Mai 2015 Mamis

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von happiness, 30. SSW  am 23.02.2015, 12:29 Uhr

Nochmal eine nervige Frage zur Elterneit

Huhu ihr Lieben,

und zwar steht ja schon in der Überschrift um was es geht...die liebe Elternzeit..
Grundsätzlich hatte ich überlegt 1 Jahr in Elternzeit zu gehen, und würde dann auch für diese Zeit Elterngeld bekommen. Meine Freundin hat jetzt zwei Jahre Elternzeit beantragt und bekommt dann das halbierte Elterngeld.
Jetzt zu meiner Frage:
Kann ich auch 1,5 Jahre Elternzeit beantragen und bekomme dann für diese Zeit Elterngeld? Oder kann man nur Jahre beantragen und keine halben? Hat jemand Ahnung davon?

 
6 Antworten:

Re: Nochmal eine nervige Frage zur Elterneit

Antwort von sag-mal-Kanada-2019, 29. SSW am 23.02.2015, 12:31 Uhr

Ich glaube diese Flexibilität gibt es, ich würde es dann in den Antrag schreiben von wann bis wann Du Elterngeld beantragst. Da wird ja gefragt von wann bis wann man Elterngeld beantragt.

Aber es gibt in der Zeit des Elterngeldes kein Betreuungsgeld... falls das für Dich relevant ist!

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Re: Nochmal eine nervige Frage zur Elterneit

Antwort von Cati1810, 29. SSW am 23.02.2015, 12:39 Uhr

Hallo,

ich hatte bei meinem Sohn 1,5 Jahre Elternzeit und mir wurde das Eltergeld auf 1 Jahr ausgezahlt. Mittlerweile gibt es ja das Betreuunggeld. Sprich wenn dein Jahr Eltergeld um ist könntest du - vorrausgesetzt du lässt dein Kind nicht woanders betreuen - Betreungsgeld beantragen. Google doch mal und informiere dich. Sind glaub ich 150€ im Monat - klar nicht so viel wie Elterngeld aber besser als gar nix.

LG

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Re: Nochmal eine nervige Frage zur Elterneit

Antwort von Baby.2013 am 23.02.2015, 13:56 Uhr

Betreuungsgeld gibt es ab dem 15 Lebensmonat, wenn man das Kind in keine öffentliche Einrichtung gibt.

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Re: Nochmal eine nervige Frage zur Elterneit

Antwort von Baby.2013 am 23.02.2015, 13:58 Uhr

Ich habe Elterngeld auf 2 Jahre gemacht und habe Betreuungsgeld bekommen ab dem 15 Monat bis er in die Krippe ging.

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Re: Nochmal eine nervige Frage zur Elterneit

Antwort von Wakki84, 31. SSW am 23.02.2015, 14:20 Uhr

Also du kannst schon Elternzeit für 1,5 Jahre nehmen. Das Geld bekommst du aber nur in den ersten 12 Monaten. Das mit dem halben Elterngeld geht nur, wenn du 24 Monate nimmst. Für die restlichen 6 Monate bekommst du Betreuungsgeld außer dein Mann nimmt nochmal 2 Monate Elternzeit. Dann gibt es auch für die nochmal Elterngeld. Wir sind noch nicht ganz sicher, wie wir es machen. Wahrscheinlich nehme ich 16 Monate Elternzeit. Als Lehrerin ist es nämlich am geschicktesten, wenn ich zum Schuljahresbeginn im September wieder einsteige. Müssten halt dann die vier Monate überbrücken, in denen wir weniger Geld zur Verfügung haben, aber das wird schon irgendwie gehen dann...

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Re: Nochmal eine nervige Frage zur Elterneit

Antwort von Lotta_macht_Krach, 31. SSW am 24.02.2015, 10:55 Uhr

Du musst erstmal wieder Elternzeit und Elterngeld trennen. Elternzeit darfst du grundsätzlich 3 Jahre beantragen. Immer nach Lebensmonaten des Kindes. Also das ist relativ frei...

Elterngeld wird grundsätzlich in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes gezahlt (wenn nur einer Elterngeld beantragt, dann kann man nur 12 Monate Elterngeld beziehen). Es gibt die Möglichkeit, sich Elterngeld nur in halben Monatsbeträgen auszahlen zu lassen, so dass sich der Bezugszeitraum des Elterngeldes verdoppelt. Wenn du also 16 Monate Elternzeit nehmen willst, dann kannst du entweder 12 Monate volles Elterngeld bekommen oder aber du beantragst nur 8 Monate Elterngeld und das wird dir dann über 16 Monate in halber Höhe ausgezahlt. Du kannst aber nicht sagen, dass du gerne 8 Monate volles Elterngeld bekommst und dann nochmal 8 Monate lang halbes Elterngeld. Die Möglichkeit mit dem halben Elterngeld für eine Zeit, die weniger lang ist als 24 Monate ist also nur dann interessant, wenn dein Partner länger als 2 Monate Elternzeit nehmen will. Ansonsten würde man einen Teil des Geldes ja quasi verfallen lassen. Wenn aber nun dein Mann 6 Monate Elternzeit nimmt und für diese Zeit volles Elterngeld beantragt, dann kann es auch sinnvoll sein, dass du 16 Monate Elternzeit nimmst und dir in dieser Zeit immer nur den halben Betrag auszahlen lässt. So kommt ihr ja trotzdem auf die vollen 14 Monate Elterngeld, nur dass dann deine 8 Monate auf 16 Monate aufgeteilt ausgezahlt würden.

Möglicherweise (das weiß ich aber nicht so genau) kann man das etwas umgehen, indem man erstmal nur 8 Monate Elterngeld beantragt und das auch in voller Höhe und in einem weiteren Antrag später dann noch die dir auch noch zustehenden 4 Monate. Dann könntest du in dem zweiten Antrag angeben, dass dir das Elterngeld in halber Höhe über die doppelte Zeit ausgezahlt werden soll. Damit würde es dann hinkommen, dass du 16 Monate lang Elterngeld bekommst und nichts verfällt...

Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich...;)

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