Geschrieben von Schneewittchen30 am 20.03.2023, 13:00 Uhr |
Urlaubsgeld
Ist der Urlaubsgeld Anspruch überhaupt vertraglich festgelegt (Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag), wenn nicht besteht überhaupt kein gesetzlicher Anspruch. Wenn der Anspruch vertraglich festgelegt ist, hast du Anspruch darauf solange du im Betrieb beschäftigt bist. Da während der Elternzeit deine Beschäftigung weiterläuft und lediglich deine Tätigkeit ruht, hast du auch die gesamte Elternzeit Anspruch auf sämtliche vertraglich festgeschriebenen Zusätze wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, sofern dies vertraglich nicht ausgeschlossen wurde.
- Urlaubsgeld - Libelula, 35. SSW 20.03.23, 3:00
- Re: Urlaubsgeld - Schneewittchen30 20.03.23, 13:00
- Re: Urlaubsgeld - Rikami82, 37. SSW 21.03.23, 9:49
- Re: Urlaubsgeld - Libelula, 35. SSW 25.03.23, 2:39
- Re: Urlaubsgeld - Schneewittchen30 20.03.23, 13:00