. Ist bei mir jetzt bei Nr. 3 auch so. Alessio ist ja dann 1,5 und ab der Geburt von Kind Nr. 3 gehen dann die 3 Jahre los. Der Rest von Alessio verfällt dann. ( Leider :-(

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Re: Das mit dem Anhängen geht nicht

Antwort von minitapsy, 10. SSW am 29.07.2010, 13:55 Uhr

Danke Sarah, das wußten weder meine Chefin noch ich. Gsd sind es bei mir nur 5 Monate und nicht 1,5 Jahre. Weißt du wie es mit den dritten Jahr ist, wenn man sich das z.B. für den Schulstart aufgepart hat. ist das dann auch "weg"?

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Verfällt?

Antwort von mr.bing, 11. SSW am 29.07.2010, 15:41 Uhr

Also ich glaube nicht, das in einer anspruchszeit von 3 Jahren, hier irgendwas verfällt? das ist, glaube ich, nicht rechtens!
Mann kann immer, wie auch immer, gestückelt, oder am Stk, 3 Jahre für ein kind nehmen. Wann, ist egal, muss eben mit dem AG abgesprochen werden.

Zum Mutterschaftsgeld, das hat also jeder, der in einem festen Arbeitsvertrag steht? Dann kläre ich das mal mit meiner KK ab.

Hab ein bischen Ärger mit meinem Arbeitgeber, weil ich eigentlich zum Ende der 2 Jahre wieder arbeiten wollte und einen Teilzeitvertrag haben woltte und die sich nicht darauf einlassen wollten.
Nun ja, nun bin ich doch ss geworden und schiebe das Problem etwas nach hinten.

Josy

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@mr.bing

Antwort von SarahundLuca am 29.07.2010, 16:26 Uhr

aber nicht wenn sich Elterzeit von Kind 1 und Kind 2 überschneiden dann hast du die Elternzeit ja gehabt aber die war dann eben von Kind 1 und kind 2 zur gleichen zeit (verstehst was ich mein) Bin mir da 100000 % sicher da ich es ja selbst so hatte.

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@minitapsy

Antwort von SarahundLuca am 29.07.2010, 16:28 Uhr

nein wenn du das Jahr noch nicht beantragt hast dann ist das auch nicht weg. Das kannst du dir dann für später aufheben. Das geht. Ist nur wenn dus schon beantragt und genehmigt bekommen hast und in dieser Elternzeit wieder schwanger wirst also wenn sichs dann überscheidet. Dann kannst es nicht hintenanhängen. (hoffe du verstehst was ich meine)

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Re: sarah und luca

Antwort von mr.bing, 11. SSW am 29.07.2010, 17:41 Uhr

Aha und danke...
es ist nicht immer einfach sich durch den Bürokratendschungel durch zu kämpfen...
also wenn ich dann immer noch fragen habe, melde ich mich einfach nochmal.

Liebe Grüße Josy

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Re: sarah und luca

Antwort von SarahundLuca am 29.07.2010, 21:19 Uhr

Ja das stimmt. Mir geht es auch oft so. Aber find so Foren echt super hab auch schon oft gute Tipps oder Ratschläge bekommen :-)

LG Sarah

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